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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187505300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-05
- Tag1875-05-30
- Monat1875-05
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1875
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Erscheint tüzlich früh S'/, Uhr. -rlacti»» U»L EkPkItti»» ZchanniSgasse 33. LnanNvortlicher Rcdacteur gk. tzüttner in Reudnitz. ' tzprcckistnnde d. Rrdaction Kornuliag« ro» ll—lr Ul>l NachMiilag« von 1 — L Uhr. ! Hwahme der für die nüchst- ftlimde Nummer bcstimmlen Werale an Wochentagen vis illhr Nachmittags, an Lonn- w» Krittagen früh bis '/,v Uhr. Milk für Zaseratcaannakme: xn, ittemm, UnivcrsirätSstr. 22, i,uis Lösche. Hamstr. 2l. patt. Tagelilall Anzeiger. LlM für Politik. Localgkschichte, HondclS- und Geschästsvcrkchr. Anflnse 13.S00 Zl,üiuicmli»t»»rrt« viettelj. 4'/, Mk. incl. Bringerlohn 5 Mt. Jede einzelne 'Nummer 30 Pf. Belegexemplar lu Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbeförderung 3« Mk. mit Postbeförderung 45 Mk. Inserate laesp. Bourgeois;. 2UPf. Größere Lchristeu laut unserem Prei-rvcrzeichniß —Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Ucclamcn unter dem Uc>actia»,krich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stclS an d. tkrpedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pi-ionumvrunüo oder durch Postvorfchuß. W 150. Sonntag den 30. Mai. 1875. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch «« 2. «et«schast»ich-n ««t ». «. «ach Beendigung der »n» 8 Uhr beginnenden ge. ittzung «tt den» Ltadtrathe t« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten deS BauauSschusieS über ». Verwendung der 2. Etage deS angekausten Rosenstock'schen HaufeS am Raschmarkte zu Berwaltung-rwecken; d. die Herstellung einer Spülvorrichtung für die Sebastian-Backstraßenschleuße; o. die Lbortanlagen für die neue II. Realschule und IV. Bezirk-schule; d. Herstellung eine- PrivetS im westlichen Flügel deS Neuen Theater-; s. die theilweise Verbreiterung der Ringstraße; k. die Anlage öffentlicher Aborte. II. Gutachten de- Ausschusses zur Ga-anstalt über ». Ta-röhrenlegung in der Arndtstraße rc.; d. Umänderung der Beleuchtungsanlagen an der Promenade von der Goethestraße bi- zum Halle'schen Thorr; e. die Prüfung der Ga-avstalt-»Rechnungen. IU. Gutachten de- Bersaffung-au-schuffr- über ». Gewährung emer Tanti-me an die drei letzten Boten der Gtadlsteuer - Einnahme; d. Erhebung der Expedientenstelle beim Marstalle in eine etatmäßige. Gewerbekammer zu Leipzig. Künftige« Dtenstng de» L. Jnnt 1878 -tach»tt1agS 8 Vhr findet ein« öffentliche Sitzung der Gewerbekammer im Saale der ersten Bürgerschule hier statt. rageSoednnMg: » 1) Bortrag der Registrande. 2) Au-schußbericht „die vom Reichskanzleramte gestellten gewerblichen Fragen betreffend". 3) Referat über den Reichert'schen Antrag ..die Zehnerrechnung betreffend " Leipzig, den 24 Mai 1875. Die GeWerbekan»n»er daselbst. W. Häckel, Bors. Adv. Ludwig, Secret. Bekanntmachung, Reotsto» der Landtag-Wahllisten betreffend. In Gemäßheit tz. 24 de- Wahlgesetze- vom 3. December 1868 sind die Listen der bei den Landtag-Wahlen stimmberechtigten Personen alljährlich im Juni zu revidiren, auch nach § 11 der luSsührungSverordnung die Stimmberechtigten auf diese Revision und ihr vcfugniß zur Einsicht nahme der Wahllisten öffentlich aufmerksam zu machen. Wir benachrichtigen daher die Betheiligten hierdurch, daß die Wahllisten für die drei Wahl kreise der Stadt Leipzig auf dem Rathhause II. Stock, Zimmer Nr. 15, am 1., 2., 3., 4, 5., 7. und 8. Juni lausenden Jahre- Vormittag» von 8—12 Uhr und Nachmittag- von 3—6 Uhr au»- liegen, indem wir die Stimmberechtigten auffordern, die Wahllisten einzusehen, zugleicb aber darauf Hinweisen, daß den Anträgen behuf- Ausnahme in die Wahlliste oder Ausscheidung solcher, denen ta- Wahlrecht nicht zufteht, die Nachweise der Wahlfähigkeit beziehentlich de- Mangel» der Wahl berechtigung beizusügen sind. Leipzig, den 28. Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Nitzschc. Schulhausbau - Verdingung. Für den Bau eine- Schulgebäude- in der Nordvorftadt allhier sollen die Arbeiten und Mate riallieferungen, wie solche al» Grd- und Maurer», Steinmetz., Gement- oder Lajaltth- -uH , EtsenconstructtonS., Zt«n»er-, Schieferdecker», Klempner., Blaser», Tischler-, Schlaffer , sowie Maler» uno Anstreicher - Arbeiten in einzelnen Gruppen speciell aufge- führt und beschrieben sind, nach den Entwürien und Anordnungen de- Herrn Architekt Vieh» weger zu Leipzig im Wege der Berdtngnng an eine« Unternehmer nunmehr vergeben werben. Diejenigen Herren Baugewerkenmeister, welche die Ausführung zu übernehmen gesonnen sind, werden anvurch ausgefordert, die Baubedingungen und Blankette, sowie autographirte Zeichnungen, soweit der letzteren Vorrath reicht, gegen Vollziehung einer Empsang-bescheinuug bei dem genannten Architekten zu entnehmen und sich auch mit demselben wegen Einsichtnahme der Baudetailzerchnungen in- Einvernehmen zn setzen. Sämmtliche entnommene Zeichnungen sind bei dem Architekten, die Schriftstücke dagegen, mit Pret-sardrrnnge« und NamenSunterschrift versehen, mit der Aufschrift: „Schulbau in der Nordvorstadt betreffend" bi- zn« IE. Jnnt diese- Jahre- Rachmtttag- E Uhr versiegelt bei unserem Bauamte emzureicheu. Nicht unterschriebene Offerten bleiben unberücksichtigt; die Eröffnung der Offerte», wobei die Submittenten zugegen sein können, wird gedachten Tage- Nachmittag- 5 Uhr bei uu- erfolgen und die Auswahl unter den Submittenten behalten wir un- vor. Leipzig, den 29. Mai 1875. Des Raths Ban-Depntati»«. Bekanntmachung. Der von der Lagerhos-Verwaltung am 20. März 1875 unter Nr. 2227 au-gestellte Lagerschein über von Herrn Leopold Robitzsch im Schoppen für feuergefährliche Güter aufgelagerte 8 Fässer Petrnlen«, aew. Brutto 29 Ctr. 42 Psd., gezeichnet A. Nr. S. 8. 11. 13. 17. 22. 26. 30. 33., ans dessen Rückseite 3 Fäffer al- abgenommen abgeschrieben und nur noch 6 Fäffer Nr. 8, 17. 22, 26, 30. 33 am Lager befindlich sind, ist verloren gegangen. Wir fordern den Inhaber de- Lagerschein- hierdurch auf, sich mit demselben binnen 3 Monaten und spätesten- bi- zum L. Jnlt 1878 bei Verlust jeglichen Anspruchs an die Lagerhos-Verwaltung in der Lagerhof-Expedition zu melden. Erfolgt keine Meldung, so wird der Lagerschein unwirksam erklärt und ein neuer Lagerschein auS- gefertigt werden. Leipzig, den 30. März 1875. Lagerhos der Stabt Leipzig. Gether, Jnsp. 1. Verordnung zur Ausführung de- Besetze- von, IS. Oktober >888. die Ausübung der Fischerei in sttehende« Gewäffern betr., von» 2S. April 187S, rc. re. Verboten bei Ausübung der Fischerei ist: u die Anwendung betäubender oder giftiger Köder, z. B. Krähenaugen, Kokkelskörner, Hanf- und Mohnsamen. Kalk u. s. w.; b das Betäuben der Fische durch Schläge unter dem Eise; c. der Gebrauch der Fallen, Leg- und Schlage,sen, Schlagangeln, Schlaghamen, Streich- und Kratzhamen, HalSreußen, verdeckten Reußen, Legsch'ffel, Kleiderkörbe, der soge nannten Schwedriche und der Lattenzruge, ingleichen baS Eingraben der Reußen mit dem Scharreisen. Die nachbenannten Fischarten dürfen während der beigesetzten Zeiten weder gefangen noch feilgeboten oder verkauft werden, alS: «esche 2. Barbe Barsch Rothauge Sander Schmer! Weißfisch in den Monaten März, April, Mai, Juni; Roth Döbe eder » (Diebel, Hasel) ^ in den Monaten Mai, Juni, Juli; Schleie 1 Forelle in den Monaten September, October, November, December; Aalraupe in den Monaten December und Januar. 