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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.10.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19011011016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901101101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901101101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-11
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- Jahr1901
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.10.1901
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M krmt kvuelier !^tr»tlliv 70. — Lilbor, I^lipfor, Anr>illv2, VU". 1^1»«»» in nnvor^lmed iioksr Oüto uuli 1'v.-v)näorv5 Lnkülltroit. kvLvll8Ldirmv »pari« Xvulivitvn «wptlotrlt Io ^ro»,«r Lnsrralrl v. L. kstgekks, Wilslli'listel'sti'. 17. ?l'SM8tl'L88k 48 ÜIN1SII8tl'Lr88 8. »>)«» Ln»,»,s- Strasmiiudigkeit. Hosnackrichte». Haildwerkergenossenschaiten. Beknmplung der Trunksucht, Mutkmaßliche Wittenmg: -« H ^k4nt»«»»» 7 0(41 AKH'ch^'O^k» Iptrurd. Merichtsverhandlungen. Internationale Kunstausstellung. Wärmer, etwas Regen. L L vRfL« Die Strafmündigkeit. Eine Frage, die zwar nichts Sensationelles an sich hat. dafür aber um so tieser in das sittliche und soziale Gebiet eingreist, be trifft die Altersgrenze der Strasmündigkeit. Es bandelt sich dabei um die Lösung des Problems, von welchem Zeitpunkte an jugend liche Personen, die mit dem Strafgesetze in Konflikt gerathen sind, zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden sollen, oder um gekehrt. bis zu welchem Alter man ihre Bestrafung der Schule und der Familie überlassen soll. Die bei uns hierüber geltenden Vor schriften sind ein Erzeugnis; jenes doktrinären liberalen Geistes der Mer und 70er Jahre, der die natürliche Autorität der Schule und des Hauses als einen „reaktionären" Erziehungsiaktor gering achtete, ihr Uebclwollen und Mißtrauen entgegenbrachte und im Namen einer falsch verstandenen .Gleichheit Aller vor dem Gesetze" gewissermaßen schon das Kind in der Wiege als .freien Staatsbürger" für seinen .ordentlichen Richter" reklamiren zu muffe» glaubte. Im Einzelnen ist die Rechtslage zur Zeit folgende: Die kriminelle Strafmündigkeit beginnt nach dem deutschen Reichs- strasgesetzbuch mit dem vollendeten 12. Lebensjahre; bis dahin ist eine gerichtliche Verfolgung schlechthin unzulässig. Alsdann tritt aber nicht sofort die volle slrasrechtliche Verantwortlichkeit rin. sondern bevor diele mit dem vollendeten 18. Lebensjahre erreicht wird, greift für die Zwischenzeit vom 12. bis zum 18. Lebensjahre eine unterschiedliche Behandlung Platz. Ter Richter hat nämlich in jedem einzelnen Falle zu untersuchen, ob der vor den Schranken stehende jugendliche Angeklagte bei der Begebung der That die zur Erkenntniß ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen hat oder nicht. Je nach dem Ergebniß dieser Prüfung muß das Gericht den jugendlichen Verbrecher entweder sreiivrechen oder ihn ver- urtheilen: doch wird auch bei der Verurtheilung noch Rücksicht auf die Jugend des Delinquenten genommen, insofern nicht dieselben Strafarien und Strafausmaße wie bei erwachsenen Personen zur Anwendung kommen, sondern erhebliche Milderungen, unter denen namentlich der gänzliche Wegkgll der Todes- und Zuchthausstrafe hervorzuheben sind, vom Gesetz vorgeschriebe» werden. Der Znitand. wie er jetzt in Sachen der Strafmündigkeit Rechtens ist. wird allgemein als unbefriedigend und schädlich an erkannt. Zahlreiche juristische Körperschaften und Versammlungen haben im Verein mit hervorragenden juristischen Autoritäten und Strafanstaltsdirektoren der entschiedenen Meinung Ausdruck ge geben, daß es nicht länger angche, junge, oft noch nicht den Kinderschuhen entwachsene Geietzesübertreter so, wie es heute ge schieht. wegen jeder Kleinigkeit an Gerichtsstelle zu schleppen und daS