01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.08.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000809010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900080901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900080901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-08
- Tag1900-08-09
- Monat1900-08
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.08.1900
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kerugsgebubr: BialeliLLrlich z Mt. so D'a : dun» dir Lok 2 MI. ?s L'«. Dir.Drr«dnkrN<ubriLlr»' rricbetnm tdgllch M»r,en«; die Be,jeder m Dredden und der nLchlien Umaebun«, wo di« Zutraouno durch cioene Boten oder Kommissionäre eriolat, crhaUm dod Blatt an Wochentagen. die nicht aui Sonn- oder steieriaac ioiacn. in uoei rbeiiausaadcn »dend» und Morgen« tugekellt. Sür Rückgabe eingeiandter Schrift stücke leine Verbindlichkeit. KernivreLanschlub: »mt IHU-.Uu.Lr. »VS». Telearamm-Ndrelie: »nchrichtrn Drrudr«. 8«I»I»1>ovlL-Alv^vi", ^r iuvnstr. nur 7. Telear.-Adrefle: Nachrichten, Dresden. kül'ztenrtl'LzrkSg Lobs vürorstras«. ^^ dkuisstr. 15. II« I^UIIIUIZI 8 XölliF. M mi» M k« HÄM io ÜMMidmeii SvNIrm-SerleNeii ln venlseo 8tnn«Ien. Kvo?A68 Vivtriod, VoMvar D 0114- 1^181^ LigLl'l'sniiLlnIIllng K E 6oltuilile8-^IIev, im 6r»t6 Lünil?. 88 , m—n— «,—,— ^ Ir ^ L KIK. L«p1vLt,rI»«- ISO ^IlL. 8ollll6ll80dirms L. L. kvtsedkv, Mlzckru^^lr. 17. s!^ Dlmnerstage i). August 1SVÖ. Lürxsrsbr. 44 I)l'ö8ll6ü'?!ö86llöU Lürxerstr. 44 I Lnrmbms von Ins-rats» null ^dnnnenivnt« kür älo ^ ,,Vrv8«iiivr Zs»vlr^»vl»tvn". ' a>A^ K Liljonas' Streikpostenstehen. Hofnachrichten, Telegramme nach China, Vogelwiese, Sächsische Iptlsidd. Gemeindebeamten. Farbige Kleider, Manövcrpostscndnngen. Deutsche Bauausstellnng, Mnthmaßl, Witterung: sttiederschlüge. Für die Bade- Md Reisezeit. Die geehrten Leser der „Dresdner Nachrichten", welche unser Blatt durch die hiesige Geschäftsstelle bezichcn und desjen Nach- scndung nach den dionini«»--/4nke»tl»»>t««rtvn wünschen, wollen der Unterzeichneten Geschäftsstelle rechtzeitig darüber Mit- theiimlg zugehen lassen bchuis Hede, v«i«iin« bezw, Zustellung durch die Kaiserliche Post. Dem Uebcrweisungsantrage ist deutliche Namens«, OrtS- und WohnungSangabe beizusügen. auch ist die erforderliche NeberweisungSgcbühk (im l- Monat des Vierteljahres 60 Ps-, im 2. Monat 40 Pi. und im 3 Monat 20 Pf.) nebst e«wa noch zu entrichtender Bezugsgebühr vor der Abreise an uns einzuschickcn. Die llebcrwcisungen verstehen sich nur postlagernd: sür Zustellung der Zeitung bis in die Wohnung ist eine besondere Gebühr an die Post am Bestimmungsorte zu zahlen. Die Leser, welche die „Dresdner Nachrichten" durch die Post empfangen, wollen dagegen sich in gleicher Angelegenheit nur an das Postamt ihres Wohnortes wenden, bei welchem ihre lausende Bestellung erfolgt ist. Uebcrwcisungcn innerhalb des deutschen Reichsgebietes werden seitens der Postämter gegen eine Gebühr von 50 Ps., im Verkehr mitOestcrreich und fremden Ländern gegen eine solche von I Mark ausgcsührt. Für Diejenigen, welche die „Dresdner Nachrichten" täglich aus Reisen zu lesen wünschen, aber ihren Ansenthaltsort häufig wechseln, sind besondere ir«-l-E - Iirenrt»nii«I^en«!llnrrr-tt eingerichtet. Die geehrten Reisenden erhalten die „Dresdner Nachrichten" für 8 Pfennige täglich ,ach jedem Orte im Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn unter Kreuzband (bis zu 100 Gramm) nachgesandt, wenn vor der Abreise die Bestellung unter Angabe der Notlügen Ansschristcn bei Unterzeichneter Geschäftsstelle erfolgt. Nach den Ländern des Weltpostvereins kostet die gleiche tägliche Versendung 13 Pfennige. UWWk kt LnÄlikl UMtkll' Marienstraüe 38. Verbot des Streikpostenstehens. Wenn der Reichstag wieder Zusammentritt, wird, wie nicht nur Blatter der Linken, sondern auch des Centrums