3. Krebs« dürfen in den Monaten August deS eii en bis mit April de- andern IahreS weder gefangen, noch feilgeboten oder verkauft werden. 4. Lachse von einem geringeren Gewichte al- zwei Pfund dürfen überhaupt nicht seilgeboten oder verkauft werden. Die Anordnung einer besonderen Schonzeit für dieselben auf Grund der de-halb mit den übrigen Elbuferstaaten zu treffenden Vereinbarung bleibt Vorbehalten. 5. Die Bestimmungen unter 2 leiden nicht Anwendung auf Satz- oder Küderfifdhe. Auch dürfen solche Fische, welche während der für dieselben festgesetzten Schonzeit bei dem Ab schlagen eine- FischwafferS oder Teichs, welche- an sich nothwenvig gewesen, und nicht blo- der Fischerei wegen erfolgt ist, gefangen worden sind, innerhalb der Schonreit zwar feilgeboten uud verkauft werden. ES darf die- jedoch nicht im Umherziehen und nur aus Grund einer von einem Gemeindevorstande oder einer anderen OrtSpotizeibehörde ausgestellten Bescheinigung darüber geschehen, daß die betreffenden Fische bei einer Gelegenheit der vorgedachten Art gefangen worden sind 6. ES sind zwar gestattet, während der unter 2 bestimmten Schonzeiten die dort genannten Fische zu dem Zwecke der künstlichen Fischzucht für Anstalten zu solcher zu sangen. ES ist jedoch hierzu die besondere Erlaubniß der Bezirks-AmtSbauptmannschast einzuholen, welche nur ertheilt werden soll, wenn außer Zweifel steht, daß der darum Nachsuchende entweder selbst eine Brutanstalt besitzt oder seiten- einer Anstalt zu künstlicher Fischzucht in Sachsen um Beschaffung der in Frage befangenen Fische angegangen worden ist. Die Erlaubniß ist schriftlich za ertheilen und hat auf gewisse Zeiten und bestimmte Quan titäten der darin, der Art nach, zu bezeichnenden Fische zu lauten. Der Erlaabnißschein ist von Demjenigen, aus den er lautet, bei dem betreffenden Fischfänge und bei dem Transporte der Fische zu seiner Legitimation bei sich zu führen und den polizeilichen Aussicht-organen auf deren Verlangen vorzuzeigcn. Mißbrauch der Erlaubniß und Ueberschrettunacn der darin enthaltenen Bestimmungen haben die Einziehung drr Erlaubniß zur Folge und sind mit der in tz. 4 zu a deS Gesetzes vom 16. Juli 1874 bedrohten Strafe zu abnden 7. Wer auS einem Gewässer Fischlaich entfernt oder solchen im Gewässer zerstört oder beschädigt, verfällt, insoweit nicht Z. 303 deS Reichsstrafgesetzbuchs Anwendung leidet, der in H. 4 zu » de» gedachten Gesetze« dom 16. Juli 1874 angedrohten Strafe. Dresden, den 25. April 1875. Ministerin«, de- Jnner». v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. Vorstehende Bestimmungen bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit tem Bemerken, daß unsere Organe zu strenger Ueberwachung dieser Vorschriften angewiesen sind. Leipzig, den 26. Mai 1875. Der Rath und tzaS Polizei-Anrt der Stadt Leipzig. " " " vr. Reichel. vr Georgi. vr. Rüder. Bekanntmachung. Da- 18. Stück de- diesjährigen Reich». Gesetzblattes ist bei un- eingegangen und wird hts znn» 18. künftige« Monat- auf dem Rathhau-saale öffentlich au-hängen. Dasselbe enthält: Nr. 1V72. Statut der Reichsbank. Vom 21. Mai 1875. - 1073. Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Abtretung der Preußischen Bank an da» Deutsche Reich. Bom 17. bi- 18. Mai 1875. » 1074. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bunde»- rath. Bom 14. Ma, 1875. Leipzig, den 28. Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eerutti. Ivrrtlledvr vvLlrksvvrvlv^vr^tM I-elpM. den 3. dlllli 1875 ädends 6 I7ür im Saale dsr ältvll Akaaes : 1) Vssebüktlicds älittdsilnvgvu. 