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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.08.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010807014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901080701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901080701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-07
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.08.1901
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Dresdner Nachrichten. Seite 2. »» Mittwoch, 7. August t»0» der Platz von etwa 130)0 Quadratmeter Große dazu genommen wird. ^ Da«^Rcich^aeiu»ddeit»anit drtheiligt sich an der Ausstellung S^t u t t a'a r t.^Der Königl. Los legt anlätzlich de» Ableben« der Kalierm friedlich Trauer aus vier Wochen an. Wien. ,Priv.-Tel.) Der Bau des Kaiserin EMabeth-Kirch- leins auf dem Hoben Schneederg ist vollendet: die Einweihung wurde aus Wunsch des Kaiser« sür den S. Septemberckestgesetzt. an welchem Tage der Monarch in einem von der Schiieebergbadn ge» stellten AussichtSivngcu di« Fahrt ans den Schnee der« machen wird Das Kiichlrin liegt aus einem Plateau, da« in einen reich, blühenden 'Alvengarteu vnwandelt ist. der 4000 verschiedene Pflanzen der Alpenflora umfaßt. Wien. lPriv.-Del.) Heute früh wurde die Donoulinie der Stadtbahn, welche hart an der inneren Stadt vorübergeht, sür den Verkehr eröffnet. Pest. iPriv-Teli Vertreter französischer Kongregationen boten der «stabt Szegedin ein Darleb» von 40 Millionen zu 4', Proz an Von liberaler Seite wird gegen die Annahme der Offerte airgekänipft. weil man dahinter eine Änsirdelungsabsicht der französischen Jesuiten vernrutdet. Madrid. iPnv.-T el > Die „Gaceta de Madrid" veröffent licht eine königliche Verordnung, nach welcher am 22. Oktober die Frist abläuft sür die Abstempelung der Titre« der lproz. auswärtigen Schuld, welche ausländischen Inhaber» gehört, die diele Stücke vor dem >0. Mai IM gekauft haben. London. (Priv-Tel.) Dir englische» Flottc»- m a n ö v e r wurden von der Admiralität plötzlich Wirt. Frankfurt L'? kkSchluß.i itrrdi» 201.VV. D'ocontv lTie.30. L-reLdner »ank «»».ttodabn 185 60. Lomdarden —. uaurahütt« 178.80. Ungar. Gold —. Portugiesen 25,50. ^sl. Pari». fv Uhr «liachm. tuenle 101.82'/, Italiener 96.75. Lranler 70.22'/,. Porrugteien 25.50. Türken 25.02'/,. T>irkenloo!e 104.75 Ottomanbank 527,00. Staat»- dahn —. Lombarden N l 00. Beider. Parts. L-roduUütttttarrr. Werte» per 71ufl. S2.55, oer 9tov.»,vedr. 23.45, steigend L"vtritu4 oer .'lugust 27.25. per Januar.26.50. ruhig. Stüböt ver Äuguft 63.00. per ^anuar-'.'rpnl 64.00. behauptet. 7lm,rerdam. Produkte» . Bericht. Weiten ver Hoobr. , per März — aeichaUSlos. Roggen per Oktober 131.00. per März —. lest. Qerlliches und Sächsisches — Se. Maiesiät der König und Se. König!. Hoheit Prinz rK eorg iandlen Sr. Ptajestär dem Kaiser Wilhelm anläßlich des Ablebens der Kaiserin Friedrich in herzlichen Worten gehaltene Beileidstelegramme. Der Bavcrische Gesandte v. Niethammer hat einen mehrwöchige» Urlaub angetreten. Für die Dauer seiner Ab wesenheit ist dem König!. Bauer. Generalkonsul Ludwig V e s > e die interimistische Führung der gesandtichasllichen Geschäfte übertragen worden. — Der» Bürgeochnloberlchrcr Hehdcl in Zschopau ist daS 2i«rdie»srkrenz verliehen worden - Ter Verbands tag der HandelSgärtner Deutschlands nahm gestern Nachmittag 3 Uhr nach einer Mittagspause die Verhandlungen wieder aus. Tie Verbandsgruppe Einerthal beantragte. daß seitens der BerbandSleitnng eine Petition arisgcarbeiket und a» alle Souveräne, Fürsten und Herren