ankündigen, die Frage gesetzlicher Massnahmen gegen das Streikpostenstehen abermals auf die Tagesordnung gesetzt werden. In der Zwischen zeit darf man sich von Seiten der sozialistischen Presse und ihrer Helfershelfer auf die grössten Anstrengungen zur Verdunkelung des wirklichen Thatbestandes und zur agitatorischen Ausbeutung der Sache gefaßt machen, sodaß eS sich für die ordnungsparteiliche Presse empfiehlt, rechtzeitig den Sachverhalt klar zu legen und einer tendenziösen Verschiebung des Standpunktes vorznbeugen. Alsdann ist zu hoffen, daß dem Radikalismus aller Schattirnngen im Bunde mit der Sozialdemokratie nicht der in Aussicht gestellte Coup gelingen werde, einen im sozial- revolutionären Sinne gehaltenen ReichstagSbcfchluß durchzndriicken, der die Autorität der deutschen Volksvertretung ebenso schwer schädigen würde, wie die jüngste Verwerfung der Regierungs vorlage zum Schutze Arbeitswilliger. Der Senat der Freien und Hansestadt Lübeck hatte zu Anfang dieses Jahres eine Polizeiverordnung erlassen, in der das Streik- vostenstehen mit Strafe <Geld oder Haft) bedroht wird. Die Rechtsgiltigkeit dieser Verordnung wurde im Reichstage unmittelbar vor dem Schluß der letzten Session von sozialdemokratischer Seite angefochten unter Berufung auf das Reichsrecht, aber ohne Erfolg. Nunmehr hat auch die Lübecker Bürgerschaft ihr Wort zu dem Gegenstand gesprochen und zwar zu Gunsten der Verordnung, indem sie einen von freisinniger Seite gestellten Antrag, an den Senat das Ersuchen um Aufhebung der Verordnung über das Verbot des Streikpostenstehens zu richten, mit allen gegen die eine Stimme des Antragstellers abgelehnt hat. Das giebt nun wiederum den Sozialdemokraten im Reiche und ihren Schildhaltern Anlaß zu der bekannten „sittlichen Entrüstung", die allemal aus zubrechen pflegt, wenn von Amts wegen dein sozialdemokratischen Terrorismus irgendwo und irgendwie mit Konsequenz zu Leibe gegangen wird, und man hört aus dem radikalen Blätterwalde vernehmlich die „Drohung" Herausrauschen: „Wartet nur, ihr auf sässigen Mischen Ordnnngsparteiler! Im Reichstage wird es euch an den Kragen gehen!" Indessen, nur gemach! Es ist alle Aussicht vorhanden, daß die vernünftige, sraatspolitische Weisheit, welche die Regierung des kleinen Mischen Gemeinwesens in dieser Angelegenheit zur Schau getragen hat. auch bei einem zweiten, radikalen Ansturm im Reichstag auf Seiten der Neichs- regierung fruchtbares Verständniß und energische Vertheidigung finden wird. Eine gewisse Erschwerung bietet für die Vertreter des ordnungs- parteilichen Interesses in dem vorliegenden Falle der Umstand, daß die juristische Buchstabentüftelei sich der Sache bemächtigt hat und sie „nach allen Regeln der Kunst" mit erbarmungsloser Haar spalterei ausznschlachtcn bemüht ist. Neuerdings hat sich diesen juristischen Wortklaubern auch der frühere Kolonialdirektor von Buchka zugelellt, der in der „Deutschen Juristen-Zeitung" ein ganzes Bündel von verzwickten „Gründen" sür die Ansicht mobil macht, daß das landesgcsetzliche Verbot des Streikpoftenstehens mit dem reichsgesetzlich gewährleisteten „Koalitionsrecht" der Arbeiter im Widerspruch stehe, und demnach rechtSunailtio sei. Das Streik- poslenstehen gehört nach der Anschauung dieser Kreise zu denienigen Handlungen, die zu dem Zwecke vorgenommen werden, um das Koalitionsrecht auszuüben, und dürfen deshalb nicht unter Strafe gestellt werden. Man kann angesichts einer solchen hartnäckigen Bnchstabenjurispruden; nur an das Dichterwort erinnern: „Ver minst wird Unsinn, Wohlthat Plage. — Weh' Dir, das) Du ein Enkel bist! — Vom Rechte, das mit uns geboren ist, — Bon dem ist leider nie die Frage." Das mit uns geborene Recht aber ist in diesem Falle der wohlbegründetc Anspruch des Staates, aller ordnungsliebenden Bürger und aller arbeitswilligen Aroeiter