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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187305019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-05
- Tag1873-05-01
- Monat1873-05
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1873
- Autor
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-rscheiut täglich früh 6>/r Uhr. Lrkrlli, uu» SrpcsM«» Johannisgasse 33. tzn^utw. Rcdactrur Fr. Hüttuer- Evrechstunde d. Rcdaction Lormm^I »on ll—II Udl von 4—ü Uhr. Annahme der für die nächst- »laurde Nuiiuncr bestimmten «,-rarc in bei» Wochentagen ti- 3 Nhr Nachmittags. /illaü für Znscratcnannahmr: Otto Slenim, UnivcrsitätSstr. 22, 1»u:Z Lösche, Hauchr. 21, Part. MpMr TagMM Anzeiger. ir>. Amtsblatt dü Kimgl. Bezirksgerichts und de« Raths der SM Leipzig. Donnerstag den 1, Mai. «,h- «»fl«ge 11,4-0. Lt„^»r»trffrrt» vierteljährlich 1 Thlr. 2»/, «ar« iacl. Bringerlohn 1 Thlr. 10 Ngu Jede einzelne Nummer 2'/, Ng» Belegeremplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen »hne Postbefvrderung 10 Mr. mit Postdesördrrung 14 Thlr. 3»ser»tr 4gespalteneBourgoiSzeile 1'/»Ngr. Größere Schristm laut unserem PreiSvrrzrichuiß. Lrrtamr« »ntrr » Xr>ae1i««»jtrtch die Spaltzeile 2 Ngr. 187Z. Aus das Leipziger Tageblatt nehmen sämmtliche Reichspostanstalten ein besonderes Abonnement aus die Monate Mai und Zani an. In Hinblick aus die von dem in RoHwein zusammengelrctenen Hülsscomitö unterm 25. dieses Monat« veröffentlichte ..Bitte" findet sich tie Unterzeichnete Königliche KrriS-Direktion veranlaßt die Milbthätiakeit de« Publicum« zu Beitrügen auszusordern und hat deshalb auch ihre Canzlei an» gewiesen. Gaben für die Calamitoscn in Roßwein anzunehmcn. Leipzig, am 2d. April 1873. Königliche Kreis. Direction. v. BurgSdorsf. Außerdem sind zur Annahme von LiebeSspenden bereit: die HinrichS'sche Sortiments-Buchhandlung, Mauricianum, und G§V, ^ die »edtitou deS Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 71 der Militair-Ersatz-Jnstruction wird hierdurch bekannt gemacht, daß die diesjährige Musterung iin AnshcbungSbczirke Leivzig-Stadt de« 8., S., 10., 12., 13., 14., IS., 1«., 17., 1k»., 2V., 21., 23,24., 2«., 27. und 28. Mat dieses JahreS und die Loosung der sämmtlichen milltairpflichtigen Mannschaften den 2k». Mat an jedem Tage von früh 8 Uhr an in der 1. Etage der Restauration zum Eldorado Nr. 26 der Pl'affendorfer Straße allhicr Statt findet. Alle in diesem Jahre zur Gestellung verpflichteten Mannschaften werden hierdurch zum Er scheinen in einem der gedachten Musterungstermine nach Maßgabe der ihnen bereits ausgchändigten Ordre« bei Vermeidung der in HK. 176 und 177 der Militair-Ersatz-Jnstruction bemerkten Strafen mid Nachtheile aufgesordcrt, wie nickt minder bei Vermeidung gleicher Strafen und Nachthelle die jenigen Militairpflicht'gcn, welche sich noch nicht zur Stammrolle angcmcldct. solche« schleunigst zu bewirken haben. Den Militairpflichtigen ist da« persönliche Erschein:« zur Lcosupg zu überlasten; dock wird für diejenigen Mannschaften. welche bei der Ausrufung ihres Namens im Locale nicht anwesend sind, druck ein Mitglied der KrciS-Ersatz Commission das Loos gezogen werden. Leipzig, den 8. April 1873. Der Tivil - Vorsitzende der KreiS-Grsatz» Tommission deS LnShebnngS»Bezirks Leipzig»Stadt. vr. Platz»«»». R. Bekmintmachuilg. Die in tz. 1 unserer Bekanntmachung dom 7. Mai vor. Js. enthaltene Vorschrift: So oft eine hier wohnhafte Familie oder einzelne Person ihre Woh- «nag verändert, ttt solches sowohl von Demjenigen, zu welchem sie einzieht, als von Dem, von welche« sie weazieht, binnen vier und zwanzta^Stnnde» im Ginwohaer-Burea» de« Polizeiamtes — Reichs» -raste vir. S3 S4 — schriftlich anzuzeigea, wird von den Grundstücksbesitzern und Administratoren nicht mit der durch die Sache gebotenen Genauigkeit befolgt. Wir sehen un« deshalb veranlaßt, diese Vorschrift mit dem Bemerken cinzuschärsen, daß jede Vernachlässigung derselben mit einer Geldbuße bis zu Fünf Thalcrn oder verhältnißmäßigcr Haft- prase geahndet werden wird. Wer Formulare zu den Wohnung-veranderungS-Meldungen benutzen will, kan» solche im Ein- wohocr-Bureau unentgeltlich in Empfang nehmen. Leipzig, am 28. April 1873. Da« Polt,ei»Amt her Stadt Leipzig. vr. Rüber. Urinckler, Secr. Bekanntmachung. Su Folge der zu« GinanMsetze vom 8. April vor. Jahr, erlassenen Ausführung- - Verordnung von S. best. Mou. wird Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die hieruuter beigedruckte Verordnung de« Königlichen Ministerium« de- Innern vom 1. December 1864 fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachti gallen halten, auf. die darauf gelegte JahreSsteuer ohne Verzug au die in der ersten Etage de« RathhauseS befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. In die angedrobte Strafe de- dreifachen Betragt der Steuer verfallen Diejenigen, welch« bi« znm 1. Mai d. JS. nicht die Steuer abgesührt haben. Leipzig, den 17. