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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187508055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750805
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-08
- Tag1875-08-05
- Monat1875-08
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1875
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. UrSacliou onL Erpr-ilis« Johannisgasse 33. Verannvortlicker Ncdaeteur Ar. Hüttner in Reudnitz Eprcclsrundc d. Redacicon vvu II—l! Udr «ochmtllL,« von « —L Udr Unnahme der für dir nächsl- kulaende Nummer beftimmtm Jmerate an Wocheutagen bis 3 Uhr Nachmittags, an Zonn- und Kesttugen früh bis V,d Uhr. FUl^e für Zuscratenanaahwe: Otto Klemm. Universitätsstr. 22, Lauft Löichr. Hainstr. 21, part. Anzeiger. Lr-an ssir Politik. Local^schichte, Handels- und GtscbäMvcrkcbl. M 217. Donnerstag den 5. August. Auflage 13,4«0. Abrniaemruttprei» virrtrlj. 4V, Ml. incl. Bringerloyn 5 Mi. Jede einzelne Nummer 3ü Pf. Belegexemplar 10 Pf. Vediibren für Extrabeilagen ohne Postbesörderung 36 Mk. enit Postbeförderung 45 Mk Zllsrrale 4aesp BourgeoiSz. 20 Pf. frühere Schriften laut unsere« Preisverzeickmib —Tabellarischer Satz nach höberem Tarif. Leclamca anler dem Uedactioneßrlch die Spaltzeile 40 Pf. Inserat« sind stets an d, LrprSltt«» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pi-aovuw.-suuäo oder durch Postvorschuß. 1875. Bekanntmachung. Am 1. d. M, ist unS von einem deutschen Patrioten und warmen Freunde unseres Schub Wesens ein Capital von Drei Tanzend Reichsmark in 5proc Obligationen der Teplitzer Stadtanlcihe zur Begründung einer Sedan-TttftunH für die Realschule II. Ordnung allhier mit folgenden Bestimmungen übergeben worden: 1) die Zinsen von diesem Capitale sollen alljährlich am 2. September an 5 ausgezeichnete Schüler der hiesigen Realschule II Ordnung in Prämien von je 30 Mark vertheilt werden; 2) berechtigt zur Erlangung der Sedan Prämie von 30 Mark ist jeder Schüler, welcher die gedachte Realschule II Ordnung besucht, sich durch hervorragenden Fleiß ausge zeichnet hat und dessen sittliches Verhalten untadelhast ist. Die Bedürftigkeit bildet keinen Grund der Bevorzugung. — Die einmal erhaltene Prämie schließt die Zutheilung derselben für die folgenden Jahre nicht aus. 3) Ueber die Würdigkeit zur Erlangung der gedachten Prämie entscheidet daS Lehrer- Collegium der Schule unter Vorsitz des Direktors oder dessen Stellvertreters durch Majorität Bei Stimmengleichheit stiebt die Stimme des Direktors oder besten Stell vertreters den Ausschlag. Jedes Mitglied de? Collegiums ist berechtigt, Schüler, die den Anforderungen snd 2 entsprechen, zur Prärmiruna vorzuschlagcn. Die zu diesem Zwecke anzuberaumende Lehrer-Conserenz muß in den letzten 4 Wochen vor Beginn der Hundstagsferien abgehalten werden. 4) Die Vertheilung findet, so lange eine Gedachtnißseier in der Schule für den Sieg bei Sedan abgehalten wird, bei dieser Feierlichkeit durch den Direktor oder besten Stell vertreter statt; sonst aber alljährlich am 2. September und wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächsten Werktage. 5) Die 5 Prämien von je 30 Mark — soweit eine Kürzung, siehe unter'6) nicht statt finden muß — sind den Betreffenden al- Sparcasten-Einlagen zu behändigen. 6) Bei Ausloosung eines oder de- anderen Abschnitte- der überreichten Anleihe-Papiere ist daraus Bedacht zu nehmen, soweit thunlich, wieder ein 5 Procent Zinsen tragende- Werthpapier an die Stelle de- auSgeloosten cinzuthun; da- etwa zu zahlende Aufgeld ist eintretenden Falles an einer Prämie zu kürzen. 