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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187502180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-02
- Tag1875-02-18
- Monat1875-02
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1875
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Gröbere Schriften laut unserem PreiSverzeichniß. ^-Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklamen »nter »en, Rröatt<»»»sktch die Svaltzrile 40 Ps. Jnserate find stets an d. skPkdittnn zu sende». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praooaw«r»n<io oder durch Postvorschub. » »l » ». 0. » L » H » u. L .. 0» 1 ^ » m 49. Donnerstag den 18. Februar. 1875. Bekanntmachung. Rach den mit höherer Genehmigung unter den städtischen Collegien getroffenen Vereinbarungen hat demnächst eine Totalerueueruu« deck hiesige« Stadtverord»ete« <kollegi««S statt- zufinden, und zwar in der Weise, daß SV Stadtverordnete auS der Zahl der im Gemeindebezirk mit Wohnhäusern ansässigen Wahlberechtigten und 30 auS der Zahl der übrigen Wahlberechtigten. Ersatzmänner aber nicht gewählt «erden. Die gedruckte Wahlliste liegt vom 6. Februar 1875 ab 14 Tage lang in folgenden Ge- schäftSlocalm, deren Inhaber sich der mit der Auflegung und Aushändigung verbundenen Mühe» »altuug mit dankenSwerther Bereitwilligkeit unterzogen haben, alS: bet Herrn A.W.Brauck»««»,Tauch. Str. 29, L»»tck Loh«««», DreSdn. Str. 38, Basta» Zehler, Sternwarteustr. 34, Nlhert Gr«»e»«ld, PeterSstw. 51, M«g»st K»h«, Dorotheenstraße 6, Br»»» Barth, Ranst. Steinweg 18, ">rla aus und wird während dieser Herrn F. ckk O. Geißler, Nordstraße 25, tkarl Golzsch, Gerberstraße 81. 2«stav J«ck«ff, Hainftraße 18. L. F. G««bert Rachf., BrühlSI, Earl SchliiPte, Grimm. Str. 16, u. Hatz« ckk Scheibe, PeterSstr. 36, eit aus Verlangen nicht nur an diesen Geschäftsstellen, sondern auch Zeit aus l i« Rathhause erster Stock auf dem Borsaale den Stimmberechtigten in je einem Exemplare auS» gehändigt. ViS zu Ende deS siebenten Tage» nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung, also bi» z«« 18. Februar e. stebt jedem Betheiligten frei, gegen die Wahlliste bei dem Unterzeichneten Rathe Gt»spr«ch zu erheben, über welchen dann binnen der nächsten sieben Tage Entschließung gefaßt und dem Ein- sprechcnden eröffnet werden wird, wie denn auch die Liste nach der zu fassenden Entschließung eventuell berichtigt werden wird. Nach Ablauf obiger 14 Tage wird die Wahlliste geschlossen und ist den Au diesem Zeitpunkte etwa noch nicht erledigten Einsprüchen für die bevorstehende Wahl keine weitere Folge zu geben; auch können Bürger, welche in der geschloffenen Liste nicht eingetragen find, an der Wahl nicht Theil nehmen. Die Stimmzettel sind an einem der hierzu festgesetzten drei Wahltage . de» LS., 23. oder 24. Febraae in den Vormittagsstunden von 9—12»/, oder in den Nachmittagsstunden von 2»/,—6 Uhr t« de« Parterresaal der B«chhä»dlerbörfe vor dem Wahlausschüsse von den Abstimmenden selbst in Person bei Verlust deS Stimmrecht» für diese Wahl abzugebcn. Ueber da» weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom heutigen Tage, welche in den obenerwähnten TeschäftSlocalen mit einzusehen, überhaupt aber der Wahlliste oeigedruckt ist, da» Nähere. Leipzig, deu 1. Februar 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. G Mechler. IR» k'ortbiläunxssekule »mO troll Legion ä«8 ovasu Sokuljukrss am 26 ^pril ». e. — Hitdrigs, «reut. IjLürige SedulLsIt — W rtU»- uuä Il»«I»i>»ßtt»gM:lLS8eu. — iRUvomR«»»»« (vausr: Von UmnpImogZ« « Haoptme«»«), von 7—9 vdr — BorriUrrt o — I^roapoet« grrvti». — >mvol<!llvgsll im 8eduUoe»Is, klnill8trLS8s 7, im 8toru, Lok reebts, 1. Ltugo, von 10 d'3 1 Lbr blittLM Ullä 4 di8 5 Ldr L»ekmittLg8 o. vir. Bekanntmachung. Da» Gesetz vom 18. Juli 1874, Nachträge zu dem Gesetze über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. Oktober 1868 betreffend (Nr. 87 Seite 99 de» vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für da» Königreich Sachsen), enthält in 8. 