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Dresdner Nachrichten : 22.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186711220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18671122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18671122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-22
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 22.11.1867
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Znscralenprcise: Für de» Raum einer gespaltenen Zeile: I Ngr. Unter „Einge sandt" die Zeile 2 Ngr. LresVt», dm 22. November. — Se. K. K. H. der Großherzog Ferdinand IV. von Toscana ist gestern Nachmittag j3 Uhr von Brandeiö hier eingetroffen und im hiesigen kgl. Residenzschloffe abgetreten. — Dem Nedacteur der Zeitschrift für Musik und Lehrer am Conservatorium zu Leipzig, I>r. pbil. Franz Brendel, ist vom Großherzog von Sachsen-Weimar das Ritterkreuz zweiter Clafle des weißen Falkenordens und dem Kirchvater und Gutsbesitzer Johann Gottlob Morenz in Wiederau die zum Verdienstorden gehörige silberne Medaille verliehen worden. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten, 20. November. Aus den Eingängen zur Negistrande ist her vorzuheben, daß das Ministerium des Cultus das sn der Friedrichstädter Kirche erledigte Diaconat durch Pastor Bauer zu Oberwiesenthal zu besetzen gedenke und Sonntag den 1. Dec. die Probe statlfindet. — Nach Vollendung des Mühl» grabenüberwölbungSbaues beim Fischhofplatz und nach Herstel lung der Verbreiterung der Straße hat der Stadtrath unter vorbehältlicher Zustimmung des Collegiums eine Baustelle an »en Hrndschuhfadrikanten Gmeinec für den Preis von 4609 Tylr. meistbietend verkauft. — Die Tagesordnung beginnt mit Fortsetzung des Berichts der Verfassungsdeputation .Referent Asv. Rüge?) über Reorganisation des Dresdner Elementar» fchulwesens. In Bezug auf dis Reorganisation der Seminare beschließt das Collegium weitere Mittheilungen des Stadtraths nach Mngaag eines Gutachtens des pädagogischen Vereins ab- zuwarten, ersucht jedoch (Antrag des Avv. E. Lehmann) den Stadtrath, gleichzeitig die niederzusetzende Commi sion von Sach verständigen mit Beantwortung dieser Frage zu betrauen. — Die Aufbesserung der Gehalte der Lehrer anlangend, beschließt man gleichmäßige Aufbesserung der G.hrlte aller ständigen und Hilfslehrer, bei einer durchgängigen Gehaltsaufbesserung in jeder Besoldungsklasse um je 50 Thlr. die Chemnitzer sechs stufige Claffenordnuog der ständigen Lehrer anzunehmen und den Hilfslehrergehalt auf 300 Thlr. jährlich zu normiren, so nne auch persönliche Gehaltszulagen an verdiente Lehrer der ersten Bejoldungsclasse zu berücksichtigen, bei der Drrectoren- desolvung aber 3 Gehaltsclafstn von 700 Thlr., 800 Thaler und 900 Thlr. aufzustellen, und den Beginn dec Zulagen mit Anfang dcs Nechnungs- oder Schuljahres 1868 zu dati- ren, dabei auch das Verbot der Untccrrchilertheilung in Pri- varichulanstalten zu wiederholen. Bezüglich des Besuchs der öffentlichen Prüfungen will das Collegium den regelmäßigen öffentlichen Prüfungen der städtischen Schulen seine besondere Beachtung in der Weise zuwenden, dag jede derselben von zwei Mitgliedern besucht wird. Die Frage, ob ein Stadt schulrath anzustellen sei oder nicht, ruft eme lebhafte Drscuj- sion hervor. Dircctor Krenkel »ft im Princip für Anstellung eines Schulraths, aber hält es für bedenklich, eine Controls sür die Lehrer zu schaffen und dieselben dadurch gewissermaßen polizeilich zu überwachen; er ist namentlich deshalb nicht da für, weil er sich noch kein richtiges Bild von dem Wirkungs kreise des Schulraths machen kann. 1)r. Schaffcaih empfiehlt dem Collegium bei seinem früheren ablehnenden Beschlüsse ste hen zu bleiben, da lem Schulrach, so lange nicht die Kirche von der Schule getrennt ist, die Basis und die Rechte fehlen würden. Ado. Grüner fürchtet, daß durch den Schulrath bei Besetzung von Stellen io p.sxi ein kleiner städtischer Lehrer papst in Dresden installirt werden würde. 