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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-08
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1870
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TagM alt Anzeiger. der Kmizl, BqirkSzmchir und diS MP dir SM Schziz. M 22«. Montag dm 8. August. 187«. Bekanntmachung, Bei dem Unterzeichneten Bezirksgericht und dessen gerichtsamtlichen Abteilungen ist heute Herr Schneidermeister Heinrich Ernst Gustav Jena au Stelle des zurückgetretenen Herrn Schneiderobermeisters Johann Gottlieb Hesse als Sachverständiger für das Schneider- Handwerk an und in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 5. August 1870. DaS Direktorium deS Königlichen Bezirksgerichts daselbst. vr. Rothe. Bekanntmachung. Mit Genehmigung deS Königlichen Ministerium der Justiz ist die Besorgung der in Folge deS Gesetzes, die Einführung der EivilstandSregister u. s. w. betr., vom 20. Juni 1870, den gerichtlichen Unterbehörden erwachsenden Geschäfte bet hiesigem Bezirksgericht der VHI gerichtsamtlichen Abtheiluug desselben überwiesen worden. Leipzig, den 2. August 1870. DaS Direktorium deS Bezirksgerichts. Vr. Rothe. Bekanntmachung. Das Pfarramt zu Taucha ist zu Michaelis d. I. anderweit zu besetzen und eS werden diejenigen, welche sich darum bewerben wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 3. September d. I. bei uns einzurerchen. Leipzig, am 1. August 1870. Der -Rath der Stadt -einzig. vr. Koch. Schleißner. Ocffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 27. Juli 1 870. (Aus Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Der Vorsteher dis Collegiums, Herr Avvocat vr. Georgi, heilte aus der Registrande zunächst mit, daß mittels Raths« chreibenS der Dank Sr. Majestät deS Königs von Preußen itr die in der Höchstdemselben zugegangenen Adresse aus gesprochene patriotische Gesinnung der derven städtischen Körper schaften Leipzigs cingegangen fei (dasselbe ist in Nr. 209 diese- BlattlS miigecheilt), sowie daß die königliche StaatSregieruug die Statuten der zu errichtenden Borschußbank bestätigt habe, nachdem die Anträge deS CollegiumS in den Statuten Berücksichtigung gefunden hätten, und daß die Constituirung deS VerwaltungS- comiteS nun ungesäumt erfolgen werde, damit die Bank ihre Tätigkeit so rasch wie möglich eröffnen könne. Hierzu bemerkte der Herr Vorsteher, daß von der Wahl- deputanov die Herren Aoo. WackSmuth, Goetz, Fiedler, Kreutzer, Wavckel und Zimmermann zu Mitgliedern deS VerwaltungS- comite's ernannt worden seien, und daß diese die Wahl sämmtlich angenommen hätten. Zur Tagesordnung übergehend berichtete NamenS deS Bau- auSschusseS Herr Vicevorsteher Director Näser über folgende RathSzuschrift: „Die Herren Stadtverordneten haben zu unseren auf GaS- nod Wasserleitung, Ventilation und Waschgeräthe für daS neu« Krankenhaus bezügl'chen Beschlüssen zwar Ihre Zustimmung er- theilt, dieselbe jedoch an zwei Bedingungen geknüpft und außerdem gew.sse Bedenken gegen die Anlage der Wasserleitung unS zur Erwägung gegeben. Diese Bedenken werden sorgfältiger Prüfung unterzogen werden und, dafern sie sich als begründet Herausstellen, die gebührende Berücksichtigung finden. Von den Bedingungen werden w,r die erste, daß die Arbeiten in Submission gegeben werden, überall wo eS thunlich ist erfüllen, wie denn diese Form der Arbeitsoergebung bekanntlich ohnehin die Regel bildet. Das bei einem derartigen Unternehmen einzelne untergeordnete Arbeiten Vorkommen, die sich au- praktischen Gründen nicht wohl in Sub Mission geben lassen, ist eine bekannte Erfahrung, und Sie werden zweifellos jene Bedingung in demselben Sinne aufgefaßt haben. Be finden wir unS also in diesem Puncte mit Ihnen im Einverständnisse, so bedauern wir. ein Gleiches von der anderweiten Bedingung, daß )ei der Submission die Arbeiten Nicht nach den von unS „be lebten" Gruppen, sondern nach technischer Sonderung, also in Arbeitsgattungen vergeben werden, nicht sagen zu können. Ein Verfahren, wie Sie es hiernach verlangen, würde die Ausführung selbst schlechthin unthunlich machen. ES müßte der übrige Bau allemal auf so lange ruhen, b s die betreffende ArbekSgattung vollendet wäre; da aber die zu jeder einzelnen „Gruppe", wie Sie eS nennen, gehörenden Arbeiten stets in einander greifen und nicht zerrissen werden können, so müßten, wenn die Arbeit selbst gefördert werden sollte, die verschiedensten Unternehmer gleichzeitig an ein und derselben „Gruppe " beschäftigt sein. Abgesehen davon, daß dies auch räumlich unthunlich wäre, so liegt es auch auf der Hand, daß die schlimmsten Verwirrungen, gegenseitigen Behin derungen, Störungen, Streitigkeiten und Widerwärtigkeiten aller Art daraus entspringen müßten, unter denen schließlich da-Bau- Unternehmen selbst die schwersten Nachchrile, unvermeidliche Ver zögerung erleiden, die Tüchtigkeit der Herstellung aber in jedem Falle wesentlich beeinträchtigt werden würde. Unsere Techniker erklären ein solche- Verfahren für geradezu unmöglich. Der einzige Grund, den Sie anführen, ist der, weil sonst zu befürchten stehe, daß sich Niemand an der Submission betheilige, indem die Arbeiten von unS derartig untereinander gemischt seien, daß Kupfer-, Blei- und Eisenrohre zugleich zur Vergebung gelangen. Diese Befürchtung ist, wie wir meinen, nicht begründet. CS giebt in Leipzig Gewerbtreibende genug, welche auf derartige mannichfaltige Herstellungen eingerichtet sind, wre die Erfahrung gelehrt hat, und Sie scheinen dabei außer Acht gelassen zu haben, daß nicht leicht irgend ein Unternehmer die Kupfer- rc Rohre selbst fabricirt, daß vielmehr jeder dieselben bestellt oder bezieht und sie bei der Arbeit verwendet. Wenn also Ihr Satz überhaupt Anwendung litte, so müßte derselbe Uebelstand auch bei einer nach Ihrer Bedingung gemodelten Submission eintreten. Die einzig mögliche Art, einen Bau wie den fraglichen gehörig auSzuführen, ist die von unS gewählte Modalität, und wir müssen Sie daher auf das Dringendste ersuchen, von der erwähnten Bedingung wieder abzugehen. Mit diesem Ersuchen verbinden wir die Erklärung, daß wir auch hier, wie steiS, bei den Submissionen hiesige Gewerbtreibende vorzugsweise berücksichtigen werden, dafern dieselben bessere oder gleiche Gewährleistung für tüchtige Herstellung bieten, wie die Auswärtigen, und dafern weder finanzielle noch technische Rück- , t * j i.H 's iß -
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