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Dresdner Nachrichten : 13.11.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189711131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18971113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18971113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1897
- Monat1897-11
- Tag1897-11-13
- Monat1897-11
- Jahr1897
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- Dresdner Nachrichten : 13.11.1897
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lLltwarkt, So»stnm„l! .8trüwl»l» -llagui -Sdsvi -llrmltivtuld« -Vsde«vdlll»a »vLvllselürmv in gl'ö88lei' /^U8^Li,l ru billig8tsn fi-si8kn. F> A ^ "«tlruirerstr. IS. HI« MM» L V vIII»V, H^nnvnstr. v (81rätkLU8). Nr. 315. Vermögens- «nd Erbichastssteurr. Hosnachrlchten, Landtag-Verhandlungen. Nesvrmpattci, Sladtverordiierensitzung. Wallenslein - Trilogie, Orgelconcert. ! Lolmnbcnv, 13. November 1897. vermiigeuS-, Erbschasts- «ud Sckeukongssteuer. Die neuen steuerpolitischen Borlagen der Staatsregierung dürften voraussichtlich zu eingehenden Debatten führen und es er scheint daher schon jetzt angezeigt, in eine Erörterung der grnnd» süßlichen Stellungnahme einzutreten, die der RegierongScntwurs über die Beimögrns- und Erbschaftssteuer sich zu eigen gemacht hat. Die gesammte Steuerpolitik der Gegenwart geht davon aus, daß die Frage, ob die Steuerlast nach dem Prinzip der persön lichen Leistungsfähigkeit oder nach dem der Gegenleistung, die der Steuerpflichtige vom Staate erhält, zu vertheilen sei, keinen Streit mehr zulasse. Früher waren die Ansichten über diesen Punkt ge» thetlt. Lange Zeit hindurch herrschte die Anschauung vor, daß die staatliche Gegenleistung ausschlaggebend sein müsse, und da diese mit ihrer gleichmäßigen Zuwendung der öffentlichen Sicherheits-, Wohlfahrt«» und Kultureinrichtungen an alle Staatsbürger dem einzelnen gegenüber nicht differenzirt erscheint, so folgerte man daraus die Nolhwendigkeit, daß an jedes Mitglied der staatlichen Gemeinschaft der gleiche Maßstab bei der Heranziehung zu den allgemeinen Lasten zu legen sei. Diese Auffassung führte bei der Einkommensteuer zu der Festlegung eines unveränderlichen einheit lichen Prozentsatzes. Mit der Einbürgerung der sozialen Gedanken trat hierin allmählich ein Umschwung in dem Sinne ein, daß die Billigkeit eine größere Berücksichtigung der persönlichen Leistungs fähigkeit des einzelnen Steuerschuldners erfordere und heute ist dieser Grundsatz durchgehend- zur steuerpolitischen Richtschnur ge worden. Aus ihm beruht die progressive Abstufung der Einkommen steuer und aus ihm eniflikßen auch die neuen Steurrvorlagen, die die jüngste Reform unserer Einkommensteuer zu einem organischen Abschluß bringen sollen. Die Vorlage will das sundirte, d. h. auf Bermögensbesitz be ruhende Einkommen sckärser hekanziehen als das durch Arbeit er worbene, weil jenes dem Besitzer eine wirthschastlich stärkere Stell ung als dem Nichtbegüterten gewährt, insofern der Vcrmögensbesitz dem Besitzer nicht nur eine größere Freiheit in seinen wirthschaft- lichcn und geschäftlichen TiSposi.ionen ermöglicht, etwaige ungünstige Zeiten leichter überwinden läßt und vor Sorgen ver schiedener Art bewahrt, sondern ihm auch in minderem Grade Aus gaben zur Sicherstellung der eigenen Existenz im Atter und zur Fürsorge für seine Angehörigen für den Fall seines Todes