7) Für den Fall, daß die jetzige Realschule II. Ordnung ihren Namen wechseln sollte, so geht die gegenwärtige Stiftung auf diejenige Schule über, welche sich au- dem Stamme der hier gedachten Realschule II. Ordnung al- eine selbstständige Schule bildet, und entscheidet hierüber der Rath. 8) Den Schülern der gedachten Anstalt ist bei Gelegenheit der Sedanseier am 2. Scp- tember 1875 durch den Direktor Herrn vr. Pfalz Kenntniß von dieser Stiftung zu geben; dieselben find zum Wetteifer aufzufordern, und die erste Vertheilung der Prämien findet am 2. September 1876 statt. Diese Stiftung, welche den nationalen Sinn in unserer Juqeud lebendig zu erhalten und zu kräftigen, zugleich aber auch deren Erziehung und Bildung zu söroern bestimmt ist, haben wir unter Genehmigung der für dieselbe ungeordneten Bestimmungen mit großer Freude angenommen Dem Wtifter, besten Namen wir leider seinem bestimmt ausgesprochenen Willen gemäß nicht veröffentlichen dürfen, bringen wir hierdurch unseren tiefgefühlten Dank dar. Leipzig, am 4. August 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. Ör. Koch. W>'iicb R«s. ^ Bekanntmachung. > Nachdem da- Königliche Ministerium de- Innern die von unS unter dem 20. März dS. IS. 1 veröffentlichte Bekanntmachung, den Handel mit Theaterbillet« und Theaterzetteln an öffentlichen I Orten betr., ihrem gesammten Inhalte nach als zulässig anerkannt hat, so wird hierdurch aus »Grund tz 3 de- Gesetze-, die Sonn-, Fest- und BußtagSseier betr. vom 10 September 1870, sowie aus Grund 366, 10 de- ReichSstrasgesetzbucheS vom 15 Mai 1871, in Verbindung mit tz 4 der Verordnung, die Ausführung der Gewerbe Ordnung betreffend, vom 16. September 1869 und H 9 der Verordnung, den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, vom 18 December 1869, wieder holt Folgende- verordnet: 1) Da- Feilhalten, da- Anbieten und der Verkauf von BtlletS zu den Vorstellungen der » Stadttheater ist in den Vorräumen, Zugängen und auf den Vorplätzen der städtischen Theater, sowie auf dem Augustusplatze, der Goethestraße und den an da- neue Stadt- theater anstoßenden Promenadenwegen, desgleichen aus dem Theaterplatze, der Theater gaste und den die Umgebung dcS alten StadttheaterS bildenden Pcomenadenwegen und zwar Wochentag» während der Zeit von 10 Uhr Vormittag« bis 3 Uhr Nachmittag-, sowie von 5 Uhr Nachmittag- bi- 7 Uhr Abend-, an Sonn- und Feiertagen aber überhaupt verboten. 2) ES bewendet ferner bei der bestehenden Anordnung, daß da- Feilbieten von Theater zettel«, Operntexten und anderen dergleichen Preßerzeugnisten während der unter 1. bemerkten Zeiträume und an den daselbst bezeichneten öffentlichen Orten lediglich auf den, den betreffenden Verkäufern angewiesenen Ständen bis aus Widerruf gestattet ist, e» haben jedoch die Inhaber solcher Stände den in dieser Beziehung ihnen gegebenen Anweisungen genau und pünktlich nachzukvmmen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi- zu sechzig Mark oder mit Haft bi- zu vierzehn Tage« bestraft werden. Leipzig, den 2 August 1875. Le« Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Misch', Res. Bekanntmachung. Montag, de« tt. Augnst I87S soll die diesjährige Probe der Viertelspritzen Nr. 1, 5 und 7 auf dem Fleischerplatze, Mittwoch, den LR. A«g«st die der Viertelspritzen