des Denftchcn Reiches neiandt werden soll, in deren Hof- g ntiiereien Handel getrieben wird, dahingehend, daß dreier Handel in Zukunft unterbleibe. In dicler Petition soll an den edlen 2in>: dieser hohen Herren avvellrrt und »»'geführt werden, daß durch die Handel treibenden H o s g ä r l n e r c i e n der ohne»!» schon schwer um leine Existenz ringende HanhelSgärtncr- stand emosürdlich genhädigt werde, ivwle daß der Nutzen, der den Hassane» durch diesen Handel erwachsen soll, meist ein illusorischer irt. in keinem Verhättniß stehend zu dem Schaden, der durch diesen Handel angcrichtci wird. Der Antrag fand mit großer Mehrheit Annahme. — 'Ans Antrag des Herrn G. Giaß Zehlen dorf beichloß die Hauptversammlung ferner, der Vorstand möge bei den zn'tändigen Behörden Schritte unternehmen, daß die M rlirar v erso n e n de s Beurlaubte n st a » des, soweit sie dem Gartnerberns angehören öiciervrsten und Wchrtertte), nicht, sine bisher, r» den Nkvnatcir Avril bis Hirni, der dringendsten Arbeitszeit des ganzen Jahres. zu Ucbnngen hcrangezogen werben, wndern das; die Uebungszert für die Genannten ans einen späteren Zeitpnnkr. vielleicht in de» Juli, oder »och besser, wie bei den Lchftiein. >» den Winter veilegt werde — Ter 'Antrag der Vcrbanhsgrntsie TannnS. der Vorstand möge bei allen Eilen- baynbirektionen vorstellig werden, daß „ns jämnitlicheir SlaatS- bahnen die P a ck e t b e f ö r d e r n » g eingeführt wird tbezw nur ttir Blumen und verderbliche Waare). wie dies die ehemalige hessische Lirdwigsbahrr schon seit Jahren eingesührt bat, wurde cbenialls einstimniig angcironimen. desgleichen ein 'Antrag der VerdantSgrnvve Hannover, die Hauptversammlung wolle be schließe». dem Hanvkvorftande anhcini zu geben, zu beratlien, welche Schritte vvrgenommen werden können, um eine bessere Regelung des L e h rl i n gsw ese ns herbeizusirhren. — Alle übrigen Anträge wurde» theils abgelelmt, Ilieils zurückgezogen. — Den Schluß der Verhandlungen bildeten Wahlen ;»>» Vor stande und zum Ausschuß, sowie die Wahl von Rechnnligsvrüsern an Stelle der statutengemäß anrscheidenden Mitglieder. Gewählt dez. wiedergewählt wurden in de» Vorstand der Kassenverwalker Herr Loock-Berlin : in den Ansichnß die Herren Faiß-Feuerbach, E. Sattler-Quedlinburg und Becker-Wiesbaden: als Rechnungs- vruser die Herren Krailse-Neuhaldensleben. O. Olberg-Tresden- Strrcscir und Herz-Halle, zu deren Stellvertrelcrn die Herren Kotte-Siidende und Kretzichmar-Pankow. Eine längere lebhafte Debatte zeitigte noch die Tarifsrage hinsichtlich der Beförderung von Topfpflanze» zum Jrachtgutsatze per Eilgut Ter Vorstand wurde schließlich mit der weiteren Verfolgung der Angelegenheit betraut. Zum Ort sür die nächste ordentliche Hauptversammlung wurde B c r l i» gewählt. — Nach Verlesung des Protokolls ge langte noch unter sicndigcn Kimdgebungeir ein Tarrktelcgranrm Ihrer Majestät der Königin für die ihr zu ihrem Geburtstag dar- gcbrachteir Glückwünsche zur Verlesung. Ter Herr Verbands- vorsitzeirde schloß hieraus die 18. Hauptversammlung mit einem dreifachen Hoch aus den Kaiser »nd sämmllrche deutschen Fürsten häuser. woraus aus ver Mitte der Versammlung ei» Hoch auf den Verbandsvorsitzeiide» auSgcbracht wurde. — Ausgestellt waren im Berhandlrrngssaale während der beiden VcrbandStage die 11 n iversal-Schl auchrolle „Neptun" vom Gnmmiwaare»- liarrS Carl Weigandt, König!. Hoflieferant. Dresden, Iohannesstraße 12; eine Probe aus einer Mnstersenduna hoch stämmiger Rosen sWrntervcredclringi von Robert Pesch ans der Gemerncrt'schen Gärtnerei in Seifscrsdors