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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-11-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187511117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18751111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18751111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-11
- Tag1875-11-11
- Monat1875-11
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.11.1875
- Autor
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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Nebarts», «>» Lrpc»!ll«> Johannisgasse 33. Verantwortlicher Redacteur Ar. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redaction »«rminag« »on N—II Udr NochmiNag» »on 1 —L Uhr. Annahme der für die mlchst- foiaende Nummer destimmrcn Inserate an Wochentagen vis 3Uhr Nachmittags, an Sonn- nnd Festtagen früh bis '/,9 Uhr. L» den Filialen für Zus.-Iauahmr: Otto Klemm, Universilätsstr. 22, KoutS Lösche, Hainstr. 21, park, nur bis V,3 Uhr. M 315. V ' ^,i WpMrr.TagMM Anzeiger. OrM str WM, Lvcalzeschichte, HmdclS- und GkschäWMhL. Anflüge LS,600. Idounemen«»prt«»viertelj.-V,Mt, incl. Bringerlohn 5 Ms, durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 30 Pf. Belegexemplar l o Pf. Gcbiibreii für Extrabeilagen ohne Postbefördening 3V Mk. Mit Postbefördening -15 Mk. Inserate laesp Bourgeois;. 20Pf. Größere «Lchrisle» laut unserem PreiSverzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Neclame» nntcr dem ttedaction,strich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrpeditton zu senden. — Rabatt wird nickt gegeben. Zahlung peaenumoi-L»«to oder durch Postvvrschuß. Donnerstag den 11 November. 1875. Bekanntmachung. Nach 8 4 unter 6 in Verbindung mit § 2t de» Regulative» vom 15. November 1867 sind die hiesigen Grundstücksbesitzer verpflichtet, entlang ihrer Grundstücke Lrollotrs »»» Wra»tt- pl«tte» in der von un» zu bestimmenden Breite und Beschaffenheit zu legen. Dieser Vorschrift ist von vielen Grundstücksbesitzern, beziehentlich auf unsere Aufforderung, Folge geleistet worden, e» sind aber immer noch viele Lücken in den Trottoir» vorhanden. Die» zwingt un» diejenigen Grundstücksbesitzer, welche in der Befolgung der an sie bereit» ergangenen Lus- sorderuvgen bisher säumig gewesen sind, unnachfichtlich zur unverweilteo Trottoirlegung anzuhalten, während wir »tt Rücksicht aus den bevorstehenden Winter davon abseheu, von den Grundstücks besitzern, au welche eine solche Aufforderung noch nicht gelangt ist. während der nächsten Monate die Trottoirleguna zu verlangen. Wir machen aber hierdurch bekauut, daß 1» »äähste« Früh» 1«hr« die Herstellung der dann noch rückständigen Trottoir» verlangt, und da nöthig, die betreffenden GruudstückSmsitzer zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten werden augehalten werden. Wir geben un» der Erwartung hin, daß die Betheiligten durch Vorstehende» sich veranlaßt finden «erden, bereit» während de» Winter» Vorbereitungen daz« z» treffen, daß mit Beginn de» nächsten Frühjahres die Trottoirleguag vor ihren Grundstücken rasch erfolgen kan«, und daß sie nicht erst besondere Aufforderung abwarteu werden. Leipzig, den 4. November 1875. De» Math der Dt«dt Leipzig. vr. «och vr Reichel. Bekanntmachung. Der Zuschlag de» zur anderweiten Berpachluug versteigerten Rittergutes SraSdorf mit Eradefeld und Eortitz ist für da» im VerstergerungSlermine gethane Höchstgebot erfolgt und werden daher in Gemäßheit der VcrsteigerungSbedingungen die übrigen Bieter hiermit ihrer Gebote entlassen. Leipzig, den 9. November 1875. De» Rath der Stadt Leipzig. vr stoch. Eerutti. Der Inhaber de« abhanden gekommenen Spareast-»- QutttuugSduches Rr. SS78S wird hierdurch aufaeforder t, sich damit binnen 8 Monaten unv längsten» am 11. Februar 187» bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um sein Recht daran zu beweisen, oder e» gegen Belohnung zurückjugeben, widrigenfalls der Sparcassen-Ordnung gemäß dem Anzeiger der Inhalt de» Buche» auSsezahlt werden Wird. Für die am 13 September d. I. aufgerusenen Sucher Rr. G7L8T und Soolo H» Rr. AAB7 läuft diese Frist am 15. December d. I. ab. Leipzig am 9. November 1875. Dl« B«r»alt«ug des Leihhauses »ud her Spareaste. Bekanntmachung. Der a» L R»»e»ber d. I. sLllige vierte Lernet« der Sruudsteuer ist nach der zum Gesetz vom 25. Juni vorigen Jahre» erlassenen Abführung-Verordnung vom 29. desselben Monat» mit zwei Eseuuige» ordentlicher Sruudsteuer vo» jeder Steuereinheit zu entrichten, und weiden die hiesigen Grundsteuerpflichtigen hierdurch ansgesorvert. ihre Steuer beträge »ehst de» städtische« Gefälle» a« A,2 vo» der Steueret»heit vo« ge» »auute» Lage ah bis späteste«« Ist Lage »ach de«ef-lbe» au die Stadtsteuer» «tnuahuae hier — Rittersteahe LS. Seorgeuhall« L Lreppe recht- — zu bezahlen, da nach Ablauf dieser ffrist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen einireten müssen. Gleichzeitig find die von den Kirchenvorständen zu St Thomä unv kl. Nicolai bereit» a»S- geschriebeuen Steuerzuschläge «ach Höhe vo» V,3K68 von der Steueretuheit (— V» des sog. städtische» St»pl»»sD mit zu entrichten unv haben Sruud-uckSdesttzer «Ich»» lutherischer ikousessto», welche von dem Rechte der Rückforderung dieser aufzuerlegenve« Steuer Gebrauch zu machen beabsichtigen, bis späteste»- de« L. D«e«»brr bt-ses Jahres, bei Berlnst de» RücksorderungSrechte» für den diesjährigen Sleuerdetrag bei vorgedachter Stadt- stenereiouahme schrfftlich wie portofrei Erklärung abzugeben Leipzig, den 28 Ortober 1875 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die silr dieses Jahr vo« V. bis spätesteuS de» LI. Ro»e«ber eiuzureiche^de» Hausbewohueriiste« betreffeud. Mit Rücksicht auf die angeordnete Korterhebung der zeilherigen Abgaben und auf die in Folge - dessen au-zuführende Aufstellung der Gewerbe» und Personalsteuer für da» Jahr 1876 macht sich ^ die Sluforderuug »o» Hausbewohuerltsteu wie tu de» frühere« Jahren nothwendig und werden die Hausbesitzer und deren Stellvertreter wie auch insbesondere die Inhaber von Mieth- abtheilungen und bereu Lbmiether hierdurch aufgesordert. die in der gedachten den Hau-listen bei gegebenen Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften gewissenhaft beobachten zu wollen, da außerdem die in 88 8 und 10 augedrohten Nachtheile für die Betheiligten rintreten müssen. Kall» die au-gehändigteu Formulare von HauSlisten und Bekanntmachung unzureichend sind, werden dergleichen bei der Stadtsteuer. Einnahme — Ritterstraße 15, Georaenhalle 1 Treppe recht», Zimmer Rr. 4 — all»» auch die »»»gefüllten Hau»bewohner1tsien abzugeben sinv, verabreicht. Leipzig, den 27. Oktober 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgt. Taub«. Städtischer Verein * Leipzig, 10. November. Die gestrige ver» sammlung de» Städtischen Verein» war zahlreich besucht und bauerte, da Herr Abvocat Francke für seinen Vortrag über da» HülfScassenwesen über zwei Stunden Zeit beanspruchte, fast bi» Mitter nacht. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war vie Berathung über die bevorstehenden Stadt- verordnrten-Wahlen. Nach kurzer Debatte entschied sich die Versammlung dahin, ein Comitb von fünf Mitgliedern mit ver Einleitung der Agitation zu beauftragen. Al» Mitglieder diese» Comitb wurden gewählt die Herren Advocat Rudolf Schmidt, Advocat vr. Tannert, Lehrer Iuliu» Dörfer, Vergolder Reichert und Kaufmann Robert Leue. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Vortrag de» Herrn Advocat Francke über da» HülfScassenwesen. Der Redner begann mit den Tasten der alten Innungen und erläuterte die historische Entwickelung der ZwangScasseu in Sachsen, welche» er als ein» der vorgeschrit tensten Länder in Deutschland in Bezug auf Gewerbecasien» Verhältnisse bezeichnte. Die In nungen seien von jeher mit großer Vorliebe gepflegt worden. Die Vereinigungen der Meister genossen freilich ausgedehnte Pnvelegien, während diejenigen der Gesellen unter staatlicher Bevor mundung standen. Durch da» Mandat von 1810 Wurden in Sachsen die Tassen der Gesellen auf gelöst, die Bestände und da» sonstige Zubehör derselben an die Innungen überliefern Daraus entstanden die Zwang» - InnungScaffen. Der Gesetzgeber ging damal» von dem Grundsatz au», daß die Gesellen in keinem Fall die Verwaltung der Lassen in der Hand haben sollten, man über, trug sie den Meistern, den Innungen, und die Folge war, daß die gesammten Verhältnisse der Tassen lange Jahre in große» Dunkel gehüllt waren. Wenn sich auch nicht läugnen läßt, daß der Staat da» Wohl der Arbeiter mit im Auge hatte, so war doch sein Mißtrauen gegen die Arbeiter unverkennbar. Dieser Zustand bestand in Sachsen bi» zum Jahr 18S1. In diesem Jahre kam ein neue» Gesetz, welche» in Wirklichkeit an dem alten nur wenig änderte. Die alten Innungen bestanden fort, eben so wurden die alten Tassen beibehalten, jeder Arbeiter war nach wie vor gezwungen, diesen Tassen beizutreten, und nur hinsichtlich der Verwaltung war die Neuerung getroffen, daß Arbeiter-Au-schüsse dabei Mitwirken sollten. In- dessen die letztere Einrichtung ermangelte de» praktischen Werthe» für die Arbeiter, da ihnen thalsächlich viel zu wenig Einfluß auf die Tasten eingeräumt war Im Jahre 1868 erschien ein« Novelle zu dem Gesetz von 1861. Danach wurde der sogenannte Tastenzwang in Betreff ver Be- gräbuiß- und Kranken-Tassen zwar aufrecht er> halten, indessen ein Fortschritt geschah doch in sofern, al» man den Arbeiter nur zwang, irgend einer, nicht aber einer bestimmten Tasse an- zugehvreo. Der Redner warf nunmehr die Krage aus: Ist e» überhaupt gerechtfertigt, Jemanden zu zwingen, sich in einer Tasse zu versichern? Er erklärte, auf diese Frage nicht näher eingehen zu wollen, da gar keine Aussicht dafür vorhanden sei, daß unser bureaukratische» StaatSwesen von dem einmal eingeführten Versicherungszwang der Arbeiter zurücktommen werde. Hier unv da stoße man zwar auf die Anschauung, daß der Zwang sich nicht rechtfertigen lasse, man sei aber auch sofort mit sder Bemerkung zur Hand, daß die Aufhebung de» Zwange» nicht opportun sei. Der Zwang werde eben einfach au» politischem In teresse beibehalten. Mit Hülfe der ZwangScasseu könne der Arbeitgeber den Arbeitnehmer besser beherrschen und auch die Vertreter der Gemeinde seien Gegner der Beseitigung de» Zwange», weil sie befürchten, .daß zu große Anforderungen hin sichtlich der Unterstützung von Arbeitern an die Gemeindecaffen gestelU werden würden. Hieraus bezog sich der Redner auf da» Buch de» vr. Max Hirsch, welche« sich gegen den Tassenzwang ausspricht, und betonte einige Nach- thei e, welche die ZwangScasseu für die bei ihnen versicherten haben. Ein sehr wichtiger Punct sei namentlich der Mangel an Freizügigkeit. Wer «egen Wegzüge» au» der betreffenden Taffe au»« scheide, verliere sei» Eiugezahtte». Im Jahre l8K8 fei die vuodesgewerbe-Ordnung in Kraft getreten, welche den Zustand der Dinge, wie er in Sachsen bereit» bestand, auf den Norddeutschen Bund übertrug. In diese« Gesetz befand sich der vielbesprochene 8- 14t» welcher tn Preußen Anlaß zu den verschiedenartigsten Auslegungen gegeben hat. Die Minister Itzeuplitz und Achenbach gaben Verordnungen, welche in direktem Widerspruch zu der Auffassung de» Bundeskanzleramt» standen, indem sie die freien HülfScaffen durchaus auch der staatlichen Obnaufficht und Genehmigung unter stelle a wollten. Die Krage, ob freie Hülf«cassen in