Nr 8, 10 und 15 aus dem Roßplatze, Freitag, den ZZ August die der Spritzen aus dem Neuthurme, Montag, den ZV. August die der Spritzen aus dem ThomaSthurme, Mittwoch, de« 18 August die der Spritzen aus dem Nicolaithurme stattfinvcn. Die den verschiedenen Spritzen zuqedacbttn Mannschaften haben sich hierzu an genannten Tagen Nachmittags ^7 Uhr pünktlich einzufindcn und wird den später eintreffenden Mann schaften die Auslösung entzogen Leipzig, den 1. August >875 DaS Kommando der Feuerwehr. Meister. Selchlüsse des Naths in drr Plenarsitzung vom 17. Juli 18/7.*) Die Stadtverordneten haben ». zu den Kosten der Herstellung der Wasser leitung in der MoschelcSstraße bi- zu den Grund stücken der Herren Pötzsch und Albrccht im Be trage von 698 50 Zustimmung erklärt, d. den Antrag des städtischen Verein- auf Prüfung der vorjährigen Vorkommnisse am Gtadt- theater auf sich beruhen lasten, c. die Herstellung von Bretdächern auf den Böden de» Leihhauses zum Schutz der dort lagern den Pfänder gegen durch da- desecte Dach durch dringende Nässe abgelehnt, und vielmehr Be seitigung der Zinkbedachung und Auslegung eine« Pappdaches beantragt, ä. einen au- ihrer Mitte gekommenen Antrag aus Prüsung der Frage, ob den Stadtverordneten da» Recht zustehe, sich, bcz. durch ihre Ausschüsse, ohne Vermittelung de- RatheS Auskunft über Angelegenheiten der Stadtgemeinde und deren Gerechtsame, von städtischen Beamten ertheilen zu lasten, durch ihre Erklärung, daß sic nach Z. 68 der revidirten Städteordnung Recht und icht haben, die dem Stadtrathe obliegende meindeverwaltung zu überwachen und daß chnen Krast Gesetzes zustehe die zur Ausübung ihres Controlrcchtes erforderlichen Erhebungen zu macken, als erledigt bezeichnet, e. ihr Einverständniß mit der widerruflichen Gestattung einer Abtrittsgrube nach Hartmann- schem System im städtischen Garten hinter Nr. 25 de- Neukirchhose- für die Grundstücke Nr. 24 und 25 daselbst ausgesprochen, k. den Kosten der Pflasterung des Wege- von der Lessingbrücke über den Fleischrrplatz nach der Promenade im Betrage von 4771 80 unter der Bedingung zugestnnmt, daß die Fahrstraße von der Lessingbrücke über den Platz, soweit thun lich gehoben werde, zugestiwmt, 8 Erörterungen darüber beantragt, ob die Vertiefungen der neuen Pflasterung am PeterS- thor in einer Nachlässigkeit dcS Unternehmers oder in der Art und Weise der Anordnung 'hrcn Grund haben, und l, zu der beschlossenen Verpachtung eine« Areal- streifcr.S vor dem Bonorand'schen Etablissement im Rosenthale an 1995 Q. E für den jährlichen ZinS von 15,27 pr. O E. behufs Bebauung zugestimmt. Die Angelegenheit o. wird dem Bauamt zur *) Bei der Redaktion de» Lageblatte» rinqrgangen «« 2k. Juli. Begutachtung, der Antreg unter g der Slraßen- bauveputatwn überwiesen, bei der Erklärung und Auffassung der Stadtverordneten zu ci wird unter der ausdrücklichen Bemerkung, daß die Stadt verordneten zur Ausübung ihre» Rechts und Er füllung ihrer Pflicht unmittelbaren Verkehr mit den Beamten nicht beanspruchen, Beruhigung gefaßt, im Uebrigen sollen die Beschlüsse nun mehr. soweit erforderlich, auSgeführt und hierbei die Bedingung unter k thunlichst beachtet werden; auch wird zu 1> Genehmigung zur Ausführung der vorgclegten Neubaupläne ausgesprochen. Da Herr Klarner der neuen Baufluchtlinie am KönrgSplatze Widerspruch entgegenstellt, daS von ihm dagegen in Uebereinstimmung mit einem Anträge der Stadtverordneten gestellte