Dresdner Nachrichten : 14.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189907147
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1899
- Monat1899-07
- Tag1899-07-14
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- Dresdner Nachrichten : 14.07.1899
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v»,u«»gebü»r L.S0. dmL btt >st Mk. S.7». »le Amahme «,» «»kLndlgun,«» kür die ni>chj>e Numu-cv criolat in der LmlvtaelmüstSsielle. MarienNr A. u. i» de» Ncbcuaiiualm-clicllen v vorm. 8 d>s s Unr Nachm. Sanniaa« nur Mauenitr. SSV. u-«/.i UlirMittaa«. Anzeigentarif. T ie I inaltiae Grundieile -ca. o Silben« >b PI..slnlundia„»acn aui der Nrival- ieNe Heile APs. -Dovvelzeile.unterm Strich" «Einoelaiidv «oM. Grunde ür Monlaar oder nach ö kdowLrspdtsedv kpasfLle ia rviokstsr dsi ^ Lmil >VÜN80i»« K iNorttAMtr. 2(» vez. so (in. — eiurwanxie rniimuc s »ur aeoen BorauSbcvalilmni. I Brlkobicitierwrrö m loDl.bereckmt. W vür Rückgabe «inakiandter L-twN- bücke keine LerbindliLkit. Sernlvre-Kanlcklub: sch Amt I Nr. 11 u. Nr. SO»0. Die Dresdner Nacksrickttcn erscheinen täglich Morgens. 44. Jahrgang. Julian Ssntlsr, ür«,,!«»,. V»u,tr. IS Epüodlt,u ^usrvabl- Ltveruv "«Ikeo nnck Hau»., Küedeo- acut I-ao8v1r<l»8«i,aN!,.OepätIie. — ^ UM W> bM K kabnlr: tt.xU bs> Vro-Ssa. 8» 6rs8!ltu, siotlsulkkvk i. ü. ^ ! : üitmdurls, ^ltvrvLU L»!. M N XusNUirl. t'rriikUsUm llLot» »U2- M ^laüinlylcn, 4)resoen. ^ Viirt3t?0l;.20l'k.iliLriofw8r!L0ll. A rmä Al««Lv-AL»s»ri>> k.1. II. Iromlilltr M v Mmrlit 6 i So5It«lkvr»>it tHesrllnelot 1843 rmä I^ilLimit»Italic d distot stots nur eins ddouosts umi Lestv mi billixstou Uroisso. , I f I^I*8RliIsz5ig, ^^-veclwi,u8Mi»ed« Üöbvi : V dUUe kkinllLrÜI l.KUP0li. vrezilöll^°rs'^'^ I8SS°r MillvrLlvL88vr. ^ ostürlieks und lcünstlielw, sämintliel,-! üsäo-lllgreäiollrleo, K illnsrkitlb «ior Ltsät Irsio ^usvnäun^, oaeh ausviirtn ' ^ vtvr dillisn-ter siivssuborecklluvx. LpvrivIIv kroislistsn trsoev ^ S.UofLpotKsIlS, Ilffüllk« M ?>!>»!!!. ß 8perialg880liäft fiin louniZten-LuLk-Ubtung. Uuvvloek«, Uettvimünt«!, Ift«n8lvnrmrüM. "NW <m>88tc; FuLZViilil. ^«8. W'ivs-Iill LU8 Virul, 8vI»I«»i.«i8tr'»88v 28, pnrt. unä 1. LtaZo. Rr. INS. MM: r H-E'd-r. Muthmaßffckm Wit.ornng: l,. 14. Auli L89S. Luc!« nach Le-'ina ckss ViortelzadrsL rvsrckoo zsclerrvit Nachberiellungen vollsllso koi>tsn!;tirlteu um! u-näbnoftiä-wro, tür Urosäeu uaä Vororts bsi -ter LsuptMLehütkLstsIIo uncl sller» L.11- llsdwsstollsll nozonommsv. Voll ckow luulondoll »oni«n veräeo -liv hvrvrts >-r- .sekieusnou .Vbsehvittst out IVunseh reu seckon itvu > >u- tietouäsn Lkoulloutell lcastenloo nt»«IiN«>1krrv»t. ^V«Imun^8vei riin!« i nnKon bitten rvir »lltsr tlSllitllor ZiiMliv äor altvii Ullkl neusn IVodnun^ möllliokst »rtiittllleli sini^s 'laxw vorder in clor ulltsrneiollllotoll IkniiptHesedättLütello 06er einer 6er NmiL tun (-stellen ru luolcken. KosodsNsstelle äer „vresäller liscdricdtöll" Alnrivustrnsso 38. ämmdMdtelleo tür iurei^n lin-I fiexu^he'lteliliilß'eu: «i-odi«« LiI«!-itni'tra88V S. .kokannes Uitsslsr; »ttotxml»rüok«;i^tn. !tl>. I-'ril/. Oilbers; Ktüi'Sei'dtt»'. 1! (Vorstuclt ?joM>isll>, Ried. Idle; Freite I^tUnilL«:» - uo«I kt^sltUlbert llsul; 8»»» I»««o-DU« « IO, Lrclmauu Uiuclort; LnIItt»-e»ti. L2 sLeks .Ktriessnorstrasss), Lkae keil; 1Ie>n»»:t>ui^>i»Ii. 2 (Vorstcult. 