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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 21.04.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010421011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901042101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901042101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-21
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 21.04.1901
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gerugrgeMn »o Lle..Vrett«rÄ«»r(ckit«' ert»ct»m 3,l«« »««S? di« «e.Ie»er In Iretde» und deruLLtte» Um«duna. »» dt« 8«ra,un, dimb einen« Nole» »der AommimonLr» ertol»,. erdallen da« Blatt an L)«tenlaa«u, die nlLI aul Bonn- oder tzeteeiaae iol,en. u« iwel rdeil^llnaben «de»»« und »l«^» «uariiell». »llr Rück,ad, «inaeiandier SLrttt- ickär kt», LerbüidliLIkU. »«»»»reSaniLlud: ««11 «r. U und «r. »SV«. Lei«,ramm.Adrette: Rochrichtrn Lr»»d»n. Skgrülldel 1856 Asm R LsliUlnisMI ü. IllWiii.-wm, LuriUdoodo». « Ittrspvo. » Loadomützreil. 21 -Iw 8vv. Osvsr' F^ksoLsL'. ^w 8vo LI. Tclegr.-Adress«: Nachrichten, Dresden. H kdotoerspdlzokv ß Apparate ß « lu rsütree ttu»»»dl dül A tzLmU ^Vün8ekeK K Lkliuize». t. pdot. IllNiiLtiic ^ L Itlolttrntr. L« L D sL>ii» 6««vckt>Lll--, Klili» ^ ttllLix-^olnUUIiaNLb«!. K ^ t'Lbrilc! Lew» dLl Ve-I«tan. <7 N kiU»Io»! j? R e«!plax, LeeUn, x>»llk1urt ». «., 8 N tircdlLN, diauukeu, tlxmduex, xx H »lxleod-«« i. L. U »ul VurlLugea. I. 1«IU>» ».»Ililrcli» IIovI»«Iex»atv XculiLttv» tu aUou I'rvtklaxeu. ?risär. SrsLS L Lolm. Ssvr§x1s.ts 9. Tucllivsaren. VoUntLackt^s kviss-LusrüslullkW Uokort irnnBv» "LL ^ SodutunLiid,. Carl Tiedkmann, Lackfabrik. gegr. 1833. empfiehlt in tadelloser Waarc: ' Blech. Eopal-, Damar-Lacke. Liecative und Tpiritu« - Lacke, sowie als Spezialitäten: Bernstein-Lacke und Emaillrglalur-Lacksarben. « « Marienstr. 10. Ämalienstr. 18. Zwlckauer Str. 52, Hrtnrichjtrafte (Stadt tLarlch». riLtttU88V!ü!LLM leickt und unLor- 1»rQoI»lteI» lsrtiAt unter lHarantis des xuton ?asLLNS Lsil MnOelivek. L8nil;Uek 88eli8. llokUekorrmt, Al'llVllll'SW U. Souutaßs nur von II bi» I vdr ru sprechen. Nr. 110. Kpieael: Die Maifeier Hosuachrichlen, Landcskusiurrath. Thieischutzvcreine, Zur Schlevpensrage, Zoolog. Garten. Internationale Kuiistausttelluiig. Gerichtsverhandlungen. Musilschule. Muthmaßs. Witterung: Unsicher. Sonntag» 21. April 1901. Die Maifeier. Der Bund der Arbeitgeber im Berliner Baugewerbe hat den Beschluß gefaßt, alle Arbeiter, die am 1. Mai (einem Mittwoch) feiern, bis zum Schluffe der Woche auSzusperren; daraufhin ist von Selten der Berliner Maurer, Bauarbeiter. Zimmerer und Stuckatem» der Gegenbeschluß ergangen, die Aussperrung durch die Arbeitgeber mit der strengen und bedingungslosen Arbeitsuche am 1. Mai zu beantworten. Diese Borlommnissc regen ausS Neue zur Erörterung der Frage an. wie sich die Arbeitgeber grundsüßlich (d. h. von vereinzelte», durch besondere Verhältnisse gebotenen Ausnahmen, die ja schließlich nur die Regel bestätige», abgesehen) gegenüber der Maifeier zu verhalten haben. Für die Stellungnahme der Arbeitgeber kommt wesentlich der mehr oder minder demonstrative Zweck in Betracht, den die Arbeit» nehmer mit der Maifeier verbinden. Nach der ursprünglichen Absicht sollte der 1. Mai ein .Weltseiertag der Arbeit" sein, an dem «alle Räder auf Geheiß der internationalen Arbeiterschaft still zu stehen" und alle Unternehmer sich dem Machtgebot ihrer Arbeiter aus 24 Stunden