auf- erlcgt. Bei der Wahl des Zugriffs ergab sich für die Ver - mögenssteurr die Frage, ob die Rente oder das Vermögen selbst zu »reffen sei. Um den Anforderungen zu entsprechen, die an eine noch allen Seiten gerechte Steuerveranlagung gestellt werden müssen, hat die Vorlage sich dafür entschieden, daß das gesammte reine Vermöge» bei allen Steuerpflichtigen nach gleichen Grundsätzen und nach gleichem Fuße zu ersoffen sei. In der Begründung wird hierzu ausgeführt, daß die Vermögenssteuer noch sicherer wirke als die Einkommensteuer, indem sie auch selbst das ertraglose beziehent lich vorübergehend einen Ertrag nicht gewährende Vermögen, wel che« der Ertraglofigkcit ungeachtet dem Besitzer desselben wirth- schattlich durch Erschließung von Kredit nach Befinden eine starke Stellung verleibt, der Besteuerung unterwirft, während solchem Vermögen gegenüber die Einkommensteuer beim Mangel eines Ein kommens notlnvendig versagen muß und aus gleichem Grunde auch die steuerliche VorauSbelastung des iunduten Einkommens im Rahmen der Einkommensteuer oder im Anschlüsse an dieselbe würde versagen müssen. Wie wichtig dieser Punkt aber gerade ist» erhellt ohne Weitere«, wenn man sich die in neuerer Zeit immer mehr überhand nehmenden Spekulationsgeschäite namentlich in Bauland vergegenwärtigt, bei welchen der vorhandene Bermögensbesitz nach Befinden längere Zeit hindurch einen Ertrag nicht gewährt, dafür aber die spätere Reoltsirung des Geschäfts einen nicht unerheb lichen Gewinn adwirff. Kann auch der letztere später von der Einkommensteuer getroffen werden, so ist dies doch nur an die Voraussetzung gebunden, daß er als daS Ecgebniß einer fortgesetzt auf Erwerb gerichteten Thätigkeit betrachtet werden kann und diese Thätigkett auch zu der Zeit, zu welcher die Heranziehung jenes Gewinnes zur Einkommensteuer ln Frage kommt, lhatkächltch noch jortbesteht. Beim Mangel einer dieser Voraussetzungen entzieht sich aber dieser Gewinn der Einkommensteuer und auch in der Zwischenzeit bis zur Realisirung würde selbst ein starker Ber uf Sgcnsbesitz von der Einkommensteuer und damit auch von einer an diese sich anlrhnende« Höheebesteuerung des fundikte« Ein kommens nicht «saßt werden können. Bezüglich des fiskalischen Charakters der Vermögenssteuer wird in der Begründung betont, daß sie nur eine aosgletchende Reben st euer neben der auch fernerhin die baupisächiichste Steuer bildenden Einkommensteuer sein könne. Wird bei der letzteren der Besitzende schon nach seinem gesammlen Einkommen zur Besteuerung heiangezogen, so darf die ihm außerdem in der Vermögenssteuer auszuerlegende besonder« Strurrleistung an den Staat nicht den Charakter der AuSgirichungssteuer verlieren, muß sich vielmehr in mäßigen Grenzen Hallen und es kann auch bei ihr ei« progressiv« Steigerung der Steuersätze nicht In Frage kommen, da die höhere Leistungsfähigkeit, welche «in höheres Einkommen v«ritidt. bereits durch die Progression bei der Einkommensteuer genügend getroffen wird. An dieser Stelle sei auch gleich einer imhümlichcn Auffassung entgegengetreten, die a»S den gestrigen Ausführungen zur Regierungsvorlage erwachsen könnte. Es war einanderfevungen führen würde, namentlich in Erwägung des, daß einem etwaigen Mißbrauch dieses Prinzips eine Reihe von Kautelen Vorbeugen werde, vie zweifellos rm Interesse der HeeresVisLiplin no'hwendig seien. — Zu dem neuen sächsischen