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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187303208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-20
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1873
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GMi»t täglich r M 6>/, Uhr. IMM, «» LiPcltti», j gchMhchc 33. .»edacttur Fr. HütN«. Gackdwd« d. Rcdattioa eo, Il-ir Uhr 4-» u»r. _ »rr für die nächst- Rummrr bestimmten —! t» den Wochentagen U llhr Nachmittags. M flr Z>stri1k»a»,ahme: , Universitätsstr. 22, Ittschr, bainstr. 2t. pari. Tagtblaü Anzeiger. Amtsblatt der König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. N»fl«Ge 1080G. Ab»»>e»e»t»p«t» vierteljährlich 1 Thlr. 7'/, Rar« incl. Bringerlohn I Thlr. IS -eg» Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagm »hne Postbefürderung 10 Thlr. «tt Postbefürderung 14 Thlr. Inserate «gespalteneBourgoiSzeile t'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichniß. Leclame» „ter d. Ledaetlonastrtch die Spaltzeile 2 Ngr. B7S. Donnerstag den 20. März. Bekanntmachmiq. I» Stelle der jetzigen Reserve der Feuerwehr soll für die Stadt Leipzig eine Freiwillige Feuerwehr-Reserve > hin wohnhaften, diensttüchtigen unbescholtenen Männern, welche sich zum Eintritte in dieselbe errichtet werden. Dieselbe soll au« den Spritzeninspectoren, den Spritzenmannschasten sowie den Jnspectoren und «schalten der Arbeitercompagnie bestehen. Die Mitglieder übernehmen durch ihre Anmeldung die Verpflichtung, nach Maßgabe der ihnen i ertheilenden Instruction, bei vorkommenden durch Glockenschlag zu verkündenden Rllanufeuer» , hefige» Stadtbezirke den Dienst als Feuerwehr zu leisten und, um hierzu tüchtig zu werden, zwischen ' , und MichaetiS!jeden Jahre- in den Abendstunden an drei Uebuugeo und ei»er Spritze»- lheil zu nehmen, die Mannschaften überdies um Ostern, Michaelis und Weihnachten jeden an bekannt zu machenden Tagen zum Beweise ihrer Bereitschaft beim Feuerwchrbureau auf Rathhause persönlich sich z» «elden. Die Uebungen, die Spritzenprobe und die Meldungen werden so gelegt werden, daß sie die Be sten in ihren BerufSgeschäftcn so wenig als möglich beeinträchtigen. ün Ausnahme in die Freiwillige Feuerwehr-Reserve erfolgt bis auf Widerruf, und alle Mit- r, welche ihre Unbescholtenheit verlieren, sich ungebührlich betragen, vom Dienste unentschuldigt «u, beziehentlich die Meldungen ohne genügende Entschuldigung Unterlasten, werden auS- Geringere OrdnungSwidrigkeitcn ziehen den Verlust der Gebühren nach sich. An Gebühren, deren Annahme nicht abgclehnt werden darf, erhält jedes Mitglied für ord- ißig geleisteten Dienst, beziehentlich vorschriftsmäßige Meldung 1) sür jede Spritzenprobe und jede Uebung — 15 Ngr. — 2) für jede der oben gedachten Meldungen — 5 Ngr. — 3) bei Allarmfeuern für die erste Stunde 1 Thlr. , für jede angesangene weitere Stunde — 15 Ngr. —. K» Stelle der Meldegebühren erhalten die Jnspectoren bei jeder Uebung einen Zuschlag von ! je - b Aar. —. Die Zahlung erfolgt für Allarmscuer gegen Marken, welche nach beendigtem Dienste auSge- ! thalt iverten, sür die Spritzcnprobcn, Uebungen und Meldungen sofort baar. Lir fordern Diejenigen, welche in die Freiwillige Feuerwehr eintreten wollen, hierdurch auf, ißh bi« zmn ' 10. April d. I. Ii teu Stunden von Vormittag- 9 bis Mittags 12 Uhr und Nachmittags von 3 bi- 6 Uhr auf Iw Hurra» der Feuerwehr in der zweiten Etage dcS RathhauseS Zimmer Nr. 5 mit den nöthigen IkSweisrn über ihre Person anzumelden. >er die Function eine- Inspektor- zu übernehmen