zu fügen hätten. Bon dieser grotesken Idee ist nun freilich nichts verwirklicht worden, dank dem ge schlossenen Vorgehen der Arbeitgeber, die wohl einsahen, daß jede Unterwerfung unter die sozialrevolutirmäre Anmaßlichkeit der Mai feier den Unternehmer nicht blos 21 Stunde» lang a»S der Allein herrschaft in feinem Betriebe entfernen, sondern ihn dauernd der nothwendigcn Autorität gegenüber seinen Arbeitern berauben und so den Anfang vom Ende der privaten Betriebsleitung überhaupt herbeifkhren würde. Der energische Widerstand der Arbeitgeber auf der ganzen Linie hat zur Folge gehabt. Laß die Maifeier im Ganzen ihre» oggrelsiven Charakter mehr und mehr verloren hat und vielfach nur zu einem geselligen .Vergnügen nach Feierabend" sür die Arbeiter geworden ist. Auch die sozialdemokratische Partei leitung ist in der letzten Zeit bemüht gewesen, auf eine Feier des l Mai in dem Sinne hinzmvirken, daß wirkliche Arbeitöruhc nur dort einzutreten habe, wo sie ohne wirthschastliche Nachtheile für die Arbeiter möglich sei; im Uebrigen aber solle» sich die Arbeiter noch dem Wunsche der .Führer" auf eine Feier außerhalb der Arbeitszeit beschränken. Immerhin giebt es aber noch .zielbewnßte Genossen" genug, die an dem alten verblaßten revolutionären Dogma von dem „Weltseiertag" mit der Beharrlichkeit eines un belehrbaren Fanatismus festhasten und nicht begreifen wollen, daß das Phantom, dem sie nachjagen, schlechterdings nicht zu erreichen ist. weil die Ereignisse in der Welt sich nach einem vernünftigen Zusammenhang« von Ursache und Wirkung und nicht nach der Willkür jakobinischer Terroristen vollziehen. Derartige Elemente fühlen sich in der Nähe des 1. Mai von dem unwiderstehlichen Kitzel beherrscht, mit den Arbeitgebern .anzubinden" und diese die „Macht" der revolutionäre» Organisation fühlen zu lassen. Gegen derartige frivole Störenfriede giebt cs nur ei» Mittel: den anf- gezwungencn Kampf aufzimehmen. Iedlvedc Schwäche und Nach giebigkeit der Arbeitgeber wäre in solchem Falle eine schwere Ver sündigung an den ihrer Obhut anvertrauten gemeinsamen Inter essen der Ordnung und der Aufrcchterhnltung der Autorität. Die Unerträglichkeit der Auflehnung, welche die eigenmächtige Maifeier der Arbeiter darstellt, besteht nicht nur gegenüber der Betriebshoheit deS Unternehmers, deren Unversehrtheit zugleich ein wesentliches öffentliches Interesse bildet, sondern sie liegt gleich zeitig darin, daß der Arbeitnehmer den gmndstürzenden revolutio nären Anspruch erhebt, straflos den Arbeitsvertrag nach seiner Willkür beugen und erklären zu dürfen: .Heute setze ich mich als Mitglied des .souveränen" Volkes über die geschriebene Abrede des Vertrags hinweg und thur nicht, wozu ich rechtlich verpflichtet bin, sondern nur das, was inir gerade beliebt." Ob durch eine solche persönliche Willkür das Recht verletzt. daS moralische Ehr gefühl, daS doch schließlich auch bei der Einhaltung der Rechts- Verpflichtungen in Frage kommt, mit Füßen getreten, den, Arbeit geber ein erheblicher materieller Schaden zugesügt und die Dis ziplin tm Betriebe aus das Schwerste gefährdet wird, das ist den .zielbewußtcn Genossen" dieser Art völlig glcichgiltig. darnach frage» sie nicht; für sie handelt «S sich nur um die augenblickliche Befriedigung ihres revolutionären Machtkitzels und einem solchen unverantwortlichen Gebühren gegenüber muß nothgcdru»gen das Unternebmerthum zu den schärfsten Waffen greifet«. Wer am 1- Mai eigenmächtig