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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-17
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1870
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Anzeiger. M 17. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. Montag den 17. Januar. 187». Bekanntmachung. Nach tz. 21 de-, mit dem laufenden Monate in Kraft getretenen BundesgesktzeS, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde, vom 10. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt von 1869, Seite 193) haben außer den Steuerbehörden auch alle die jenigen Staat-- oder Communal-Behörden und Beamten, denen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, die Ver pflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amtswegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen gegen da- gedachte Gesetz bei der nach tz. 18 deS Letzteren zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. Da- Ministerium de- Innern nimmt nun hierdurch Veranlassung, die Ihm unterstehenden Verwaltungsbehörden und Beamten der obgedachten Art, einschließlich der Stadträthe, auf die vorberegte, bundesgesetzliche Bestimmung noch besonder- aufmerksam zu machen, nnd dieselben dabei zugleich auf die in 9tr. 1 de- Dresdner Journals und in der Leipziger Zeitung, sowie in allen Amts blätter« abgedruckte, den Bundeswechselstempel betreffende Bekanntmachung de- Finanzministeriums vom 28. Decbr. 1869 hinzuweisen. ' Dresden, am 13. Januar 1870. Ministerium deS Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Pursch. Bekanntmachung. Nachdem sich bei Auszählung der zufolge der Bekanntmachung vom 14. vorigen Monats und Jahres, die Wahl eine- Vor stände- de- pharmaceutischen KreisvereinS betreffend, eingegangenen Stimmzettel ergeben hat, daß die nach §. 14 deS Regulatrv- zur Verordnung vom 12. April 1865, die Errichtung eines Landes-Medicinal-Collegiums betreffend, zur Gültigkeit der Wahl er forderliche Stimmenzahl nicht eingegangen, ist nach Z. 16 des gedachten Regulativs die Wahl zu wiederholen. Unter Hinweis auf die in dem angezogenen Regulative enthaltenen Vorschriften werden daher alle Mitglieder des pharmaceu tischen KreiSvereinS hierdurch veranlaßt, sich an dieser Wahl zu betheiligen, und da solche nach tz. 8 des Regulativ- schriftlich zu erfolgen hat, die eigenhändig geschriebenen Stimmzettel entweder mit dem eigenen Vor- und Zunamen unterschrieben und mit dem Privatpetschafl besiegelt in einem verschlossenen Couvert mit der Bezeichnung „Wahlzettel", oder aber nicht unterschrieben, und sodann mit der auf dem verschlossenen Couvert eigenhändig bewirkten Bemerkung „Stimmzettel des Apotheker zu II." bi- zum S. Februar 187V portofrei an die Canzlei der Königlichen KreiS-Direction allhier einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Zu Vermeidung von etwaiger anderweiter Wiederholung der Wahlhandlung werden die Herren Mitglieder deS pharmaceutischen KreisvereinS hiermit nochmals auf genaue Beobachtung der vorstehend- bczeichneten gesetzlich erforderten Formalitäten de- Abstimmungsmodus, sowie rechtzeitige Einsendung der Stimmzettel aufmerksam gemacht. Leipzig, am 10. Januar 1870. Der mit der Wahl beauftragte Medieinal-Veisttzer der Königlichen KreiS-Direetiou. vr. Wunderlich. Bekanntmachung. Während der am 17. diese- Monat- im Connewitzer Revier ftattsindendeu Treibjagd kann der Verkehr auf dem die „Linie" genannten Fahrwege und Fußwege durch das Connewitzer Holz nicht gestattet werden, ebensowenig die Benutzung einer etwaigen Eisbahn auf der Pleiße von der Brandbrücke bis zum Dorfe Connewitz. Den Weisungen der aufgestellten Wachen ist pünctliche Folge zu leisten und werden Contravenienten in Geld- oder Gefängnißftrafe genommen werden. Leipzig, am 13. Januar 1870. Der Aath und da- Polizei-Amt der Stadt Leipzig. ^ vr. Koch. vr. Rüder. Schleißuer. - Bekanntmachung. Zur Ausfüllung deS alten ParthenflußbetteS an der Pfaffendorfer Brücke wird Schutt und sonstiges Füllmaterial angenockmen und da- volle, mindestens 8 Kubikellen haltende Fuder mit 7 Ngr. 5 Pf. bezahlt. Leipzig, den 10. Januar 1870. DeS Raths Deputation zur Wafferreguliruug. Bekanntmachung. eater - Pensionsfonds Awei Hundert unseren Hy- Per Verwaltung--Ausschuß des Theater-Pension-foydS. Eine Freundin de- Theaters, welche nicht genannt sein will, hat dem Theater-Pensionsfonds Zwei Hundert Lhaler in ^uldscbeinen der Theater-Anleihe als Geschenr überwiesen. Wir fühlen uns verpflichtet, der edleu Geberin öffentlich u kn Dank auszusprechen. l»-ig, den 15. Januar 1870. Dritte Bürgerschule. Die Anmeldung neuer Zöglinge für Ostern 1870 erbitte ich mir nächste Woche (den 17.-22. Januar) in den AtachmithagS- stunden von 2—4 Uhr. Für dre ersten Anfänger sind Lauf- und Impfschein beizubringen. Dir. vr. Äam-Hory. Aussaat scheint ihnen gekommen. Bis zum Jahre 1773 war ihr Orden durch seine Zahl, durch den Äilduuahgrad seiner Mit- *<4 Dls Hesuiten und ihre Aussichten. ' Grpße Aufregung herrscht begreiflicherweise imLager der Jesuiten. Die Zeit der Ernte nach jahrelanger geduldiger, unermüdlicher Schach gehalten durch den Änfluß und die. Mächtskllung. der andern Orden. Augusuuer, Carmeliter, Minoritev, Dominicaner
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