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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-24
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1870
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ycator. 9 Uhr «kl age rin« schirr rc.> mator. tmauvS- :r Stärke! d 16 bi<! ote- ver- 15 Ngr. das. rationeu, > andere» H neuen entgegen geehrten eger. TaMall Donnerstag Anzeiger. (Erste Bellage z« Nr. 8L.) 24. Miirz 1870. Leipziger Kunstverein. Durch die neuesten Veröffentlichungen der photographischen Walt von Adolph Braun in Dörnach wird den Kunst freunden der große Genuß gewährt, die ersten Werke der monu- nmtalen Malerei aller Zeiten: Michel Angelo's Fresken in der sixtinischen Kapelle und Raphael's Malereien j» den Stanzen des VaticavS in unmittelbaren photo graphischen Nachbildungen bewundern zu können. Die in ihrer Sri ganz einzigen photographischen Leistungen Braun's, dessen illrbeiten bekanntlich durch Anwendung des „Kohlenbilderverfah- IrenS" gegen daS Verbleichen geschützt sind, haben in diesen neuesten dlattern eine erhebliche Vollendung erreicht. Die großen Schwie rigkeiten, welche daS ungünstige Licht in den genannten Räumen der photographischen Aufnahme entgegenstellte, sind durch An- «lldung von Spiegeln überwunden worden, und mit großer Schärfe und Deutlichkeit erblicken wir, abgesehen von der farbigen Wirkung, in den vorliegenden Blättern, was von Michel Angelo's liid Raphael'S Werken den Zerstörungen der Zeit noch getrotzt hat. Die Unterschiede zwischen diesen unmittelbaren Abbildern und dm vorhandenen Stichen und Zeichnungen sind bedeutend, so daß nir diejenigen, welche die Originale selbst nicht kennen, erst jetzt ae richtigere Vorstellung vom Stil derselben ermöglicht worden jl Michel Angelo'S Deckengemälde war überdem nur theilweise i einigermaßen treuen Stichen abgebildet, und selbst an Ort und Stelle in einzelnen Stücken so schwer sichtbar, daß die Photo graphien, nach der Sündfluth z. B. ein bisher nur mangelhaft bekanntes Werk des Meisters zur bequemen Anschauung bringen. Nerhaupt gewährt die Betrachtung der unvergleichlichen Sixtina- Decke den höchsten Genuß, Dank der verhältnißmäßig guten Er haltung dieser Gemälde und der überaus Plastisch modellirenden Malweise Michel Angelo's, dessen verschmolzene, kühle Freskotöne i» der Photographie ohne die Verdunkelung gekommen sind, unter «elcher die wärmeren Farben Raphael's gelitten haben. Die vollständige, nahe an 300 Blatt zählende Reihe der Photo graphien giebt außer den Uebersichtsblättern fast jede einzelne Gestalt oder Gruppe in verschiedenen Größen und gestattet somit daS Studium dieser Werke bis in alle Einzelheiten. Ein Probe exemplar ist gegenwärtig auf kurze Zeit der Verwaltung des jkanstvereinS vorgelegt worden; um auch den Mitgliedern unseres ist, als daß nur die gesetzlich begründeten Anordnungen der Obrigkeit geschützt werden können. Man vergißt immer noch, daß die Achtung vor den Gesetzen nur dann ftattfinden kann, wenn die Obrigkeit selbst mit gutem Beispiele voran geht und nur dann den Schutz des Gesetzes für ihre Anordnungen verlangt, wenn dieselben wirklich in ihren Befugnissen begründet sind. Die Fassung der Vorlage war offenbar Nichts weiter als die Auf rechterhaltung des Polizeistaates, denn gerade in der Forderung des unbedingten Gehorsams gegen jede Anord nung der Obrigkeit ist der Polizeistaat begründet, während eS doch ganz klar ist, daß ein Beamter, welcher ungesetzliche Anord nungen trifft, offenbar gar nicht in der Stellung eines Beamten ist, indem er das Gegentheil seiner Pflicht thut und dem Volke mit dem schlechten Beispiele der Mißachtung der Gesetze voran geht. Die liberale Majorität deS Reichstage- hielt fest daran, daß die Obrigkeit nur in dem Falle geschützt sein dürfe, daß sie bei ihren Anordnungen innerhalb ihrer Zuständigkeit verbleibe. Merkwürdig war es, daß viele Mitglieder der Rechten ganz ernst haft behaupteten, ,.durch diese Bestimmung löse man den Staat auf," während doch in England seit ein paar hundert Jahren dieselbe Gesetzgebung besteht und das englische StaatSwesen trotz dem noch nicht zu Grunde gegangen ist Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die „Sächs. Zeitung" empfiehlt den Behörden milde Behandlung der zurückkehrenden Welfenlegionärö. Bei der bekannten durchaus unwahren Tendenz dieses Blattes muß man sich wundern, daß die Redaciion sich nicht bewußt gewesen ist, daß eine Empfehlung von ihrer Seite den Betreffenden nicht förderlich sein konnte, daß man in derselben Hintergedanken zu vermuthen berechtigt war, daß man in Folge dieser