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der dtaehtigallen betr., vom I. Dccember «864. Auf Antrag der Ständeversammluna wird hierdurch Folgende- verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1868 an eine jährliche, der Armen- caffe seine« Wohnort« zufließende Abgabe von vier Thalern und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahre« zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nacht- schlägcr), sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Uebcr die erfolgte Abentrichtung der gedachten JahreSsteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathe auszufertigcnde, auf dem platten Lande eine von dem Armencaffen-Einnehmer de« betreffenden OrteS unter Bcidrückung de- Gemeindefiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle ans den Namen de« Stcuererlegers zu lauten hat. Geht innerhalb des vom 1. Mai bi- zum nächsten 3V. April laufenden SteuerjahreS eine auf da- letztere bereit« versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das bis zum nächsten 30. Avril noch lausende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf daS letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich den Armencaffen- Einnehmern, auf ihren Namen übertragenen Quittung über die Seiten de- vorigen Besitzer« der Nachtigall auf das laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Dte volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während deS lau fenden SteuerjahreS eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der OrtSarmencaffe zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seiten der ln dieser Angelegenheit competeuten Armenpolizerbchörden ist dabei, insoweit e« sich nicht um Contraventioncn und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expedireu. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gevührend zu achten. Insonderheit haben die Stadt - räthc, sowie die Gerichtsämtcr und Gemeindevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nach- gcgangcn werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. December 1864. Mtatsterinm de« Inner«. Frhr. v. Beust. Lehmann. her diesjährig« erste Termin der Gewerbe- nnd Personalste««» am LS. April i diese« Jahre« mit einem halbe» JahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgesvrdert, ihre Stenerhetträge für diesen Termin mdst de« städtische« Gefälle» an—24 Rar—resp —12Rgr- ansiede« Stenerthaler des jäh« ltchen Katastersaves dt« spätestens 14 Tage nach demselben m die Stadt-Steuer-Einnahme vünctltch adzuführen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen emtretcn müssen. Die Steuer-Jntimationcu gehen iu diesen Tagen de« PanSbesttzer« resp. deren Stell vertreter» znr sofortige» Bertheilnng an ihre Adwtrther zu, »uv sind alle Juli- Nationen von mittterweile »««gezogenen Steuerpflichtigen unter Angabe von deren Wohnung resp. de« derzeitigen Aufenthalte«, soweit Solche« bekannt geworden, schleunigst a» die Stadt - Steucr- Smahme zurüeHugeben. Mit Rücksicht auf die Heranziehung der sogenannten flottirevden Bevölkerma zu den Communal- aulaaen werden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitsgeber eMM, die ihnen dem» nächst zngehende« Jntimationea ihrer Gehülse« sofort an Letztere abzagebe«, u»d solch« zur Abführung der städtischen Abgaben binnen obgedachter Frist veranlassen zu wollen. Außerdem Hab« die bar. Principal« re. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 1 Th'-r. bi« d thlr. die seit der im November vor. I. bewirkten Ausstellung der diesjährige« Ort«. Steuer- Kataster vorgeWmgene, Personal - Veväüdernngen po« aste» mit mindesten« 1 Thlr. nnd dawider betgezoGmeu G«hülfe» hinnen 8 Tage» bei der Siadt-Steuer-Einnahme allhier schriftlich anzuzeigm, woselbst auch Formular« zu kiesen Veränderung«««zeigen auf Verlangen verabreicht werden. Im Ncbrigen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Katasteraufstellung die Wohnung gewechselt hat, und dessen Steuerintimatiou mit Rücksicht darauf, daß solche der Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter ohnerachtet dieser Bekanntmachung zurückbehält, somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, znr Kenntnignahme seine« StenersatzeS sowie znr Empfangnahme eine« auderweite» SteneranSwetseS an mehrgenannte Hebestelle verwiesen. Gleichzeitig »st der von der Handelskammer bereit« öffentlich ausgeschriebene Steuer - Zuschlag von Stls Psenaige« anf den Thaler Gewerbesteuer von den dieser Abgabe verfallenden Gewerbtreibendcn mit zu entrichten. Leipzig, den S. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr^Kock» Taube Bekanntmachung. Im städtischen Kranke« Hanse stad zwei sogen. Sommerbaraeken zu erbaue» und es solle» dre diessallstgm Arberten in Aeeord vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei bethciligen »gungeu im Ralhs-Bauamtc einzusehen und daracke»" versehen, bi« Montag de« Bekanntmachung. Da- Königliche Ministerium de« Innern hat im Eiuverständniß mit dem Königlichen Ministerio der Finanzen aus die Dauer von 3 Monaten genehmigt, daß die Berliner Handelsgesellschaft und Herren Gebrüder Sthickler in Berlin generelle Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Dresden, Wilsdruff, Leippen, Qstrau, Mügeln, Mntzschcn, Ncrchau, Trebseu, Zweinaundorf nach Leipzig vornehmen. Die Besitzer der hiervon betroffenen Grundstücke in der Flur Leipzig werden angewiesen, jene Borarbeiten zu dulden, dem damit beauftragten und legitimirten Personal bei Aufsuchung und Ab steckung der Bahnlinie keine Hindernisse in den Weg zu legen, vielmehr den freien Zutritt zu ihren Fluren und Grundstücken zu gestatten, auch der Beschädigung, Wegnahme oder Versetzung der die abgestecktcn Linien bez ichnenden Jalon« und Pfähle sich zu enthalten, wogegen den betheiligten Be sitzern etwa entstehende wirkliche Schäden nach deren vorgängiger legaler Ermittelung vergütet werden sollen. Leipzig, am 28. April 187». Der Rath der Stadt Leipzig. 1^7. Koch. G. Mrchter. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 16. November 1853 bringen wir hier durch in Erinnerung, daß die Berkänfer von Kohle« ober GoakS verpflichtet sind: 1) gehörig geeichte« Gemäß in ihren Niederlagen und Verkauf-localen zu halte«, 2) jedem Käufer auf Verlangen Kohlen und Coak« mit geeichtem Gemäß zuzumeffe». ' 3) ihren mit der Ablieferung an die Käufer beauftragten Leuten ein uut vem gesetzlich vorgeschriebenen Eichungsstempel versehene« Maoß mitzugeben, damit auf Erfordern die abzuliefernde Quantität Kohlen oder Coak« sofort zaaemeffen werden kam». Wegen der Form, Größe und Eiutheilung der hier fraglichen Maaße und Maaßgefäße ver weisen wir auf die Bestimmungen der SH. 14 figdc. der Mchordnnng für den Norddeutschen Bund vom 16. Juli 186S und der Bekanntmachung kcr Rormal-Eichungscommisfion vom 15. Fe» bruar 1871. Die Verletzung vorberegter maaßpolizeilicher Vorschriften sowie Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird, berichenilich außer mit der Wegnahme der unzulässigen Maaße, mit Geldstrofe bt« z« Dreißig Thalern oder mit Haft hi» z« Vier LSoohe» geahndet werde«. Leipzig, den 26. April 1873. Der RaSH -er Gtabt LebpztO. vr. Kock». Q^Reichel. Leipzig, de» SV. April 1873. Des Rath« Ban Depntatton. Bekanntmachung. Per an» I. Mal n. «. fällig« zweite Termin der Grnudstener ist «ach der zum Gesetze vom 8. April vor. I. erlassenen Ausführungsverordnung vom S. desselben Monat« mit . Zwei Pfennige« ordentlicher Grandstener »o« jeder Steneretnheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgcfordert, ihre Steuerbeträge von diesen» Tage ab bi« spätesten- 14 Tage «ach demselben an die Stadt-Steuer- Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säu migen eintreten müssen. Der Rath her Stadt Leipzig. Leipzig, de« »8. April 1873. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die mit 500 Jahresgehalt dotirte letzte HülfSlehrerstelle an der hiesigen Realschnle soll mit einem Eandidaten de« höheren Schulamte-, welcher auf dem Gymnasium und der Univer sität vorgebildet ist, sofort besetzt werden. Geeignete Bewerber wollen sich recht bald und spätesten« bi« zum 13. Mat d. I. unter Ein reichung ihrer Zeugnisse schriftlich bei un« melden. Leipzig, den 28 April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Kock Wil.sch, Res. Bekamttmachlma. Die Erbauung eine« Maschinen - und Kesselhauses nebst Dampfschornstein und Kohlenschuppcn, die Ueberwvlbung und Abdeckung der 5 Sammclbrunnen, Verlegung de« Bauerngraben« und Ver setzen der alten, sowie Herstellung einer neuen Stackrterie auf der Stammanlage der Stadtwaffer» kuuft in Eonnewitz Behuf« Erweiterung derselben, und die Lieferung der Materialien hierzu sind an den Mindcstfordernden vergeben. Die übrigen Herren Submittenten, welche Berücksichtigung nicht gesunken haben, werden ihrer Offerte« hierdurch entlassen Der Rath her Stadt Leipzig. Leipzig, am 25. April 1873. vr. Koch. G. Mechlcr.
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