rrg. sUM ver- cti« qutt mal- i.—; l.90; Sd'or llente 5.-; mgS- 19. ^ Anl. ebahn > 8.10 ania </ ekt.) n ste- Preise vallen eite- stetig. 8 Fan m 12, r 8V«, , Fak >llerah 761/1-0 . Die avPfd. br. 66 ; l Qual. Sept.- d. M. Novbr.- art. — Leptbr.- !. 50 W. Septbr.- cil-Mai nbst 51, hr 81/s; > st 531/,; M -r aftliche t: 1) dev jrzoll auf erabgesetzt die Äuf- >0 (TexaS) Truppe« eht bevor. ^13°:> tttagS u. 5. und TaMM Anzeiger. SmtMtt dks Kiml. BljWgmchk «d dr» Mb» der Stadt LchM. W 24». Sonnabend den 5. September. 18«8. Zm gefälligen Beachtung. -LL Unsere Erpedition ist bis aus Weiteres -es Sonntags «ne Bormittags bis ' -S Uhr geöffnet. Es müssen daher alle fü» die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens ' Z7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum GefchäftsfchlnH «och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer zu übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der SonntagS-Nummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur «och von früh z7—IsS Uhr stattfinden. LxpeUIttai» Ne« lavIpLlxer V«KvbI»1tv8. Bekanntmachung. Die Königliche Kreiß-Direction hat dem 13 jährigen Knaben Alfred Eugen Hugo Hoffmann Hierselbst für die von ihm mit Muth und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines 6 jährigen Knaben vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt, waS hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, am 26. August 1868. Königliche KreiS-Direction. . v. Burgsdorff. Bekanntmachung. Der Bau der neuen steinernen Parthenbrücke an der parallel zur Gerberstraße herzustellenden Straße soll, unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern, an einen Unternehmer vergeben werden. Hierauf Reflectirende wollen die Zeichnungen und Bedingungen in dem Bureau des Herrn Wafferbau-Inspector Georgi, Ritterstraße Nr. 43, in den Vormittagsstunden einsehen und ihre Forderungen ebendaselbst bis zum 12. September 1868 ver- siegelt abgeben. — Leipzig, den 28. August 1868. DeS RathS Bau-Deputation. Zur Nachricht. Die Einlösung der zu Michaelis dieses IahreS fälligen Zins-Coupons von K. S. Staatspapieren und Land rentenbriefen, so wie der für diesen Termin ausgelooften Staatspapiere und Landrentenbriefe und der zur Zahlung auSgesetzten unzinSbaren Kammer - Credit - Cafsenfcheine litte. L. erfolgt bei Unterzeichneter Lotterie - DarlehnScaffe bereits vom 14. dieses Monats ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Leipzig, am 2. September 1868. Königliche Lotterie - Darlehus . Caffe. Postweseu -es Norddeutsche« Sundes. Die Anwendung deS vereinfachte« Auslandstarifs für Fahrpostsenduugen nunmehr auf alle Sendungen von und nach dem AuSlande exel. Oesterreich und der Südstaaten ausgedehnt. Leipzig, 4. September. Mit dem 1. d. M. ist der neue, anfangs nur teilweise eingeführte einfache AuSlandS-Tarif für Packete und andere Fahrpostsachen zur allgemeinen Herrschaft gelangt, indem von jenem Termine an alle Fahrpostfendungen von und nach dem Auslands mit Ausschluß Oesterreichs und der drei deutschen Südstaaten nach diesem, dem sog. SechSzonen-Tarif behandelt werden. Dieser Tarif theill das ganze Norddeutsche Postgebiet in sechs Zonen ein und hat daS Kilogramm zum Grunde gelegt. Die Sendungen nach dem Bundes-AuSlande werden also hinsichtlich deS Gewichtes in Sätzen für je 2 Pfund berechnet, ükrschießende Muvdtheile werden für 2 Pfund angesehen und av- gesetzt. Zu diesem deutschen Porto tritt dann daS fremd ländische hinzu und ergiebt beides zusammen daS Gesammt- Fahrpostporio einer Sendung. Die Zonen oder RayonS sind außer einem Grenzrayon, welcher für unfern Ober - PostdirectionSbezirk nicht in Frage kommt, fol gende. Bi- 20 Meilen zur Grenze wird 1 Ngr. für jede 2 Pfund gerechnet (I. Rayon), von 20 — 50 Meilen 2 Ngr. für dasselbe Minimalgewicht (II. Rayon), von 50—80 Meilen 3 Ngr. ebenso (III. Rayon); von 80—120 Mellen 4 Ngr. (IV. Zone); über 120 und bis 180 Meilen 5 Ngr. (V. Zone), endlich für alle Entfernungen über 180 Mellen zur Grenze 6 Ngr. für daS Kilo gramm (VI. Rahon). DaS norddeutsche Porto muß aber in ledem Falle für Sendungen auS oder nach dem I. und N. Rayon mindestens 4 Ngr., aus oder nach dem III. bis mit VI. Rayon mindestens 6 Ngr. betragen. Dies ist daS sog. Minimalge wichtsporto. Außer diesem GewichtSporto zahlen Sendungen mit de- clarirtem Werthe eine Affecuravzgebühr, welche sich auf je 100 Thlr. Werth oder Inhalt bezieht und nach zwei RayonS be-