1>r. Wigard mo- tivirt seine verneinende Abstimmung durch die Erklärung, daß, so lange es noch Consesfionsschulen statt einer gemeinschaft lichen Volksschule gebe, er gegen Anstellung eines Schulraths fei. Adv. E. Lehmann denkt sich den Schulrath als Mitglied des Stadtraths in Schulangelegenheiten. Schsniger hält dle Anstellung des Schulraths für ein UebergangSftadium zur Trennung der Schule von der Kirche. Bei der Abstimmung wird die Creirung einer Stadrschulrathest-lle mit 37 gegen 10 Stimmen adgelehnt. Zu Punkt 12, Trennung der Schule von der Kirche, wird das Votum der Deputation deshalb be» den zuständigen Organen der Gesetzgebung mit bestimmten An trägen und insbesondere auf Wiedereinführung der einschlagen- den Bestimmungen der Grundrechte des deutschen Volks einzu- lommen, angenommen. Der Antrag auf Entwurf eines allge meinen Planes für das Schulwesen wird sich nach Erklärung deS RathS durch die successive Ausführung der gefaßten Be schlüsse von selbst erledigen und faßt oas Collegium bei diesem Bescheide Beruhigung. Mit der nur folgenden Beschlußfassung, es möge von den Gemeindebehörden an die Regierung der Antrag gerichtet werden, dem Landtag ein Gesetz vorzulegen, durch welches die tz 271—278 der allgem. Städte - Ordnung nach dem Grundsätze möglichster Trennung der Schule von der Kirche und thunlichster paritätischer Theilnahme anders gläubiger Gemeindeoertreter an Schul- und Kirchensachen ab- geändert werden, ist die Bcrathung über Reorganisation des Dresdner ElcmentarschalwesenS vorläufig beendigt. Im Anschluß daran führt Stadtv. Gregor Beschwerde üoer die mangelhafte Beleuchtung^ in der ersten Bürgerschule und stellt einen desfallsigen Antrag, in welchem der Stadtrath, dem das Geld zur Herstellung von Gasbeleuchtung bewilligt worden sei, um Auskunft angegangen wird. — I»r. Wolf berichtet über die Reorganisation des Leihh >uses, die Anstellung eines fünfzehnten Beamten, sowie dreier Taxatoren und die Gehaltsregulirung dieser und der übrigen Beamten. Dem Be icht zufolge werden in Zukunft die Taxatoren ständige Beamte sein, welche täglich während der Expeditionszeit fun- giren und soll ihnen noch ein Taxationsassistent beigegeben werden, da die Zahl der Angestellten bei den überhand neh me »den Geschäften nicht mehr ausreicht. Ebenso hat der Stabt- rath auf angemessene Negu irung der Gehalte Rücksicht genom- m n, wodurch sich ein jährlicher Mehrbetrag der Besoldung von circa 1135 Thlr. herausstellt, wobei allerdings die sämmtlichen Beamten bisher gewährte Tantieme mit Ausnahme der der Taxatoren in Wegfall kommen soll. Die stadträthlichen Vor schläge finden Annahme, die Regelung und Feststellung der Gehalte, ausgenommen den dcs mit 300 Thlr. zu remuneri- renden fünfzehnten Beamten, sollen dem städtischen Haushalt plane Vorbehalten bleiben, dabei soll auch die Frage über die Einlösungs- und Versatzzeit in Rücksicht auf die ärmere Volks klaffe eingehend erörtert und der Stadtrath ersucht werden, an jedem Wochentage die Zeit von Vormittags 10 bis Nach mittags 3 Uhr dazu festzusetzen. Von dem Versatz und der Einlösung in den Abendstunden sah man wegen der Feuergefähr lichkeit des Gebäudes ab. — Aus einem Vortrage des Adv. Grüner als Referenten der Finanzdeputation über die von der Stcnt- kafle an die Serviskaffe geleisteten Vorschüsse crgiebt sich nach den da-über vom Sladtrathe eingezogenen Erkundigungen, daß der Seroiskasse nach und nach 56,500 Thlr. aus der Stadt- kaffe vorgeschosscn und davon erst 12,000 Thlr. in der Zeit vom 17. Juli bis 19. September an letztere zurückgezahlt wor den sind. Aus einem rwn der Sladthauptbuchhallerei erbetenen Auszüge ist ersichtlich, daß von dieser Summe 35,000 Thlr. in der Zeit vom 21. Deccmber 1866 bis 23. September d.J. gebucht worden sind. Es verbleibt demnach ein Rest von 44,500 Thlr. Auf die an den Stadtrath gerichtete Frage nach den bisher zur Tilgung dieser Schuld gethrnen Schritten hat selbiger ern Gutachten des Vorstandes der Einquartierungs behörde e>ngeholt, in welchem angeführt wird, daß der vor jährige Ernq mni-.rungsauswand nicht aus der ServiS'affe oder von den hiesigen Grundstücksbesitzern auszubrrngen sein wird, weil