8tiiosenV Otto 1'iln: dvi tiiite ixti . «S, Oust. ,8e.vlsr, llilni««!»!,. 17. Otto Uiselivll: lu SIr»«vvttL: 2, lloinr. dliohlillzz; lll I.üklitu: gt1I»<te»N,>,»>,- 4, 0 N. tiiitro »rrinisoltrvr-slt. 11, ^rtllur Helmuät; lu I'Iaueu: I^Ir« Iisti»«»« I unä »eit»«o1tL«?r- s1ia«8v 2«t, ^rtüui ül-rttkaos. Jnternatiottale Schiedsgerichte. In. wie grellem Mißverhältnisse die positiven Ergebnisse der Haager. Friedenskonferenz zu dein großen Apparat, der dabei auf- geboten worden ist, und zu dem Aufwand von Begeisterung und «sittlichem Pathos stehen, den die Initiative des Czaren in Beweg ung gesetzt hat, davon giebt eine Probe der soeben zuerst in der englischen Presse veröffentlichte Entwurf zur Bildung von Schieds gerichten. wie er von dem PrüsungSkomitec der dritten Kommission des Haager Kongresses nach langen Verhandlungen fcrtiggcstcllt worden ist. Eine neue Errungenschaft, welche die Friedensapostel als einen wesentlichen Fortschritt begrüßen könnten, bietet der vor liegende Entwurf nicht, von dem freilich noch zweifelhaft ist, ob er in allen Einzelheiten authentisch ist und ob er die »och ausstchendc Zustimmung der dritten Kommission selbst, des Plenums der Kon- ercii; und schließlich der Machte finden wird. Die Hauptsache ist, daß das Schiedsgericht nicht obligatorisch sein soll. Ausdrücklich soll bestimmt werden, daß es jeder Macht freislcht, in allen Fragen die Anrufung eines Schiedsgerichts abzulehncn. Praktisch will es daher wenig bedeuten, wenn fortan ein permanenter Schicdsgerichtshof errichtet wird, der überall da kompetent sein soll, wo nicht ein besonderes Schiedsgericht an- gcrusen wird Thatsächlich sind fa schon lange vor der Haager Konferenz streitige Angelegenheiten zwischen zwei Staaten durch schiedsgerichtliche Entscheidung erledigt worden. Ob nun in Zu- lmfft die Mächte, die ei» Schiedsgericht annehmen, die Wahl haben zwischen der ständigen Einrichtung oder einem erst für den besonderen Fall einzusetzenden Schiedsgericht, ist ohne Belang, weil nach wie vor das schiedsgerichtliche Verfahren sich nur aus Fragen von untergeordneter Bedeutung, wie Streitigkeiten über Auslegung von Handels-, Zoll- und ähnlichen Verträgen, Ent schädigungen. Grenzangclegenheiten und dergleichen erstrecken dürfte. Tic Entscheidung von Angelegenheiten, bei denen das nationale und politische Dasein eines Staates auf dem Spiele steht, wird auch fernerhin schwerlich durch Schiedsgerichte erfolgen. Tenn wenn ein Staat einmal zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß er die Sicherung seiner wichtigsten Lebensinteressen nur noch von dem Appell an das Schwert zu erwarten hat. so wird er niemals erst ein Schiedsgericht anrusen. Der Anerkennung dieser Wahrheit haben sichauch die Mitglieder derHaager Friedenskonferenz nicht zu entziehen verinocht. Aach dem Schiedsgerichtsentwurs solle» — und das ist etwas Neues — internationale Untersuchungskommissionen ein gesetzt werden, die dann in Kraft treten sollen, wenn es sich uin Meinungsverschiedenheiten über die lokalen Umstände handelt, die einen Streit internationaler Art herbeigesührt haben. Ein solcher Streit darf aber nicht die Ehre oder die nationalen Lcbcnsinteressen eines Staates berühren. Da es indeß fraglich sein kann, ob in einem speziellen Falle die Ehre oder die nationalen Lcbcnsinteressen eines Staates