Dresdner Nachrichten : 04.04.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189604048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-04
- Monat1896-04
- Jahr1896
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 04.04.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-5 41. Jahrgang. Julias »«aller, »renlen. Vallstr. IS, empfiehlt in xr<)«8tar zAi.-nvnhI: Ll««-rnv Oele n unil IIo« «>«, >>»„*-, I^,i,l,«„. unck I.nnel- ?r^E-A^^»«r«S^«r»r»r'»rriK»«r^«;«rrL^4»»«rrrrrKE»r?rW klLSVLLrvn ZK jecksr llrl NU« ckeu keciautan'ioton (iliwlnitton cio« In- »ncl K «.» ^uslnncke«, empfehlen in reiekliulti^er .Vuiu-nlil ^ >V1IIl. ItNll öd ^illlll. K^I. I1s>t'Ii»fv>'.1l>toi,, IV^amanItl II. W,»oli',<«»»«» Illft. V»i»kt«„. I» ?: «Ugll SllMll 8 II-!U«ssr»i>r »7 j! L1tmarkt,8eestrss8e l. ^ A . 7^ ^ Mkä^r am «: t! »i K< >»»>»,»«» tiut«» ^ 8u,iu„ nedtsclnviirrei »t vLillvllsirüillple. »5.«> ?a Z 8-- I'ft„ I2-. > 7'- ?l>. .-- Üerren-Loelrea v. 15 ?« Lioiliir-Strüwplt! v. ft>)I' ' !M. '.» lUIe valeneuse. »5 l« lVeiiÜL. iVimniIiiiiixüli'. :>l. U <irv>8e-> > >» ^ «euköltell eleZsat gsrvjrler Vsmeudüte. > A it<U?c>i»u8>j^', p-rMiiIü-ho Iniiß.intd 8 uinl Llacketcknclwn IN U-lsill, I'illl», nwl ?Vj»n. ^ DrW'dcn. Iiu« kosrilsii von kanelu^l»«! '.iiick ttrtlivpü«! M.».VvnÄ8eI»uek8«ii botincI<-r «j-h uavörälläeri «elic-n Mit iittl'I iN Illllx-I, Nr. A4. Spiegel: Die geehrten Inserenten der „Dresdner Nach richten" ersnchen wir dringend, die für die TieiistllllS-Nummer bestimmten Inserate «ns bereits heute Tonn abend z,«gehen.;» lassen. . ' Ans technischen Itzrüttderi wird die humoristische To nn abends-Beilage erst der morgen er scheinenden Nummer beigclegt. Nerrath von Geschäftsgeheimnissen. Neueste Drahtnachrichten. Hosiiachrichtcn, Ladenschluß, Pferderennen, Kunst und Wissenschaft. Vermischles. (iS nette hier wie häufig der Grundsatz, das; der Hehler schlimmer s sei als der Stehler, der Anstifter schlimmer als der Thäter selbs-t.! Demgemäß wurde nach dieser Richtung das Strafmaß gegen die R'kgicriingsvorlage noch verschärft und der Strafe des Vcrrälhcrs gleichgestellt. Tie Bestimmung des H 10 lautet demgemäß wie folgt: ,.ä 10. Wer zum Zweck des Wettbewerbes es unternimmt, > einen Anderen zu einer unbefugten Mittheilung der im 8 0 Ab satz t bezeichnetcn Art zu bestimmen, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängnis; bis zu einem Jahre bestraft/' Ob im Plenum die von der Kommission begrabene Bestrafung des Bcrraths von Geschäftsgeheimnisse» nach erfolgter Auslosung des Dienstverhältnisses wieder in Anregung gebracht werden wird, erscheint zweifelhaft. Jedenfalls ist sicher, das; von verschiedenen einflußreichen Indiistiiegriippen gerade ans diesen Punkt großer Werth gelegt wird. Man fuhrt namentlich seitens der chemischen Industrie an, das; der Schutz gewisser Fabrikationstnethodeu und . . „ ^ . ........ eigenartiger Verfahre» ganz illusorisch werden würde, wenn die E, 'cw^! Schweigepflicht mit dein Austritt ans den'Dienste erlöschen würde. "" -n -.n ,,nn n- """"" ,nn -o» würde es in der Hand haben, die eingeweihten Arbeiter durch verlockende Anträge zu gewinnen, nm sich aus diesem Wege in den Besitz der wcrlhvollsten Geheimnisse zu setzen, auf denen mitunter die ganze Rentabilität eines Unternehmens beruht nur ÜOilflmtl'M 22- 7 konualiettd, 4. Nprtt. öommcrsghrpla». Der Bcrrath bou ststschästSflthtimnissett. Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wett zur zweiten Berathnng gelangen. Ter KommissionSbcricht liegt vor. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen des Ent Wurfs in Bezug ans den Vcrrath von Geschäftsgeheimnissen »nd Betriebsgeheimnisse». Der Gegenstand hat zu Petitionsstürmen in verschiedener Richtung Veranlassung gegeben. Zuerst bestürmten die Geschästsunternehmer die Gesetzgeber für den Erlaß solcher Be stimmungen, dann veranlaßten die Gehilfen einen Gegensinn» wegen der Beschränkungen, welche die beabsichtigten Bestimm- Ieder Arbeiter, der im Besitze dieser Kenntnis; ist, würde die Vcr- ^ kommenden Bart wcrthung derselben zum Schaden seines bisherigen Prinzipals durch seinen Austritt erlangen könne». Es liegt auf der Hand, das; solchem Mißbrauch im Interesse der rechtlichen Fabrikation R o m. 'Aach amtlicher Feststellung erreichen die bisbei an der Schlacht bei Adna zurnckgelehrteu i!nHe»i>cben Soldatc: d;e Zahl 1711. Darunter sind 2 Generale, 27t höhere und subaltern. Offiziere, 200 Unteroffiziere und 1057 Korporale und Soldaten. London. Tie „Times" meldet auS Pretoria vom 2 d. M . das; am Tage vorher dem Präsidenten Krüger eine wichtige Te- pciche des Staatssekretärs für die Kolonien Ehamberlain nörgele" worden sei. Tic Depesche sei in freundlichem Tone gehalten, be harre aber ans der Forderung, die Beschwerden der Uitlander. abzuslellen. Sie lege das Recht und die P-iicht der englischen Regierung zur Einmöchung dar und ersuche ni chmals »m Antwort aus die Einiadnng zum Beniche Englands London. Das Kolonialamt hat eine Depesche erhaltco welche über den bereits gemeldeten Angrin ans ein Hiliskorps berichtet, der bei Jnnali erfolgte. Die Weißen wurden von 300 Matabelcn eingeichlossen. leisteten aber trö'ligcn Widerstand «> von ihnen wurden gctödtet. Ein Weißer, der entkommen iit ichätzt den Verlust der Matabelc alif 50 Tobte und Verwundete. Pretoria. Präsident Kcüger hat aur das Anerbieten der Hilfeleistung zur Unterdrückung des Matal-ele-Aufstandes die Antwort des Gouverneurs der Kap-Kolonie Zir H. Robinson e> halte», in welcher dem Präsidenten für das srenndliche Anerbieten herzlich gedankt wird. Robinson erklärt aber, die britische Trnppcn- macht von 50g Mann würde genügend sein, gleichwohl iei er an genehm berührt von der srcundüchcn Gesinnung, welche in dem Anerlneten seitens des Präsidenten, sowie seitens der Regierung und der Bürger der Revnblik zum Ausdruck gelange. Algceiras. Maurische Risi-Pirnten haben sich der von St. Jose, ».»gen ibrem Fortkommen in den Weg legen können, r er erste vargebengt werden »ins;. In der ersten Lesung des Entwurfs Entwurf der Negierung ging erheblich weiter als der dem Reichs tag in dieser Session vorgelegte Entwurf. ES handelt sich i» dem j letzteren um zweierlei: um den Bcrraih während der Tarier des! Dienstverhältnisses nnd nm den Bcrrath nach Lösung des Diensi- t'erhältnisses. Tic Bestimmung der letzteren Art wnrde ganz be sonders angefochlen. Der Negicriingskonimisiar selbst bezcichncte l dicie Besümmung in dem Entivnrs als eine Schwergebnrt und ec- j klärte sich zu icdcr zweckmäßigen Acnderring bereit. Aber die Kommission erachtete diesen Theil der Bestimmungen überhaupt! sür unverbesserlich und verwarf jede Bestrafung des BcrrctthZ nach! Lösung des Dienstverhältnisses. In Bezug ans den Verrnth >m Plenum ist von