aus Erklärung der Staatsregierung und Antrag der Ständeversammlung dieier Auswand durch die Staatskasse re^ stituirt werden soll. Wie viel aber von dem 1866 erstande nen Einquactierungsaufwand aus der Serviskasse za bestreiten gewesen sei, werde sich erst durch die Berechnungen ergeben, bis zu deren Vollendung diese Angelegenheit zu vertagen sei. Die Finanzdeputation vermag dieser Ansicht nicht beizutreten, da sich nicht bemessen lasse, welche Aussicht die Scrairkasse habe, den Aufwand aus der Staatskaffe zurück zu erhallen, um die verwendeten Gelder der Stadtkaffe zu restituiren. Die Stattoerordneten als Vertreter der Stavtgemeindc hüten nichts darnach zu fragen, woher die Seroiskasse zur Deckung ihrer Schulden die Mittel nehme, wohl aber seien sie eben so be rechtigt als verpflichtet, darüber zu wachen, daß ohne ihre Ge nehmigung keine Vorschüsse an Dritte gemacht werden. Daß ohne Lorwissen des Stadtverordnerencollegiums aus der Stadt kasse die Summe von 56,500 Thlr. entnommen und der Ser- viskaffe geliehen worden sei, könne nicht damit entschuldigt wer den, daß ein Theil des Einquartierungsaufwandes aus der Stadtkaffe bestritten worden und dieser Aufwand nicht aus der Serviskaffe, sondern vom Staate zu restituiren sei. Es handle sich hier einfach um Rückzahlung eines der Serviskaffe gimach- ten Vorschusses und habe der Stadtrath mit dem geleisteten Vorschüsse eine schwer zu rechtfertigende Eigenmächtigkeit be gangen, zumal der größte Theil dieses Vorschusses, 35,000 Thlr, in die Zeit nach dem Friedensschluffe falle und der Stadtrath zu seiner Rechtfertigung nicht auf die Hast Bezug nehmen könne, zu der ihn die Kriegsdra igsale gezwungen haben mögen. DaS Collegium wäre zu dem Verlangen berechtigt, daß durchgreifende Schritte gethan werden, diesen bedeutenden Vorschuß sofort an die Stadtkaffe zuruckzuzahlen. Jedoch möge in Anbetracht dessen, daß der g,oße Theil der Bürgerschaft, welchen die Angesessenen repräsentiren, in harte Bcdrängniß gebracht werden würde, insoweit davon abgesehen weroen, als es sich mit den Interessen der Gesammtheit verträgt; es sollen aber Veranstaltungen getroffen werden, das schuldige Kapital in angemessenen kurzen Terminen zur Stadtkaffe zurückzuzah- len. Die Deputation empfiehlt dem Collegium, den Stadt rath für diese Handlungsweise die Mißbilligung auszusprechen, für die nachtheiligen Folgen verantwortlich zu machen, ihn gleichzeitig zu ersuchen, die Erklärung der Vertreter der An sässigen einzuholen, über Verzinsung unr Rückzahlung deS schul digen Kapitals und geeignete Beschlüsse über die Rückzahlung zu fassen und der Genehmigung deS diesseitigen Collegiums zu unterbreüen. I)r Schaffrath wird es schwer, für den zu mil den Antrag der Deputation zu stimmen und hält es eher für angemessen, Beschwerde bei der Vorgesetzten Behörde über das ganz willkürliche und unverantwortliche Verfahren des Stadt raths zu führen. Für die neuesten Darlehen namentlich gäbe es keinen Grund, durch den sich der Stadtrath entschuldigen könne. Avv. E. Lehmann erklärt, daß der Stadtrath dieVor- schüsse nur als solche angesehen habe, welche für die Negierung gemacht worden sind. Der Bericht der Finanzdeputation hierzu wird genehmigt. — Referent Walter empfiehlt ein Postulat von 23,000 Thlrn. zu Veränderungen an den Reinigungs- Maschinen der Altstädtec Gasfabrik zur Annahme, welches Be rechnungsgeld nach Ausweis der beigebrachten Belege von dem jetzigen Betricbsoberinspector Haffe für den angegebenen Zweck bis zu Heller und Pfennig verwendet wurde. W. Schmidt glaubt, daß das Zutreffen drr Rechnung für die große Umsicht des jetzigen Directors beim Voranschlag« zeuge. Das Postulat wird genehmigt. Das Gleiche findet statt mit einem Nach postulat von 5782 Thlr. 7 Ngr. 9 Pf. zur Herstellung deS zweiten Gasometers in der Neustädter GasanstUt, wobei man sich abermals in der Lage befand, seiner Mißbilligung über die unerhörte Überschreitung des Voranschlags Ausdruck zu geben und werde man dadurch in die Lage kommen, künftig den Voranschlägen des Stadtbauamtes keinen Werth mehr beizulegen