berührt werden, so soll es den Parteien vollkommen srcistehen, nach Feststellung der Thatsachen durch die Untersuch ungskommission deren Bericht anzunehmen oder zu verwerfen. Hiernach können diese internationalen Untersuchungskommissionen nur eine ganz untergeordnete Bedeutung haben, da ihr Wirkungs kreis ein sehr beschränkter bleiben muß und ihre Berichte obendrein niemals den Charakter schiedsgerichtlicher Urtheilc haben sollen. ^.b diese internationalen Untersuchungskommissionen sich in der Praxi» bewähren werden und ob die Errichtung eines ständigen schiedsgerichtshofes im Stande sein wird, dem schiedsgerichtlichen Verfahren eme größere Geltung zu verschaffen, ist eine Frage, die nach den Erfahrungen der letzten Zeit eher verneint als bejaht werden muß. Gerade die thalsächliche.Haltung dcricnigcn Mächte, deren Vertreter im .Haag sich ganz besonders für eine bleibende internationale Schiedsgerichts-Ordnung engagirt haben, läßt er warte», dop die in dem vorliegenden Entwnrs vorgesehenen Ein richtungen. auch wenn sic von den Mächten angenommen werden sollten, in der Hauptsache doch nur ein papicrnes Dasein sristen werden. England ist es gewesen, das auf der Jriedenskonseren; den Antrag aus Einsetzung nicht blos einer fakultativen, sonder» eines obligatorischen Schiedsgerichts gestellt hat. Wie anfrichlig dieser Antrag aber gemeint ist. beweist das ehrliche Albivn dadurch, daß eS in dem schwebenden Streit init der Transvaal-Republik gar nicht daran denkt, sei» SchicdsgcrichtSproiett zu verwirklichen. Ter Kolonialminislcr Äiambcrlain i,at mit größter Bestimmtheit erklärt, das; in diesem Streite für schiedsgerichtliche Entscheidungen kein Raum sei, und eine dahingehende Forderung des Präsidenten Krüger schroff abgelehnt. Auch in dem Jaschoda-Streite mit Frnntreich ist es John Bull nicht in den Sinn gekommen, ein -Schiedsgericht anziirnfcn. Neben den englischen Vertretern waren cs aus der Friedenskonferenz die amerikanischen Telcgirtcn. die sich mit hervorragendem Eifer für das schiedsgerichtliche Verfahren er wärmt haben. Indeß hat auch dieser Eifer einen rein platonischen Eharaktcr. Als Spanien seiner Zeit vorichlug, durch ein schieds gerichtliches Urthcil sestzustcllcn, durch wessen Schuld die Explosion ans dem amerikanischen Kriegsschiffe „Alaine" im Hafen von Havana verursacht worden war, lehnten die Machthaber in Washingwn rundweg ab: und mit einer fast an Grobheit grenzen den Schärfe wurde dort das Vermittelnngsangebot der europäischen Großmächte unmittelbar var Ausbruch des Kriegs mit Spanien zuruckgcwicscn. Fast in dem nämliche» Augenblicke ferner, in dem der Schiedsgerichtsentwurs an die Oeffcntlichkeit gelangte, hat die nvrdameritanische Regierung den Vorschlag Oesterreich-Ungarns, die sog. Hazleton-Jrage durch einen Schiedsspruch zu lösen, ver neinend beantwortet. Es handelt sich hierbei um Folgendes: Am 10 September 189? wurde in Pennffsivanien eine Anzahl von streitenden Grubenarbeitern, welche auch andere Arbeiter zum Ausstande veranlassen wollten, getödtet und schwer verwundet. Der Shcrif hatte an sie die Anssurdcrung gerichtet, auseinander zu gehen, und als sie dieser Aufforderung nicht Folge leisteten, ans sie schießen lassen, obgleich sie unbewaffnet waren. Tie Mehrzahl der Opfer bestand aus Angehörigen der österreichisch- ungarischen