auf gesetzlichen Schutz gegen den sozialrevolutionären Streikterrorismus. Wahrhaft wohlthuend und erfrischend wirkt gegenüber einer solchen juristischen Auslegungskünstelei die Haltung des Mischen Senats und dir Begründung, die er seiner Maßregel hat zu Theil werden lassen. Nach den Erfahrungen der Polizciverwaltung von Lübeck hat das Streikpostenstehen die Folge gehabt, daß es regel mäßig zu schweren Ausschreitungen, zu Schlägereien. Körper verletzungen, Sachbeschädigungen, zu unerträglichen Störungen der Ruhe und Ordnung auf den Straßen und im öffentlichen Verkehr kani, und der Senat hat deshalb, wie er erklärt, nach den Verhält nissen, wie sie in Lübeck liegen, kein anderes Mittel erkannt, um dieser Gefahr für die Zukunft vorzubeugen, als den Erlaß einer Verordnung, die das Streikpostenstehen untersagt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung sind niedrere Ausstände in Lübeck dnrchgeführt worden ohne Streikpostenstehen. Wie können hiernach Juristen noch behaupten wollen, es sei unmöglich, einen Streik ohne Streikpostenstehen durchznführen? Hätten die Arbeiter das wirklich nicht vermocht, so würden sie zweifellos, wie sie das in anderen Fällen gethan haben, die gerichtliche Hilfe gegen ein ihrer Meinung nach den Reichsgesehen widersprechendes Gesetz in An spruch genommen haben. Nichts von alledem ist aber geschehen, sondern sie haben sich einfach der Verordnung gefügt und das Streikpostenstehen unterlassen. Uebcrdies ist amtlich festgestellt worden, daß die neueren Ausständc in Lübeck unter dem Schutze dieser Verordnung sich zum Vortheil für alle Betheiligten sehr viel ruhiger abgespielt haben als früher und daß das gegenseitige Ver- hältniß der Organe der Polizeiverwaltnng und der Arbeiter in Folge der Verordnung durchaus nicht gelitten Hai. Ferner erklärte der Mische Staatskommissnr in der jüngsten Sitzung der Bürgerschaft, in der die Zustimmung zu dem Vorgehen des Senats durch Ablehnung des freisinnigen Gegenantrags aus gesprochen wurde, die Verordnung sei von dem Senat kraft der ihm zustehendcn allgemeinen Polizeihohcit erlassen worden. Der Senat habe auf Grund zahlreicher Gerichtsverhandlungen die Ueberzeugung erlangt, daß die Verordnung nothwendig sei, da ge richtlich festgestellt sei, daß das Streikpostenstehen sich als eine Quelle starker Verwilderung und wachsender Beunruhigung erwiesen habe. Auch sei es nicht richtig, daß die Verordnung mit der Reichs-Gewerbeordnung in Widerspruch stehe, da es nicht die Ab sicht der Reichsgesetzgebung sein könne, daß die Rücksicht ans die Streikenden über die Rücksicht auf das allgemeine Wohl gestellt werde. Das sind kernige, mannhafte und wahrhaft goldene Worte, die in ihrer schlichten Weisheit von allen Einsichtigen anerkannt und befolgt werden sollten. Nichts erbittert so sehr die Gesellschafts klassen gegeneinander als gerade das Hinausverpflanzen des wirth- schaftlichen Kampfes auf die Straße: darum muß dieses auch mit allen gesetzlichen Mitteln in erster Linie unterdrückt werden. Die jenigen aber, die trotz alledem noch mit juristischen Spitzfindigkeiten arbeiten und das reichsgesetzliche Koalitionsrecht gegen Landesgesetze und Landespolizeiverordnungen, die zum Schutze der öffentlichen Ordnung erlassen werden, auSspielen zu müssen glauben, mögen bedenken, daß die Reichstagsmehrhcit, die den Neichsgesctzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger leichtfertig preisgegeben hat, selbst die Schuld daran trägt, wenn jetzt wirklich gesetzliche Unklarheiten auf diesem Gebiete sich hier oder da Herausstellen sollten. Wie die Dinge einmal liegen, kann es nimmermehr die Ausgabe juristischer Kreise sein, den Einzelrcgierungen in ihrem Kampfe gegen den Streikterrorismus unnütze Schwierigkeiten zu bereiten, indem sie die Gesetzmäßigkeit von Landesoerordnungen, die in sozialer