und solche Nachsorderungen einfach abzulehnenj Stadtv. Hecker empfindet es schmerzlich, immer so große Posten über die Voranschläge bewilligen zu müssen. Or. Schaffrath empfiehlt der Finanzdeputation den Zuspruch eines Schmiedes an den Landgrafen zur Nachachtung: Finanzdeputation werde hart. Avs. Grüner fürchtet, bald wieder in der Lage zu sein, mit Anträgen, wie der von 45,000 Thlr., zu kommen, erklärt sich aber dafür, Material zu sammeln, um einmal kräftiger dagegen aufzutreten, nur damit noch zu warten, bis man sicher sei durchzudringen. Referent hält das Deputationsgutachten für jeden Mann von Ehre und Ambition, den es trifft, für hinreichend. Nach Justification der Rechnung über da» Aich- amt pro 1864 hält Stadtv. Klepperbein Vortrag über ein ferneres Nachpostulat von 1833 Thlr. 7 Ngr. 1 Pf. für die Heizungseinrichtungen und die Reparaturen in der Neustädter Ki-che. Im Ganzen sind 7801 Thlr. für Renooationsbauten bewilligt worden. Referent will die Bemerkung über die Art und Weise nicht unterdrücken, wie der Stadtrath daS hohe Mehrbedürfniß zu mildern suche. Derselbe ziehe von dem be deutenden Mehrbedarf ohne Weiteres die 5 Proceat ab, welche bei Ueberschreitung eines Voranschlags von städtischen Bauten ihm nachgelassen sind. Die beregie Summe wird nach einer kurzen Bemerkung des Stadtv. Dir. Müller bewilligt. — Die Marstalls- und Leichenwagearechnunz pro 1864, die 165 Thlr. Umzugskosten des Herrn Superintendent I)r. Meier und das behufs Verlegung eines Holzgerinn s an der Prießnitz vom Bischofs weg aufwärts bis zur Norbstraße beanspruchte Berech nungsgeld von 180 Thlr. finden Genehmigung. Refer. Ritz macht die Mittheilung, der Stadtcalh habe einem früheren Anrraze des Collegiums, bei Wezensabauten die Arbeiten un ter vom Stadtbauamre zu stellenden Bedingungen in Accord zu geben, insoweit entsprochen, als er versuchsweise den Bau der Blumenstraße zu veraccoroiren und im Fall eines günsti gen Erfolges keinen Anstand zu nehmen erklärt habe, die Concurrenzausschreibung principicll auf Straßenbauten auizu- dehnen. — Nach Erledigung der Tagesordnung kommen die Eingangs der Sitzung eingebrachten Anträge zur Berathung. Avv. Emil Lehmann motivirl folgendermaßen seinen Antrag: Zu den lästigsten Einrichtungen gebärt die alljährlich wicdcr- kehrende Wahl von Wahlmännern sür da-) Stadlverordnctcncollegium. Tie sür das Collegium crsordcrllche geringe Anzahl geeigneter Bür ger vermag Jeder mit Leichtigkeit zu wählen, schwerer aber wird dem Einzelnen die Auswahl und Zusammenstellung der groben Anzahl Rainen für die Wahlmännermahl. Wichtiger als dieses äußerliche ist da) in der Sache selbst liegende Bedenken: da, wo cs die eigensten Angelegenheiten der Bürgerschaft gilt, die complicirtc Maschinerie eines Wohlmännersiehc) bcizubehalten und das zu einer Zeit, zu welcher die Wahlen zur höchsten gesetzgebenden Gewalt, zun, . „ der Gcnieindevertreter betreffend, durch welches die Wahlmänner- wahlen sür die Gemeindevertretung m Stadt und Land aufgehoben wurden. Dieses Gesetz wurde, wie es in der Einleitung zu dem selben heißt, erlaffen „um den neuerlich angenommenen Grundsatz der dircctcn Wahlen auch bei den Wahlen der Gcnieindevertreter in Anwendung zu bringen" und ist „unter Zustimmung Unserer getreuen Stände" — derselben, die heute wieder und heute noch tagen — vublicirt worden. Dieses Gesetz «heilte das Schicksal an derer Errungenschatten dcs Jahre) 1848: ein unter Zustimmung derselben, inzwischen wieder ans Leben gerufener Stände erlassenes Gesetz voui 11. Mai 1852 hob cs aus und setzte die durch dasselbe beseitigten Paragraphen der Städtc-Ordnung, welche von den Wahl männern handeln, wieder in Kraft. Gleiche Ursachen erzeugenaleiche Wirkungen. Auch jetzt wieder ist der Grundsatz der dircctcn Wahlen mindestens zum norddeutschen Parlamente, zur Geltung gelangt. Es liegt daher nahe, gleichen Grundsatz auch endlich wieder der Gemeindevertretung zu Gute kommen zu kaffen. Ich stelle daher den Antrag: „in Gemeinschaft niit dem darum anzugchendcn Stadt-
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