der Arbeitsstätte fern bleibt, verwirkt jedes Recht auf Schonung und muß die Folgen seines pflichtwidrigen unbotmäßigen Verhaltens unweigerlich auf sich nehmen. Wie steht es nun aber mit solchen Arbeltem, die erst nach beendeter Arbeitszeit, also nach Erfüllung ihrer rechtlichen Ver pflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber, sich an der Maifeier be theilig«, f Hin müssen zwei verschiedene Standpunkte in Erwägung gezogen werden. Der «ine ist der patriarchalische deS verstorbenen Freiherr« v. Stumm, kraft dessen der Arbeitsvertrag die gekämmte Persönlichkeit d«S Arbeiter- in ihrer privaten Bethätigung mit er greift. so daß der Arbeiter auch in politischer Beziehung gebalten ist, jeder aktiven Antheilnahme an dem Arbeitgeber mißfälligen politischen Bestrebungen »u entsage» (so duldete beispielsweise Freiherr v. Stumm bei seinen Arbeit«» selbst daS Lesen sozial- demokratisch« Zeitungen nicht). Dafür erkennt der soziale Patri- archalißmuß ab« auch wesentlich erhöhte Verpflichtungen de- Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer an und gerade hierin bestrebte sich Freiherr v. Stumm, «in mustergiltigeS Borbild auf zustellen, indem er seinen Arbeitern nicht bloS ein sogenanntes menschenwürdiges Dasein gewährte, sondem ihnen eine Art behaglicher bürgerlicher Ncspektabilität zu sichern redlich bemüht war. Indessen wird eine solche patriarchalische Auffassung deS Verhältnisses zwischen Unternehmer und Arbeiter immer nur in vereinzelten Betrieben mit einer außergewöhnlichen Persönlich keit an der Spitze, die Hcrremiatur und Herzensgute harmonisch vereint, durchgesührt werden können. In der Praxis dürste daher überwiegend der andere Standpunkt zur Geltung kommen, daß der Arbeiter außerhalb deS ArbeitSvcrhältniffcS ein „freier Mann" ist und thun und lassen kann, was ihm beliebt. Wenn also hiernach Arbeiter nach ordnungsmäßig beendeter Arbeit noch Neigung verspüren sollten, an irgend einer Maifeier tbcilzunchmen, so wird ihnen das von den Arbeitgebern im Allgemeinen nicht verwehrt werden, sondem die Unternehmer werden dem Leitsatz folgen. Alles, was zum Frieden dienen kann, ohne die Autorität des Betriebsleiters zu gefährden, ihrerseits zu- zugcstehen. Aus der anderen Seite sind aber sehr wohl auch Umstände denkbar, die selbst die Bethciligung an einer Maifeier nach Schluß der Arbeit als unerträgliche Herausforderung erscheine» lassen; z. B. wenn ein Arbeiter sich während einer solchen Maifeier in besonders agitatorischer Weise hervorthnt oder vielleicht gar sich in persönlichen Ausfällen gegen den Arbeitgeber ergeht. Der eingangs erwähnte Beschluß der Berliner Arbeitgeber im Baugewerbe ist offenbar auch nur in dem Sinne auszufassen, daß nicht jede Theiluahme an einer Maifeier schlechthin, sondem lediglich die eigenmächtige Arbeitsverweigerung am 1 Mai mit der Strafe der Aussperrung bis zum Schluß der Woche geahndet werden soll. DaS ist immer noch eine milde Sühne, da der böswillige Vertragsbrüche!: »ach gesetzlichem Recht sich jedes Anspruchs aus Wcitcrbeschäitiguna begiebt und die dauernde Entfernung aus dem ArbcltSverhältniß zu gewärtigen hat. Wenn die von der Kundgebung der Berliner Bauunternehmer berührte Arbeiterschaft trotzdem den Kops stolz in den Nacken geworfen hat und mit einer unbotmäßigen Gegendemonstration aus den Plan getreten ist» so wird sie es sich selbst zuzuichreiben haben, falls die Arbeitgeber daraus den Anlaß entnehmen sollten, die