Vereinsgesetz bemerkt vie »Post': .Jedensalls bars man daraus ge spannt sein, wie et» solches Ezpettinent, das das irtzige preußische Vereins- und VeffammlungSgeletz ohne Gefährdung ber staatlichen Ordnung schwerlich vertragen könnte, in Sachsen ansfallen wird.' — Die »Nationalztg " schreibt: »Die Lage, welche die preußische Regierung sich in dieser Sache geschaffen hat, ist durch das säch sische Vorgehen noch bedenklicher geworden, als sie es schon vorher das sundirte war. Jetzt, so kurze Zeit, nachdem das Herrenhaus zu einer Stellungnahme gegen die einfache Aushebung des Verbindungs- verbolS veranlaßt worden, ist die Beseitigung desselben in Preußen, selbst wenn die Regierung sich dazu entschlösse, wohl kaum möglich. Ter einzige Ausweg dürfte sein, daß der Reichs kanzler dem preußischen Ministerpräsidenten zu Hilse kommt und daß von ihm im BundeSrath ein enffprechender Gesetzentwurf ein- gebracht unv dort nölhiacnsalls durch Uebcrstimmung Preußens angenommen wird. — Die »Voss. Ztg." sagt: .Tie sächsische Re gierung geht der preußiirtzen mit nachahmenswerthem Berpiel voran", und weiter: .In sachten, daS sich >a durch besonders liberale Regierungstreue nicht ouSzeichnet, wird man sich jetzt rühmen können, daß in Preußen reaktionärer regiert werde als im Sachsen " — Zu der Aeußerung der .Frey. Ztg ", daß der frci- . . , sinnigen Volkspartei »ach den letzten Wahigewinnen wohl nichts! b^sottderen^Besteuerung ^ Mdxres übrig bleiben werde, als durch ihre drei neuen Abgeord neten auS dem Jahrgang 1887 ans der rechten Seite des Reichs tags eine Heimstätte zu begründen, da aus der Linken keine Plätze mehr irrt leien, sagt die .Krenrztg.": »Wenn Herr Eugen Richter seine »eugewählten Freunde durchaus aus der rechten Seite des Reichstags unterdringen will, w soll er sie doch neben der denlsch- naitonalen Rcfocmpacrei placiren. der sie ja ihre Sitze zu ver danken haben. Die Plätze der Herren Köhler und Hrrschel, die nur nach Berlin kommen, wenn es gilt, gegen die Marinesorder ungen zu stimmen, sind ja fast stets frei, und Herr Liedermann v. Sonnenberg wird Herrn Schulz doch sicherlich mit he zlicker Freude willkommen heißen — Zu der bevorstehenden Ernennung ei»es ständigen misiichen Geschäftsträgers in Karlsruhe äußert die .Krenzztg.": .Da man eines wichen aus polirischen Gründen wohl nicht bedarf, ist in der Veränderung eine Höflichkeit gegenüber der» Grvßherzog von Baden zu erblicken, die ohne Ziveisel bezweck!, die entstandene Verstimmung zu beseitigen." Plön. Die Kalse.i» wohnte heute mit dem Kronprinzen und dem Prinzen Eitel Friedrich der Einweihnngsrcier der durch ihre Huld prächtig erneuerten hiesigen Schlotzkirche bei Die Weiherede hielt Genernlsuperintendenl Dr. Lryanver über den von der Kaiserin in die Bibel geschriebenen Spruch: .Unser Glaube, der siegt!" Braunichweig. Das bereits gemeldete Reskript des herroglichen Swatsmiittsteriums zeigt den Vorständen der Be hörden an, den Beamten zu eröffnen, daß das Ministerium die Zugehörigkeit derselben, insbeivnbrre auch der Geistlichen und Lehrer sowie der Kirchen- und Schnldienec zu den soacnannien vaterländischen (wetfischeni Vereinigungen als mit ihrer allgemeinen Dienstpflicht unvereinbar erachtet. Wien. Abgeordnetenhaus. Der nrugewähltc Präsident des Abgeordnetenhauses Abrahamowilfth hielt eine Ansprache, in der er auSiührke: Er betrachte es als seine erste Pflicht, zur