Monarchie, und für die am Leben Erhaltenen sowie für die Frauen und Kinder, die ihren Ernährer verloren hatten, wurden ans diplomatischem Wege voni Wiener Kabinet Entschädig ungsansprüche erhoben, die dadurch nicht hinfällig werden konnten, daß der Sheris von Hazlcton wegen seines Verhaltens abgesetzt wurde. Man ersieht aus dieser Darstellung, daß cS sich hier doch nur um eine ganz nnpolitische Angelegenheit von untergeordneter Bedeutung handelt, die an und für sich weder die Ehre noch das Lehensinteresse der bethciligten Mächte berührt. Jedenjalls war in dieser Sache ein schiedsgerichtliches Verfahren geboten. Dennoch hat sich die nordamcrikanische Regierung geweigert, eine schieds richterliche Prüfung vornehmen zu taffen. Die rauhe harte Wirklichkeit mit den vielfach einander wider strebenden und sich bekämpfenden Interessen und Entwickclungs- bedingungcn der einzelnen Völker und Staaten bleibt allezeit stärker als die rein idealistischen und doktrinären Auffassungen, die sich durch die unüberwindliche» Thatsachen der Erfahrung nicht beeinflussen und erproben lassen «vollen. Diese Wahrheit werden auch die Ergebnisse der Haager Friedenskonferenz erweisen, die zwar durch die hochherzigen Impulse eines der mächtigste» Fürsten der Erde in's Dasein gernsen worden ist, aber den Widerstand der allmächtigen realen Faktoren, die das Leben der verschieden artigen Völker und Gemeinwesen bestimmen und beherrschen, nicht anders zu meistern und zu schablouisiren im Stande sein wird, als aus dem Papiere. Fernschreib- und Ferns-rcch-Berichtc vom 13. Juli. Berlin. Offiziös wird mitgctheilt, nach Allem, was über die Stellung der Regierung verlautet, sei kaum anzunehmen, daß der Gedanke der Einbeziehung des .Hand werks in die Unfallversicherung, die m der Mitte der Mer Jahre sogar zur Ausstellung und Veröffentlichung eines besonderen Gesetzentwurfs geführt hat. in. einer nahen Zu kunft Verwirklichung finden werde. Tie --Iimmniia. welche sich nach der Publikation des auf das .Handwerk und daS Haiidels- gewerbe bezüglichen Entwurfs in den betreffenden Intcrcsseiite»- Kreisen knndgegeben bade, fei nicht dazu angethan gewesen, die Regierung zu einem Vorgehen auf dem eingcschlagenen Wege zu ermnthigen. „Es läßt sich," heißt cs weiter, „auch heute nicht leugnen, daß die Einbeziehung des Handwerk» m die Unfall versicherung mancherlei Vorthellc für das letztere im Gefolge haben würde, vornehmlich de», daß cs bezüglich des Bezugs der Arbeitskräfte, die sich unter de» gegcnwärtlgen Verhältnissen natürlich lieber der industriellen Thätigkelt znwendcn. »ilt dieser hgcstellt würde. Andererseits wurden die Kosten, welche dem -..dwcrk erwachsen würden, doch nicht unbeträcht ich sei», und ihm diese Kosten allgemein anfzuerleacn. wurde lmiso ivmuger an gängig sei», als noch nicht einmal siatistisch fcstaestellt M, ob in verschiedenen Handwcrkszweigen die Unfallacfahr so groß ist, daß eine Einbeziehung in die VeksichettnigSMcht nothwendig vder zweckmämg wäre. 