Sachsen einer solchen Genehmigung bedürfen, könnte zweifelhaft sein, indessen die Krage ist nicht praktisch geworden, weil die freien Tassen that« sächlich keinerlei Anfechtungen seit«» der Regie rung erlitten. Nachdem der Redner die Entstehungsgeschichte de» 8 141 der ReichSgewerbe-Ordnung ausführlich geschildert, gelangte er zu dem gegenwärtig dem Reichstag vorliegenden Gesetzentwurf, dessen Schwerpunkt er darin fand, daß e» sich darum handele, ob Da», wa» Schulze-Delitzsch seit 20 Jahren auf dem Gebiet der Arbeitercassen erkämpft, ausgehoben werden sollen. Agitationen für und wider da» Gesetz hätten bereit» be gonnen, erstere natürlich meist in den Kreisen der Fabrikanten. Au» den Interpellationen, welche Schulze-Delitzsch über diese Angelegenheit im Reichstag «ingebracht, ergebe sich klar, daß nicht socialvemokratische Bestrebungen im Spiel seien, sondern e» handle sich um ein alle Volksschichten tief berührende» Gesetz Diese Auffassung scheine auch im Reichstag selbst die Oberhand gewonnen zu haben, wa» sich namentlich dadurch zeige, daß nach den neuesten Nachrichten der Abgeordnete Bebel, welcher die bekannte Rede über den Gesetzentwurf gehalten, in die Eommisfion gewählt werden solle. Entschiedene Verwahrung glaubt der Redner gegen die Haltung de» „Leipz Tazebl." gegenüber der Hülftcasienfrage einlegen zu sollen Diese- Blatt stehe auf dem thörichtcn Standpunkt, daß e» den Gesetzentwurf de» VundeSrathe» ver- theidige, weil er von den Socialdemokraten an gegriffen werde. Der Redner crtirte mehrere Artikel de» gedachten Blattes au» denen hervor gehen sollte, daß dasselbe für die ZwangScasseu im Ginne de- Bunde-rathe- nur wegen der da gegen gerichteten feindseligen Haltung der Social demokraten eintrete, und er meinte, die Bewohner Leipzig- hätten alle Ursache, dagegen zu pro- testiren, daß ihnen etwa eine derartige An« schauung in die Schuhe geschoben werde.*) An sich anzuerkennen sei die einhertliche Regelung de- Hülfcassenwesen» durch da- Gesetz, ferner, daß die Tasse die Rechte juristischer Personen er langen sollte Al- hauptsächliche Mängel zeigten sich die Verstärkung de- Cassenzwange», die Be schränkung aus die Kranken- und Begräbnißcassen, die Untergrabung der freiwilligen HülsScassen, welche insofern hcrbeigesührt werde, al- eine Ver bindung der HülsScassen mit anderweiten Orga- *) Der Vorwurf riuer „thörichtea" Haltung ist. da er au» de« Muudt de- Herrn Adv. Francke kommt, uu» »ur schmeichelhaft. Hätte dieser Herr aufmerksamer getese», so würde er gefunden haben, daß wir zu dem fraglichen, Gesetzentwurf durchaus nicht so stehen, wie er sich riubildet. Noch ia der Nr 30» de- Lageblatte« vom 5. November ist au-drücklrch gesagt, daß den Augri,frn brr socialdemokratischea Press« gegenüber eine rriu odjective Betrachtung des Inhalts de» Gesetzen twurs« geboteu sei, uud ia Nr. 312 vom 8. Nov. ,st wöttl'ch Folgende« gesagt: Die Hüls-cassrngesetzgeduag, welche zur Zeit dem Reichstage vorl"g», verfolgt anscheinend nur de« human,tären Zweck, in sämmrlicken Staaten de« Reith« da- System der Zwang-cassrn rin- zusühren, dir deu Arbeitern ia K«ankhe tSfLllen aus reichende Hülse gewührrn sollen. Und »rnaoch ent halten die Lntwürse mancherlei B«st>mmungen, in denen sich das krbea und Treiben unserer Zeit widerspieg-.lt, di« einem te der nickt uobereckt gren Mißtrauen ihr Dasein verdanken. Die Führer der Socratdemokraten haben e« verstanden, sich eine- großen Thrile« der Eassenvrrbävde zu de- mächtigen und dieselben zu agitatorischen Awrck n zu verwenden. Würde nun die Rerck-regierung die Verhältnisse der Hülf-caflen gesetzlich regeln, ohne zugleich jenen Urbelständrn einen kräftigen Riegel vorzuschiebrn. so würde man den Socialrfirnsührern nur den Befallen thun, dir Waff-n, m,t denen sie dt« gegrnwärt'ge Staat«- und