bei Sorau. N -L.: Fruchtzwcige der rothblnhende» Ivha n n i s beere „Göppert's Kirsch" (wird niemals vonr Pilz befallen) von Will). Glienr in Gotha; endlich eine blühende llmmmntdrm O-Oiiunins von E. lUlrich-Eiinimitichari. Für lienle ist eine Tampsschifsfahrt nach Pillnitz und Rathen zum Besuch des Pillnitz« Schloßgarkens und der Bastei in Aussicht genommen. — Die Haftung der Lehrer nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch«:. Nach ZertlrngSbe,achten ist vor Kurzem in Berlin ein Lehrer ans Grniid des 8 -K!2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu -O Mk. Schadenersatz verrirtheilt worden, weil bei einem Schnler- „uSsluge ein Schüler im Zoologischen Garten durch einen Stein- wnrf eine wertlivvllc Ente getödtet hatte. Ans Grund dieses Zeitungsberichtes bestellte in einer Großstadt ein Grmrirasialdrrektvr einen schon vorbereiteten Schüleransslng ab. weil er die Ver antwortung nicht tragen könne, die ihm daS Bürgerliche Geietzbirch bei solchen 'Ausflügen auserlege. In der Stadtverordneten versammlung zu Elberfeld kam neulich die Haftpflicht der Lehrer zur Sprache. Ein Oberrcalschuldirektor erwähnte unter Bezug nahme auf den nämlichen Zeitungsbericht, die Direktoren der Höheren Lehranstalten hätten sich genöthiat gesehen, von der Feier vor, Schülersesten ahzilsehen, well kein Mensch die Verantwortung übernehmen könne, daß die Schüler nicht irgendwelchen Schaden „»richteten oder daß ihnen nicht irgend ei» Unfall zuftoße: auch der Durnbetrreb könne nicht mehr ordentlich dnrchgesuhrt werden, in einer rheinischen Anstalt werde der Turnunterricht schon aus die Freiübungen beschränkl. weil Niemand garantiren könne, daß die Turngeräthe unbedingt sicher leien. Geben nun die Bestimmungen des Bürgerliche» Gesetzbuches über den Schadenersatz und gtebl namentlich der h 832 solchen Befürchtungen eure berechtigte Unter lage? Hierüber heißt cs in der „Köln. Zig.": Wer kraft Gesetzes oder in Folge eines Vertrags verpflichtet ist, über eine minder- jährige oder gebrechliche Person die Aufsicht zu führen, haftet nach ^ 832 für den Schaden, den diese Person einem Drftterr zusügt. Ter Geschädigte braucht nur (!) zu beweisen, daß die zu beauf sichtigende Person den «schaden zugefüat hat. Will der AussrchtS» pflichtige sich von seiner Haftung befreien, so kann er einen doppelten Beweis führen. Er kann zunächst beweisen, daß er keiner Aufsichtspflicht genügt hat. er kann ferner den Beweis führen, da« die Beschädigung auch entstanden wäre, wenn er seiner aeMt hätte, Idee« o ist ... . .. >re»d also schulden der in Anspruch das Vrrschukdei '" kra die vrsti »ge Wird der ein« oder andere Beweis «ssrchiSpslIchtige zum Schadenersätze ver, ln der Rrgel d« Geschädigte das Ber» .. »enoimneiren beweis« mutz, wkd hier dE.»«n Beweise des Ä^entheil« vermutdrt. Zu ebwr^inLLäÄ^'^'üte? LÄstA eHktr ünnvEkiüynüstr SMultk. Auch vit Aumch», er eine« Knaben» oder Mädchriipensionatr« über dl« Aumcht, die ein Lehrer, der Penstonäre nürr »u führen hat. ist eine unter terrlchtende Thätigkeit de« Lei Bersi Den«, d! büren au di, der setne Ä hält, üb« die Pensionäre ,u sichren hat. ist eine unter den » 832 lallend« Aussicht. Di« unterrlcht«de Thätigkeit de« Lehrer« dirnt aber «nächst ven Zivecken des Unterrichts und erst In zweiter Ltnie hat der Lehrer durch leine Aussicht Beschädigungen Anderer zu verhüten. 