Verlangen, da- ihm durch diese neue Baufluchtlinie am Platze zur Straße zu entnehmende Mehrareal durch Areal auf der Fronte de» PeterSstemwegeS zu vergüten, im Interesse de- dortigen Verkehre-, der eine Verengerung der Straße nicht duldet, nicht erfüllt werden kann, somit die neue Bau fluchtlinie am Platze im Wege der Expropriation durchzuführen sein würde, zu letzterer aber nach obiger Sachlage und im Mangel eines dringenden OrtSbcdürsnisscS nicht zu gelangen ist, sö wird beschlossen, für den Klarner'schen Neubau an beiden Fronten eS bei den bisherigen Fluchtlinien zu lassen, und nur noch die Ncubautendeputation um Begutachtung der Frage der Verbrechung der Ecke zu ersuchen. Weiter wird beschlossen, die von Erfolg be gleitete Vertiefung de« an die südliche Vorfluth- schleuße sich anschließenden offenen Grabens für die Scblcußen aus dem rechten Elsteruser nutzbar zu machen, und diese unterhalb des Ducker« auf der linken Seite der Elster höher liegende Vor- fluthschleuß: mit geringem Gefälle in einer Länge von 410 Meter tiefer zu legen, dadurch die Wasser in jenen Schleusten vor dem Ducker zum Abfluß und den Wasserstand darin aus daS nor male Maß zu bringen, dadurch die Versumpfung jener Eckst«ußen nnd die hieraus entstehenven gesundhccksnachthcilrgen Folgen zu besertlgen, unv hierauf auS dem Betriebe nach Zustimmung der Stadtverordneten 36,900 zu verwenden, auch die in Folge der erwähnten Grabenoertresung den anliegenden Wicsenpacbtern entstandenen Schäden mit 108 72 Z nennt" Sckstcußen- rcparaturen zu vergüten. Die Deputationen für die Neu- und Straßen bauten zur Verdeckung der unschönen Hinter fronten der Sebastian. Bachstraße empfehlen für die Bebauung der BiSmarckstraße geschlossene Häuserreihen mit Parterre und 3 Gestock, ohne Dachwohnung mit reichen Fanden vorzuschreiben, damit diese Neubauten an der BiSmarckstraße in jeder Beziehung den Anforderung?« der Wohlanständigkeit und Schönheit entsprechen bei dem Verkaufe dem Rathc Genehmigung sowohl der Fahnden als auch insbesondere der inneren Einrichtung der Neubaue vorzubehalten, weiter aber die BiSmarckstraße aus der Seile, gegenüber dem Johannapark auf 32,5 Meter mit 4.5 Meter Trottoir», 12 Meter Fahrkörper, und 16 Meter PromenadenkieSweg mit 3 Baumreihen zu ver breitern; eS wird jedoch beschlossen, für Bebauung der BiSmarckstraße den Villenchar aller beizube- halten, und die Sache demgemäß an die Depu tationen zu anderweiten Vorschlägen zurückzu verweisen Hieraus wird zur Kenntniß gebracht, daß die vom Rath Patronats wegen für die Psarrstelle in Connewitz Vorgeschlagenen am 18., 25. dieses und 1. künst MtS Gastpredigten halten werden, und zu deren Beiwohnung ein RathSmitglied deputirt, ferner mitgctheilt, daß die Stadtverordneten den Kosten der Reparatur und Erneuerung von Matratzen für daS Alumnat der Thomasschule zugestimmt haben, so daß nunmehr zur Au!- sührung verschritten werden kann, und beschlossen, an Herrn Gutsbesitzer Leon hardt in Eutritzsch, Parcelle Nr. 136» in Eutritzsch für dessen Höchstgebot von 575 jährlichen ZinS unter den übrigen LicitationSbe- dingungen zu verpachten, dem Kaufmännischen Vereine für dessen Neubau an der Südseite der Schulgasse da- Vorspringen von zwei 1 Meter breiten Säulen oeS Mittelbaues um 30 Centimeter nach cingeholter Zustimmung der Stadtverordneten zu gestatten, den Stadtverordneten, welche ihren Antrag aus Erledigung der Herstellung eines WegcS zwischen den Bahnhöfen