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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700831
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-31
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1870
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7794 BekanutmachMg. Mehrere an unS gerichtete Anftagen veranlaffen unS, hiermit bekannt zu machen, daß wegen regelmäßiger Abhaltung-y diesjährigen Leipziger LkttchaettSweefse irgend eine Abänderung zur Zeit nicht getroffen worden ist. Leipzig, am 30. August 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. Koch. Schleiß»«. Bekanntmachung. Wegen emeS SckttußmbrueS wird die Doferrstraffe, Kirchgaffe und Johanae-gaffe vom 30. August d. I. ab biß auf Wertere- für den Fährverkehr gesperrt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 28 Auaust 1870. vr. Koch. Schleißuer. Evangelisch-Reformtrte Gemeinde zu Leipzig. , Nachdem die Renovation unserer Kirckenräume vollendet ist, wird der Gottesdienst der Eoangelisch-Reformirten Gemeinde von Sonntag dea äi September ab wieder in der Reformiret« Kirche früh S Uhr abgehalten werden. Leipzig, den 29. August 1870. DaS Confistorium der Gvangeltsch-Reformirte« Gemeinde. vr. Ioh. Georg Dreydorff, vr. Carl Lampe-Btscher, d. Z. Vorsitzender. d. Z. Schriftführer. Bauplatz für ein Börsengebäude gesucht. Nach §. 8 der neuen Börsenordnung hat die Handelskammer für „ausreichende und geeignete Räumlichkeiten" für die Börse zu sorgen. An solchen fehlt eS zur Zeit für vie Productenbranche. Von einer zu diesem Zwtcke berufenen Commission ist eS aber für wünschenSwerrh eroch et worden, die Fonds- und die Produktenbörse, sowie ferner die Garnbörse, die Börse»» Halle, die Handelskammer und ähnliche Institute in einem Gebäude zu vereinigen. Vor der Beschlußfassung ist jedoch zu erörtern, ob ein Bauplatz gefunden werden kann, dessen Preis bet paffen der Lage nicht zu hoch erscheint, um die Ausführung dieser Idee ohne unverhaltatstmasttge Opfer z» ermöglichen. Von der Allgemeinen Deutschen Credit - Anstatt ist der Handelskammer die Abtretung eines entsprechenden Theiü- deS von rhr erworbenen Areals, auf welchem zur Zeit daS GcorgenhauS sich befindet, zum Kostenpreise angcboten worden. Da jedoch gegen die Lage dieses Platze- Einwendungen erhobest worden sind, so hat die Handelskammer den Unterzeichneten Ausschuß noch Mit weiteren Erörterungen beauftragt." Die Erwerbung emeS Gebäudes, welche- durch bloßen Umbau zu dem angegebenen Zwecke hergerichtet werden könnte, iß sicht au-gescklcsftn. Bedingung ist aber jedenfalls di« Lage in der inneren Stadt. Zu näherer Auskunft sind die Uuter- zeichneten bereit. Anerbietungen mit Angabe de- FlächenraumeS, de- Grundrisse- und de- Preise- sind längstens bis zum IS. September d. I. schriftlich auf dem Bureau der Handelskammer, Neumarkt 19, I, einzureichen. Le.pzig, im August 1870. Der Handelskammer-AuSfchust für die Dörfeuloeal - Frage. Raymund Härtel. Hugo Scharf. Franz Wagner. vr. Gensel. S. Ocfftntliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 24. August 1 870. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung ) En ferner eingegavgeneS RatbSschreiben lautet: „Wir thellen Ihnen mit, daß wir uns schließlich der von Ihnen gestellten Bedingung bezüglich der Vergebung der Arbeiten zur Herstellung der Wasser- und GasleitungSanlagen im neuen Krankenhause gefügt baben, aber nicht etwa, weil wir von der Zweckmäßigkeit dieser Bedingung überzeugt worden wären, sondern lediglich um deswillen, weil wir die durch Weiter verfolgung der obwaltenden Differenz nolhwendig herbeigeführte Verzögerung de- Baue- vermeiden wollten. Um aber da- gleiche Moment für unS in anderen Fällen nicht abermals zwingend werden zu lassen, wollen wir versuchen. unS mit Ihnen zunächst ohne