Beziehung einen durchaus wohlwollenden und im höchsten Grade staatserhaltenden Charakter tragen, ohne zwingende Noch aus Gründen in Zweifel ziehen, die lebhaft an den schlimmen Grundsatz erinnern: „Die Buchstabengerechtigkeit muß beobachtet werden, wenn auch das Staatswohl darüber zu Grunde geht." Das Gegcntheil ist richtig: „Das Staatswohl muß in Obacht genommen werden, wenn auch die Buchstabengerechtigkeit darüber zu Grunde geht." Aernschreib- «md Aernsprech - Berichte vom 8. August Der Krieg i» China. Berlin. AnS Hannover wird gemcldct: Gcncralfcld- marschall Graf Waldersee ist zum Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen in China ernannt worden. Graf Walderiee bcaiebt sich heute nach Hannover. Die gciammte Berliner Presse mit wenig Ausnahmen spricht sich befriedigend über die Ernennung des Grafen Waldersec kür diesen Posten ans. So schreibt u. A. die „Krenzztq.": Die Ernennung des Grafen Walderiee zum Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen in China ist das Ergebnis der erst geraume Zeit zwischen den be theiligten Mächten gepflogenen Verhandlungen über die Frage des Oberkommandos. Wie sehr es an der Zeit war, darüber eine Entscheidung zu treffen, ergaben die letzten Meldungen über die wechselnden Anschauungen der verschiedenen Truppensührer: denn es ist immerhin erklärlich, daß auf die Entschließung der Generale in erster Linie wohl die eigenen Interessen, d. h. diezenigen der ihnen unterstehenden Mannschaften bestimmend wirkten. Bei einer weiteren Fortdauer solcher Verhältnisse mußte die gemeinsame Aktion überhaupt gefährdet erscheinen. „Daß einer unserer be deutendsten Heerführer", so fährt die Zeitung fort, „der nicht nur im Kriege in hervorragender militärischer Stellung erfolgreich thätig war. sondern auch in der Lösung sehr wichtiger politischer und diplomatischer Ausgaben wiederholt sich bewährt hat, zu diesem ebenso schwierigen wie verantwortungsvollen Posten ernannt worden, ist ein unzweideutiger Beweis für die eminente Wichtig keit, die von maßgebenden Stellen der Weiterentwickeluna der Dinge in China belgetegt wird. Zum Anderen aber umschließt diele Wendung eine große Fülle von Vertrauen der betheiligten Mächte in die selbstlosen, in erster Linie auf die Förderung der gemeinsamen Interessen gerichteten Bestrebungen der deutschen Regierung und deren Vertreter." Hamburg. Wie die ^>amb. Börsenhalle" hört, hat der Kaiser von Rußland an den Grasen Walderiee ein Telegramm gesandt, in weichem er seine Freude über dessen Ernennung zum Oberbefehlshaber in China ausdrückt. Wien. Ein von dem österreichisch-ungarischen Kriegsschiff „Zenta" eingetroffenes Telegramm besagt: „Peiffang am 5- August genommen: chinesische Truppen flüchteten. Von der „Zenta" nahmen 60 Mann am Kampfe Theil; bisher sind keine Verluste derselben bekannt." Haag. Die niederländische Negierung hat heute eine aus Peking vom 8. August datirte Depesche erhalten, welche für authentisch gehalten wird. Die Deveichc besagt, daß die nieder ländische Gesandtschaft am 22, Juni nicdergevrannt sei und der niederländische Miniiterresident und der Sekretär der Gesandtschaft wohlbehalten seien. Sie hofften, in 14 Tagen befreit zu werden. Rom. Das Ministerium des Aeußeren hat heute auf direktem Wege eine mit der Unterschrift des Gesandten in Peking versehene chstfrirte Depesche erhalten, welche kein Datum trägt und durch das telegraphische Bureau des Dungli-Aamen m Peking übermittelt ist. Der Gesandte bestätigt darin die Ermord ung des deutschen Gesandten und berichtet, daß die belgische, österreichisch-ungarische und italienische Gesandtschau geräumt seien. Das Personal der Gesandtschaften habe sich mit den Missionaren und mit den dortigen fremden Staatsangehörigen in die britische Gesandtschaft geflüchtet, in welcher jetzt 7M Ausländer versammelt seien. In