jugendliche Gemütb der ganzen Tortur eines peinlichen Ver fahrens von Anfang bis zu Ende auszusetzen. Wie oft kann man in den Kreisen eines vernünftigen Publikums, bei dem der gesunde Menschenverstand vorherrscht, lebhafte und ungeschminkte Aeußer- ungen deS stärksten Unwillens darüber vernehmen, daß Kinder, die sich irgend einen unbesonnenen Dummcnjungenstreich haben zu Schulden kommen lassen, mit den Zangen und Daumschranbcn der gerichtlichen Prozedur gezwickt werden, statt daß man der Sacke ihren natürlichen Laus läßt und die widerhaarigen Sünder nach guter alter Bätersitte einer disziplinarischen Exekution, sei es in der Schule oder im Hauie oder auch an beiden Stellen zugleich, unterwirft. Ein solches Verfahren verspricht in den allermeisten Fällen, wo der also Gestrafte überhaupt noch zu bessern ist. einen gründliche» und nachhaltigen Erfolg. Eine gehörige Tracht Prügel, zur rechten Zeit von wohlmeinender Hand verabreicht, hat schon von alterSber manchen jungen Sünder für sein ganzes Leben auf den rechten Weg zurückgeflihrt. und noch heute steht trotz aller falschen sogenannten Humanitären Sentimentalität unerschüttert das Wort auS Jesus Sirach in Geltung, daß man seine Kinder ver dirbt. wenn man die Ruthe weglegt. Ein so Gezüchtigter kann mit neuen guten Vorsätzen im Herzen wieder frei unter seinen Mitschülern und Spielkameraden umhergehen, ohne daß ihm ein Makel anhastet; ein Jugendlicher dagegen, der einmal vor Gericht, und sei eS auch wegen der unbedeutendsten Sache hat er scheinen müssen, wird immer von Seinesgleichen als »linderwerthig behandelt werden, selbst wenn ein Freispruch erfolgt ist. Noch weit schlimmer aber sind die demoralisirenden Wirkungen des gerichtlichen Verfahrens für solche jugendliche Personen, die auf Grund eines verurtheilcnden Erkenntnisses in's Gcfängniß wandern müssen. Wenn man von Fachleuten Hort, welche sittlichen Verwüstungen kn den Seelen jugendlicher Häftlinge oft gerade im Alter von 12 btS 14 Jahren durch den Aufenthalt im Gefängnisse und den dort trotz aller Mühe nicht ganz zu vermeidenden Verkehr mit Gewohnheitsverbrechern angerichtet werden, dann möchte man mit Faust auSrufen: .Der Menschheit ganzer Jammer faßt mich an I" Dazu kommt, daß bei unseren; entsetzlich genauen Register- Wesen die Personalakten einer solchen unglücklichen jugendlichen Person, die wegen eines naturgemäß der Schul- und Familien- di-zipli» unterstehenden Vergehens eine gerichtliche Freiheitsstrafe erlitten hat. den ominösen Vermerk .Vorbestraft" getreulich überall hintragen. wo der .Vorbestrafte" in; spätere» Leben den Fuß hin- setzt. WaS daS für eine Erschwerung des Kampfe» um'S Dasein für einen so Gezeichneten bedeutet, vermag Der zu ermessen, der sich einmal mit der Unterbringung solcher .Sträflinge" befaßt hat. Ein weiterer Uebelstand der jetzigen Methode liegt in der Gefahr, daß die aus dem Gesängniß zurückgekehrten Kinder durch ihre Mittheilungen über das von ihnen Erlebte bei einem Theile ihrer Kameraden keine abschreckende Wirkung, sondern im Gegentheil den Wunsch und die Neigung nach gleichen ..Abenteuern" Hervorrufen, damit sie sich dann ebenfalls solcher Dinge .rühmen" und sich dadurch in den Augen Gleichgesinnter ein reklamehasteS „Ansehen" geben können. Daß mittelst solcher geistiger Ansteckung in manches bis dahin harmlose und unschuldige Kindergemüth der erste Keim zu verbrecherischen Trieben gelegt wird, ist nur zu gewiß. Die Statistik weist nach, daß in dem Zeiträume 1882 bis 1809 die Kriminalität der männlichen Jugend in Deutschland Verhältnis;- mäßig weit stärker zugenommen hat als die der Erwachsenen. Es geht nicht an, daß man diese üble Erscheinung einfach mit all gemeinen Aussprüchen von zunehmender Verrohung und dergleichen erklärt; man muß vielmehr zum Zwecke einer richtigen NrtheilS- bildung auf die