'Aber iedeinall» dune man in den Regierung- treffen zunächst den Abschluß der Entwickelung der Organisation» bcstrebiliigen des Handwerks, wie sie gegenwärtig in Fluß ist. und noch manches Jahr dauern tan», abwarten. Es ist deshalb auch anznnchincn, daß mit der für die nächste Tagung zu erwartenden Uniallversicherungsiiovellc eine Ausdehnung dieses Versicherung» zweiges ans das Hiindivcrk nicht verbunden sein wird. Berti 11. Ter Ennvurs eines Gesetzes betr. das Urheber recht an Werken der Litteratur und Toniunst wird heute im „Rcichsnnzciger" veröffentlicht. Der Schutz erstreckt sich ans Schriftwerke und solche Vorträge, welche den« Zwecke der Erbau niig. der Beirliriing vder der Unterhaltung dienen. Werte der Tontnnst und solche Abbildungen be;w Plastische Daritellnngen wissenschastlicher und technischer 'Art, welche nicht ihrem Hauplzwecke »ach als Kunstwerke zu betrachten sind TaS Recht des Urhebers gehl ans die Erben über, auch kann es heschuinit oder nnbeschränlt an> Andere übertragen werden. Tie Zwangsvollstreckung in das Recht des Urhebers nndet gegen den Urheber selbst nicht statt. Ans- ichlicßlichc Besugnisse der Urheber sind : Vervielfältigung, gewerbs mäßige Verbreitung, Aufführnngs-, Uebersctzungs- und Tramari simngsrccht. 'Auszüge ans Werken der Tonkunst. Bei einem Werte der Tonkunst ist jede Benutzung unzulässig, durch welche erkennbare Melodien aus dein Werke entnommen und einer neuen Arbeit zu Grniide gelegt werden. Als Nachdruck ist nicht zu be trachten der Abdruck von Gesetzen, amiliche» Erlassen und Ent scheidungen re., die Wiedergabe öffentlicher Verhandlungen aller Art and von Reden, die bei Verhandlungen der Gerichte, der politischen, kommnnlichcn und bürgerlichen Vertretungen gehalten werden. Die Wiedergabe ist jedoch unzulässig in einer Sammlnng.j die der Hauptsache nach Reden desselben Verfassers enthält. Als Nachdruck ist nicht anzusehen, wenn ohne wesentliche Aendemng des Inhalts aus Zeitungen oder aus Zeitschriften thatsächliche Mitthcilungen abgedrnckt werde», die zu den Tagesneuigkeiten vder zu den vermischten Nachrichten gehören, oder einzelne Artikel, die nicht mit dem Verbot des Nachdrucks vder eincin allgemeinen Vorbehalt der Rechte versehen sind: doch ist in solche» Füllen die Quelle deutlich anzugeben. Ter Abdruck von Ausarbeitungen wissenschastliche», technischen vder nntcrhattenden Inhalts ist in jedem Falle unzulässig Für Schriftwerke, Vorträge und Abbild nngcn erlischt das Urheberrecht, wenn seit dem Tade des Urhebers M Jahre und seit der ersten Veröffentlichung des Werkes tO Jahre abgclausen sind. Bei Werken der Tonlniisr tritt an die Stelle der Frist von :>0 Jahren eine solche von 50 Jahren Wer vorsätzlich oder fahrlässig Nachdruck begeht bezm unter Verletzung der äus- schiießiicheii Besugniß des Urhebers ein Werk öffentlich aufführt vder vorträgt, ist dem Berechtigten zum Schadenersatz verpflichtet außerdem steht Geldstrafe bis :1M» Ml darauf, die im Fall, daß sie nicht anfzutrciben ist, in Gesängniß bis zu 0 Monaten um gewandelt werden kann. Außerdem tan» noch ans Buße bi» zu 6000 Mk ertannt werden. Die widerrechtlich hergestellten vder verbreiteten Ercnwlarc und die zur widerrechtlichen Vervielfältig ung ausschließlich bestimmlen Vorrichtiingc», wie Formen, Platte» :r. unterliegen der Vernichlung. Wer vorsätzlich solche Privatbriefe, Tagebücher oder vmönlichc Auszeichnungen aller 'Art, für welche ein Schutz des Urheberrechtes nicht besteht, und die noch nicht erlaubter Weise veröffentlicht worden sind, wörtlich oder dem Inhalt »ach nnhefngt öffentlich milthoilt, den trifft eine Geldstrafe bis zu 1500 Nit. bezw. Gesängniß