ursprünglich geplante Maßregelung zu erweitern und den Rädelsführern der auf sässigen Arbeiter den Stuhl überhaupt vor die Thür zu setzen. Jedenfalls sollten aller Orten im Reiche die Arbeiter wohl be denken. daß die gelammte wirthschastliche Lage die Arbeitgeber keineswegs ermuntern kann, mit den widerrechtlich Maiseiernden viel Federlesens zu machen. Möchten die Arbeiter, die etwa Lust verspüren, es am 1. Mai auf eine „Kraftprobe" ankommen zu lassen, sich rechtzeitig der unausbleiblichen Einwirkungen des all gemeinen geschäftlichen Niederganges erinnern! Dadurch werden sie am ehesten davor behütet werden, sozialrevolutionäre Kampf- entschlüssc zu fassen, die i» der Aufwallung des Augenblicks ganz andere Empfindungen und Vorstellungen erzeugen als später, wenn ihre Tragweite in der rauhen Wirklichkeit unier dem bitteren Zwange der Noth zur vollen Geltung kommt. Neueste Drahtmeldungen vom 20. April (NachtS eingehende Depeschen befinden sich Sette 4.) Berlin. (Priv.-Tel.) Reichstag. Auf der Tagesordnung stehen zunächst die vonder Kommission beantragte» Resolutionen über daS Urheberrechts. Die erste derselben strebt Verein barungen mit den Berner Konventionsstaaten darüber an. daß Nedertragungen von Kompositionen aus mechanische Musik instrumente künftig nicht ohne Erlaub»!« des Urhebers (Kom- voniitcn) zulätsig sein sollen Die zweite Resolution wünscht, daß bei Neuausiagen und bei Aufführungen von Werken, die nicht mehr aeschützt sind, von dem Verleger bezw. Unternehmer eine Abgabe zu Gunsten bedürftiger Schriftsteller und Komponisten erhoben werde. Die dritte Resolution verlangt Neuregelung des Urheberrechts, auch an Bildwerken. Photographien, Mustern und Modellen. — Aba. Richter lfreis. VolkSp.) weiidet sich gegen die erste Reso lution : werde diese wirklich angenommen, so sei dem angesichts der Besetzung des Reichstages lcs sind ungefähr 40 Abgeoidnete anwesend) überhaupt kein Gewicht beizumessen. Die Resolution wird angenommen. Bei Berathnna der zweite» Resolution wird diese zunächst zur Annahme empfohlen durch den Referenten Abg. Dr. Esche (nl.). der damit schließt, über den Modus für die Er hebung einer solchen Abgabe brauche sich ja daS Haus beute den Kopf nicht zu zerbrechen: das würde eine angenehme Aufgabe für de» Reichskanzler sein. (Heiterkeit.» — Abg. WeIlstein (Cent.) befürwortet ebenfalls die Resolution, wenn er sich auch die Schwierigkeiten der Ausführung nicht verhehle. — Abg. Oerter - Sachsen (kons.) hält diese Reiolution für unausführbar. Werde sie angenommen, damit der Reichskanzler sich den Kopf darüber zer breche, so setze man die ganze Reiolulionsthätigkeit des Reichstags in der Oeffentlichkeit herab. (Rufe: Sehr richtig l) Er bedanre chon im Voraus den unglücklichen Gebeiinraty. der auf Grund »icier Resolution eine Vorlage auSarbeiten solle. Ich möchte, chließt Redner, dieser UnglüaSwurm nicht sein. (Heiterkeit.» — Abg Müller-Meiningen (stets. BolkSp.) erklärt gleichfalls die Resolution für undurchführbar. Die bi« vorgeichlaäene Eingabe Würde eine unaehrure Kontrole des Gewerbes und zu viesem Zwecke einen großen Apparat nöthig machen, dabei aber gar nichts ein- bringen. — Abg. Dr. Hass« (nl.) erklärt die Resolution ebenfalls sür unausführbar. Die Verleger müßten rum Theil 200 000 Konten anlegen, um sür die einzelnen VerlagSwrrke festznstellrn» inwieweit sie sich rentlren. Man lasse sich überhaupt zu sehr tauschen durch einzelne Verlagsverträge. — Nachdem