keiner Seile gegen das Prinzip des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen auch über die Zeit derBertragSdcruer hinaus Einspruch erhoben worden. Nur wurden Bedenken darüber laut, daß der Kaufmann oder der Fabrikant es unter Umständen in der Hand haben solle, die Zunge seiner Angestellten durch besonderen Bertrag aus unbegrenzte Dauer, also eventuell sogar lebenslänglich, z» binden, wodurch in vielen Fällen dem Arbeiter die Möglichkeit der Erlangung eines vortheilhafterc» Engagements vollständig ab geschnitten werde» könne. Man hat daher die Fixiriing einer be stimmten Schwcigefrist vorgcschlagen, die längstens etwa ans zosepb" bemächtigt und die der' 5 Jahre zn bemessen sein würde. In welcher Form der Entwurf aber auch schließlich zn Stande kommen möge, so wird doch für von Geheimnissen wahrend Dauer des Dienstverhältnisses lautet der Slrasvnragraph in der '..r-Miicbe Anweirdima immer Fassung der Kommission wie Glgt; „Mit Geldstrafe bis zu 3000 G ehe i mn i s; zu erachten sei. Mk. oder mit Gcsängniß bis zu einem ^ahrc wird bestraft, wer Nl-wullichen daS freie Ermessen des Richters den Ansschlag geben als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Gochältsbetriebes > Schließlich dürfte in diesem Zusammenhang noch eine That Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm vermöge des Dienst verhältnisses anvertrnut oder sonst zugänglich geworden sind, wäh rend der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses nnbcsiigl an Andere zu Zwecken des Wettbewerbes oder in der Absicht, dem Inbabcr des Geschäftsbetriebes Schaden zuznfügen, mittheill. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher Geschäfts- oder Betriebs geheimnisse. deren Kenntnis; er durch eine der im Absatz 1 bezeich nten Mitthcilnngen oder durch eine gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt hat. zu Zwecken dcS Wettbewerbes nnbesugt verwcrthet oder a» Andere mittheill. Zuwidelhandlnngen verpflichten außerdem zmn Ersätze deS cnt- in diesem suche erwähnenswerth sein, auf die merkwürdigerweise weder in der j offiziellen Begründung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs, noch wirst irgcnwo in der Presse Bezug genommen worden ist. Wie nämlich die ..Preuß. Iahrd." nachgcwiescir haben, greift derreichs- ' gesetzliche Entwurf lediglich einen NccbtSznslnnd ans. der bereit-? ! in 15 dentschen Bundesstaatcn lnndeSgcietzlich besteht, nämlich in ^ Elsaß-Lothringen, in den Königreichen Vanern. Sachsen und ! Württemderg, in den Großhcrzogthnmern Baden und Sachsen- j Weimar, in den Herzoglhiimern Braunscbweig, Sachsen Meiningen. Ladung derselben geraubt. Die Besatzung und die Passagiere sind in kläglichem Zustande in Gibraltar cingetroffen. Aiereiniate E s ch e v a ch' s ch e Werte. Der Geichüitü-cricl'I iagt -. Der Kesänislsamia war in allen Abtlieilunae» miscrer Betriebe ein äußer» ilotler riud es machten sich, uni die einlauienden Auktraae bewirkt' gen zu kennen, r» beiden Werken unserer G.eleil'chasi iveienNicbr Betriebe, erwertcrungen erforderlich. Wenn iich auch in Deutschiano ein« Steigerung der- BedarsS in rnrsereu Iabrrkaicn deutlich erkennen lieb,, io war doch in »och böberem Grade ciuc Hebung des Grvortgelchiutes wavrnctnnbar. Inr besondere gilt dies von Südamerika, welches infolge der- ruruügegaugenen Oioldagios und der cmgciretenen poiünchen :>i»bc in> Staude rvar. wieder