2n dm der Belehrung gewidmeten Klassenstunden tritt der Lehrzweck > B- io in den Vorderarund, daß die Äuf- sichlsptlichr kaum noch zur Geltung kommt. Je geringer aber die Auszichispfttcht ist, um zo mehr kann der Lehrer ihr genügen und um Io eher wird er den EntlastunaSbewel« führen können. Sollte nun dir unwavrlckelnliche Möglickkeit gar Wirklichkeit werden u>G ein Lehrer aus Grund de« 8 882 in Anspruch genommen werden, io kann der gewissenhafte Lehr« nach der Ansicht der „Köln. Ztg." de» ihn entlastenden Beweis leicht führen. Auch die Haftung auS 8 832 setze nämlich rin Verschulde» de« AlissichtSpflichtiarn voran«, »nd der Arrfsicbisvsiichtige ist nur haftbar, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig seine Aufsichtspflicht verletzt bat. Die „Köln. Ztg? führt aus: .Da die vorsätzliche Pflichtverletzung liier arrSscheiven kann, so bleibt nur noch die Fahrlässigkeit übrig. Fahrlässig handelt »ach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Derjenige, welcher die inr Verkehre erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt. Wer nun beweisen kann, daß er daS gciban hat. was ein verständiger Meirich unter Berücksichtigung der Sachlage dcS einzelnen Falles gethan haben würde, der hat den EnllastungsbeweiS erbracht und kann nicht in Anspruch genommen werden. Im schlimmsten Falle steht dem Lehrer auch noch der Beweis offen, daß der Schaden auch bei Ersüllung seiner AmlSpsiicht eingeireten wäre. Ob eine Fabrläisigkeit vorliegt. läßt sich mir von Fall zu Fall seststellen. ES rollen deshalb zum Schlüsse »och cinicze Beispiele das Geragte erläutern. Beginnen wir mit der Ente des Zoologischen Gartens. Es wird natürlich angenommen, daß es sich um eine wirkliche Elfte und keine Zeilmigseute gehandelt bat. Wenn der betreffende Lehrer wirklich wegen Tödlnng der Elfte durch einen Schüler rum Schaderrcriatz verrrrtheilt worden ist. so wird auch ein Mangel der Airssichtssnhrinrg Vorgelege» haben. Nehmen Wirz. B. a». der Lehrer, der mit seiner Klasse in den Zovlogirchen Garten gegangen ist, hat sich in die Nestanratioiisiäiiine zurückgezogen und läßt die Knaben in dem Zoologischen Garten nnihertobe». Er mußte vernünftiger Weise mit der Möglichkeit rechnen, daß die unbearrssichkiaten Knaben irgend ei» Unheil aririchten. Anders wird die Rechtslage, wenn wir folgenden Sachverhalt arrnehmen. Die Klasse zieht irr geschlossener Nerhe durch den Zoologischen Garten, und der Lehrer geht w. daß ec sämnrlliche Schüler über sehe» kann. Plötzlich wirst ein Schiller mit einem Stein, den er in der Tasche verborgen hielt, »ach einer Ente und tödtet das Thier. In dieser» Falle hat der Lehrer seiner Aufsichtspflicht genügt- Er ift nicht verpflichtet, die Taschen seiner Schüler ohne besondere Veranlassung nach Wurfgeschossen zu untersuchen, und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt auch nicht, daß er mit einem so plötzlichen Ausbruch eines Men Willens rechnet. Der Lehrer befreit sich hier von seiner Haftpflicht, wen» er die Umstände beweist, unter denen die Tödtnng der Ente slattgcfiniden bal. Hat aber der Lehrer schon vorher bemerkt, daß derselbe Schüler »ach einem Thiere geworfen hat. so »rußte er den Knaben i» seine Nähe und unter seine besondere Aussicht nehmen. Tlnrt er daS nickt lind tödtet der Knabe gleich daraus die Ente, io hat der Ledrer reiner Anssichlspslicht nickt genügt und wird einer Ver- uitheilnng nicht entgehe» tonne» Ein Lehrer gicbt in einer Klasse Unterricht in der Malhenratik. Wahrend er eine geoinclniche 'Aus gabe an die Tafel zeichnet und den Schülern de» Rücken kehrt, gerathen zwei Schüler in Streit, und ehe der Lehrer hinzu eilen kann, hat der jähzornige Schüler A. de» Schüler B. mrt einem Federhalter erheblich am Auge verletzt. Da die erste Pflicht der