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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186103237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-03
- Tag1861-03-23
- Monat1861-03
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1861
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. »!" 82. Sonnabend dm 23. März.' 1861. Bekanntmachung. Die zu Johannis d. I. miethstel werdenden beiden Wohnungen in den Commmchäuserrr in der Tchulaaffe: 1) das obere Gestock des Hauses Nr. 12, 2) im Erdgeschoß des HauseS Nr. 10, sollen von da ab anderweit gegen einvierteljährliche Kündigung an die Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige werden veranlaßt, Donnerstag den 4. April d. I. Vormittags LL Uhr an Rathsstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung deS RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen, so wie die Inventarien der zu vermachenden Logis können schon vor dem Termine an RathSftelle eingesehen werden. Leipzig den 21. März 1861. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Der oberste Bodden in dem Commungebäude Reichsstraße Nr. 53, den vormaligen Fleischbänken, ist sofort zu vermiethen und haben Miethlustige sich deshalb an Rathsstelle zu melden, wo auch über die VermiethungSbedingungen das Nähere zu erfahren ist. Leipzig den 21. März 1861. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz - Deputatton. Wer deutsche Handetstag. E- ist bekannt, daß gegen Ende des Monats Mai d. I. in Heidelberg ei» allgemeiner deutscher Handelstag abgehalten werden soll, auf welchem sich wohl aus allen Theilen Deutschlands zahl reiche Vertreter de- Handels einfinden werden. Der Vorort Heidelberg hatte in dem von ihm entworfenen Programm vom 2V. December v. I. folgende sechs Punkte als Gegenstände der Berathung ausgestellt: 1) gleiche Münze, Maaß und Gewicht in ganz Deutschland; 2) Verwaltung und Gesetzgebung der Eisenbahnen; 3) die Aufhebung der Durchfuhr- und Gchifffahrtszölle; 4) die Beseitigunq der verschiedenen Uebergangsfteuern; 5) Revision der Vorschriften über Abfertigung zollpflichtiger Gegenstände- 6) die baldige Einführung des in Nürnberg angebahnten allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs, eventuell einst weilige Einführung von Handelsgerichten. Außerdem waren bis zum 2. März noch folgende weitere An träge eingelaufen' I. Bon der Handelskammer in Fürth: 1) Es sei eine kürzeste Frist für Expedition und Ablieferung telegraphischer Depeschen in den verschiedenen Äonen zu bestimmen und sollen dem Absender bei Nichteinhaltung derselbe» wenigsten- die Kosten zurückvergütet werden; 2) für im Zollhaus« lagernde, durch Brand zu Verlust gehende Transitogüter fei keine Bleue» zu entrichten; 3) Einführung gleichartiger Briefmarke» für die süddeutschen Staaten; 4) daß Handlungsreisende der Obliegenheit, - Patente resp. Gewerbscheine lösen zu müssen, enthoben werden, event. daß die Legitimationsscheine der heimathlichen Behörde für genügend erachtet werden sollen; 5) daß Niemand ohne Ermäch tigung durch ein besonderes Landesgesetz berechtigt sei, Papier auszugeben oder in Umlauf zu setzen, durch welches die Zahlung einir bestimmten Geldsumme an jeden Inhaber versprochen wivd. II. Bon der Handelskammer zu Hagen: 1) Daß den aus der Verschiedenheit der Frachttarife der Eisen» bahnen hervorgegangenen Uebelständen möglichst ein schleuniges . Ende gemacht werde; 2) daß eine möglichst weitgehend» Er mäßigung der Eisenbahnfrachten, und zwar im Mindesten soweit, wie sie in England und Frankreich zur Entwickelung der In dustrie und zur Vermehrung des Volkswohlstand- schon jetzt bestehen und theils in nahe Aussicht gestellt sind, auch auf den deutschen Bahnen bewilligt werde. M. Bon der Handelskammer in Hannover: 1) Gleiche Münze, Maaß und Gewicht in ganz Deutschland: das Aollgewicht, welche- in den meisten Zollverein-stauten schon als allgemein gültige- HandelSgewicht angenommen ist, möge als allgemein deutsches Gewicht aekch von den Staaten angenommen werden, welche bisher dasselbe als Handelsgewicht noch nicht ein geführt haben, — d) da- von dem Ingenien»- und Architokten- Beretn zu Hannover bearbeitete einheitliche Maaßsystem für Deutschland, welches mit dem französischen Maaßsystem identisch ist, den verschiedenen deutschen Regierungen zur Annahme zu empfehlen, — e) die jetzt bestehenden drei Bilberwährunge» in Deutschland zu einer einzigen, dem 90 Guldenfuße, umzuwandeln und die Kronen als Veeeinsgoldmünze abzufchaffen; 2) Einfüh rung der deutschen Wechselordnung im Fürstenthum Schaumburg- Lippe; 3) Antrag auf freie Vereinbarung der Handeltreibenden, um die kleinen Wechsel in Beträgen von unter 50 Thaler aus dem Verkehr zu verbannen. IV. Von der Handelskammer in Köln: 1) Die weitere Ausdehnung und Entwickelung des Zollverein-; 2) die Freizügigkeit in allen deutschen Landen, resp. im ganzen Zollverein; 3) allgemeine Gewerbefreiheit durch eine einheitliche deutsche Gewerbeordnung; 4) ein einheitliche- Patentgafetz für die deutschen Bundesländer; 5) elne einheitlich« deutsche Flagge; 6) ein einheitlicher Portssatz von 1 Sgr. pr. Brief. V. Bon der Handelskammer in Breslau: Die Einführung des allgemeinen deutschen Handel-tags, seine Verfassung, seine Wiederkehr und seine dauernde Vertretung. VI. Bon brr Handelskammer in Bremen: Der Handel-tag wolle die hohen deutschen Regierungen er suchen, bei Abschluß oder Erneuerung von Handels- und Schiff- fahrtSverträgen dafür Sorge zu tragen, daß die Ln manchen frem den Ländern bestehende differentielle Behandlung des deutschen Handels und der deutschen Schifffahrt aufhöre und die Vovcheile, ivelche zur Hebung von Handel, Industrie und Schifffahrt dienen sollen, auch allen übrigen deutschen Staaten, soweit sie die dafür ausbedungenen Gegenleistungen zu erfüllen bereit sind, zu Lheil werden. VII. Bon der Handelskammer in Offenbach: 1) Erlaß eine- Patentgefetzes für den Umfang de- ganzen deutschen Zollvereins; 2) Errichtung einer Zollverein-- Centralstelle zur Prüfung von Erfindungen und Ertheiluug von ErfiadungS- und Verbesserungspatenten für da- Aollverrinsgebiet (insbesondere auch in Bezug auf den von Frankreich angestrebten Handelsvertrag mit dem deutschen Zollverein). VM. Bo« der Handelskammer in Dresden: 1) Die Emission von Papiergeld, beziehungsweise di« courS- mäfiige Annahme in sammtlichcn deutschen Bundesstaaten brtr.z
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