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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-21
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1868
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tlMM und agcdl M Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des RathS dn Stadt Lchzig. W 173. Sonntag den 21. Juni. 1868. Bekanntmachung. , Die bei Privatleitungen auf Kosten der Grundstücksbesitzer zu bewirkende Wiederherstellung deS Straßenpflaster-, der Chaussirung der Trottoirs nach geschehener Einlegung von GaS-, Wasser- und Schleußen-Röyren ist seither theilS nicht rechtzeitig, theils nicht der gehörigen Weise ausgeführt worden. Zur möglichsten Vermeidung dieses UebelstandeS treffen wir folgende Anordnungen. 1) Jeder Grundstücksbesitzer oder Unternehmer derartiger Anlagen hat davon, und zwar spätestens am Tage vor der Ausführung, ft der Erpedition des Marstalls (im IohanniShospitale) schriftliche Anzeige zu machen. 2) Der Unternehmer hat die Grube nur insoweit, als es zum Schutze der Röhren vor Beschädigungen erforderlich ist, nach deren egung Verfüllen zu lassen und auch hiervon unverweilt an der vorgedachten Stelle Anzeige zu machen. 3) Die vollständige Verfüllung der Grube und die Wiederherstellung des Pflaster-, der Trottoirs oder der Chaussirung werden Kosten des betreffenden Grundstücksbesitzers durch unfern Oekonomie-Jnspector ausgeführt. 4) Zuwiderhandlungen hegen die Anordnungen unter 1. und 2. werden mit Geld- oder 5) Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Leipzig, den 17. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Gefängnißstrafe geahndet. Bekanntmachung. Zur Erledigung mehrfach gegen Droschkenführer bei unS angebrachten Beschwerden und unter Hinweis auf die §§. 49 und 50 Regulativs vom 27. Decemver 1867 erklären wir hiermit ausdrücklich, 1) daß die Droschkenführer verpflichtet sind, auch nach auswärtigen Ortschaften Zeitfahrten zu leisten und 2) daß nur dann, wenn vor Beginn der Fahrt der Fahrgast darüber, ob er nach Zeittaxe gefahren sein wolle, sich nicht ausgesprochen hat, Pie Tourpreise vom Droschkenführer gefordert werden können, immen aber auch zugleich in Ergänzung de- tz. 49 des Regulativs, daß bei Zeitfahrten nach auswärtigen Ortschaften ver Fahrgast, wenn er die Droschke nicht zur Rückfahrt in die Stadt benutzt, auch für die Zeit, welche die Rückfahrt in Anspruch nimmt und welche nach der Zeitdauer der Hinfahrt zu berechnen ist, da- Fahrgeld für mindestens eine Person an den Droschkenführer zu entrichten hat. Hierüber haben wir noch die Ortschaften Darneck und VSHlitz - Ehrenberg der Taxe von 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 171/, ^ 22 -Sk, 27 -Sk, 28 -Sk für Barneck und 20 -Sk, 25 «Bk, 271/, 2k, Atz 2k für Böhlitz-Ehrenberg den Fahrbezirk ausgenommen. — Leipzig, am 20. Juni 1868. . Der Rath nud das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rüder. kitscher, Res. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Herr Franz Wilhelm Reumann hier die von ihm inne gehabte lgentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft niedergelegt hat. ig, am 18. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Ref. Leipzig. Vas neue Sta-ttheatrr in Leipzig. Diese Uebelstände schafft oder steige« der Übergroße Zuschauer raum, ähnliche die übergroße Bühne. Da- moderne Theater schließt die darstellenden Künstler durch einen viereckigen Rahmen ein, dessen Höhe und Länge ebenso wie die wechselnde Tiefe de- abgeschlossenen BühnenraumS nicht zufällig sind*). Denn mit seinem Bühnenraum steht der darstellende Künstler unaufhörlich m Wechselwirkung, er empfindet sich als im eingefaßten Bilde schaffend und als verpflichtet, dasselbe durch sein Spiel zu beleben. Der Bühnevraum selbst spielt in jedem Augenblick mit, der Schau spieler ist sich dessen unablässig bewußt und bemüht, Herr und Mittelpunkt desselben zu bleiben. <!e mehr aber die Dimensionen des BühnenraumS wachsen, desto unabhängiger wird der Raum von den Schauspielern und desto anspruchsvoller drängt er sich neben und über den Künstlern hervor. Bei den alten Theatern zur Zeit EckhofS hatte die Bühne schwerlich mehr als doppelte Manns höhe, damals fesselte die Gestalt de- Menschen in dem verhältniß- waßig engen Rahmen Augen und Sinn der Zuschauer so mächtig, daß der Hintergrund und die SeitenwLvde nur sehr bescheiden *) Auf vielen, auch kleineren Bühnen der Neuzeit ist die Höhe au- Rückstcht auf die 3—5 Gallerirreihen zu groß im Verhältniß zur Länge jNomirt worden. mitspielten, ja ganz entbehrt werden konnten. Je kleiner die Menschengestalt im Verhältniß zum Bühnenrahmen, um so noth- wendiger wurde sorgfältige Coulissenmalerei und Decoration der Bühne durch Versetzstücke und MeubleS, Teppiche rc. Wenn in dem alten Theater Leipzig- einmal eine Alpenlandschaft hinter Czaar und Zimmermann gehangen hätte, da- Versehen wäre auch bemerkt worden, aber eS hätte schwerlich mehr alS ein tadelnde- Lächeln hervorgerufen, denn dort wurde der Hintergrund noch viel mehr durch die Personen gedeckt ; in dem neuen Hause da gegen haben die Menschen auf der Bühne ihre Noth, um nicht übersehen zu werden. DecorationSanftrengungen nöthig, um die unnütze Höhe de- leeren Raumes über den Spielenden zu verdecken. Untilgbar aber sind hier die übermäßigen Dimensionen der Länge und in der Regel auch der Tiefe. Sie stören überall, wo ein schnelle- Zusammeu- spiel oder ein präciseS Eingreifen in die Handlung nöthig ist, schwer sind beim Auftritt und Abgang todte Pausen zu vermeiden, die Dimensionen, welche ver Schauspieler zu durchschreiten hat, ! der Bühne auf Zusammentreten und der rasche
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