2 folgende Bestimmungen: Die unmittelbare oder mittelbare Einführung von Stoffen in Fischwäffer, welche durch Veränderung der Beschaffenheit de» Wasser» der Fischerei schädlich werden, kann ver boten werden. Geschieht die Einführung solcher schädlicher Stoffe au» gewerblichen oder anderen An lagen, so kann ein deSfallsige» Verbot nur daun erlaffen werden, wenn eS sich entweder ». um neue, zur Zeit der Publikation de- gegenwärtigen Gesetze» noch nicht bestandene Anlagen, oder d. bei Anlagen, die zur Zeit der Publikation de» gegenwärtigen Gesetze» schon bestanden haben, um Abflüsse au» denselben handelt, welche bi» zu dem gedachten Zeitpunkte noch nicht stattgefunden haben. Da» Eiuwerfen vou ungelöschtem Kalk, GaSkalk, Thlorkalk, Theer und anderen der Fischerei schädlichen Stoffen m Fischwäffer ist verboten, und droht in H. 4 für die Zuwiderhandlung gegen ein auf Grund der Bestimmungen in tz 2, Absatz 2 und 3 erlassenes oder gegen da» im Schlußsätze de» nurgedachten tz. 2 enthaltene Verbot Geldstrafe hi- z« SO Lhaler (--- ISO Mar-) oder Haft btS z« sechs Woche» an In Folge neuerdings wiederholt vorgekommener sehr erhevlicher Verunreinigungen der durch dqS hiesige Stadtgebiet fließenden Gewässer bringen wir obige gesetzliche Bestimmung hierdurch in Erinnerung. Leipzig, am 6. Februar 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. lauer. Bekanntmachung. An der hiesigen Realschule I. Ordn. ist nächste Ostern eine provisorische Lehrer» elle zu besetzen, mit der ein Gehalt von jährlich 1800 öl., wofür wöchentlich 22 Unterrichts» nden zu ertheilen sind, verbunden ist. Akademisch gebildete Bewerber, welche sich besonders für den Unterricht in Religion. Geschichte, Geographie und Lateinisch eignen, wollen ihre Gesuche biS z«« 10. März d. I. be, un» einrerchen. Leipzig, den 15. Februar 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr.Koch. Lehnert. Auktion. Freitag, de» 10. Fedr»ar 187S sollen von Vormittag» 9 Uhr an im Burgauer Forst reviere auf dem Kahlschlage in Abth. 22» im sogenannten Leutzscher Holze, in der Nähe de» Bahn hof« Barneck 11 Raummeter eichene Rptzschette und 147 » Bre»»scheit« unter den im Termine an Ort und Stelle angeschlagenen Bedingungen an den Meistbietenden ver kauft werden. Z»sa««e«-«»st: auf dem Kahlschlage im Leutzscher Holze, in der Nähe de» Bahnhos« Barneck. Leipzig, den 2. Februar 1875. DeS RathS Forstdeputatto«. Seschlüsse des Raths in -er Plenarsitzung vom 6. Februar 1875.*) Die Stadtverordneten haben 1) zu der Anlage der BlSmarckstraße vorbehält» lich der Entschließung über Anordnungen in Be treff der Legung von Trottoirs, 2) zur Verbreiterung der Pfaffendorfer, Goh« liser und Eutritzsch« Straße auf je 60 der von diesen eingeschloffenen Nebenstraßen, jedoch mit Ausschluß der fortgesetzten Lvhrstraßc und der mit der Straße von der Blücherstraße ab nach Pfaffen- dors parallelen Aueustraße, auf je 40°, und der theilweiseu Verbreiterung der Berliner- und Rockauer Straß» auf 60 ° vorbehältlich der Vor lage über Nivellement der Berliner Straße, 3) z» her TheuerungSunterftützung vou je 1» Mk- an 19 verheirathete Lehrer der untersten Iclaffe», und der Pension von bez. 1050 !0« Mk. jährlich au zwei dienstunfähig ge- « Zeichenlehrer zn-estnnmt, die erbetene Hnsti»MN»a jedoch 4) zu der an der Westseite de« israelitischen Kriedhofe« von der Berliner Straße nach de« hölzernen Handweg anzulegenden Straße abge- 5) ' beantragt, über die Anträge bez. einer Parallelstraße von der Gasanstalt ab mit der Blücherstraße Erklärung abzugeben, und 6) über die vom Rath vorgeleaten ortSstatu- '.llnscben Bestimmungen für den katholischen Schul vorstand einen Gegenentwurf aufgestellt. Indem man bei der Ablehnung unter 2 Be ruhigung faßt, werden die Angelegenheiten unter Nr 1, 2, 4 und 5 