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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186805076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-07
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1868
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Krers-Direktion allhier (Post gebäude) abzugeben bez. unter der Adresse der Unterzeichneten PrüfungS-Commission portofrei einzusenden. Leipzig, den 2. Mai 1868. Königliche Prüfungs-Commission für Theologen. v. BurgSdorff. S^ Vbxamitinachilng. Das am 30. vor. Mon. licitirte Gewölbe in dem Communhause Reichsstraße Nr. 53/54 ist dem Inhaber des Höchstgebots zugeschlagen worden und werden daher in Gemäßheit der Licitationsbedingungen die übrigen Bieter ihrer Gebote hiermit entlassen. Leipzig, den 4. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die Anlieferung des für den Betrieb der hiesigen Gasanstalt erforderlichen Weißkalks — ungefähr 15,000 Scheffel im Jahre — soll auf die Zeit vom 1. August dieses Jahres bis ebendahin 1872 an den Mindestfordernden vorbehLltlich der Auswahl unter den Licitanten vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen sind auf der hiesigen Gasanstalt einzusehen; Offerten ebendaselbst bis zum 27. Mai d. I. Abends 6 Uhr einzureichen. Leipzig, den 6. Mai 1868. DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Chemnitz-Leipzig. —1. Auch die in der neulichen Eisenbahndebatte der Zweiten lkammer mehrfach genannten Rittergutsbesitzer der Gegend zwischen hier und Lausig! haben unter dem 30. v. M. eine Petition an die Erste Kammer gerichtet. Dieselbe lautet: „Die ehrerbietigst Unterzeichneten haben in Gemeinschaft mit einigen Mitinteressenten (Otto von Posern u. Gen.) sich vor längerer Zeit mit einer Eingabe an die Königliche Hohe Staats- rrglerung gewendet, in welcher sie darzulegen versuchten, daß die Verhältnisse der Gegend zwischen Leipzig und Lausigk wohl geeignet seien, zu Gunsten einer directen Chemnitz-Leipziger Eisenbahnlinie auch ihrerseits ein Gewicht in die Wagschale zu leben. Als Anlage zu dem Concessionsgesuch des Central- comite für die directe Chemnitz-Leipziger Eisenbahn gedruckt, be findet sich diese Eingabe in den Händen der Mitglieder der Hohen Ersten Kammer. Der neulich von der Zweiten Kammer gefaßte, ans den Bau einer Bahn von Chemnitz über Burgstädt und Lnnzenau nach Borna gerichtete Beschluß, welcher unsere Interessen nicht nur gänzlich bei Seite läßt, sondern auch deren Berücksich tigung, wenn nicht für immer, so doch auf lange Jahre hinaus unmöglich zu machen droht, nöthigt uns aber, die Hülfe der Hohen Ersten Kammer noch besonders in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zwecke Deren geneigte Aufmerksamkeit auf den Inhalt der mvähnlen Eingabe nochmals hinzulenken. Die Gründe, aus denen die Zweite Kammer sich für die Ab biegung nach Borna entschieden hat, sind nicht auf dem Gebiete der Volkswnthfchaft zu suchen. Ersparung einiger Meilen zu bauender Bahn ist der einzige plausible Grund für den folgen schweren Beschluß; mit solcher Ersparniß verfehlt man aber den doppelten Zweck, welchen die beiden hauptsächlichsten für die Linie Chemnitz-Leipzig vorgelegten, in ihrem nördlichen Theile voll ständig zusammenfallenden Privatprojecte erstrebten und welche jedes rationelle Project für diese Richtung nothwendia erstreben muß: -irecte Verbindung der ersten Industriestadt mit dem ersten Handelsplätze des Landes und Er schließung eines bisher vernachlässigten, theils durch Gewerbfleiß, theils durch Bodenreichthum wichtigen Landdistrictes für den großen Verkehr. Der Beschluß charakterisirt sich damit als eine halbe Maßregel, welche mit dem im Deputationsbericht der Zweiten Kammer proclamirten Gesichtspuncte: „Weiterentwickelung de- Eisenbahnwesens in wirk samerer Weise, als eS auf dem Wege der Gestattung von Privat- ba»ten geschehe." in eigenthümlichem Widerspruche steht. Die Königliche Hohe Staatsregierung selbst hat noch vor wenigen Jahren in dem Decrete vom 10. Mai 1864, die von uns gewünschte Linie unzweideutig als die volkswirthschaftlich allein richtige empfohlen; auch das neueste Eisenbahndecret steht mit dieser Anschauung noch im Einklänge. Wenn dieselbe gleichwohl jetzt in ihrer Eigenschaft als Unternehmerin, zu welchem der Beschluß der Zweiten Kammer sie machen will, die wohlfeilere Linie adoptirt, so rst das zwar aus finanziellen Rücksichten leicht zu erklären. Zu nächst bestimmend muß aber für die Landesvertretung doch der volkswirthfchaftliche Gesichtspunkt bleiben, und auf welche Seite von dem letzteren aus die Entscheidung fallen müsse, kann nicht zweifelhaft sein. Was unsere Interessen speciell anlangt, so hat ein Redner in der zweiten Kammer bemerkt, daß „viele der erwähnten Ritterguts besitzer" — wir folgen dem Bericht der Leipziger Zeitung — „von der Bahn Lausigk-Leipzig keinen Vortheil haben würden". Wir sind dem geehrten Redner zwar sehr dankbar für seine Fürsorge, doch wird derselbe unS die Bemerkung erlauben, daß wir darüber, was uns Vortheil bringt oder nicht, selbst zu urcheilen Mannes genug sind. Daß einzelne Grundbesitzer, „Privannittheilungen zufolge", die Etsenbahn nicht wünschen, weil sie Enteignung ihres Bodens, Eindringen ungewohnter Elemente u. s. w. fürchten, mag wohl sein. Solche einzelne Sonderlinge, deren es allerorten giebt, verschwinden jedoch vor der stattlichen Menge der Unterschriften, welche die Eisenbahn-Petition unter jeder Gattung unserer Land bewohner und zumeist unter den Grundbesitzern gefunden hat. Derselbe Redner hat sich noch besonders gegen eine Stelle unserer Petition gewendet. „Die moderne Lündwirthschaft", hatten wir dort bemerkt, ,,welche sich das Gesetz der Arbeüstheilung in groß artigem Maßslabe zu eigen gemache hat und ihre Producte eben so weit versendet, wie sie landwirthschastliche Maschinen, künstliche Düngemittel, Kohlen u. f. w. aus andern Gegenden beziehen muß, kann deS bequemen und wohlfeelen Verkehrs mit der Außenwelt so wenig entrathen, wie irgend ein anderer Zweig wirthschaftlicher Thätigkeit; ja eS wird für sie die Nähe einer Eisenbahn häufig zu einer Lebensfrage. Auf der anderen Seite lehrt das naheliegende Beispiel der Gegend von Ostrau, daß die Landwirtschaft mit ihren Nebenbranchen für die Güterfrequenz und Rentabilität einer Bahnstrecke die vorzüglichste Grundlage bildet und daß das Be streben, ihren Bedürfntffen gerecht zu werden, seinen Lohn in sich selbes trägt." Nun, wir können diese offenkundigen Thatsachen durch die Bemerkung, „für die Industrie habe die möglichste Nähe einer Eisenbahn viel größeren Werth alS für die Landwirthschaft", nicht für beseitigt halten.
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