bereit ist, wolle die- ausdrücklich bemerken, ^besondere gebe» wir unS der Hoffnung hin, daß die dermaligen Spritzeuinspectoren und Char- Direktorium beschlosten, eine Versammlung einzu berufen, in welcher die definitive Constituirung de- Verein- stattfindcn soll. Diese Versammlung, zu welcher die Freunde der Sache hierdurch ein geladen werden, wird Sonntag den 23. März Vormittag Voll Uhr im Kramerhause hier stattfinden. Leipzig, am 10. März 1873. Da- provisorische Directorium. Prof. vr. Leuckart. vr meck. Obst. Gustav Plaut. Adv.Rudolph Schmidt. Generalkonsul Spieß. Deutsches Lenlralmuseum für Völkerkunde. Alt im Jahre 1869 ein Comite sich bildete, et sich zur Ausgabe stellte, Beiträge für die onbung der kulturhistorischen Sammlung de- Inrsiorbtnkn HofratheS und Oberbibliothekar- vr. Gustav Klemm in Dresden zur Begrün- daz eines allgemeinen anthropologischen RnsenmS zusammcnzubringcn, waren gleich zu Aickuige Sie Bemühungen desselben von solchen Ersolacu gekrönt, daß, wenn auch die Forderungen ber jklemm'schcn Erben nicht gleich und in allen Stick» befriedigt, so dock der Kauf mit denselben bolb darauf im Jahre 1870 abgeschlossen werden I bunte. Diese günstige Wendung der Dinge war rS einem Beitrage Sr. Majestät de- kiuigS Johann, sowie den außerordentlich Ireichen Geschenken in der Höhe von tausend und usrnd Thalern, welche von ungenannten drS Unternehmens demselben durch die Professor vr. BruhnS und Hofrath Hossmann zugeflosten waren, zu danken, lkurz vor Beginn de- Kriege- traf die Samm ln Leipzig ein und fand durch die dankbar erkennende Güte de- Herrn Profcstor Kolbe chemischen Laboratorium desselben zunächst ein »läufiges Unterkommen. Var hiermit die erste Aiuhpnbe, die der Gm Impag der Sammbom, ersSLt, so trat nnnmeh» ^ zweite kaum minder wichtige, die der Buschas ß «i»rr zur Aufstellung und Nutzbarmachung ! Sammlung geeignete» Localität, gebieterisch CS war die- die ungleich schwierigere, und i drr eifrigsten Bemühungen ist e- erst nach als Jahresfrist gelungen, sie zu erfüllen, da- bereitwillige Entgegenkommen de» »theS der Stadt Leipzig und namentlich ' > Deputation zum ÄobanniSho-pital sind dem mm die stattlichen uno Hellen Räumlichkeiten »brr zweiten Etage de- alten Johanni-hoSpitaleS »ch der DrcSdner Straße zu gegen einen mäßigen nikthzint überlasten worden. Allerdings waren diese sehr verwohnten Räume ^ atsprechenv umzugestaltcn. Allein auch diese « wurde dem Eomite wesentlich erlcrchtert pdie von außerordentlichem Gcmeinsinn zeugende Willigkeit dcr Freunde de- Unternehmen-, auch jetzt wieder dem Eomitö reiche Gaben »Seiten derselben hochherzigen Gönner zugingen, e» bereit- oben gedacht wurde. Aachdrin so den dringendsten Bedürfnisten Genüge 'fchcheu ist, wird die Sammlung gegenwärtig in »zwomenen und freundlich restaurirten Räumen »msgestellt, daß sie bald auch «eiteren Kreisen ^ '»glich und nutzbringend gemacht werden kann, weiteren Fortführung, Sicherung und Er- mg der Sammlung aber ist die Ausbreitung «reiuS, die Gewinnung einer alle Kreise der, »g umsaffenden Mitgliederzahl, sowie» der Rechte einer juristischen Person I nnd hat de-halb da- provisorisch« I SaHurigen de- Deutsche« GemtralrmuseumS für Völkerkunde zu Leipzig. §. 1. Der unter dem Namen: „Deutsches Ceiitral- museum für Völkerkunde" in Leipzig bestehende Verein übt die Rechte einer juristischen Person aus, und hat den Zweck, in einer Sammlung alles auf die Natur- und Culturgrschichte des Menschengeschlechts Bezug - habende planmäßig zu vereinigen und die Wissenschaft der Völkerkunde zu fördern. §. 