noch Abg. Stadibagen ssoz.» und Abg. Arendt (Reichsp), Letzterer aber nur für seine Person, für die Reiolution gesprochen, wird diese obaelehnt. Die drille Resolution wird debattelos angenommen. Außerdem liegt noch eine bereits gestern angekündigte Resolution Büsina n. Gen. vor zu Gunsten der Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse. — Abg. Richter (steif. Bolksp.»: Wenn die Materie des fliegenden Gerichtsstandes nicht in dieses Gesetz gehöre, wie gestern behauptet worden sei, dann gehöre diese Resolution eben falls nicht hierher. Von leinen Freunden liege überdies ein Initiativantrag vor aus Abänderung der Strafprozeßvrdnung be- husS Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes. — Abg. Büsing (nl): So gut wie Sie diesen Initiativantrag eingebracht haben, ebenso gut kann ich doch hier die Resolution einbringen. — Abg. Stadthagen erklärt sich Namens der Sozialdemokraten eben falls gegen die Resolution, die ganz danach aussehe, als wolle man sich damit nur um eine ernsthafte Erledigung dieser Frage, berumdrücken. — Nachdem noch Abg Oertel-Sachsen für die Reiolution eingetreicn ist, wird diese angenommen. — Es folgt die zweite Beralhung des Verlagsrechts. Bei 8 16 wird ei» lozialdemvkratiicher Antrag abgelchnt, welcher die Vorschrift der Geiverdcordnung betreffend Ausdruck deS Geiammtvrciies sür ein Lieierungswcrk aus «ede einzelne Lieferung auf die Lieserungs- romane beschränken will. 8 28 handelt von der llebertragbarkeit des BerIagS>echts. In der Regierungsvorlage war die Uedertrag- barkeit des Verlagsrechtes ohne Einschränkung auSaelvrocheu. . Tue Kommission hat die Uebertragnng nur einzelner Werke im Gegen satz zu dem ganze» BkklagSarschäil abhängig gemacht von der Zu stimmung des Verfassers, zugleich aber beschloffen, daß diese Zu stimmung nur an» wichtigen Gründen verweigert werden kann. Ein iozialdemokratiicher Antrag Dietz will ohne »ede Einschränkung die Uebcrtraaung von Verlagsrechten von der Zustimmung des Verfassers abhängig machen, sogar entgegenstehende Vertcags- abmachungcn sollen kür den Verfasser nicht bindend sein. — Ein Antrag Müller -- Meiningen und T r ä gcr endlich will die Ueber- traanng von Verlagsrechten ohne Zustimmung des Verfassers zwar nicht abiolut ausschließen. ober doch nur zulasseu, wenn kS sich um Uebertragnng eines ganzen Verlagsgeichästes handelt. Dieser Antrag stützt sich also m der Hanvtsache auf den Kommissions- beichluß, ober unter Wegfall der Bestimmung, daß, wenn es sich um Uebertraaung des Verlagsrechtes eines einzelnen Werkes handelt, die Zustimmung seitens deS Verfassers nur aus wichtigen Gründen verweigert werden kann. An der Debatte bctheiligten sich Geh. Rath Delbrück für die ursprüngliche Regierungsvorlage, Abg. Müller-Meiningen für seinen Antrag, die Abgg Oertel und Schräder sür den Kommissionsbeschluß, ebenso Abg. Zehnter vom Centrum. ferner Stadthagen für den sozialdemokratischen Antrag. Arendt für den Antrag Müller, noch einmal Geh. Rath Delbrück gegen die Anträge Müller und Dietz. Abg. Werner iÄntts.) sür den Antrag Müller. — Die Annahme des Paragraphen erfolgt sodann in der Fassung de> KommiisionsvorichlSae: er trifft auch Be stimmungen sür den Fall, daß der Verleger In Konkurs gerathen sollte. Für dielen Fall will die Regierungsvorlage dem Verfasser das Rückttittsrccht vom Vertrage nur geben, wenn er das Werk zur Zeit des Konkurses noch nicht abaeilciert hat. Die Kommission will dem Verfasser das