der britiichen Gesandtschaft seien noch auf zwei Wochen Vorräthe vorhanden. London. Unterhaus. Brodrick theilt mit: Wir haben soeben zwei Telegramme erhalten. Das eine in Chiffre von Mac donald, Peking, 8- August datirt, lautet: „Ich habe heute Ihr durch den chinesischen Gesandten befördertes Chiffretelcgramm erhalten. Das Geschützfeucr hat am 16. Juli ausgehört, aber das Gewehrfeuer wurde seitdem von der chinesischen, durch Regierungs-> truppen und Borer gehaltenen Stellung in Zwischenräumen fort gesetzt. Wir erlitten dadurch geringe Verluste." Es folgt dann die Angabe der getödteten Engländer. „Alle Verwundeten sind mit einigen Ausnahmen wohlauf, die übrigen Engländer der Ge sandtschaft befinden sich wohl, ebenso die Besatzung. Der Gesniumtverlnst beträgt 60 Tobte und 1,0 Verwundete. Wir haben unsere Befestigungen verstärkt und in unserer Gesandtschaft über 200 Frauen und Kinder. Die chinesische Negierung ver weigerte uns bisher die Erlaubnis;, cdissrirt zu telegravhiren." Hieraus ergiebt sich, so bemerkt Brodrick, daß Macdonald wohl behalten ist. iBcifall.) Wir haben auch Informationen bezüglich des Vormarsches. Ein Telegramm unseres Kontreadmirals in China aus Tichifu vom 6. August meldet: „Die Verbündeten, etwa 12,000 Mann stark, griffen heule früh energisch die chinesische Stellung bei Hsiku, etwa 2 Meilen von Tientsin, an. Die Chinesen wurden vertrieben und zogen sich nordwärts zurück, ver folgt von den Verbündeten, die darauf Peitsang besetzten. Trans porte folgen den Truppen zu Wasser und zu Lande. Der Vor marsch auf Peking hat begonnen." * Washington (Reuter-Meldung.) Nach einer Konferenz zwischen dem Präsidenten Mac Kinlev. dem stellvertretenden Staatssekretär Adee, dem Kriegsamtssekretär Rost und dem General adjutanten Corbin wurde heute Morgen dem amerikanischen Konsul Boodnow in Sbanghci ein Kabcltelegramm zur Uebermittel- uug au die derzeitige chinesische Regierung durch Li-Hung-Tschaug, Scheng oder einem Anderen übersandt. Dem Vernehmen nach wird hierin nachdrücklich erklärt, daß e>u Vorgehen unverzüglich erforderlich sei. Diese Mittheilnng spricht nicht direkt von einem Ultimatum, ist aber sehr bestimmt gehalten. Die Beamten in Washington erachten die Lage Congcr's und der Anderen für sehr gefährlich Die Regierung ermahnte Congcr, guten Muthes zu sein, und theiltc ihm den bevorstehenden Entsatz mit. Berlin. Der „Nelchsauzeiger" meldet: Der sin Eppendorfer Kr'- kenhause zu Hamburg internirte Steward Rauhut ist an Pest erkrankt. >cdoch ist sein Befinden befriedigend: auch die ärztlich beobachteten Personen befinden sich lämmtlich wohl. Es ist Grund anzuiiehmci'. daß der Fall vereinzelt bieibe. Die sogleich ei» gcleitcte Untersuchung des Blutes und die vorgenonunenen Thicrvcrsuche haben ergeben, daß der Steward in der That an Pest erkrankt ist. Berlin. Der Dampfer „Stuttgart", mit den Verwundeten und Kranken der Schiffe des Krenzergeschwadcrs und des Gou vernements Kiantschvu an Bord, ist in Colombo eingetroffen und hat die Heimreise nach Aden fortgesetzt. Hamburg. Aus Anlaß des von den ausständigen Werft arbeitern gefaßten Beschlusses, zur Beilegung des Ausstandcs Ver handlungen mit den Arbeitgebern in die Wege zu leiten, hat der Verband der Esten industriellen Hamburgs beschlossen, daß die Werften nur mit eigenen Arbeitern, nicht aber niit dritten Personen verhandeln sollen. Kassel. Gencralseldmarschall Graf Walderiee ist heute Nachmittag mit Gemahlin bei den kaiserlichen Majestäten ein- getroffen. Darm stadt. Der ..Darmstädter Ztg." zufolge ist Finanz- minister Küchler wegen geschwächter Gesundheit in den Ruhestand versetzt und der bisherige Oberbürgermeister von Gießen, Theodor Gnauch, zmn Präsidenten des Finanzministeriums ernannt worden.' r LK. — T-'Z; A 2,3- — Z s -»A
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