2. Mitglied wird Jeder, dcr sich zu einem jähr- liehen Beitrage von zwr» Thalern verpflichtet. Wer eine« einmaligen Beitrag von mindestens zwanug Thalern lePet, ist lebenslängliches Mitglied. Wer sich besondere Verdienste um die Wissenschaft der Völker kunde oder um da» Museum erwirbt, kann vom Direk torin» (ß^S) zu« „MoxwNitßOed" ernannt werden. " für seine Person zum un- - und zur Benutzung Nr"G«chMwW« in Gemäßheit des dafür vom Direv- «nden Regulativs berechtigt und hat Stimme" und Wahlrecht m den Mitgliederversamin- langen (S. t l). Freiwilliger Austritt ist jederzeit gestattet, und gilt eS als solcher, wenn der gezeichnete Beitrag erfolgter schriftlicher Aufforderung ungeachtet, nicht binnen acht Tagen bezahlt wird. Wer seine Mitgliedskarte zum Gebrauch an Nicht mitglieder überläßt, geht der Mitgliedschaft verlustig. — Jedoch können die Mitglieder durch Lösung von Faimlien- karten, für.welche durch daS obcngedachte Regulativ ein ermäßigter Beittag festzusrtzen ist, ihren Angehörigen den Besuch der Sammlungen erleichtern. §. 4. Um die Beziehungen des Museums nach außen zu pflegen und zu erweitern, werden durch das Direk torium an geeigneten Orten Deutschlands und des Aus landes Bevollmächtigte (Pfleger) ernannt, welche die Recht« der Ehrenmitgliedschast besitzen und die Fürsorge für die Förderung der Bcreinszwccke übernehmen. §. 5. Der Verein wird gelntet u) durch das Direktorium, d) durch den «nsficht-rath, c) durch die Mitßttkverversammlung. §. 6. DaS Direclvnn«. welchem innerhalb der durch diese Satzungen gezogenen Grenzen alle gesetzlichen Rechte und Pflichten de- Borstandes einer juristischen Person zustehen resp. obliegen, besteht auS fünf Mitgliedern, dir unter sich die Functionen eines ersten und zweiten Direktor-, eines ersten und zweiten SecretairS und eine« Lassirers vertheilrn. Da» Directorium wird vom AuffichtSrath« (tz. 9) sofort nach besten Lonstituirung au« der Zahl der BeremSmitalirder alljährlich oeuaewLhlt und sungirt vom Lag« seiner Wahl bis zur erfolgten nächsten Wahl. Scheidet in der Zwischenzeit eia Direktorial - Mitglied girten dcr Arbeitercompagnie zum Eintritt in die neue Feuerwehr-Reserve al- Inspektoren sich werden bereit erklären. Männer, welche daS 45. Lebensjahr Überschritten haben, können unter die Mannschaften nicht eingezeichnet werden. Die Entschließung über die Aufnahme bleibt Vorbehalten und wird den Betheiligten durch da- Tageblatt oder aus sonst geeignete Weise eröffnet werden. Die vorerwähnten Gebühren können nicht als eine volle Vergütung sür die Dienstleistung be trachtet swcrden, sondern hauptsächlich als Entschädigung sür etwaige Erwerb-Verluste und Nein« Unkosten, welche der Dienst mit sich bringt. Allein der oft bewährte Gemeinsinn der hiesigen Ein wohnerschaft läßt unS hoffen, daß eS an Männern nicht fehlen wird, welche durch Eintritt in di Freiwillige Fcuerwehr-Rcserve unserer Stadt ein Opfer an Zeit und Arbeit zu bringen bereit find, wo es gilt, durch ihr Zusammenwirken solchen Bränden Einhalt zu thun, welche etwa durch die ständige Feuerwehr nicht unterdrückt werden könnten, und dadurch die Stadt vor großem Unglücke zu bewahren. Durch die Errichtung der Freiwilligen Feuerwehr-Reserve wird die bestehende allgemeine Ver pflichtung zum Feuerdicnste nicht aufgehoben. Auch bleibt die jetzige Reserve mit allen ihren Einrichtungen und Vorschriften so lange fort- bestehen, als nicht die dazu gehörigen Bürger und Schutzverwandten ihrer Verpflichtung ausdrücklich von uns enthoben sind. Leipzig, am 15. März 1873. Der Rath der Stadt