wirkenden Ursachen im Einzelnen eingehen und dabei wird man auch des Einflusses gewahr werden, den die jetzige unzweckmäßige Behandlung der lugendlichen Personen in strafrecht licher Beziehung hier ausübt. Nach alledem ist es gar keine Frage, daß dos System der kurzzeitigen Freiheitsstrafen für Jugendliche auf der ganzen Linie gründliches Fiasko gemacht hat. Diese Er kenntniß hat überall, wo ernste patriotische Männer um das sittliche Wohl unserer Heranwachsenden Jugend, das einen Io wesentlichen Faktor bei der Gestaltung unserer nationalen Zukunft ausmacht, besorgt sind, das energische Verlangen nach einer Abänderung der geltenden Vorschriften über die Strafmündigkeit wachgeruien. Das nächste Mittel zur Abhilfe ist die Hinaufrückung der Altersgrenze für die Strastnündigkeit auf das vollendete 14. Lebens jahr. so daß also bis dahin eine gerichtliche Verfolgung überhaupt nicht eintreten darf, sondern so lange lediglich Schule und Familie ihre disziplinäre Gewalt ausznüben haben. Weiter dürste noch der von einem bedeutenden Strasrecktslehrer gemachte Vorschlag zu er wägen sein, kraft dessen die kriminelle Verfolgbarkeit der Jugendlichen vom Beginne des 15. Lebensjahres an nickt nur von der zur Erkenntniß der Strafbarkeit einer Handlung erforderlichen Einsicht, sondern auch davon abhängig gemacht werden soll, daß sie die sittliche Ausbildung und Reife erlangt hoben, die nothwendig ist. um sie strafrechtlich verantwortlich zu machen. Endlich gehört zu einer völlig wirksamen Erledigung der Strafmündigkeitsirage anch noch das Vorhandensein eines guten Zwangserziehung-;- oder Füriorge- gesetzes. Dieses muß nämlich in solchen Fällen ergänzend eintreten, wo ein Strafunmündiger oder ein wegen Mangels an Einsicht und sittlicher Reife nickt gerichtlich zu bestrafender Strafmündigcr unter 18 Jahren eine io schwere Gesetzwidrigkeit begangen hat, daß die bloße disziplinarische Maßregelung in Haus und Schule weder im Interesse der allgemeinen Rechtsordnung, noch vom Stand punkte der sittlichen Besserung des jugendlichen Verbrechers als eine ausreichende Ahndung angesehen werden kann. Preußen bat sich erst letzthin ein treffliches Zwangserziehungsgesetz geschaffen. Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen erfreuen sich dieses Vorzuges schon seit längerer Zeit und andere Bundesstaaten sind mit den Vorbereitungen zu dem Erlasse eines solchen Gesetzes beschäftigt. Da hiernach die letztaedachte Voraussetzung bereits im ganzen Reiche io gut wie erfüllt ist, io steht nichts im Wege, daß eine zweckmäßige Abänderung der Bestimmungen des Reichsstrafgesetz buches über die Strasmündigkeit unverzüglich vorgenommen wird. Neueste Drahtmeldungen vom 10 Oktober. (Nachts eingehende Deveschen befinde» sich Seite 4.) Berlin. lPriv-Tel.) Der .Reichsanz." giebt amtlich be kannt, daß den; Unterstaatssekretär im Reichspostamt Fritsch bei seinem Scheiden aus dem Dienste der Charakter als Wirk!. Geb. Rath mit den; Prädikat Excellenz verliehen und daß der Direktor im Reichspostamt Shdow zum Unterstaatssekrctär im Reichs- Postamt ernannt worden ist. An seiner Stelle wurde der Geh. Oberpostrath P r e s s c l zum Direktor im Reichspostamt ernannt. — Reichsgerichtsrath Rosvatt zu Leipzig erhielt den Rothen Alderorden 2. Klasse mit Eichenlaub. — Die Bukaresler Meldung eines hiesigen Morgenblattes, die rumänische Regierung habe ihren hiesigen Gesandten amtlich davon in Kenntniß gesetzt, daß, falls der deutsche Zolltarif mit den Sätzen des EntwursS Gesetz werde, die Erneuerung des Handelsvertrags mit Deutschland aus geschlossen sei. wird denicntirt. — Zu der Nachricht. Prinz Tiching habe an alle fremden Gesandten das schriftliche Ansuchen gerichtet, alle fremden GesckäftSniederlas! ungen ausPeking zu entferne», weil Peking kein Vcrtragshascn sei. bemerkt die „Rat.