n-ie i» srui.eren Iabren in rimsangreicker Weise zu iinportiren. iöeieniliche Nonjunklnren ivaren ini Iabre 1805, nicht zu verzeichnen, doch machte sich bei sai! allen Materialien eine tanglamc Steigerung der Breite beinertbar. Der j Geicimmtnmsat; »nserer Atzerke erreichte im IaNre IM5> die .Osbe von j I.l2I. t7I M. »nd liberlii g demnach den Ilnoav des A^rrialnes um ! Der im vcrgangcn.'i! Iabre erzrelle Nerngewinn von 8.D.N55! M. gestattet i uns. der Generalveriammlung die Berllieitnna einer Dividende von 2a 5, j nnd die Ueberweiümg einer r^umme von Mt.ciäl M. an den Svezüarelerve ionds vvrzuichlaaen. Unter Hinzurechmmg des vorgenannten Betrages und der dem gesetzlichen Aelerveionds für das Jabr Ec- zuflicsienden Summe ! ergeben nwere Zleierven de» Olelamnitbelran von »71.872 M. A -l NI. Dez. d„>> .„r,",-kNt-ib-i, »me- >^5 lauteten i OaslaG'onto 1,1.117 M., Wechtcl-Eonto 71,211 M.. Kan orr .grrtlei ,»r»clt tewe», na.- an 8i2 -M , Gssclten-t5onlv ll«Z,s,na M., Fabrilcitions-Vomo I» dieser Bczichiiug wirb im; lBorrälbe laut Inventar) 1.112.UM M.. Debitoren,Lonto keinschließlich Bankgutbaben» 1.712.107 M. Die iänmrtlichen Iugctngc kcintchließlich Olrundstintserwerbung rnrd Aeub.iuien) betrugen 98,112 M.. rviihrend kick, die Abschreibungen ans 81.927 M. bezisfcrn. Bon dem in der Bilanz per it. Dezember 1891 unier Delcredcre-Lonlo eingestellt gewelencn Betrag von 21.021 M. wurde un Jahre 1891 für unelnbringliche Forderungen nur die Siinnne von 10,011 M. absorbirt, sodaß der Acslbetrag in .Eöhe von 1170 M. dem Delcredere Konto II cGewinn und Aterlult Lonro) crcdiüi; iverdcn konnte, Die im Jahre 1891 geiobltcn Beitrage für die -tranken . Unfall,, Alters- und Iiwalidititts-Bsriicherimg ergaben die Summ- von 22,919 M. Der Aeingcwinn oro 189.1 betragt 819,911 M. Aus deni'tiben sind zu vberwelsen : dem Reservefonds 1 "i> It,.it8 M., als Dantioim an den Borsland und die Beamten, sowie dem Beamten und Arbeiterwnds insgciannnt 10 '!!- -- 78,910 An die Aktionäre eine Dividende von 1 '5 -- 110,000 M., an den Aninchtsratb eine Tantröme von 1 iu,8li M. Aus dem hiernach verbleibenden Neslbeirage von iii.oi; M n - 8 . - -- k-:?Z- . ^ ^ v ° > Sachsen-Kabiirg-Golha. Sachien-Altcirbiirg und Anhalt, in den stgndencil Schadr»-,'. .Rcbrcrc ^ervllichtctc hatten al-.' Ge>ammt- ^ Cchtvnrzburg. Livvc-Dctnwlb und Rcuß, sowie in lihnldnei, ^r-uhrenb der .begietiingsentwnrf nur die Bestraiung G, Froien nnb Aanieiiabt .siainbiira. Der in ben aenannten beantragen wir an die Aktionäre eine Simerdividende von 11 A >10,900 M. zur Atettheilnng zn bringen und den Rest von 91,611 M. deni Svezialreserve lvnds zu überweisen. Der Gcschättsgang während der ernen :> Monate des laiiienden Jahres war sehr znsriedenslellcnd. — Ter erste Borsiand der Gesellschaft, Herr Nommerzieiiralh E'chebach, überwies, aus Anlaß des gür. cnoien nnd smiiiosiadt mambnra Der ln bei, aonannton ! sl>0en Getchäiisablchlusles, der von ihm zu Gunsten des gesamt,ile» Berlo rines Berratlie» rnm Zwecke des "Octtbewcrb-i enthielt ist nach derl- ^ acnonnkcn errichteten „E'chebach-StnMng" eine ivcüere eines ^erraihes «nm.iinccic oe-s ^eiivewcrv - riirmcir, c,i narr, oer ^milchen Staaten bestehende Rechts,chntz der Gcschäftsgcheimnmc ' Kc'mmiisionsfgstung auch strafbar der Bcrrath in der Absicht, dem s Inhaber deS GcschäflSbeiricbs Schaden ziiznfügcn. Wenn das Motiv des Vcrräthcrs