Klassenlehrer die Erkheilnna des Unterrichts ist. so tritt hier die Au'sichisvfliclft hinter die Pflicht de-S Lehrers zum Unterricht zurück »nd der Lehrer besten sich von seiner Haftung schon durch de» leicht zn erbringenden Nachweis, daß er während der Verletzung an der Dalcl bc'chäitigt war." — Wir können »»screftefts mir bedauern, daß durch solche GeietzeSbestimninnae» die Lehrer mit einer juristischen Verantwortlichkeit belastet worden sind, welche die Freudigkeit an ihrem Beruf unterbinden muß. Denn man verhehle sich nur nicht, daß die Verbissenheit, mit welcher gerade unsere gewissenhaftcilen Lehrer z. B. von Seiten der Sozial demokratie verfolgt werden, dazu führen wird, sie bei >eder sich bietenden Gelegenheit mit dem K 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bedrohen. — lieber die Frage, ob das dem Vcrmiether in 8 539 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs eingerännfte Pfandrecht sich nur ans die dem Miether selbst gehörenden Sachen oder auch ans die Sache» Dritter erstreckt, die sich in dem Gewahrsam des Miethers befinden, hat kürzlich das Landgericht Hannover eine Entscheidung gefällt, die Aussehen erregt. Diese Entscheidung nimmt a». daß der gutgläubige Verniielher a>ich an den den, Miether nicht ge hörenden. aber von ihm in die Wohnung gebrachien Sachen ein Pfandrecht besitzt. Dieses Erkeniitniß steht in Widerspruch mit der von anderen Gerichten sestgedaltenen Auslegung, daß das Pfand recht nur den eigene» Dachen des Miethers gegenüber orrsgeübt werden kann. In der Litlerntur besieht bisher ebenso wenig wie in der Rechtsprechung eine MeinuimSübereinstimmung. indessen nergr doch die Mehrheit der Schriftsteller dieser Auffassung zu. Nach der GeietzcSbegrnndnng unterliegt eS kaum einem Zweifel, daß der Gesetzgeber mit voller Absicht die frühere Ausdehnung des Pfandrechts des VcrniietherS beschränken und insbesondere auch die Erstreckung desselben aus solche Gegenstände bescftiacn wollte, die der Ehefrau und den Kindern des Miether« gehören. Ob die hierfür geltend gemachte» Erwägungen ausnahmslos bcisaflswürdig waren »nd ob ihnen nicht Gegcnbcdeirkcii von kaum geringerem Wcrihe ciitgcczengchaltcii werden konnten, das zu untersuchen ist hrntc. wo wir dem positiven Recht gegcnübrrstchen, nicht gerade drinnlich. es genügt, hervorznhcben, daß diese Frazje weniger dem iuristischen als dem Gebiete der Sozialpolitik angehort. Der gute Glaube des Bermiethcrs kann dem gegenüber gar nicht in Betracht kommen und es ist vollständig irrig, wenn diejenigen Gerichte und Schriftsteller, welche die Anschauung des Landgerichts Hannover Ihkilc», die Vorschriften über den guten Glauben des Psand- gläubigcrs hernnziehen, dem durch ei» Pfand bestellt ist. Da die ' sehr große Bedeutung hat. so müsse», daß eine oberstgerichtlicbe Entscheidung die Sache klärt. — Die Grenze» des nrenichlichen Geruchs- vcrnrögoiis hat der berühmte Senior der chemischen Wiszcn- ichast Bnlhelot rn Paris durch ein geniales Verfahren bestimmt. Seine Absicht war. von einem bestimmten Riechstoff die kleinste Menge des Gewichts zu ermitteln, die noch zur Erzezznng der GernchSiicrve» »nd damit der GernchSempfrndnng genügt. Wie alle genialen Avvarate ist auch Kieler von Bcrthelvt von höchster Einfachheit, und er hat sür's Erste bei der Arnvcndrmg eines Stoffes von starkem Geruch, de« Jodoform, bemerkcnswerthe Ergebnisse en>e». Es wird jetzt die Reihe an andere Forscher kommen, die Verinche Berthelvt s weiterznsiihren »nd aus,»nutzen. Alles, was Berlhclot zu leinen Erpcrinrerftc» gebraucht hat, ist ein Dutzend