Leip^g. vr. Koch. Mechler Bekanntmachung. Die von unS unterm 4. d. M. öffentlich ausgeschriebene 4. ständige Lehrerstelle au der Schule zu Stötteritz ist neuerdings mit 300 jährlichem Gehalt und freier Wohnung dotirt worden. Wir fordern daher etwanige Bewerber um diese Stelle anderweit auf, sich unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum 31. d. M. schriftlich bei unS anzumelbcn. Leipzig, am 8. März 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G. Mechler. Nicolai-Gymnasium. Die für Ostern zur Aufnahme in die Elasten Untertertia, Quarta, Quinta und Sexta ange- meldctcn Schüler haben sich, soweit sic in Leipzig oder dessen nächster Umgebung wohnhaft sind, zur Prüfung Freitag den 21. März Vormittags 8 Uhr mit Schreibmaterial versehen in der Schule einzufinden. Leipzig, am 18. März 1873.vr. Lipsius. Die Thomasschule wird das GeburtSsest Sr. Majestät de- deutschen Kaisers am 22. März 10 Uhr Vormittag- durch einen KestactuS feiern. vr. Ecksteiu. aus, so kann der Aufstchtsrath eine Ergänzungswahl vornehmen. tz. 7. Sämmtlichc Mitglieder des Dircctoriums müssen in Leipzig oder seiner nächsten Umgebung wohnhaft sein. Ihre Namen werden durch das Leipziger Tageblatt und eine vom Directorium selbst zu bestimmende namhafte deutsche Zeitung bekannt gemacht, und dient die Be kanntmachung nn erstgenannten Blatte als ihre Legiti mation. tz. 8. Alle Urkunden und Erklärungen sind für den Verein verbindlich, wenn sie mit dem Namen des Vereins „Deutsches Ceutralmuseum für Völkerkunde" und dcr Namensunterschrift eines Dircctors und eine- Sccrctairs oder des Cassirers versehen sind. 8- 9. Der Aufstchtsrath übt die Controls über die Geschäftsführung in Gemäßheit von tz. 28 des Ge setzes vom 15. Juni 1888 nnd bffieht auS zwölf Mit gliedern, welche in der regelmäßigen Jahresversamm lung der Mitglieder (tz. 1«) auf drei Jahre gewählt werden. Alle Jahre scheidet ein Dritttheil aus; in den ersten beiden Jahren nach Maßgabe einer sofort bei dcr Constituirung vorzunehmendcn Ausloosung, später nach der Zeit d«S Eintritts. Die Ausschcidcnden sind wieder wählbar. Das Amtsjabr wird vom Schluffe der einen Jahresversammlung bis zum Schluffe der nächsten Jahresversammlung gerechnet. 8. w. Dem AufslchtSrathe, welcher alljährlich aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und Schriftführer wählt, ist insbesondere Vorbehalten a) dicControle Vcr Geschäftsführung des Direktoriums; b) die Prüfung und Justification der Jahres»echnung und die Ernennung von Rechnungsrevisorcn; e) die Neuwahl deS Direktoriums; ä) die Genehmigung von Ausgaben, welche den Be trag von 5»v Thlr. übersteigen, sowie die Neuer richtung von Bcamtenstcucn mit einem Jahrcs- gehalte von mehr als 258 Thlr.; «) dir Einberufung und Leitung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen, tz. ll. MttuUevcrv rfammlungen finden alljährlich einmal, in der Regel im Monat März, sonst auch außer ordentlicher Weife sowohl auf Beschluß des Aufsichts- rathcs als auch den schriftlichen Antrag des Direktoriums oder einer Anzahl von mindestens 20 Mitgliedern statt. Zu diesen Versammlungen wird durch die in 8 7 genannten Blätter öffentlich eingeladcn, und muß zwischen dem Tage der ersten Insertion im Leipziger Tagrblatte und dem Bcrsammlungstagc eine Frist von mindestens vierzehn Tagen liegen. Der regelmäßigen Jahresversammlung steht zu ») die Conttolc der Geschäftsführung des Direkto riums und d«S Aufsichtsrathcs; d) die Ergänzung des Aufsichtsrathcs; c) die Abänderung der Satzungen ; ä) die Auflösung des Vereins. Jede gehörig rinberufcne Versammlung ist beschlußfähig; in den Fällen «ud c und ä ist zur Gültigkeit des Be schlusses eine Majorität von mindestens zioci Dritt- theilcn der Anwesenden erforderlich. 