- Ztg.": Abgesehen von der problematischen Zuverlässigkeit derartiger Meldungen, wird das Ansuchen auch keine besondere Bedeutung haben, da die Niederlassungen der größeren Handelshäuser sich nicht in Peking, sondern in Tientsin befinden und in Peking höchstens die Läden einiger unbedeutender ausländischer Händler in Frage kommen könnten. — Aus Petersburg wird den „Bcrl. N. N." telegravbirt: Französische Preßstimmen versichern, die russische Regierung habe zugemgt, mit ihrer ganzen Kraft bei der Pforte auf Durchführung der französischen Forderungen hinzuwirken eventuell bei AuSbruch eines sranzösisch-türkischen ernsteren Konflikts Frankreich thatkräftig zu unterstütze». Von einer solchen Verpflichtung der russischen Regierung ist dem Ministerium des Auswärtigen noch nichts bekannt. Man ist auf die diesbezüglichen französischen Wunsche nicht weiter eingegangen, als daß man sich bereit erklärt hat. ihnen gegenüber eine wohl wollende Stellung einzunehmen, man hoffe redoch, daß auch ohne eine solche baldigst eine Verständigung zwischen Paris und Konstantinopel erzielt werden wird. Für mebr dürfte Rußland nicht z» haben sein. Der Zar sei fest entschlossen, es nicht zu Komplikationen ans dem Balkan kommen zu lassen. — Entgegen einer Meldung, daß sich das Eisenbahnnetz der Provinzen West- und Ostpreußen bei d»r Heimbesörderung der Truppen vom Kaisermanöver als nn zu reichend erwiesen habe, wird offiziös mitgetheilt: In Wirklichkeit wurde» nach Schluß des Manövers am 10. und 20. September etwa 60 000Mann und mehr als siOM Pferde aus dem Manövergelände mit der Eisenbahn beimbeförder!. Deriicksichtiat man dabei, daß der Abtransport in letzter Stunde noch eine Verschiebung erfuhr und überdies mit der Beförderung großer Manövertrnppen i» West- und Süddeutschland zusammen- siel. wodurch das Heranzsehen derBetriebsmittel sehr erschwert wurde, und d»ß entgegen dem sonst üblichen Verfahren diesmal auch ein großer Theil der berittenen Truppen mit der Eisenbahn nach ihren Garnisonen zurückkehrte, so kann die Heimbesörderung der Truppen von den westpreußsiche» Manövern nur als wvhlgelungen und als eine besonders gute Leistung der Eisenbahn bezeichnet werden. Dieser Miffassimg hat anch die oberste Militärbebörde in an erlennendster Weile der Staatsbahnverwaltung gegenüber Ausdruck gegeben. — Das Kuratorium sür den Ekinafonds des Deut schen Flottenvereins hielt gestern eine Sitzung ab. in welcher über Anlegung des Fonds, der inzwischen aus 155 M Mk. angewachic» ist. Beschluß gefaßt wurde. Ein Anrecht aus Unterstützung aus dem Fonds babe» alle Angehörigen der Kaisers. Marine, die in den chinesischen Wirren dienst- oder erwerbsunfähig geworden sind, sowie deren Familienmitglieder und die Hinterbliebenen von Ver storbenen. — Seitens der preußischen Regierung sind vorbehältlich einer endgiltigen Regelung der betreffenden Fragen durch den Bundesrath Vorschriften zur Verhütung der Einichlevvung a n - steckender Krankheiten aus der Civiibevölkeruna in das Heer und umgekehrt erlassen worden. — Ter neue Aussichtsrath der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank und der von der staatlichen Aufsichtsbehörde erwählte Vertrauens mann Regierungtzrath a. D. Guthmann haben einen neuen Re visionsbericht erstattet. Dieier deckt die Schiebungen und Trans aktionen auf. welche die Direktoren Romeick und Schultz, besonders Letzterer, mit der Bank und der Pommerichen^Bank speziell mit der Jmmobilienverkehrsbank und der Finna Schumacher n. Co vorgenommen haben. Der Prüfungsbericht ergiebt eine Unter- bilanz in Höbe von rund 10 Mill. Mk. bei 12 Mill. Aktienkapital und einem Einnahmeausfall an Hvvothekcnzinsen von 704 000 Mk. Er empfiehlt die Stundung der Hlwothekenzinsen in Höhe von zwei Dritteln und bespricht die Reorganisation der Gesellschaft in oem Sinne, das; die Psandbriefgläubiger einen Tbcil ihrer Forderung. 