Glasslaschen jede von genau 4 Liter Inhalt und einer einfachen weiteren Ausstattung- Nachdem die Flaschen sorgsältig gereinigt und getrocknet sind, werden sie mit Pfropfen verschlossen, durch die zwei Glasröhren hindurch gehen, die »ach außen recht winklig umgrboaen sind. Die eine davon endet gleich unterhalb des Pfropfens, die andere reicht etwa bis zur Mitte in das Innere der Flasche hinein und tragt auf einem kleinen Schälchen ein be« kanrries Äervichr de« zu nntersnchrnden Riechstoffe«, dies jedoch nur in der zuerst benutzten Flasche. 'Nachdem deren beide Glas röhren an ihren äußeren Enden verschlossen sind, wird der Riech stoff 9 bis 10 Stunden lang tn der Flalche belassen. Nach Ver laus dieser Zeit hat sich der Geruch irr dem ganzen ihm ossrn stehenden Raun, verbreitet, d. h. in der Lust der Flasche leibst und der beiden Röhren bis zu deren äußerem Verschluß. Man kann sich davon leicht überzeugen, indem man den Verschluß einer dieser Glasröhren einen Augenblick öfsnet und mit der Nase prüft, ob der Geruch an dieser «stelle bereit« wahrnehmbar ist. Dann wird die Flasche ganz vorübergehend geöffnet, um da« Schälchen mit dem Riechstoff herauszunehmen. Auf einer feinen chemischen Waage wird dann bestimmt, um wie viel sich da« Gewicht de« Riechstoffes vermindert hat. und man weiß dann, wie viel davon in der Luft der Flalche verbreitet ist. Nun wird die schnrll wieder verschlossene erste Flasche mit der ganz ähnlich eingerichteten zweiten Flasche in Verbindung gesetzt und eine Luftnrenge von iener in diele hinüber rich trieftet, die genau einem Rom .... , ar entspricht, wa« durch Anwendung einer mit I ... geregelt werden kann. Dann bleibt dir zweite Flasche wieder Io lange stehen, bi» der Geruch am Ende der Gla-röhren wabrnehnib.» eworden ist, und so geht e« nun weiter, bl« selbst nach beliebig grr Zeitdauer in der zuletzt benutzten Flalche kein bemrrkbarsr ach mehr entsteht. Durch eine besondere Einrichtung, die fall» ganz einfach ist. in der Beschretdung ober zu weit Würde, ist e« möglich, die Menge de« in teder der Flaschen er Luft brfindlichen Riechstoffe» festzuftellr». Die zweite ^ alche nämlich enthält ein lOOstel de« in der ersten Flasche dunsteten Gewicht«, e« kann aber durch jene Lorrlchtun Geruch noch in dem -tOOOsten Lheil der gelammten tu der F enthalten« Lustmenge arprüft werde», also tn einem 4000 de« verdunstet« Gewichts. Bet der dritten Flasche ist tn geprüften Lustmenge nur noch der 40 000 000ste Theil drS flösse« vorhanden. Bei Untersuchung dr« Jodoform war tn . Vierten Flasche kein Geruch mehr nachzuwetsen, so daß die Gien r Jodoform genügt also, die Nerven verletzen. Andere Stofs, - - der Enipflnbllchkeit und de« GrruchsinnS gegen diesen Stuft also unterhalb einer GewichtSmenge von einem 40000000stel Gramm liegt, oder sogar unter einem. 100 000 OOOstel Gramm. „Diese unvorstellbar kleine Menge von unserer Nale in Erregung zu ve auf diesem Wege noch nicht geprüft Word«, aber r« wird an genommen, daß der Moschu« z. B- vielleicht eine noch 1000 Mal stärkere Wirkung auf unsere» Gcruchsinn auSübt. Selbstverständlich werden die Ergebnisse der verschiedenen Forscher in gewissen Grenzen schwanken, da bekanntlich gerade der Geruch bei den ein zelnen Menschen sehr verschieden entwickelt ist. — Die „Internationale Kunstausstellung" Wird morgen den Geburtstag Sr. Königs. Hoheit des Prinzen Georg, des Ehrenpräsibenlen der Ausstellung, durch die Abhaltung eine« großen M o n stre-6 o n c er t es. verbunden mit rin« glänzenden Illumination des Parkes, festlich begehen DaS Eoncert