bis zu 9 Monaten, soweit die Mitlheilnng «licht zur Widerlegung einer öffentlich ans gestellten Behauptung oder zur Wahrnehmung berechtigter Inter essen erfolgt. Wer es den Vorschriften zuwider unterläßt, die BeiintznngSauelle anzngcbcn. wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mk bestraft. Anspruch ans Schadenersatz und Strasnerfvlgung wegen Nachdrucks verjährt i» drei Jahren. Für sämmtliche Bündesstaakcn solle» Sachverstnndigcn-Kammcrn bestehen, die verpflichtet sind, ans Verlangen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften Gut achten über die an sie gerichteten Fragen abzngcben Ter Entwnrs will das geltende Gesetz dahin ergänzen, daß nicht mir die Ber- werthung der -mistigen 'Arbeit, sondern auch das persönliche Inter esse des Verfasser» an seine» Erzeugnissen gesichert wird. Er »pricht deshalb den Grundsatz ans. das; der Urheber, der sein «stecht aus eine» Anderen übertragen hat, Acnderiingen de» Werkes durch den Erwerber selbst dann nicht zu dulden braucht, wenn die Uebertragung ohne Peschränlnng erfolgt ist Stettin. In Bezug ans du-Mittheilung, wonach der chinesische Gesandte in Berlin vom Tsnngli-Namcn beau'tragl worden sein soll, mit dem ..Vnlkan" den Ban von zwei Panzerschiffen und sechs geschützte» Kreuzern abziischlicßen, stellt die..Oltsce-Ztg " fest, daß in Stettiner Kreisen, die darüber unterrichtet sein müßten, von der Sache nicht» bekannt sei. Breslau. Wie die „Schlei. Zig." meldet, stürzte der Großfürst-Thronfolger Georg von Nußland am Sonntag früh bei einem Ausflug in die Bcrglandschast bei Abbas Tmnan so un glücklich vom Rade, daß er nach heiligem Blutverlust an Ort und Stelle verschied. W i e n. Es verlautet, Bürgermeister Tr. Lueger werde gegen den Reichslagsabgcordnete» Wolfs, der in seiner Rede »per die politische Lage den Bürgermeister persönlich ans die schämte Weffc nngrisf. die Ehreiibcleidigniigsklagc erheben. Prag. Tie Meldung klerikaler Blätter, wonach Prinz Max von Lachsen zum hiesigen Erzbischof ausersehcii sei, wird al» iinliegrüiidct erklärt. P c st. In der Umgegend von Livto Szcnt-Tiklo» richtete das Hochwasser kolossalen Schaden an. Mehrere Menschenleben sind zu beklagen: der Bahnvcrkehr mußte eingestellt werden. Zahlreiche Landwirthc sind durch das .Hochwasser vollständig rninirt. Paris. Die Senegal-Schützen der Expedition Marchand sind heute 'Nachmittag zur Theilnahmc an der morgigen Revue, von Toulon kommend, hier cingctrossen und von der Bevölkerung lebhaft begrüßt worden. Paris. Wie verlautet, thut die Regierung in Berlin Schritte, um die Begnadigung der wegen Spionage vermtlicilten Franzosen Dekock und Goldhnrmer zu erwirke», da das Urthcil gegen den Spion Decrion fcstpcstcllt habe, daß die Beide» blos Opfer Decrion's waren, der sie unter betrügerischen Vorwänden nach dem Reichsland schickte, ihnen blossteilcnde Aufträge cr- theiltc und sic dann selbst den Rcichsbehördcn als Spion aiizcigtc. Rom. Die französische Regierung hat da» italienische Königspaar offiziös zum Besuche der Weltausstellung im Jahre 1M0 elnaeladcn. Ni a 0 rid. Die Königin-Regenti» hat erklärt, daß sie zn Gunsten des Staatsschatzes aus 1 Million Pesetas ihrer Eivilliste verzichte und zwar, nachdem Silvela i» de» Cortes wiederholt 77 « -r. L » D «8* I cd«
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