Äesundnna des Pnilamentariömus beizntragcn. Zunächst müsse die Erkenntnis; Platz greisen, daß die Vernichtung des Parlamentarismus nicht eine Heilung, sondern eine Verschlimmerung der Lage herbei- zmühren geeignet sei Eine Geiundung der Verhältnisse könne nicht durch Sieg oder Verntchtuiig einer Partei, sondern nur durch friedliches Einvernehmen erreicht werden. Dazu bedürfe es des beiderseitigen guten Willens, den man dadurch ausdrücke, daß man nicht nur für das eigene Interesse, sondern auch iüc das des Gegners Verstänbniß zeige, jenes Willens, für den die wohl verstandene österreichische Staatsidee den dankbarsten Boden av- gebe lZuslimmung rechts), aus- dem zwei so hervorragende VollS- jtamme, wenn geeinigt, die Machtstellung der Monarchie noch zu erhöhen vermöchten (Lebhafter Beifall rechts). Vor dieser Rede hatte die gesammte Linke den Saat verlassen Das Hans nahm dann die Verdunklungen über die Minssteranklage wegen de, Sprachenverordnungen wieder auf. Ministerpräsident Grat Badem erklärte, die Regierung wolle sich »nt größter Bereitwilligkeit an einer Regelung der Sprachrnsrage aus dem Geietzgebnngswege bc- theiligen und wrrve, wenn ein bezüglicher Antrag aus Schwierig leiten stoßen sollte und ein Erfolg nicht zu erwarten sei. Alles ausbieten. um den Streit beider böhmischer Botksstämme ani Grund eines Kompromisses im vollsten Einvernehmen mit beide» Parteien einem friedlichen Ende zuzusühren. Das beweise, daß die Regierung nicht im Begriff sei, zu verschwinden De» Ministerpräsident fügte hinzu, daß er verbürgen könne, daß das, was er heute erklärt habe, den Tvoffachen entspreche und baß e, es nicht leichtsinnig im Hanse ausgesprochen habe Die Regierung lussc sich ihre Ueberzeuaung von der Bedeutung dcs deutschen Volksstammes and der chm in Oesterreich gebührenden Stellung durch keinerlei Vorgänge rm Hause erschüttern. Eie stehe aus dem Standpunkt, allen ntchtdeuischen Nationalitäten gegenüber gerecht vorzugehen und erachte dies gegenüber dem dcuffchcn BolkSstamw für eine um so ernstere Pflicht. Adg. Zalliner (katholische Volksv ) sprach für den erkranken Abgeordneten Dioauli und rührte ans. leine Partei habe niemals eine Aktion gemocht oder einer Aktion zogestimmt, auS welcher gefolgert werden tönuie, daß sie die Sprachenverordnungen billige oder jede Verständigung nicht aut- heitze, zu der die Regierung, wie dies dir letzte Rede des Minister präsidenten Badem beweise, die Hand zu reichen gewillt sei. Der Abgeordnete beantragte eine modiffztrte Tagesordnung, in der das Haus eine Lösung der Nationalitäten- und Sprachrnsrage nicht tiiffeitig aus dem Wege von Verordnungen, sondcm durch «ine gesetzliche Regelung für ersprießlich erachtet «nd geht über die Mittisteranklage zur Tagesordnung über. Redn« wellt auf de» radikalen Zug der Obstruktion hin und lagt: Wir aber wollen nicht Revolution, auch nicht Gegenrevolution, sondern da- Gegen- ldeil drr Revolution. Redner ivrichk die Hoffnung auf Herbe, suhrung geordneter Zustände und Verständigung der Völker, sowie die Erwariung au», daß der Kaiser, der überall als JrtedenSiürst gepriesen werde, auch in seinem Jubeljahr von versöhnten Völkern umgeben kein werde. (Beitall.) Part». Morellet legte dem Senat den Ausschußbericht über da» neu» Svlonagcgeietz vor. Die betreffende Bestlmmung de» Gesetz«- in der nrurn Fassung de» Ausschusses ist. daß der Lande»- verrath in Friedens,eirea aufhört, politischen Verbrechen gleich gestellt zu kew. und mit dem Tode bestraft wird. — Heute gt«, Umstands, daß die neue Vermögenssteuer aus eine ganz bedeutende Eihöhung der erst kürzlich erhöhten Einkommensteuer hinaus komme, und daß mit dieser Neuordnung des Steuersystems die bisweilen vorgenom menen Steue Zuschläge in Permanenz erklärt würden. Dies ist aber nur insoweit richtig, als von der Ver mögenssteuer allein das Einkommen aus iundirtem Vermögen getroffen wird, während die Stenerzuschläge zur Einkommensteuer das Einkommen schlechthin stärker belasten, sowohl wie das unsundirte. Mir der Einführung der Vermögenssteuer wird aber die höhere Leistungsfähigkeit, die der Besitz von Vermögen gewährt, noch nicht voll getroffen, wett diese Steuer nur de» Besitz, nicht auch den Erwerb des Vermögens erlaßt, durch den ebenfalls eine Ver besserung der wirihschaftlichen Lage herbeigeiührt wird. Allerdings ist hier zwischen dem Ve>möge»serwerb. welcher auf Einkommens- Überschüssen des Stcuervflichtigen beruht, und dem rein lukrativen Vermögenserwerb durch Eibsctullten unv Schenkungen ein Unter schied zn machen. Denn die Vermöqensbildung aus Einkommens- Überschüssen hat bei dem Steuerpflichtigen bereits in der Ein kommensteuer fortgesetzt der Besteuerung unterlegen und es wurde daher als eine Ungerechtigkeit sich darstellen, wenn nirm dieseEln- kommensüb-ischnsse als solche noch einer unterwerfen wollte. Anders verhält cs sich dagegen mit dem rein lukrativen B-rnrögenserwerb. Denn wenn auch das so erworbene Vermögen bei dem oder den Vorgängern im Besitze desselben aus Einkommen-Überschüssen entstanden ist und daher im Stadium der Vermögensbildung fortgesetzt der Besteuerung unterlegen hat, so ist doch davon der E,Werber des Vermögens noch nicht berührt worden und für ihn füllt daher deff-n Erwerb eine reine Bereicher ung dar, deren Erfassung bei der Besteuerung ihm gegenüber keine Ungerechtigkeit in sich schließt. Die Erbschaftssteuer hat überdies, wie die Begründung hervorhebt, vor oen meisten ande ren Steuern den Vorzug, daß sie gerade in dem Moment aukeilegt wird »nd zu entrichten ist, »r dem oer Steuerpflichtige eine wirk liche Nermögensbeceicherung erfährt und er um deswillen die Ent richtung der Steuer davon nicht sonderlich empfindet. Ein Vergleich mit den aus dem Gebiete der Erbschastsbestener- nng bestehenden Bestimmungen in deutschen und außerdeutschen Staaten zeigt, daß dort sowohl der zu erhebende Prozentsatz be deutend größer als auch der Kreis der Siruerpflichtigen erheblich weiter mrSgedebnt isi, als eS bisher tn Sachten der Fall war, wo Vererbungen an Descendenten (d. h. Kinder, Enkel, Urenkel rc.', Asrendenien <d. b. Eitern. Großeitern rc.) und Ehegatten, die der Zahl und dem Werthe nach gerade den breiieffen Raum ein- nebmkn, völlig steuerfrei waren. Ans den in drr Begründung des Entwurfs gemachten Angaben erhellt, dnß in den deutschen Staaten die Ascendenten meistens der Erbichaitssteuer unterliegen iin Bayer» 4—6, Hessen 4—6, Württemberg 2—3, E>»aß- Lorhrtngen l. Lübeck 3. Hamburg 8, Sachsen-Altenbnrg 4—«Pro zent). Ehegatten sind der Regel nach befirit (außer in Buden, Elsuß-Lothringen, Sachsen-Kob,ug-Goiha, Schwarztmrg-Sonders- kansen und Lübeck, wo I»/», 3, l. 3 und 1 Prozent erhoben wer den). Die Descendenten erscheinen gleichfalls für gewöhnlich steue,frei. Nur Elsaß-Lothringen