Rache oder Bosheit sei. so sei doch eine solche Absicht mindestens in demselben, vielleicht aber noch in höherem Grade strafbar als die Absicht, sür den Wettbewerb un lautere Mittel anznwcnden. Es trat in der Kommission allerdings auch die Absicht bervor, von einer Bestrafung des Bcrraths während deS Dienstverhält nisses abznsehcn. Bevor die Gesetzgebung nicht dazu geschritten sei, die hinsichtlich der Konknrrenzklanscl geltenden Gesetzesbestimm ungen zn-iändern nnd somit die Rechte des Angestellten gegenüber dem Prinzipal wahrznncbincn, so würde es eine Ungerechtigkeit und Ungleichheit sein, die Rechte des Prinzipols gegenüber dem Angestellten wirksamer als bisher zn schützen. Wenn auch die Vertragstreue dem Angestellten gebietet, über alle Vorgänge, die in dem Geschäfte Vorkommen und deren Vckanntwcrden unter irgend einem Gesichtspunkt mißlich sein könnte, reinen Mund zn holten, und eine Mitthcilinig dessen, was er in Schweigen hüllen sollte, sich als eine rechtswidrige Handlung darstellt, !o bleibt es in diesem Falle doch noch zweifelhaft, ob diese rechtswidrige Hand lung von einem solchen Gewicht ist, daß man d'cSwcgen zn einer öffentlichen Slrasc schreiten müsse Ganz ohne Zweifel werden viele Mitthcilnngen der bezeichnete» Art nur aus Unbedacht, aus Gedankenlosigkeit gemacht, und zwar häufig von jungen Leuten, welche man wegen einer solchen Gedankenlosigkeit nicht unter kriminelle Verfolgung stellen kan», selbst wenn dieselbe zn nichts anderem als einem Verweise führen sollte. Ans diesem Grunde w-ur In der erste» Lesung der Kommission auch die Strafbestimm ung gegen den Vcrralh eines Geschäftsgeheimnisses während der Dauer des Dienstverhältnisse-? abgelehnt worden. In Folge vcr- anderlei Zusammensetzung der Kommission aber gelangte in zweiter Lesiliig der Paragraph in der angegebenen Fassung zur Annahme. Darüber, daß Derjenige, welcher einen Lehrling oder An gestellten znm Bruch des Geheimnisses verleitet, strafbar sei, walteten in der Kommission keine Meiniingsverschicdcnheite» ob kann aber jederzeit dadurch illniorisch gemacht werden, daß der ungetreue Angestellte sich in das Gebiet eines deutschen Nachbar staates begiebt, in dem das Geheimnis; ungeschützt ist. Um so nöthiger erscheint also auch vom landcsgeletzlichen Standpunkt ans die rcichSgesetzlichc Regelung der Frage Acnn'chrtib- nud A-kr»sprcch-Berichte vom April. Palermo. Der Kaiser und die Kaiserin wohnten auch am heutigen Vormittage dem an Vord der „Hohenzollern' nbgchaltcnen Gottesdienste bei. Der Kaiser verlas die Epistel, woraus Dr. Drpander die Predigt hielt und das Abendmahl an Offiziere nnd Mannschaften beider Schisse in Gegenwart der Matcstäten ans- SUiNNic veil 5-9,999 A,'. Ocrtliches,i,,d EnchsjjcheS. — Tie Koni gl. Familie wohnte gestern Vormittag dem Gottesdienste in der kalholischen Hofkirche bei. Während der fei;» lichen Prozession bildeten Gardcrciter und Grenadiere i» Gala Spalier. Bei der Urberlrcignng de? Allerheiligsten in das heilige Grab nahmen die Mitglieder des König!. Hamas ebenfalls Theil — Am Nachmittag »abmen die König!. Mcneslätcn das Tiner für sich ein. Henke Vormittag besuchen die hohen Herrschaften wiederum den Gottesdienst »nd wohnen Nachmittags 6 Uhr der großen Anscrstehimgsvrozcssion bei. - Ganz in dein Sinne der Ausführungen in unserem Diciis tag-Lc>tanikeI schreibt die „Nationallib. Kori.' Die von dci Kom Mission sin Arheiterstatislil gemachten Vorschläge znm Schutze der Versetzung der Gehilfen in den Stand einer druckenden Unfreiheit ! hiiitanhallen. Anders verhält es sich mit den Bestimmungen übe, die Belricbszcit der Ladengeschäste. Tut- ctzcvol des srübzeitigen theiltc. Nachmittags begaben sich die Ma,cs!