10 Proz. oder mehr, in Vorzugsaktien umwandeln. Berlin. <Priv.-Tel.) Der Reorganiiationsplan der Preußischen Hypothekenbank soll von den venchicdencn behördlichen Instanzen nunmehr genehmigt worden iein. — Der Antrag auf Verhängung des KonkarieS übcr die Firma Ernst K u zintzk» geht von oer I" i Firma Neubauer-Magdeburg-Hamburg ans nrtzkr und es liegt dem Anträge eineForderung von etwa 000000 Mk. zn Grunde. Die Banksirina Oskar Pobig ». Eo. erklärt, sie habe mit dem Rhedereidirektor Schoßtag von Anfang Januar 1808 bis Mai 1000 in Geschäftsverkehr gestanden. Dieser Verkehr habe sich auS schließlich auf den An- und Verkauf von börsengängigen Werth- papieren bezogen. Leipzig. iPriv.-Tcl.) Neuerdings gestellte Hastentlass unasanträae der Direktoren der Leivziger Bank Erner und Gentzich sind vom Untersuchungsrichter obgelekmt worden. Tie Vornntersirchung aeqen die iämmtlichen früheren Aufsichtsraihs- mitglicder kommt Mitte des Monats znm Abschluß. Leipzig. sPriv-Tel.) Wie ein hiesiges Blatt meldet, werden für die Gläubiner der Leipziger Bank allerhöchstens t>5 Proz. ibrer Geianimtguihaben zur Rückzahlung gelangen. Oldenburg. Ter Dampfer der oldeiibllrgisch-vortngiesischen Dampffchisfsrliederei „Huelva". von Hctubal nach Rotterdam unterwegs, ist seit dem 25. Sevteniber überfällig. Das Sckiff gilt nach Ausiage der Rhederei mit der gelammten aus 11 Mann bestehenden Besatzung als verloren. Tie ..Huelva" war ein neues, erst Januar ds. I. in Dienst gestelltes Schiff. Polen. iVriv.-Tel.) Der Verhandlungstermin im großen polnischen Geheimbundvrozeß wurde aus den 4. November und die folgenden Tage vor der 2. Strafkammer des hiesigen Landgerichts anberaumt. Essen. <Priv.-TeI.) Da die Kvhlenbeständc in den Richrhäfen wegen der durch den günstigen Rhcinwasscrstand ermöglichten lebhaften Verschiffungen stark gelichtet sind, drängen die Kohlenhändler die Zechen jetzt um vermehrte Zufuhr, de sonders in besseren Sorten. Eis seid Bei den Erdarbciien sür die Wasserleitung fand eine Dyiiamitexplosion statt, durch welche zwei Arbeiter gelobtet, zwei ickwer und zwei leicht verletzt wurden. Die Arbeiter batten, um die Zündschnuren der in einer Blechbüchse anibewahrlen Dynamilpatronen. die in Folge der Käste stcis geworden waren, wieder geschmeidig zn machen, die Büchse in einer Bauhütte an ein vssenes Feuer gestellt. Hierbei erfolgte die Ervlosion. Die Bauhütte ist vom Erdboden verschwunden. Die Schwerverletzten habe» das Gehör verloren. Franksurt a. M. iPriv.-Tcl.) Der Vorstand der New Norker Vörie hat beschlossen, die im März ds. I. hier zur Zeich nung ansgelcgte:<> -prozeutigr Franksnrter Stadtanleibe von 1.5 Mill. Mk. zur offiziellen Notirnng an der New Nvrler Börse zuzulasscn. M ü » ch e n. Pros. Hartig, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Vorstand des Botanischen Instituts der forst lichen Versuchsanstalt München, ist vergangene Nacht gestorben. Stuttgart. iPriv.-Tcl.) Die Gläubigeiversamlninug der Lederfabrik Eckstein n. Eienwci'n in Backnang beschloß die Ligui- datioir der Firma und die Umwandlung der ihr gehörenden Panoramen, die mil 7 bis 8 Prozent rentiren. in eine Gesewchasl mit beschränkter Haftung. Wien. lPriv.-Tel.) Zwischen der Deutschen Banl und der Wiener Bau- und Bctriebsgcsellschaft schwebe» Verhand lungen wegen Verlängerung der Verpflichtung drrBanl ziir lleber- nahme von 28 Millionen Kronen Obligationen zum Ncmiwerthe. Die Verpflichtung wird bis Ende November 1902 prolongirt: wegen Uebernahme der Grsellichast durch die Kommune werden ofstzielle Verhandlungen für Ende dieses oder Anfang nächsten Monats angrkündigt Wien. iPriv.-Tel.) Der König von Griechenland kifft Ende d. Ni. hier em. — Wie verlautet, ist der österreichisch--
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