AmMlatt des König!. lftr.'L ..rq,T ."5 -0 , --/^''r -EM ^^,..-^'.<8 7»c .yd da SIM KWj. m 273. Montag dm i. 30. September- - - -- '- sl><>>. - 1' r;..:n ^ r '7rf'0^ '5^ X- Da neuerdings daS Haustr« durch SchuMuder wieder Überhand genommen hat, so find« wir u«S veranlaßt, wiederholt be- kan nt zu machen, daß das Fellbiet« von Gegenständ« aller Art durch Schulkinder in öffentliche« Wirthschasten verboten ist. Alle Diejenigen, welche ihre eigenen oder andere Kinder dazrt auSschick«, Vdir de» unter ihrer Obhut stehende» Kinder, da- Haufiren in Wirthschasten Nachsehen, sowie Wirthe, welche in lhretz Wirthschasten daS Hansirea der Kinder dulden, werden mit Geld strafe bis zu 20 Thalern oder mit entsprechender Gefängnißfirafe belegt werden. Leipzig, den 27. September 1867. Der Nntb und da» Poltzelamt der Stadt Leipzig vr. Koch. vr. Räder. Bekanntmachung, ' ^ die Anmeldung schnlpfitchttger Kinder für die VkatdSfreifchule, so wie für die Schule de» ArbritShanfeS für Freiwillige betreffend. Diejenigen Nestern, Pflege-Arltern und Vormünder, welch« für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die ÄathSfreifchulr oder in die Schule de» Arbeitshaufe» für Freiwillige bei uuS anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an biS spätestens den SO. September d. I. auf dem Rachhause in der Schulgelder - Einnahme verfünltch anzubrinzen uud die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworte», auch die Zeugnisse über da» Alter de» anzumeldende» Kinde», fo wie darüber, daß demselben die SchutzpoSen mit Grfolg eiugeimpft worden, gleichzeitig «itzubriugeu. ES werden nur diejenigen Kinder ausgenommen, welche -iS Oster« 1868 da- achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und eS muß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahme» in der bisherigen Weise erfolgen. Leipzig, am 12. Sep'.ember 1867. Der Nath der Stadt Leipzig. ' " " ^e. Sch ÄuliuS Fraucke. schütze. Bekanntmachung. Vom 1. Octobrr dies I. an werden auch während der TageSzeit die Nachtfeuerwachen Nr. 7 und 8 (Fleischerplatz Nr. 8 und Brühl Nr. 42. Georgenhalle) mit einem Mann zur Bedienung deS Telegraphen besetzt sein und können daher auch während deS Tages Feuernnldungen bei diesen Wachen gemacht werden. Es bestehen nunmehr bei Tag und Nacht folgend« Feaeranmeldestellen: 1) 9« der Rathswache im Ralhhause, 2) In der Polizei-Hauprwache, Nafchmarkt Nr. 2, 3) Ja der I. Feuerwache, Nafchmarkt Nr. S, 4) In der IV. Feuerwache, Magazingaffe Nr. 1, 5) Ja der zweiten Polizei-BezirkSwache, Windmühlenssraße Nr. 51, K) In der V. Feuerwache, Schletterstraße Nr. 15 (V. Bürgerschul«), 7) In der VI. Feuerwach«, JohanntShvSpital, 8) In der erste» Polizei-BezirkSwache, JohanniShoSpital, S) In der VII. Feuerwache. Fleischerplatz Nr. 8, 10) In der dritten Polizei-BezirkSwache, Frankfurter Straße Nr. 31, 11) In der VN. Feuerwache, Brühl Nr. 42, Georgenhalle. Leipzig, den 26. September 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die hiesige stä'dtifche Aettbah« nebst zugehörigem Wob«- und Stallgeba'ude soll vom 1. April 1808 an au fech» Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Wn fordern Miethlustige auf, Sonnabend den L2 Oktober d. I. Vormittag» LL Uhr sich an RathSstelle einzu finden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bieter», sowie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die LieitationS- und BermiethuugSbedinguvg« können schon vor dem Termine an RathSstelle eivgefehm, auch in Abschrift gegen di« Copialgebühr bezogen werden. Leipzig, den 24. Juli 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Vom Reichslage des Rord-eutscheu Sundes. (Nachtrag zu der Sitzung vom 28. Sept.) Abg. Duvcker (für den BertagungSantrag Waldeck): Dem Zwie spalt der Verantwortlichkeit muß ein End« gemacht werden, e« muß klar werde», wo die Brrantwortlichkett liegt. Erst wen« die- klar ist, würde» wir geneigt sei», die erforderlich« elatSmäßi-e« Stell« zu bewillig«. Der Beschlußfassung de- Reich-tagS unterliegt über haupt nur ein« geringe Summe, seien wir bei dieser gering« Summe wenigstens so gründlich wie möglich. Bundeskanzler Graf BiSmarck: Ich gebe hiermit die von dem Vorredner vermißte Erklärung ab, daß ich de» Bundeskanzler auch für Krieg-- »nd Marine-Angelegenheit« dem Reichstage und dem BuvdeSrathe gegenüber für verantwortlich hatte, so lange die jetzige Bundesverfassung besteht. (Bravo) Abg. vr. Bernhardi fragt, ob der BundeSrath geneigt sein