8- 12. Alljährlich nach Schluß des mit dem büraer- lichrn Jahre identischen Rechnungsjahres hat das Di rektorium «inen Bericht über den Stand dcr Bereins- angelegenheiten zu erstatten, und mindestens vierzehn Tage vor der ordentlichen Jahresversammlung an die Mitglieder zu versenden. 4. l». Im Kalle einer Auflösung dr« Vereins fällt deffen Eigenthum der Universität Leipzig zu. Diese Satzungen find vsrliiufig vom hiesigen Königlichen Bezirksgericht geprüft und genehmigt worden, so daß der Verein auf Grnnd derselben die Eigenschaft einer juristischen Person erlangen wird. Die Generalversammlung findet, wie er wähnt, Sonntag den 23. März Vormittag en Uhr im Kramerhause — Kupfergiißchen Nr. 11 — statt. Neues Theater. * Leipzig« 19. MLrz. DaS sünfactige Ori ginal - Jntrigucnstück: „Drei Staatsver brecher" von vr. I. B. von Schweitzer, welche- gestern zum Benefiz unsere- tüchtigen OberrcglsteurS Herrn Heinrich Gran- zum ersten Male in Scene ging, hat einige recht er götzliche Scrncn, ist auch nn Ganzen nicht ohne scenische- Geschick componirt, läßt aber die Ein heit de« Ton- und dcr Haltung zu sehr vermissen, als daß der Eindruck de- ganzen Werke- ein harmonisch zusammenstimmenocr wäre. Denn während die drei ersten Acte ganz muntere Lust spiel acte sind, in denen einzelne Scencn sogar einen derb possenhaften Charakter an sich tragen, versetzt unS dcr vierte auf einmal in den Bereich der Tragödie, und obwohl wir un- durch die Schüsse bei dem Falle de- Vorhang- nicht in Schrecken setzen lasten, weil wir von der Gutmüthigkeit de- Autors überzeugt sind, dcr ein Jntrrguenstück überdies nicht al- Trauerspiel enden lasten kann, so machen wir doch Scenen der Rührung und Aufregung mit durch, welche zu dem Charakter dcr vorauSgehcnden Acte in einem offenbaren Widerspruch sichen. Der fünfte Act lenkt all- mälig, nicht ohne Schwierigkeiten, welche die ersten Scenen etwa- ermüdend machen, m die GrunMmmung de-. ÄntriguenlustspielS zurück. ES ist immer bedenklich, solche unklare dramatische Gattungen zu pflegen, die zwischen dem Komischen und Tragischen m der Mitte stehen. Der Stoff eignete sich nur zu einem Lustspiel, uud der vierte Act ist ein Mißgriff de- Autor-, der sich durch diese Ausweichung in- Tragische genöthigs^sah. sein Stück ein „Jntriguenstück" zu taufen-, eine zweifelhafte und ästhetisch unberechtigte Bezeichnung. Da- Motiv erinnert an Scribe'S „Frauen- kampf". Ein politischer Flüchtling, Graf v.Lamare, dcr, wegen einer freisinnigen Brochure verhaftet, dann au- der Bastille entsprang, kommt, ehe er nach England flieht, noch auf Schloß Gervav, »m von seiner Geliebten Clemence Abschied zu nehmen. Hier gcräth er in die Gefahr entdeckt zu werden, und wird er von der muntern Eoustne Marie gerettet, die ihn für den bestimmten Bräutigam von Clemence, Graf Valfort, auSgiebt. Die- ist nur unter der etwa« unwahrscheinlichen Voraus setzung möglich, daß kein Mensch den Bräutigam kennt. LlS nun dcr wirkliche Bräutigam zufällig eintrifft, da verliert die erfiuderiscpe Eoustne keineswegs ihren Kopf, sondern weiß diesen rasch dafür zu gewinnen, daß er ihren Geliebten spielt. Al- dritter Graf Valfort kommt dann noch der König Ludwig XVI. dazu, de, a-.ch al- solch«, eingcsührt zu werden wünscht. Diele drei Graten äußern nun im Theecirkel de- Marqui- sthr 1 W ' !
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