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Images und Seitenzahlen teilweise schlecht lesbar, unvollständig, zwischen S. 664 und 675 fehlen 2 Seiten Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1870
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- Images und Seitenzahlen teilweise schlecht lesbar, unvollständig, zwischen S. 664 und 675 fehlen 2 Seiten
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
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Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. - —1 en 21. Januar. l t, . — ML Bekanntmachung. onnerStag den 27. dieses Monat- Vormittags von 1V Uhr an sollen die von den Brunnen am Raben steinplatz, erichtsweg, auf dem Marienplatz und auf der Kreuzung der Reudnitzer und Langen Straße befindlichen hölzernen Gehäuse nebst steinsockeln und kiefernen doppelten Nöhrensätzen mit kupfernen Cylindern, Gestänge rc. meistbietend gegen sofortige Zahlung mter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an Ort und Stelle verkauft werden. Die Auctron beginnt ens 10 Uhr am Rabensteinplatze und nimmt sodann die obengenannte Reihenfolge. eipzig, den 18. Januar 1870. DeS Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche noch Forderungen für Arbeiten zu städtischen Bauten rc. zu machen haben, werden hierdurch auf- rdert, ihre Rechnungen hierüber umgehend und spätestens bis zum I. Februar ds. IS. in dem Raths-Bauamte abzuaeben. !Das Nichtbeachten dieser Aufforderung wird für die Betreffenden, in Bezug auf fernere Lieferungen rc., nicht ohne Einfluß sein bei Vergebung von Arbeiten in Betracht gezogen werden. Leipzig, den 20. Januar 1870. DeS RathS Bau-Deputation. Schteiben der Stadtverordneten den Rath der Stadt Leipzig, die Angriffe der Leipziger Zeitung" betr., und die Rückantwort des Rathcs. Schreiben der Stadtverordneten: bekannten Angriffe der Leipziger Zeitung gegen unsere ische Verwaltung haben unsere Aufmerksamkeit schon um des- n auf sich ziehen müssen, weil es sich dabei um solche Ver- ungsmaßregeln gehandelt hat, welche unter unserer Zustim- g durchgeführt worden sind. Bei dieser Sachlage mußte für die Frage entstehen, ob es genüge, wenn die betr. Artikel sachgemäße Abfertigung durch die bekannte Erwiderung des n Bürgermeisters vr. Koch gefunden haben, oder ob der An- enheit noch eine weitere Folge zu geben sei. ES kam unS bei der Beantwortung dieser Frage einerseits vornehmlich uf an, derartigen Angriffen gegenüber die Solidarität der en städtischen Vertretungskörperschaften zu bethätigen, und erseits mußten wir in Rücksicht ziehen, daß es sich hierbei nicht eine gewöhnliche Zeitung handle, sondern um eine im Eigenthume taatS befindliche Zeitung, und daß dadurch die Angriffe unter wesentlich anderen Lichte erscheinen. Die Leipziger Zeitung die auS dieser Stellung sich nothwendig ergebenden Rücksichten r in den letzten Jahren weder anerkannt noch geübt, und die fische Regierung hat den officiellen Charakter der Zeitung in der letzten Zeit ausdrücklich in Abrede gestellt. Allein über den Tbatsachen, daß die Zeitung sich im Eigenthume Staates besinoet, unter der Aufsicht eines der hiesigen könig- l Kreisdirection angehörenden königlichen ComrmffarS steht, daß txis RedactionSpeyonal von der Regierung ernannt wird, diese Behauptung nur als eine Protestation erscheinen, der u unterwerfen Niemandem zugemuthet werden kann. Kommt der Leipziger Zeitung eine solche Sonderstellung zu, so gt sich auch der Einwand, der gegen eine weitere Ver- ng der Angelegenheit leicht gemacht werden kann und in der auch in unserem Collea erhoben worden ist, nämlich daß man Schutze gegen die Presse lediglich die Presse selbst wieder be ll solle; die Artikel der Leipziger Zeitung, welche, wenn nicht llrheberschaft, doch wenigstens die Sanction eines Mitgliedes königlichen Kreisdirection gefunden haben, erscheinen vielmehr dem Lichte deS Versuchs unberechtigter Einmischung in die Müdigkeit der Gemeinde, deren Zurückweisung als Pflicht Mischen Vertretung aufgefaßt werden kann. Freilich wird Kundigen der Widerspruch nicht verborgen bleiben, der liegt, daß ein Regierungsblatt in den trivialsten Ausdrücken Mischen Verwaltung die Aufnahme von Anleihen zum Vor- ! macht, deren Höhe und Zwecke die üuSdrückliche Geneh- ng der Regierung gefunden Hrben, auch dürfen wir wohl Genugthuung annehmen, daß Jeder, der die Leipziger Zeitung, wie die Stadt Leipzig und ihre Verwaltung kennt, sehr wohl wissen werde, was er von den Angriffen der ersteren gegen die letztere zu halten habe; allein die Leipziger Zeitung hat vermöge ihrer Stellung einen großen Kreis von Lesern, von denen eine derartige Kenntniß der Verhältnisse nicht erwartet werden kann, und die Leipziger Zeitung hat auch die ihr als StaatSblatt dop pelt schwer obliegende Anstandspflicht nicht erfüllt, die sachlichen Erwiderungen des Herrn Bürgermeisters vr. Koch zur Kenntniß ihrer Leser zu bringen. Sie hat sich darauf beschränkt, hochfahrende Bemerkungen Uber die Länge des Artikels zu machen, mit nach Lage der Sache als geflissentlich erscheinender Verhüllung den Thatbestand deS Streites zu entstellen und dadurch den ver leumderischen Charakter ihrer Angriffe zu verschärfen. Unter solchen Umständen scheint eS uns nicht mehr eine Frage des Rechtes, sondern nur noch eine Frage der Würde und der Für sorge für die Unabhängigkeit, den guten Ruf der Verwaltung un serer Stadt und deren Credit zu sein, ob die städtische Ver tretung als solche gegen die Angriffe des Regierungsblattes sich in geeigneter Weise wenden solle. Wir mußten Werth darauf legen, unS hierüber mit dem Stadtrathe zu verständigen und hierfür unsererseits die Initia tive zu ergeifen; nach mit 45 gegen 10 Stimmen in der gestrigen Plenarsitzung gefaßtem Beschlüsse richten wir daher an den Rath die Anfrage: ob und welche Schritte Derselbe bei der königlichen Staats regierung oder sonst wie zu thun gedenke, um für die gegen den guten Ruf der städtischen Verwaltung und den finan ziellen Credit der Stadt gerichteten Angriffe der im Eigen thum deS Staats stehenden und durch Staatsbeamte gelei teten Leipziger Zeitung eine entsprechende Genugthuung zu erlangen und derartigen Angriffen von dieser Seite her für die Zukunft vorzubeugen. 8. Der Rath antwortete hierauf: Die Herren Stadtverordneten haben laut IhreS Schreibens vom 13/15. kus. hie Frage in Erwägung gezogen, ob die von der Leipziger Zeitung Men die städtische Verwaltung Leipzigs gerichteten Angriffe den Anlaß zu irgend welchen weiteren Maß regeln dagegen böten, und Sie wünschen von uns zu wissen, ob wir mit Rücksicht auf daS besondere Verhältniß der Leipziger Zeitung zur königlichen StaatSregierung gesonnen seien, bei der letzteren Schritte deshalb zu thun. Wenn die Herren Stadtverordneten hierbei vorzüglich im Auge gehabt haben, gegenüber derartigen Angriffen die Solidarität der städtischen Körperschaften zu bethätigen, so sind wir Ihnen für diese Auffassung der Sache zu besonderem Danke verpflichtet; wir finden in dieser Uebereinstimmung mit Ihnen den sicherste» Rück halt und die Gewähr dafür, daß die fraglichen Angriffe gegen die städtische Verwaltung weder den Ansichten der Leipziger BWer- schaft entsprechen, noch geeignet sind, daS Ansehen und den guten Credit Leipzigs irgendwie zu beeinträchtigen.
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