wird auSgesübrt von der Kapelle des 2- Kvnigl. Sächl. Grenadier-Regiments 'Nr. 101 und der Kapelle de« Köuigl Sächsischen Schützen-Regiments -Prinz Georg" Nr. 106: es wird am Schluß das vorgestern Abend mit so großem Beifall ausgenommene Schlachtcn-Polpourri von Saro zum Bortrag bringen. Die Jllriiniimlion, die am Montag Abend ein besonders glänzendes Bild bot und namentlich von dem der Terchterrasse gegenüberliegenden Gelände ans einen herrliche» Anblick gewährte, wird in der gleichen Weise vor sich gehen wie bei dem Parkselt. das aus Anlaß des Geburtstages Ihrer Majestät der Königin siatt- fnnd Es steht zn «märten, daß unsere ersten Gesellschaftskreise sich die Gelegenheit nicht entgehe» lassen werden, an diesem Abend sich ein Rerwczvons in der'Ansslellnrig zu geben; namentlich hofft man aus eine starke Beiheittünng unserer OftizierkorpS. Der Beginn des Concertes »nd der Illumination ist sür diesmal schon auf 7 Uhr nrigesetzt. — Der vor acht Tage» wegen Beleidigung zu 1 Jahr 9 Monaten Gefänaniß verurtheilte „Rundschau-Redak teur Ouanter legte gestem — »och kurz vor Ablauf der Ein- fpruchsfrist gegen die Rechtskräftigkeit des UrthcilS — Beruiung ein, so daß die Angelegenheit vor dem Landgericht zur nochmaligen Verhandlung kommt. — Zu der mehrfach erwähnten Sonderfahrt de« Deutscher, Flotten-Vereiris vom 10. bis 19. September anläßlich der Danzigcr Flaften-Manöver verlautet weiter, daß die Abreise von Berlin wahrscheinlich am 10. Scpiember 9 Uhr 33 Mi». Vor- mittags mittels Eisenbahn nach Danzig erfolgen wird, wo die Reisegesellschaft uni 3 Uhr 23 Min. Nachmittags eintrifst. I» Danzig werden die Thcilnehmcr in Privatquartieren und Hotels mitergebracht. Die Veranftaltuiigen beginnen sodann am 11. Sep- tember mit der Therlnahme an der großen Floiten-Nebrrc vor Sr. Majestät dem Käfter irr Gegenwart des Käfters von Rußland. dcS Königs von Dänemark und zahlreicher deutscher und fremder Monarchen. Der Deutsche Flolleir-Verein wird hierzu wie auch zu anderen Seefahrten in die Umgebung Danzigs bcz. zur Be sichtigung der Flotlen-Manöver selbst einen kleinen Salondamhser bereilslellen. Am 1l Scsitembcr 'Nachmittags wird ei» Bezuch von Wcfternsilatte, Nerifnhrwasser, Neusehr und Weichselmünde beabsichtigt, während der Morgen des 12. September der Besich- tigung Danzigs gewidmet sein soll. Für den 'Nachmittag gleiche» Tages wird ein 'Ausflug nach der Marierrbura geplärrt. Am 13. September soll die Flotte, die n» diesem Tage Uehungcn in der Danziger Bucht abhäl», in See ausgesucht und die Halbinsel Hela besichtigt werde». Der Morgen deS 11. September ist mit dem feierlichen Einzüge Sr. Majestät dcS Kaisers und seiner fürstlichen Gäste in Danzig ausgesüllt. Den Nachmittag werden die Mitglieder des Flotien-Vcrcrns in Oliva und Zoppot ver bringen. Am Sonntaa. den 13. September, ankert die ganze Flotte in der Danziger Bucht, und an diesem Tage wird sich aus giebige Gelegenheit bieten, den deutschen Kriegsschissea einen Be such abzustatte». Für den 16^ September ist ein AuHslug nach Königsberg geplant, am 17. folgt sodann die Besichtigung der Äafterlichen Werst und der Schichau-Werst, während der 18 und 19. durch die Landniigsmauvoer und die großen Schlußmanuver bei Dirschau ausgefüllt sind. Der Preis ftir die Lheilnahme »n dieser Fahrt beträgt 250 Mark, worin alle Ausgabe» sür Fahrt 2. Klasse von Berlin und nach Berlin zurück, Unterbringung. Ve» pslegung, Führung, Trinkgelder u. s. w. ausschließlich der Getränke einbegriffen sind. Für Therlnekmer aus den östlichen Provinzen bleibt unter entsprechender Preisherabsetzung die Anschluhmöglrch. keil in Danzig selbst Vorbehalten Anmeldunaen müisen bis spätestens 13. Auanst bei der Präsidialgeschästsstelle des Dcrftschen Flotten-Vcrerns, Berlin NW.. Dorotdeenstraßc 42. 