ä,en an Land, nm' v, » gest eI l te» p, Lod en a e>'cbä il e,- dnrkcn aus ziemlich E Kapelle Palndiim zn besichtigen, ! allgemeine Billigung rechnen, insoweit sic den jüngeren Hand München Der Rcichstagsabgeordnetc Krober ist heute! i„„^gehilsen MW ben Lebrlingen die Gelegenheit zur Foribildnng Nacht in LiMM'Piecolo bei Abbazzia gestorben. ^ slchrm, das gelammte Geschästspersonal gegen Gefahren sür Leben. Wien, In der gestern Abend stattgcfnndcnc» Versammlung.! Gesundheit und Sittlichkeit schützen, die .Kündignnysverhältniffe welcher die Abgeordneten Pcrncrstorfer und Steiner, sowie derj besser regeln und durch die Beschränkung der Koiilnrrenztlanscl die Arbeiterführer Nenmann beiwohnten, beschlossen die streikenden' - 8.... - Feuerwehrmänner, die Bedingungen des BezirkshanptmannS ab znlchnen und im Streik zn verharren. Pari s. Der MiniNervräsident Bourgeois unterstützte gestern im Senat den Antrag Btsscuil aus Bertagung der Interpellation über die auswärtige Politik unter Hinweis auf seine bereits im Senat nnd in der Kammer abgegebenen Erklärungen. Am Schluß seiner Rede cippcllirt der Ministervräsidcnt an den Patriotismus des Senats. Der Antrag Bisseuil wird hierauf mit 15!) gegen 112 Stimmen abgelehnt. Milliard bringt alsdann eine Tages ordnnng ein. welche besagt: „Der Senat erachtet die Erklärungen der Regierung tür unzureichend nnd erklärt, das; dieselbe nicht sein Vertrauen besitze," Diese Tagesordnung wird darauf mit 165 yxgen 35 Stimmen angenommen. Die Minister verlassen den >saal. Paris. Der Ministerralh beschloß einstimmig, daß die nach einander von der Kammer ertheillcn Vertrauensvota, besonders das gestrige über die auswärtige Politik, der Regierung cs zur Pflicht machen, die Leitung der Angelegrnhcilcn in der Hand zu behalten. Bourgeois begab sich nach der Berathnng in das Elvsce, um den Präsidenten Fanrc über das Ergebnis; Bericht zu erstatten. Der Ministerralh tritt morgen wie gewöhnlich zusammen. ,,, „ .j . . Ausnutzung ihrer persönlichen Arbeitskraft. Ihne» dazu die Ge lcaenhett zu nehmen, wäre da? Gegentheil von „sozialpolitisch". Man dars nnd soll der ohne Zweifel vorkommcndcn übermäßigen Anstrengung der Handlimgsbcdicnsteten begegnen, aber zn dicien, Zwecke bedars es keiner Volschristen. die erstens nichtnbcrlastew Angestellte und zweitens Personen einbczieben. die überhaupt nicht cmgestcllt sind. Ein Gchiffe. der inbranS, lahrcin, oder doch den größten Theil des Jahres hindurch während der ganzen täglichen Geschäftszeit thätig bleibt, ist auch nach dem Vorschläge der Kom Mission noch über seine Kraft hinaus in Anspruch genommen Eommis oder sonstige Gehilfen in Ladengeschäften llcincrer Orte de» halben Tag wenig oder aber, die ost de» halben Tag wenig oder gar nichts zu thnn haben, wird nicht z» viel zugemukhet. wenn sie nach d Uhr Abend und unter Umständen auch einmal vor 5 Uhr Morgens bereit sein müssen. Kunden zu bedienen. Derselbe Unterschied ist bei dcr Mfttagßpnule z» machen. Wenn es auch notywendig erscheint.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht