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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-16
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1870
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r-Rerm '7.90; r Errdil. t.-; r 9.8-; lluaar. me der L 3,936 A. ;er 107,SV inenkann Sra tWM Md Anzeiger ).-Act. 7-^ l-Lctier r. 1882 18 Türke» l. Renn ^ IX Lo«L. tal.-Ta»F l.-Eiseni.>I 1.70. Id'Ngro!Ij AmerLs Bonds 1< 4'/.; kaiö -; -ffnete ins 10,000 ort 48201 Sallen !N. Lta ddl. . Goor m M.i r/4, DH zen loco rai-Jnm! i G.; pr.j 155/, H. r. 14^/, pr. Jmij 'eft - »jahr 13-, i. - ' n. Ernenn bank ist I. Ml Sankst : Ne m auf istg- e voni intlichoßs in :akter däj -sellais< MM'' Z Go« ja «uck! ifor ' Erricht« Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. > Mittwoch den 16. März. 1870. Bekanntmachung. ^!^s^^?I^55sam«lungen für Dispositions-Urlauber und Reservemannschaften im Bezirk de in I^pzig vom Königlich Sächsischen 7. Landwehr-Regiment Nr. 10k finden statt: S -LL Uhr auf dem Garnifon-Cxereierplatze bei Gohlis für die Leipzig und den Dörfern Reuonitz, Neu-Schönefelv, Alt-Schönefcld, Abtnaundorf, BoikmarSdorf, Sellerhausen, Neusellerhausen, Anger, Crottendorf, Stötteritz, Neu-Reudnitz, Thonberg- Str^nhauser, Connewitz^ Plagwitz, Lmdenau, Gohlis und Eutr.tzsch; Nachmittags 3 Uhr in Stahmeln für die Beurlaubten in den Dörfern des Königlichen GenchtSamtSLeipzig II. nördlich und westlich der Stadt, bis einschließlich Schönau; i-'^^ä^-^ovuerstag). Vormittags Iv Uhr in Markkleeberg für die Beurlaubten in den Dörfern des König- lichen GerichtSamrs Leipzig II. südlich der Stadls Nachmittags 3 Uhr in Liebertwolkwitz für die Beurlaubten in den östlichen Dörfern des Königlichen GerichtSamtS Leipzig I; ^^ärz (Sonnabend) Vormittags /,L1 Uhr in Markranstädt für die Beurlaubten im Königlichen GerichtSamr Marrranstadt; ^?vnn^bend) Nachmittags 3 Uhr in Taucha für die Beurlaubten im Königlichen GerichtSamt Taucha, "ie Passe sind behufs Abstempelung mitzubringen. Der Richtempfang der Coutroll - Ordre entschuldigt das Außenbleiben von «trolle Nicht. Leipzig, den 3. März 1870. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Süßmilch-Hörnig, Major. Bekanntmachung, die Lagerung feuergefährlicher Waaren betreffend. «ch unserer Bekanntmachung vom 22. August 1865 sind zur Lagerung im städtischen Güterschuppen für feuergefährliche Waareu dru vom Königlichen Ministerium des Innern bestätigten, von uns unterm 21. August 1865 bekannt gemachten VerkehrS- --Tlgm folaende Waaren verpflichtet, dafern sie die bewerzeichneten Quantitäten übersteigen: a. Petroleum in größerer Quantität als 2 Faß L 300 K.; d. die aus Petroleum destillirten Produkte, Naphtha re. in größerer Quantität als 5 K; e. Schwefelkohlenstoff 1 in größerer Quantität als 50 K., welche jevocb im freien Handelsverkehr in Flaschen ä. Schwefeläther s nicht über netto 5 K. aufzubewahren sind ; s. Phosphor in größerer Quantität als 50 K.; k. Knallqueckfilber in größerer Quantität als V, SL; 8. Feuerwerkskörper in größerer Quantität als 50 K.; »d mit Oel oder Fett getränkte Faserstoffe, als Choddy, Kämmlinge, Spinnerei-Abfälle und dergleichen, in jeglicher rt von der Lagerung im freien Handelsverkehr ausgeschlossen sind. ^Verhandlungen gegen diese Anordnungen sind in derselben Bekanntmachung mit Geld- oder Gefangnißstrafe bedroht worden, während deS Laufe- des diesjährigen Winters in auffallend geringer Quantität erfolgte Lagerung derartiger Gegenstände rschnppen für feuergefährliche Waaren läßt mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß obige Vorschriften die nothwendige ig nicht gefunden haben. Je gefahrbringender aber die Aufspeicherung obengenannter feuergefährlicher Gegenstände auf «gern für die allgemeine Feuersicherheit ist, um so dringender sehen wir unS veranlaßt, diese Vorschriften wiederum eivzu- mit dem Bemerken, daß wir verhangene und zur Untersuchung gelangende Contraventionen unnachsichtlich strafen werden, !«ch Vorbehalten, Localrevisionen ausführen zu lasten. am 5. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Uhlworm. Bekanntmachung. >Die hiesigen Gartenbesitzer, welche die in ihren Grundstücken befindlichen Baume, Sträucher rc. während deS letztverfloffeneu "K- von den Raupeunestern nicht haben säubern lasten, werden hiermit bei Vermeidung von Geld- oder Gefangnißstrafe ange- t, dies ungesäumt und längsten- bis Ende dieses Monats zu thun und für Vernichtung der Raupennester genügende Sorge ^dm ll. MLr, IS7V. Der Rath d«r «tadt Leipzig. Vr. Koch. ^ Bekanntmachung. —— sklm 10 April d I sind die einjährigen Zinsen von 600 Thalern, nämlich von 500 Thalern Legat deS Herrn Stadtältesten >e vld von 100 Thalern Geschenk der Erben deS Herrn Tbärigen durch unS an arme Blinde hiesiger Stadt zu vertheilen, ^christliche Bewerbungen um diese Spende sind unter Beifügung der uöthigen Zeugniste bis zum 31. dieses Monat- bei Lu den 15. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schteißner. Bekanntmachung. Reinigung der Locale bleiben die Geschäfte beim Lechhause und bei der Sparcaffe Mittwoch, de« L« d. Mt»., de» iS. März 1870. Die Dep«tatio« de» RathS für Leihha«- «nd Spareaffe.
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