Empfehlung bei der Rückwanderung der Legionäre an den Charakter des trojaniscben PferdeS denken und deshalb Vorsicht für geboten halten müßte. (Das heißt denn doch der Sache eine übertriebene Wichtigkeit beilegen!) Die „Wiener Zeitung" publicirt eine Verordnung deS Handels ministeriums, wodurch der Telegraphentarif für den internen Verkehr in der österreichisch-ungarischen Monarchie vom 1. April an für eine Entfernung von 10 Meilen auf 40 Kr., für weitere Entfernungen auf 60 Kr. für die einfache Depesche festgesetzt wird. Das neueste Heft der „Grenzbolen" bringt einen bemerken-- werthen Aufsatz von Anton Springer über den Verfassung-- Verein- Gelegenheit zur Kennmißnahme dieser werthvollen Blätter ! streit in Oesterreich. Der Verfasser setzt auS einander, da za geben, wird dies, in 5 Foliobänden gebundene, Exemplar l 1848 allerdings die Zeit für einen Föverativstaat gewesen, daß heute Donnerstag von 10 biS 4 Uhr im Lesezimmer sich die Dinge seitdem aber'geändert haben, und weist namentlich de- Verein- aufliegen. Tagesgeschichtltche lleberficht. Der §. 108 des norddeutschen Strafgesetzbuchs ist einer >der wichtigsten, welche überhaupt in diesem Gesetze Vorkommen auf das große Wachsthum Wien- hin. Dann kommt er zu folgen dem Schluffe: „Es erscheint kaum denkbar, daß die westliche Hälfte Oesterreichs in einen Bundesstaat verwandelt werde, außer auf dem Wege der Gewalt, nachdem eine vollständige innere Umwäl zung stattgefunden, eine Revolution vorher die Bahn frei gemacht hat. Besiegt man den Antagonismus der verschiedenen Nationali täten nicht, dessen rasche- Wachsen in den letzten zwanzig Jahren .. - - - - " - ureau i» ation z»I Nach der Regierungsvorlage sollte Jeder, welcher zum Ungehor-^ keinem aufmerksamen Beobachter entgehen konnte, versteht man sich sam gegen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen der Obrig- k nicht auf die Kunst, die einzelnen nationalen Parteien in sich zu !eit vor einer größeren Menschenmenge oder durch die Presse auf- ^— * * ^ ' ' * ^ ^ fordert, mit einer Geldstrafe bis zu 200 Thalern oder einer Ge- 1. Mäq l«. sävgnißstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Gegen diesen Paragraphen wurden seitens der liberalen Partei verschiedene Aus stellungen gemacht. Ersten- war die Einleitung desselben, nämlich die Worte: „Wer durch Schriften oder andere Darstellungen, Ivelche verbreitet, öffentlich angeschlagen oder öffentlich ausgestellt »erden, zum Ungehorsam u. s. w. auffordert," unklar gefaßt. ES var nicht deutlich darin gesagt, ob die Verbreitung einer solchen tlllffordeimng oder schon allein der Druck eines derartigen Artikels die Strafe nach sich ziehen sollte. Diesem Uebelstande ist durch die Fassung, welche der Reichstag dem Paragraphen gab, abge holfen und dadurch klar gestellt worden , daß nur Derjenige, welcher derartige Aufforderungen wirklich verbreitet, bestraft werden kann. ES werden durch diese Fassung unzählige Preß- proceffe, welche bis jetzt vorgekommen, vermieden werden. Dann war aber auch noch weiter die Bestimmung, daß keiner Anordnung der Obrigkeit Widerspruch geleistet werden solle, bemängelt. Offen bar wollte man durch diese Fassung auch die ungerechtfertigtsten stnndnuugen der Obrigkeit schützen, während doch Nicht- klarer' entzweien, dann zu zerbröckeln und so unschädlich zu machen, so bleibt schwerlich eine andere Wahl alS: Entweder waltet in Wien und in einigen anderen deutschen Städten frei das Gesetz und über die slawischen Provinzen wird der Belagerungszustand verhängt, oder umgekehrt: die Wünsche der letzteren werden erfüllt und Wien mit Gewalt zum stummen Gehorsam gezwungen. Eine dauernde, allseitig befriedigende Verfassung ist, seitdem Ungarn seine eigenen Wege geht, für die andere Hälfte Oesterreichs nicht leichter, sondern unendlich schwieriger geworden. Diese Hälfte ist nicht klein genug, um unter eme uniforme Regierung, unter ein festgefügte- Centrali- sationssystem gebracht zu werden, und nicht mehr groß genug, um einen lebenskräftigen, auf dem Gleichgewichte der verschiedenen Nationalitäten beruhenden Bundesstaat zu bilden. Am wenigsten wird man dazu auf dem Wege gelangen, welchen einzuschlagen, wie eS scheint, die Regierung die größte Neigung hegt. Man wird das Ziel nicht erreichen, wenn man sich mit vereinzelten Provinzen in einen Handel einläßt, zu welchem Preise eS ihnen wohl gefällig sei, den Gesammtstaat noch ferner zu dulden. Der Preis wird rn die Höhe geschraubt werden, sobald aus eine neue Noth und Verlegenheit, der Regierung gerechnet werden kau«,
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