an die Straßenbau- und bez. Neubauten», die unter Nr. 6 an die verstärkte Localstatutdeputation verwiesen: die Beschlüsse uuter Nr. 3 sind auSzusühren. Hieraus wird daS Gesuch eines städtischen EchreiblehrerS um Confirmation und Einrücken m die GehaltSclaffen der ständigen Lehrer der bchuldeputation zur Begutachtung überwiesen, dem Bademeister im Stadtbade für da« erfor derliche 2. Dienstmädchen da» ganze Jahr über ein Kostgeld von 5 Mk. wöchentlich, vorbehältlich der einzuholenden Zustimmung der Stadtverord» «ten, verwllligt, und beschlossen: Da« Areal der verbrochenen Ecke de» Grund» stücke» an der Ecke der verlängerten Sidonien- straße und de» Brandwege» mit einem Flächen- gehalt von 12"/,, Q.-Ellen — 4,lS Q.-Meter *) v«t der Nrdactron de« Tageblattes «tugegaagen o» 1L Februar. für den von dem Besitzer geforderten Preis von 9 Mark pro Q.»Elle vorbehältlich der Zustimmung der Stadtverordneten zu erwerben, für die Bauplätze de» EarrS« an der Haupt mannstraße und Hillerstraße al» Bedingung vor- Hauptgebäude nur au« Parterre, 1 Gestock uud Dachwohnung, oder an« Parterre und 2 Gestock ohne Dachwohnung beste«» dürfen, mit Garten anlagen zu umgeben, und a» die Gtraßenflucht- linie zu stellen, dagegen Nebengebäude an letzterer in der Tiefe der Hauptgebäude »icht gestattet find; ferner die Baudeputation mit der Kixirung eine» in der dortigen Gegend zu reservrrenden SchulbauplatzeS und der weiteren Borloge hier über zu beauftragen und bi» nach Erledigung dieser Frage die Eommunication mit den Stadtverord neten über die vorerwähnte» Beba»u»g«vor- schrffteu zu beanstande», und dem Antrag de« Lboma«kirchenvorfia»de« entsprechend die Urkunden über zwei von demselben »ur Deckung de« im Jahre 1874 entstandenen Deficite» und der für da» 1. Quartal 1875 vor liegenden Bedürfnisse über 2900 Thaler u»d 6000 Mark gesetzlicher Bestimmung gemäß Rath«- wegen mitzuvollziehen und zu gleichem Zwecke deu Stadtverordneten zugehen »u lassen. Hiernächst wird zur Kenntniß gebracht: ». daß das Königliche Ministerium de» EultuS und öffentlichen Unterricht» die Wahl und be züglich deu Vorschlag der Mitglieder der Gym nasial- und Realschulcommission auf 3 Jahre ge nehmigt, hierbei jedoch nochmal» zu erwägen ge geben hat, ob dieser Zeitraum nicht paffender, wie bei deu StadtrathSwahlen auf 6 Jahre auS- zudehnen sei, d. daß dasselbe Ministerium zur Benennung der höheren Knabenschule al» Realschule 2. Ordnung Genehmigung ausgesprochen, und e daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 25. Juni 1874 auf den Bezirksverband Leipzig 192,600 Mk. in 4proc. Königlich Sächsischen StaatSschulden- caffenscheinen als Antheil an der französischen KriegSkostenentschädigung entfallen und ministerieller Anordnung zufolge bei der Ministerialcasse gegen von dem Rath und den Stadtverordneten zu voll ziehende Quittung durch 2 damit zu Beauftra gende persönlich zu erheben sind. E» wird beschlossen, zu ». bei der 3 jährigen Periode stehen »u bleiben und demnächst zu den Wahlen zu verschreiten, zu d. Bekanntmachung zu erlassen, und zu e. den Anordnungen nach zugehen Hiernächst will man mit Rücksicht darauf, daß durch die Anlegung de« RangirbahnhofeS und die Verbindungsbahn nach dem Sammelbahnhof für die Magdeburger Eisenbahn an der Ostseite de» Bahnkörper» in Petscher Mark die Interessen der Stadt empfindlich getroffen werden, eine RecurSinstanr aber nicht mehr offen steht, den versuch machen, ob nicht im Wege freier Ver handlung, wenn auch mit Opfern Seiten der Stadt, die Verlegung diese» RangirbahnhofeS weiter von der Sladtgreuze ab zu erreichen ist, inmittelst aber und gleichzeitig im ExpropriationS- verfahren für deu Kall der Erfolglosigkeit der obige» gütlichen Verhandlungen da» Zuaeständniß acceptiren, daß die Expropriation nur vr» an den aus 40° ru verbreiternden hölzernen Handweg sich erstreck« solle uud die folgenden Punkte al» Forderung« stell«: welcher ». «nff der Berliner Straße d. a»s der nach dem Bebauungspläne »wisch« der Eutritzsch« Straße und dem jenseit« der Thüringer uud Magdebwcger Bahn gelegenen städtischen Areale neuanzulegenden Straße, d»rch Erweiterung de« Magd«urg - Leipziger Bahnhof« veranlaßt werden- 2) Verpflichtung der Gesellschaft, alle baulich« Herstellung«, durch welche die unter ». und d. gedacht« Straß«, Uebersührungen oder nach Befind« Unterführungen unmöglich gemacht oder erschwert werden, zu unterlassen, resp. die Gleis anlagen in der Richtung dieser in einer Breite von mindesten» 30 Ellen und in ähnlicher Weise wie die Straßen selbst mit Pflasterung, Trot toir-rc. auszuführenden Biaducle so einzurichtcn. daß der Bau derselben in keiner Weise behindert werde: 3) Verpflichtung der Gesellschaft, zu drn in da» Bahn- oder BahnhofSareal hinsührenden Straßen in Gemäßheit des städtischen Bauregu- lativS die Hälfte zu dem hierzu nöthigen Areal und der Straßenherstellungskosten beizulragen; 4) Verpflichtung der Gesellschaft, die Ein legung von Schleuß«-, Ga»- und WafferleitungS- röhren in da» BahnhofSareal und da» der Haupt bahn zu gestatten; 5) Verpflichtung der Gesellschaft, daß dieselbe auch läng» de- sogenannten hölzernen Handweg« da» Areal zur Herstellung der beschlossenen 40° breiten Straße liegen ^u lass« habe, unter Widerspruch gegen die Verrückung de- Rangir- bahnhofe- bi» an die jetzige Linie de» hölzernen Haudwege«- 6) Verpflichtung der Gesellschaft, da« zur An legung der dieflat» projectirten Hauptverkehrs straßen läng» der Bahnen und bez. Bahnh und bez. für den auf 40 Ellen zu verbreite hölzernen Handweg nöthige Areal zu erwerben und diese Straßen nach Vorschrift de» städtisch« Bauregulativs herzustellen. Herr Schramm in der Münrgaffe hatte da« Eigenthum an dem vor seinem Gehöfte liegend« Straßenareal beansprucht und eine Offerte dahin gemacht, daß der Rath daselbst jetzt die Bauflucht linie feststelle und da» Eigenthum Herrn Schramm'« bi« zu letzterer anerkenne, wogegen Herr Schramm auf da« in die Straße fallende Areal Verzicht« will, und sich auSbedinat, daß der Rath bei dm Stadtverordnetm für Abschluß de- Verkauf» von Areal an der Burggaffe an Herrn Schramm sich anderweit verwende: da jedoch Herr Schramm sich nicht im faktisch« Besitze de» Münzgafikn-Areal» befindet, da ferner angestellt« Erörterung« da- behauptete mthum desselben nicht bestätig«, auch in v« schm Verhältnissen eine« Nachvargrundstück« Behauptung Her« Schramm'« entgegen- stehende Momente vorliea«. so ist abzuwart«, ob Herr Schramm im Rechtswege sein behaup tete« EigmthumSrecht nachweist, dessen Offerte abzulehn«, »nd den Stadtverordnet« hierüber Mittheilung zu mach«. die EiS satt der Bom 10. Februar 1875. Die Stadtverordnetm haben zur Neubearün- bung von 10 ständig« und 5 provisorischen BolkS- schullehrerstell«, jedoch mit der Modifikation, daß die erster« den 5 oberen GehaltSclaffen ein- gefügt werden, und indem sie sich gegen die Maximalpflichtstundenzahl verwahr«, Zustimmung erklärt. E» wird hierauf der Modifikation beigetret« und beschlossen, über die daselbst erwähnte Ver wahrung zunächst Erläuterung von den Stadt verordnet« zu erbitt«. Die Stadtverordneten und die Nachbarn be sau!« Graben» hinter der Westseite der Gerber straße halt« seiner Zeit au- wohlfahrt-polizei lich« Gründen die schleunigste Zufllllung de» Graben« und dadurch die Beseitigung der Vor hand«« Uebelstände beantragt und war dem gemäß vorgegangen worden: dermalen geht die Berechnung der Kosten hier für ein; dieselben betragen 3345 Mk. 5 Ps, zu den« die Besitzer der anliegmden Grundstücke der Gerberstraße mit wenig Ausnahmen Beiträge im Wege der frei« Verhandlung zugesagt Hab«; vorbehaltlich dieser Beiträge ist nunmehr nach träglich Zustimmung der Stadtverordnetm zu den auf den Betrieb de» Jahre» 1875 zu nehmen den AuSfÜllungSkost« einzuhol«,
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