nach der Berliner Straße wieder- holt haben, den Stand der Sache mitzuthcilen, ein öfsenllichcö »Frauenbad zu erricbien, zu diesem Zwecke daS sogenannte Fischcrbad an der Pleiße für den baaren Kaufpreis von 2700 vom 1. October d I an zu übernehmen. in dem Bassin e»n öffentliche- Frauenbad mit Zellen ein- zurlckten. hieraus 10.900 zu verwenden, dem Architekten für Ausstellung der Pläne und An schläge 220 zu gewähren, unv Zustimmung der Stadtverordneten zu erbitten, dem Anträge der Stadtverordneten entsprechend, nach Ablauf der Oncrmesse 1876 die Kcambuden reihenweise, die Latlenstänbe >m Ganzen öffentlich zu versteigern, und zu diesem Zwecke die Kram buden im Lause der MichacliSmesse 1875 für die Ostermesse 1876 aufzukündigen. e. Endlich wird zur Kenntniß gebracht, daß da» Königliche Cultus-Ministerium aus den Antrag um Herbeiziehung der Kreise oder de- StaateS zu den Kosttu dw höheren BildungSanstatlen und um Errichtung eines S laatSgymnasiumS in hiesiger Stadt in erster Beziehung daraus verwiesen, daß bei Berathung der Position „für die Ge- lehrtcnfchulen und Realschulen" während de- Landtags 1871/73 ein ständischer Antrag des In halts „die StaatSregierung wolle in Erwägung ziehen, vd sich Uber Errichtung und Unterhaltung höherer Schulanstalten, sowie über Unterstützung derjenigen Städte und Landgemeinden, in denen höhere Schulen bereits bestehen, bestimmte Grund sätze feststellen taffen und da« Ergebniß der nächsten Ständevcrfammlung vorlczcn" ange nommen, daß dem seitens deö Königlichen Ministe riums unterm 8. November 1873 entsprochen, und in den Bericht der 2 Deputation der Zwciten Kammer über die betreffende Position des Aus gabe Budgets die dieSfallstge Erklärung de- König!. Ministeriums ausgenommen, und nur im Hinblick hierauf dieErtheilung einer besonderen Bescheidung deS RatheS aus feinen bezüglichen Bericht vom 18. Juli 1872 Unterlasten worden fei. Dagegen erkenne daS Königliche Ministerium bereit willig die Opfer an, welche die Stadt Leipzig für die lediglich unter eigener Collatur und Verwaltung stehenden höheren UntcrrichtSanstalten bringe, und sei eS ihm wohl bekannt, daß diese Schulen von einer namhaften Anzahl auswärtiger Schüler besucht werden und kaum mehr im Stande sind, dem von Jahr zu Jahr wachsenden UnterricbtS- bedürfniffe zu genügen, daß daS Königliche Mini sterium sich daher auch entschlossen habe, in daS der nächsten Ständeoerfammlung vorzulcgcnde Budget die für Errichtung und Unterhaltung eines Königlichen Gymnasiums in Leipzig erforder lichen Summen einzustellcn, daß eS gedenke, nach erfolgter ständischer Verwilligung unverweilt damit vorzugeben und hoffe, dadurch zugleich der Stadt eine nicht unerhebliche Erleichterung zu schaff:« L)cl Veclmo's Kunstausstellung. Selten >st unser permanentes Kunstinstitut in qualitativer Hinsicht so rück aus gestattet gewesen, al- in diesem Augenblicke. Ein: anze Anzihl bedeulender Gemälde hat sich zus: nmcngesunven, dem Kunstfreunde ein interessante« Bild kitnst- lkrffchen Wirken» uno Skr.bens, invioibueller Leistungsfähigkeit unv — Launen gewährend. Neben Achcnbach'S imposantem „Hasen von Ostende" und DcckerS prächtigem „Reineckc auf dem Pürschgange, die wir bereits er wähnten, glänzt eine Reibe tüchtiger Arbeiten und läßt da» vorhandene Mittelmäßige und Un bedeutende noch mehr in den Hintergrund treten Ein bunte», figurenreiches Bild ist Gatten'-
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