erhebt von ihnen I Pro; nt, Lübeck t—3 Prozent und Hamburg desgleichen. Zur Rechtfertig ung der Htnaufietzung des Maximalsntzes der Erbschaftssteuer auf 10 Prozent wird in der Begründung darauf hingemicten. daß dre ier Satz in vielen auß-rdeiitichen Staaten (Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien) zum Theil nicht unerheblich überschritten, in anderen außerdeuiichen, sowie auch von einigen deutschen Staaten (Baden, Hamburg, Lübeck* erreicht wird Auf die Schenkung«! st euer leiden aan, die gleichen Grundsätze An wendung, nach denen die Erbschaftssteuer geregelt ist. Ter stemrvoliliiche Zweck, der mit der Erbschasts- nnd Schenk- nngssteu-r erreicht werden toll, ist nach der Vorlage ein doppelter: einmal die Niederhaftung des Maßes der Vermögenssteuer und rum andern die Hinianhaltung von Zuschlägen zur Einkommen steuer, die in Zukunft nur als äußerstes Auskunf smittel in F>age kommen sollen. Dem Vorwurf, daß die neu geplanten Steuern, insbesondere die Vermögenssteuer, einen kommunistischen Charakter irrigen, begegnet die Vociage durch den Hinweis aus die gewählte ausgieichcnbe Art der Regelung im Einzelnen. Fern schreib- u»v Fenrivreck-Bertchte von 12. November. * Karlsruhe. Die .Karlsruher Ztg " schreibt: Die Errich tung einer eigenen, ständigen ruschen Gesandtschaft in KartSruhe anstatt der bisherige» mit dem sitze in Stuttgart, worüber schon vor längerer Zeit zwischen den beiderseitigen auswärtigen Mini sterien Besprechungen strttgefunden haben, ist rin Beweis für die guten Beziehungen zwischen den Höfen von Petersburg und Karlsruhe. * Wien. Abgeordnetenhaus. (Schluß.) Abg. Ruß erklärt, io lange dir Svrachenverordnungen bestände», ließen die Deutschen sich auf keine Verhandlungen ein Die Deutschen hätten den Ausgleich als eine Staaisnothwendlgkeit anerkannt, bekämpften ihn aber, weit ihn die Regierung der Sprachenverordnungen vor letzte. Der Geiieralredner pro Ehiari erklärte, eine Der öhnung sei wunichenswerth. aber nur auf gerechter Basis. Der Generalredner contra Herold polemlsirt gegen Baernrelrher »nd erklärt, wenn der Dreibund aus io schwachen Füßen stände, daß er durch die Svra- chenverordnirngen zerstört werden könnte, dann wäre e» um eine io schwankende europäische Slaatenkonstellation traurig bestellt. Hieraus wirb der Antrag Pacak auf einfachen kl ebergang zur Ta gesordnung mit l77 gegen 171 Stimmen angenommen. Berlin. Der Kaiser bar die von der Könial. Akademie der Wissenichaften vollzogene Wahl des Königs Oskar U. von Schweden-Norwegen zum Ehrenmitglied der Akademie bestätigt.— Trwfik Paicha, Generaladiutant de« Sultans. Ist zum türkischen Botschafter am Berliner Hose auSeisrden. — Heber daS bayrische Reservatrecht in der Mmlärstrasprozetzreform scheint, der .Post" infolge, zwischen Bayern und Preußen völlige Einigkeit zu herrschen. Richtig schnitt e» allerdings zn lein, daß «in« solche zwischen den anderen Bundesstaaten unv Bayern noch nicht in allen Punkten bestehe. Dir wesentlichen Ab'chmtte, für die über haupt eine Retorm angestrrbt werde, würden dadurch nicht ge troffen, sodaß die Reiorm al» vom BnndeSrath bereits gu grheiH 3 2 Z s «Ad !u F A. » 3.2,!,- 3 K» ... --7--.-- aelien^tanÄ.' dastlbst gesagt worden, daß die Vorlage tn den Kammern zu AuS»' garantier werde, so dürft« rS flch auf der anderen Sette destättgen,
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