Rücktritt-recht geben, sofern die Verviel fältigung de- Werkes noch nicht begonnen hat. Ein Antrag Mülle,-Meiningen will das Rücktritisrecht des Verfassers Vorbehalt- - los auswrechen, doch muß der Verfasser den, Verleger etwa bcreils gemachlc Aniwendnngen für Herstellung des Werkes ersetzen. Das Recht aus Veranstaltung von Ncuauilagen soll bei dem Konkurs deS Verlegers an den Verfasser zmücksalle». — Abg. Ocrtel- Sackien erklärt sich gegen diesen Antrag. DaS unbedingte Riick- trittsrcchk der Verfasser würde die Konkursmasse des Verlegers znm Nachtheil der übrigen Gläubiger werthlvs machen. — Der Para graph wird in der Fassung der Kommission angenommen. — Als 8 51a beantragt schließlich Abg. Ri nie len (Centr.). ausdrücklich zu bestimmen, daß das Verlagsrecht an einen, Bühnenwerke oder einer Komposition nicht auch daS Recht zur öffentlichen Ausführung eiiibearetsl. Vom Bnndesratbstiiche wird der Antrag als unnöthig bezeichnet. Was derselbe wolle, iei selbstverständlich. Schon ans 8 8 gehe hervor, daß das Verlagsrecht keineswegs daS Recht zur Aufführung einichließe. Der Antrag wird abgelchnt, womit die zweite Lesung des Verlagsrechts beendigt ist. Die Resolution der Kommission betr. Neuregelung de» Verlagsrechtes für Werke der bildende» Künste, Photographien. Muster und Modelle wird debatte- los angenommen. — Abg. Arendt (Deutsche Reich-».) empfiehlt sodann eine von ihm beantragte Resolution betr. Entschädigung der Verleger für die ihnen landesgeietzlich auferleate Lieferung von Pflichtexemplaren an Bibliotheken. — Geh. Rath Müller wendet et», daß sich doch das Verlagsrecht aus prlvatrechtlichem Gebicic beiveae. während die Frage der Pflichtexenrplare eine öffentlich- rechtliche Frage der Landesaciekaebung sei. — Nachdem Abgg. Müllcr-Sagan und Svahn die Resolution empfohlen, wird dieselbe angenommen. — Montag: Süßstoffacsetz. außerdem Zusatzvertrag zum AuSlieserungsvertrag mit Belgien. Berlin. (Priv-Tel.) Der Kaiser hat de» Chef der französischen Kriegsakademie General Bonnal zu den FrühjahrS- übuiiaen und Paraden einaeladen. — Heute wurde vor der 25. Ewilkammer des Landgertchls l die Schadenersatzklage des WaarenhauieS Werthheim gegen den Redakteur des „Berliner Blattes" Fritz Göbel auf 10000 Mk. kostenpflichtig abäewiesen. ES handelt sich darum, daß das „Berliner Blatt" mitgetheilt hatte, ein Käufer habe in einem Senfgurkciiglaje einen offenbar ge brauchten Jodosormverbandlavve» gefunden. Die Beweisaufnahme ergab die Richtigkeit dieser Behauptung. Berlin. Gras Waldersce meldet: Die Leiche deS Generals v. Schwarz baff ist auiaefundri, worden. Am Sonnabend findet die provisorische Beisetzung statt, aiif 6 große Gebäude des eigentlichen Asbesthai,S zu beschränken, ans denen nichts zu retten möglich war. Die wirksamste Hilfe unter Führung des OberstleutnautS Marchond leisteten sranzösi'che Truppen, auch Javaner, Engländer und Italiener erschienen aus der Brandstätte. Böswillige Brand legung scheint nicht vorzuliegen. Das Arnieeoberlommando wird auch weiterhin im Winterpalast Unterkunft finden. Berlin. (Priv.-Tel.) Nächsten Dienstag, Bormittags 8 Uhr. findet zur Feier des GeburtstaaSfestcS des Königs von Sachsen in der evangelisch-lutherischen Kirche an der Annen- 'lratze ein FestgotteSvienst statt. An demselben nehmen Lheil die Konzil. Sächs. Gesandtschaft, di« hin gamisoukendrn PS « ES gelang, den Brand Winterpalastes und das
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