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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186004297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-04
- Tag1860-04-29
- Monat1860-04
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1860
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aarkt I. ße 32. ßr. 38. iftr. 17. >chrn I. Gerber- ölumrn- ffe 7. ißt 3. ißt 1. ; 7. c. 36. rs Sieb, n, Hotel er Hof. wan. vtailank. enstr. I. . 16. m. «es H»ui. Pruffe. Pleißt 3. 58. rchh. 31. 61. umarkt 8. leiter. >rgenüatl, am. istr. 41. rrg 7. ! 4. -kt 12. 12. ldt Rom. c, . Sonne, b ichwan. str- 5. rzes Kreuz, llrusst. vne< Sieb. d. Leipjig- rmburg. »a. , l>. Hanl. Baviere. Braß« 5. , Dresdner : Rusfit. um. kfurt a/M. ), Münz- -! >'/' nee 70. 5«j rrr. Staalt- mbahn -. berschltsischt B. loco esen Monat 17^/48., ^ Rüböl: tbr. fer: loco «s »i 292/4. -rau. tags von r. 4 u. 5. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 120. - Sonntag den 29. April. 1800. Bekanntmachung. Nachdem der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Christian Friedrich Preußer seine Function als Specialagent bei der Magdeburger Feuer-BersicherungS-Gesellschaft niedergelegt^hat, ist heute auf Antrag des Bevollmächtigten der gedachten Gesellschaft der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Karl Otto Richard Biehweg «IS Specialagent für den hiesigen Stadtbezirk in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 21. April 1800. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung. Nachdem Herr Karl Otto Richard Biehweg atthier die Function eine- Spccialagcnten der Privat-Feuer- AkrsichkNlngS - Gesellschaft ^88>eursrioni xmiei-ali zu Triest für den hiesigen Stadtbezirk niedcrgelegt hat, dringen wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 21. April 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung. Nach einem Erlasse das k. k. österreichischen Finanz-MinifteriumS vom 23. v. MtS. ist daS Hauptzollamt Teplitz den zum Ansageverfahren für den Eisenbahnverkehr, sowohl hinsichtlich der anlangenden, als der versendete« Maaren ermächtigten k. k. Hauptämtern eingereiht worden. Diese Ausdehnung des österreichischen Ansageverfahrens wird hierdurch zur Kenntniß de- handeltreibenden PublicumS und der Badereisenden, welche Wonach die EingangSrevision ihrer Effecten erst in Teplitz stattfinden lassen können, gebracht. Leipzig, den 26 April 1860. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Lamm. Uebcr den plan einer deutschen Expedition M Aufsuchung Eduard Vogel's. Wir haben Deutschland an eine Pflicht zu erinnern, die es seiner Ehre und den Geboten der Menschlichkeit schuldet. Vier Jahre sind verflossen, seil einer der verdienstvollsten deutschen Rei senden unter den wilden und fanatischen Bewohnern des inner» Africa verschollen ist. Man hat es den Engländern überlassen, in deren Dienst jener Reisende stand, Kunde über sein Schicksal einzuziehen und die Aufklärung der dumpfen Gerüchte, die sich von einem gewaltsamen Tode desselben verbreitet hatten, zu versuchen. Keine Hand hat sich in Deutschland erhoben, keine Stimme ist laut geworden für das Werk der Rettung, als eS noch möglich schien; gleichgültig hat man einen Mann zu den Tobten geschrie ben, auf dessen Besitz jede Nation stolz sein konnte. Wer hätte nicht von Eduard Vogel und seinen kühnen Reisen durch ein nie zuvor von Europäern betretenes Ländergebiet Jnner- Africa's gehört, wer hätte nicht an dem Schmerze Theil genom men, von welchem Aeltern- und Freundeshcrzen durch die Kunde d,S schrecklichen Endes getroffen wurden, das den viel versprechen den jugendlichen Reisenden leider nur zu wahrscheinlich in Wadai ereilte! Aber an dem Mitgefühle ist eS nicht genug: es bedarf der That. Zu einer solchen Thal die Nation aufzurusen, hat sich eine kleine Zahl deutscher Gelehrten vereinigt, fest vertrauend, daß deutsche Begeisterung für Ehre und Menschlichkeit die Mittel zur Ausführung eines Unternehmens gewähren werden, dessen Aus führbarkeit und Zweckmäßigkeit durch Wissenschaft und Erfahrung verbürgt werden. Die That selbst aber ist keine andere, als die Ausrüstung einer deutschen Expedition, welche den letzten Spuren Vogel*- zu folgen, seine letzten Schicksale zu erkunden, von seiner wissenschaftlichen Hinterlassenschaft zu retten bestimmt ist, ma nsch zu retten ist. Daß es dem Deutschen nicht an Thatkraft fehle, dafür zeugt manche- Blatt ln den Annalen seiner Geschichte. Aber er ist schwerfällig in seinen Entschlüssen, bedächtig und überlegsam; er sersäumt oft das Thun, weil er sich nicht sicher weiß, auch das Beste und Vollkommenste zu thun. Solche Zweifel und Beden ken zu zerstreuen, wird eine um so ernstere Aufgabe, als sie schon mancher der höchsten und heiligsten Angelegenheiten der Nation hemmend und erstickend in den Weg traten. Man ist gewohnt, das angeregte Unternehmen als ein unbe rechtigtes, überflüssiges und von vorn herein verlorenes darzuftellen. Man bezweifelt namentlich die Berechtigung wissenschaftlicher Un ternehmungen überhaupt, wenn sie Opfer an Geld oder Menschen leben in Anspruch nehmen. Es ist seltsam, daß ich daran er innern muß, daß unter allen civilisirten Nationen vielleicht die deutsche eS ist, die in ihrer Gesammtheit am wenigsten Opfer für wissenschaftliche Zwecke zu bringen gewohnt ist, wenngleich wie derum keine andere Nation so reich an Forschern sein dürfte, die aus freiem Antriebe Leben und Vermögen im Dienste der Wissen schaft aufs Spiel setzen. Mit allen Bedenken und Abmahnungen wird man es darum nicht hindern, daß immer wieder deutsche Reisende hinausziehen werden in ferne unwirkliche Länder, um dort, gerade weil sie nicht bloß der materiellen, sondern auch der moralischen Unterstützung ihrer Nation entbehren, elend zu Grunde zu gehen. Uebrigens bedarf es wohl kaum der Bemerkung, daß es sich hier nicht um einen Dienst der Wissenschaft, sondern um ein Werk der Menschlichkeit handelt, und es wäre kleinlich, nach dem Kostenpreise eines Unternehmens zu fragen, das die Ehre aebietet. Vogel's Forschungen sind ein Eigenthum der deutschen Nation; damit hat sie aber nicht bloß ein Recht daran, sondern auch die Pflicht, sich dieses Eigenthum zu wahren, so weit eS noch möglich ist. Läßt man aber auch die Berechtigung dieses Unternehmens gelten, so bezeichnet man es doch im Hinweis auf die längst auf das gleiche Ziel gerichteten Unternehmungen der Engländer als ein überflüssig,-. Wollen wir denn immer die Ordnung und Sicherung Unserer Attgelegenheiren von Fremden erwarten? Wollen
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