Gesellschaftsordnung bekämpfen, zu schärfen und krieg-tüchtiger zu machen. Na» dieser Sachlage ,st e« wohl sehr begreiflich, wenn die Socialoemokraten im Rerch-tage r»ne im Grunde doch dem Wohl de- Arbeiterflandes dienliche Vor! >gr mit Energie bekämpfen. Wir vrrtberdigen also den Gesetzentwurf nickt deshalb, «eil er von den Socialdemvkratrn angegriffen wird, sondern wir finden die Angriffe der letzteren sehr de- greisticb, weil der Entwurs Bestimmungen enthält welch« deu Socialdemokralen nicht gefallen. Wa« übri gen« die Srwobnerschast Leipzig« al« solche mit der Ansicht de« Tageblatt« übe, den Grsetzentwur' zu thun haben soll, ist ouS «„erfindlich. D Red. d. Tagebl. nisationea de« Arbeiter verboten sei, und endlich die staatliche Bevormundnng. Der Redner schloß mit der Bemerkung, daß leider auch die sächsische Regiernng in neuester Zeit von ihrer wohlwollende« Haltung gegenüber den Hirsch-Duncker'schen Ge werkoereinen und deren Tassen zurllckgekommen sei, indem sie verlangt habe, daß diese sich unter da« LereinSgesetz stellen sollten, ein Verlangen, daS jene Organisationen vernichten müsse, und er bat schließlich die Versammlung, Stellung zu dem Gesetzentwurf der Regierungen im Sinne seiner Darlegungen zu nehmen. ES handle sich darum, den Frieden im Staat zu erhalten, dazu sei aber jene- Gesetz nicht geeignet. (Beifall) An den Bortrag knüpfte sich eine sehr lange und lebhafte Debatte. Die Herren Giegi»- mund und Tapezierer Ludwig waren im großen Ganzen mit der Regierungsvorlage uud dem ZwangScharakter der HülsScassen einver standen, während die Herren Peter Ullrich, Ulbricht, Erhard Schneider und Grade hand in mehr oder minder scharfer Weise sich dagegen und für die freie Verwaltung der Taffen durch die Arbeiter an-sprachen. Herr Jahn, welcher mehrere Jahre lang Verwalter einer Tasse nach Hirsw-Duncker'scher Art gewesen, machte diesen Tassen den Borwurf, daß sie ihre M-tglieder zwiugen, einer bestimmten politischen Partririchtung anzugehören, woraus Herr Advocat Francke entgegnete, daß Da- nicht der Fall sei, wre sich au« den Statuten sofort ergebe. Herr Jahn erwiderte, früher sei e» so gehalten worden, wie er angegeben. Nachdem noch die Herren Schmidt und Nagel sich kurze Bemerkungen verstattet, beschloß die Versammlung, daß der Vorstand beauf tragt werde, im Namen de- Verein« eine Petition mit zu unterzeichnen, deren Schlußsatz folgendermaßen lautet: Demzufolge beebrru wir uus, an den hohen Reich-tag da- dringende Gesuch zu richten: Hockverselb« wolle di« Gisetzeuiwürs« de- Reich«kanzlrramtS zum Zwecke der freien, genossenschastl-chen Entfaltung des Hüli-coffeu- «rse»S einer vollständigen Revision unterziehen uud in-beiondne 1) im ersten Gesetzentwurf die Neurinfiihrung de» veitrag-zwange- der Aibeitgeber und de« Lohnbeschlag- nahmerrchts derselben beseitigen und auch die bestehende» ZwangScasseu zur Besoldung von einem bestimmte» nahen Termin on verpflichten; 2) Da- Gesetz über die gegenseitigen Hülf«cassen auch für dir Sterbe-, Invaliden-, Atter-Versorgung--. Witt- wen , Waisen- und a drre Hülf-cassrn gülttg machen; I) statt der Anerkennung durch dir VerwaltunqS- bebörden die gerichtliche Eintragung, wre bei den Ge nossenschaften, rinsübien; 4) dir gemeinsame Mitgliedschaft der gegenseitige» HülsScassen nnd anderer gesetzlich erlaubten Gelevschaste» und Vereine, unter Vorschrift völliger Tassenirrnnung, gestatten; 5) die bevorrechtete Stellung der Arbeitgeber bei der V«,Wallung der HülsScassen ausheben; k) die Wahl. Befugnisse und Pflichten de- Vorstände» nnd Ausschuss«», sowie die Reckte der Generalversamm lung al« vdrrfier Verein-,, stanz besser frststelleo, dagegen dir Rrcht«v«rmindrrm>g der Borstaud-mltglirdn bezüg lich dn Uutnstützuugea fall,» lassen;
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