2., oder den Filialen des Karl Stanaen'schen Rersebureaus erfolgt sein Tie Dheilnchmerkartcn, Theitnehmerlislen, Programms u. s. w. wer- den Ansang September verschickt werden. — Der Deutsche Gvmnasialverein ladet in seiueni Organ, das „H n nr a ir i st t sch e GYinnasiu in", zur 10. Jahres versammlung dieses 1690 in Berlin gegründeten Verein« ein, die in Straßburg siatisinden und der ebenda Anfang Oktober staitflndcndcn Phlloloacnvcrsamniluna unmittelbar vorauSgehc» wird. Wenn auch so wichtige VcrsammlungSgcgenstSnde die Vereinsniltgliedcr diesmal nicht beschäftigen werden, wie bei der vorjährigen Versammlung in Braunschweig, wo man zur Reform- scbuftrage und zur Frage von der Gleichberechtigung der Abiturienten aller »cnnklaisigen höheren Schulen Stellung nahm, so liegen doch auch in diesem Jahre BemthungSgeacnständc von entschiedener Bcdeuinng vor. Dr. O. Weißen sels, Professor am Fran zösischen Ghnrnasium in Berlin, wird ain 30. September Vor mittags »in 10 Uhr in einem 'Auditorium der Kaiser Wilhelm- Universität über die phrlosvvhrschen Besiandihcile unserer Hässlichen Litterntnrperiode in ihrer Verwendbarkeit sür die Schule spreche» und damit ein Thema behandeln, das gleich wichtig für den deni- schen Unterricht der Prima, wie sür das Fach der philoiopliilcken Propädeutik ist. Hierauf wird Dr. Karl Hirzel, Rektor des Ulm« Ghmnasiums. Bericht erstatten und Theten vorlcgen über die Stellung des Unterrichts in den neueren Fremdsprachen im Lehrplan dcS Gumnaslirms. eine Frage, die gerade gegenwärtig von be sonderem Interesse ist und deren Diskussion wahrscheinlich recht ver'chiedene 'Ansichten und mannrgfaftige Erfahrungen zu Tag» fördern wird. Bei den Verhandlungen des Vereins sind allezeit auch Gäste willkommen geheißen worden. Wer der Vereinigung bcizutreten wünschi, wolle sich, wie es in der Einladung beißt, bei dem derzeitigen Schatzmeister, Pips. Dr. Hilgard in Heidelberg, Plöckstraszc 73. melden. — Das Schützen-Regiment Nr. 108 hält vom 10. bis mit 19. August gefechtsmäßiges 'Abthcilnnasichicßen auf dem Gc- sechtSschleßpIatze ni Königsbrnck ab. — Frau Auguste Wilhelinine verw. Hahn aeb. Junghan« hier hat ihr Amt als Stadthrban, me niedernelegt. -- Urber den Fremdenverkehr in der Schwell wird der „Allgemeinen Schweizer Zeitung" onS Luzern geschrieben. „Der Strom der Reisende» nimmt von Jahr zn Jahr zu: allein i» noch rascherer Zunahme bereitet sich di« Hotel-Industrie selbst Konkurrenz. Das gilt iowohl für den Platz Luzern als sür andere Jremdenansirdelungen, wie Dcggis, Bitznau, Brunnen, Engelberg u a. War ein Hau« zwei Jahre einige Tage lang überfüllt, so wird sofort ein Stockwerk aufgesetzt; ein Anderer, der auch gern von diesem vermeintlich leicht auftanabaren Segen etwa« hätte, baut ein Hotel oder eine Pension daneoen. In der Stadt Luzern sind die Betten tn der allerletzten Zelt um Hunderte vermehrt Word«: neue Hotels wurden gebaut, alte erweitert, und da wundert man sich, daß Ende Juli hier und dort, besonder« tn i noch den! weniger bekannten neuen Hotel«, ganze Zimmrrreihen l Man hat bi» heute ganz kolossale M-rthe in die Fremden- gesteckt: es ist nicht denkbar, daß sie sich ausnahmslos wä! ,. wenigen Wochen der Saison verzinsen: gar, daß der Hotelier tn wenig« Jahren ein Vermögen erringe, ist nur mehr unter au»«
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