2) verlebt des vtandss-änssed. über den Antrag aal Lrneitvrang des 6orr -8I. 3) veratdang von kankt 3 (äpotdoäenvsssn), 4 (Li- perteornaog) und 5 (k^eisebdesodau) der Tagesordnung kür den bevorstehenden ^errtevereiostag dsdnks Instruction unseres Delegieren vr. 8<-t»IlckI»»ct». Die Stenographie in Verbindung «tt der Telegraphie.*) Der Proceß Arnim, welcher in der Zeit vom S bis 15 December vorigen IahreS vor dem Stadtgericht zu Berlin verhandelt wurde und sowohl wegen der großen politischen Wichtigkeit de» Umstande- der Anklage als auch wegen der hohen Stellung de» Angeklagten ein außerordent liche» Interesse in Anspruch nahm, bot der Stenographie Gelegenheit, sich in einem Maße nützlich zu machen, wie eS wohl noch nie ge schehen ist. Die Kölnische Zeitung hatte sich die Aufgabe gestellt, über die Proceßverhandlnngen einen voll ständigen stenographischen Bericht und zwar trotz der achtzigmeillgen Entfernung eben so früh oder *) Rach dem in Stotz« scher Stenographie erscheine«- en Archiv für Stenographie. noch früher al» irgend eine Berliner Zeitung, nämlich den ersten Theil bereit- in ihrer Abend ausgabe und den Rest in der Morgenausgabe u veröffentlichen Diese Aufgabe war nur zu ösen, wenn die drei betheiligten Faktoren: Steno graphie, Telegraphie und Typographie sich gegen seitig in die Hände arbeiteten. Da» steno graphische Bureau mußte ausreichend besetzt und so organisirt werden, daß eS durch turnu-weise Ablösung noch im Laufe der Sitzung die Ueber- tragung der Stenogramme stückweise liefern konnte; da- Telegraphenamt mußte viele Apparate und Personal zur Verfügung stellen, daß da» von den Stenographen gelieferte Material ungesäumt ab- telegraphirt werden konnte, und die Druckerei mußte so viel Arbeiter bereit haben, daß die eintreffendeu Telegramme auch noch in der zu nächst erscheinenden Nummer (entweder Abend oder Morgenau-gabe der Zeitung) gedruckt er scheinen konnten, versagte einer dieser drei Kactoreu, so mußten die beiden anderen entweder pausiren oder hatten umsonst gearbeitet. Die Umsicht der Kölnischen Zeitung hatte dafür ge sorgt, daß Alle- wie ein Räderwerk in einander griff. Die Kölnische Zeitung hatte mit der Tele graphenverwaltung ein Abkommen getroffen, daß ihr für die ganze Dauer de» ProcesseS während der Tagesstunden mindesten- zwei, während der Nachtstanden aber 6 Drähte der Strecke Berlin- Köln zu unbeschränkter Verfügung ständen. Zur Organifirung de- stenographischen Bureau- wurde der Vorsteher de» stenographischen Bureau« de» Abgeordnetenhauses. Herr Heldenreich gewonnen, unter dessen Leitung die nachbenannten Steno graphen die Verhandlungen ausnahmen: Böttcher, Dreinhöfer, Reißig, vr. Simmerlein, Steinbrink vom Abgeordnetenhause und vr Scbwicder vom Herrenhaufe. Ein größere« Stenographcnpersnnal wäre zwar im Interesse der Scbonung d Be treffenden wünschcn-werth gewesen, do waren deren nicht mehr disponibel, da die übrigen Berliner Stenographen entweder durch den Reich», tag oder anderweitig in Anspruch genommen waren. Die Stenographen hatten mit Schwierig, kette« aller Art zu kämpfen. Der Platz im Saal, unmittelbar an der Eingana-thür, war in jeder Beziehung ungünstig. Da- Lärmen und Drängen deS Einlaß begehrenden Publicum- war besonper» in den ersten Tagen der Zeugenversammlung um so störender, al- die Zeugen den Stenographen den Rücken kehrten und fast Alle so leise sprachen, daß e» nur mit der äußersten nervösen und gei stigen Anstrengung gelang, die Au-sagen ihrem Wortlaut nach wiederzugeben. Mit nicht weniger Schwierigkeit war da» jedesmalige Ablösen ver knüpft. T)er Weg durch da- Publicum an der Thür mußte immer erst hart erkämpft werden und wegen de- engen Raume- der Sienographeu- bank konnten die Ablösenden wie auch die ab gelösten Stenographen nur durch Klettern und
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