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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187006055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-05
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1870
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Anzeiger» Amtsblatt des König!- Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig« M 156. Sonntag dm 5 Juni. 1870. Bekanntmachung, den Betrieb der städtischen Theater in Leipzig betreffend. Nachdem der bisherige Unternehmer auf seinen Wunsch aus dem mit ihm bestandenen Contract entlasten worden ist, soll der Betrieb deS alten und neuen StadttheaterS Hinselbst, in Einer Hand vereinigt, anderweit einem Unternehmer übertragen werden. Wir fordern daher Diejenigen, welche hierauf reflectiren, hierdurch auf, die Bedingungen, unter welchen sie den Betrieb der beiden städtischen Theater übernehmen wollen, spätestens bis zum Abend deS IS. Juni ». «. schriftlich bei uns einzureichen. Wir be merken dabei, daß die bisherigen ContractSbedingungen, sowie die dieSfallS beabsichtigten Veränderungen für die Herren Refleclanten bei uns zur Einsicht bereit liegen. Bisher eingereichte Bewerbungsgesuche bedürfen der Erneuerung. Leipzig, den 2. Juni 1870. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E- Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die in unserer Bekanntmachung vom 28. Mai l. I. angebotene unentgeltliche Impfung der Schutzpocken wird nick«, wie daselbst angegeben, im städtischen Saale der alten Waage, Katharinenstraße Nr. 29, sondern in dem Büffet saale deS alten Theaters von Mittwoch den 8. Juni l. I. Nachmittags 3 Uhr an bis auf Weiteres jeden Mittwoch zu der nur genannten Zeit stattfinden. Leipzig, den 3. Juni 1870. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. Jerusalem Bekanntmachung. ES soll der Plauensche Platz und die Theatergaffe vom 13. Juni d. I. ab neu gepflastert werden. Um etwaige Wiederaufreißungen der Neupflasterung zu vermeiden, werden diejenigen Hausbesitzer, bez. deren Bevollmächtigte, welche Gas- oder Wasserleitungen in ihre Grundstücke einzuführen beabsichtigen, aufgefordert, derartige Anlagen rechtzeitig und bevor die Neupflasterung die betreffenden Grundstücke erreicht, bewirken zu wollen. Leipzig, den 3. Juni 1870. DeS RathS Deputation zum Straßenbau. Die Pächter von Parzellen im großen Johannis-Garten und im IohanniSthale werden hierdurch, unter Bezugnahme auf §. 4 der Garten-Pacht-Contracte, veranlaßt, das Verschneiden und Einbinden ihrer Gartenzäune ordnungsmäßig bewirken zu lasten. Leipzig, den 1. Juni 1870. Die Deputation zum IohanniShospitale. Zur Theaterfrage.*) Durch die vertagte Vergebung deS Theaters ist die Frage wieder eine offene geworden, ob der künftige Director Pachter oder Verwalter sein soll. Die letztere Möglichkeit pflegt, da bei derartigen Dingen gern auf dem breiten Wege deS Hergebrachten fortgeschritten wird, zur Seite gelassen oder zur Seite geschoben zu werden. Gleichwohl wird sie sich früher oder später Bahn brechen. Man stellt derselben die der Communvertretung daraus er wachsende Belastung entgegen. Soweit letztere eine uöthige ist, kann sie nur gering sein. Der Administrator — wir wollen ihn Intendant nennen, ohne damit die oft mißliche Stellung eine- Hoftheater-Intendanten in Vergleich zu bringen — müßte in der Hauptsache die nämliche Freiheit wie ein Pachter haben. Nur zu Engagement- von längerer Dauer und mit höheren Honoraren würde die Genehmigung der städtischen Behörde einzuholen, von letzterer auch daS Castenwesen zu besorgen sein. Außerdem bliebe derselben die Einwirkung, wie sie der Theaterdeputation gegenüber dem Theaterpachter schon zeither Vorbehalten gewesen ist. WaS darüber hinaus ginge, wäre nicht mehr unnöthig, sondern nachtheilig. Wohl mag eS verführerisch sein, mitzuregieren, namentlich au einer Bühne, da dieselbe Gegenstand allgemeiner Theilnahme ist. Aber eS darf wohl auf Resignation gerechnet werden, wenn und soweit sie im Interesse des Ganzen geboten erscheint. Diese behördliche Resignation würde die Grundlage einer gedeihlichen Verwaltung bilden. Man fragt, welche Garantie ein mit solcher Freiheit auSge rüsteter Intendant biete. Jedenfalls die größte, welche geboten werden kann, nämlich die des eigenen BortheileS. Zu diesem Behufs werde ein verhältnißmäßig kleiner Gehalt und ein großer Gewinnantheil bewilligt, dagegen aber — für den immerhin mvg- *) Wir glauben den gerechten Wünschen und Ansprüchen des PublicumS am besten dadurch zu genügen, daß wir den verschiedensten Ansichten über die Gestaltung unserer Theaterverhältniffe in völlig unParteiisch er Weise Raum geben. D. Red. lichen Fall gerechter Unzufriedenheit — bedungen, daß daS Ver- hältniß Seiten der Stadt jederzeit gelöst werden kann. Der In tendant würde dann mit den Wünschen des PublicumS fort während zusammenzugehen schon durch sein pecuniaires Interesse veranlaßt sein. Auch bliebe unS dabei daS Mißgefühl erspart, beliebte Bühnenmitglieder vor Ablauf ihres nur mit dem je weiligen Pachter geschlossenen ComracteS in Folge Pachtabbruches scheiden zu sehen. Wohl dürfte wenigstens der Versuch mit städtischer Verwal tung zu machen sein, nachdem seit Eröffnung deS neuen Theaters von zwei, in verschiedener Richtung gleichmäßig ausgezeichneten Pachtern keiner auch nur den vierten Theil ferner Contractzeir ausgehalten hat. Noch mag deS untergeordneten, wenn auch nicht zu unter schätzenden FinanzpuncteS gedacht werden. Ist eS begründet, daß seit Eröffnung deS neuen Theaters die Pachter in zwei Jahren 100,000 Thaler gewonnen haben, so erscheint wohl die Annahme statthaft, daß die Verwaltung auf städtische Rechnung, nach Abzug deS Gewinnanteiles für den Intendanten und bei nöthiger Er höhung mancher Ausgabeposten, immer noch einen nennenSwertheu Nutzen ergeben werde. Vorstehende Bemerkungen beanspruchen nicht, bei der nächsten Wahl eines TheaterdirectorS berücksichtigt zu werden, odschon dl: Ausschreibung der Concurrenz zum Pachte kein Hinderniß wäre, mit den sich Meldenden über die ehrende und einträgliche Stellung eine- Intendanten in Verhandlung zu treten. Dem Einsender würde eS schon zu großer Genugthuung gereichen, wenn er hier mit den Anfloß zu öffentlicher Besprechung deS für unsere Stadt so wichtigen Gegenstandes gegeben hätte. Zum Schluß ser noch ein Wunsch ausgesprochen. Möge, gleich viel m welche Hand die Direktion gelange, der Mann, welchen der Rath zum Pachter auSersehen hatte, em Mann von ebensoviel geschäftlicher Tüchtigkeit wie persönlicher Liebenswürdigkeit, unserer Bühne erhalten bleiben! Bis jetzt wurde unter den zahlreichen Bewerbern um die Direktion unseres StadttheaterS auch Rudolf Gottschall in
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