weitere Dazviicher kauft zu verständigen. Zu diesem Zw, ck- knüpfen wir an den vorliegenden Fall an und bemerken, daß Sie selbst die giößere Zweckmäßigkeit der in Ihrer Bedingung liegenden ArbntsdlSplsttivn vor der von dem Bauamte beantragten nirgends nachgewiescn haben, sondern daß auS der Motioirung Ihrer Bedingung zweifellos zu entnehmen ist, daß für Ihre Entschli ßung lediglich Gründe «maßgebend ge wesen sind, welche nicht sowohl auS den Interessen deS BaucS selbst sich herleuen lasten, als vielmehr neben demselben zu suchen sind. Wir meinen ab.'r, daß solcke Gründe, so gut sie auch g meint sein mögen, für unsere Bauausführungen nicht maaßgebrnd sein dürfen. Ohne uun Weiler darauf zurückmkommeu, welche technische Rücksichten dsS Bauamt bestimmt haben, so, wie geschehen, die ArbeilSvergebung zu beantragen, müssen wir hier doch der An schauung begegnen, als ob für un« über technische Fragen ein andenS Gutoch en bestimmend fein könne und dürfe, alS da- un serer verpflichteten Fachmänner. Werden diesen Gutachten von anderer Seite Anträge gegenüber gtstellt, so w,rden wir un ser« verpfl'chtelrn Techniker darüber zu dören nicht verabsäumen und denselben, wenn sie sich damit einverstanden erklären, bereit willig en sprechen, ist dich aber nickt der Fall, dann werden wir auch dieselben ablehnen müssen. Handelten wir ander-, dann würden wir in Vcraniwoitlichkeilen hin ein geratheu, welche die Verwaltung nickt zu übernehmen vermöchte. Auch im vorliegenden Falle würden wir haben also verfahren Müssen, wenn da- Banamt nicht erklärt hätte, daß Ihrer Be- . dinguvg entsprochen werden könne, wenn auch mit sonst zu ver meidender Zeilversäumniß und mit größerer, nur durch eine ver schärfte, mehr Aufsichtskraft erheischende Controle auszugleichender Gefahr für die Solidität der Ausführung der Arbeiten. Abgesehen hiervon bitten wir aber, diese Frage noch von eine« allgemeineren GesichtSpuncte beleuchten zu dürfen. Und hier stelle« wir mit aufrichtigster Genügt huung den Satz an die Spitze, daß Rath und Stadtverordnete schon seit langer Zeit in allen wich tigeren Principien sich in einem Einverständniß befinden, welches nichtS zu wünschen übrig läßt und deshalb für beide Theile hoch» erfreulich sein muß. Nun giebt aber die Erfahrung an die Hand, daß überall da, wo zwischen Verwaltung und Controle ein sol che- erfreuliche- Verhältniß nicht besteht, vielmehr ein fortwäh render Kampf über große Grundsätze geführt wird, über diesem Kampfe die kleineren Einzelfragen in den Hintergrund treten, so daß hierbei der Verwaltung in der Ausführung hemmende Schwie rigkeiten von der Controle zumeist n'cht erhoben werden. Anders dagegen stellt sich gar häufig daS Verhältniß heraus, wen» zu solchem Principien kämpfe Veranlassung nicht gegeben ist. Und da ist unser Fall. Dann sucht bei der Controle da- Bedürfniß selb- ständigm Auftretens sich anderwärts Befriedigung zu verschaffe«, und diese- Bestreben wirft sich, weil ein andere- Object fehlt, auf Detail- in der Ausführung, mit einem Worte: eS macht sich der Wunsch der Mitverwaltung bei der Controle geltend, und diese Überschreitet damit nicht nur die Grenze ihrer Befugnisse, sonder» nimmt auch einen Theil der der Verwaltung obliegenden Ver antwortung auf ihre Schultern, waS nolhwendig 'ihre Stellung ivcorrect macht, zugleich aber auch der Verwaltung, ungeachtet jener Erleichterung in der Verantwortlichkeit, doch die Führung der Geschäfte so erschwert, daß darunter die öffentlichen Interesses nur zu häufig leiden wüsten. Wir glauben, die- könnte und sollte ander- sein, zumal daun, wenn die Verwaltung stet- Bereitwilligkeit an den Tag legt, de« Wünschen und Anträgen der Gemeindevertretung wo nur irgeud möglich zu entsprachen. Und wir fordern gewiß nicht zu viel, wen« wir diese- Zeugniß für un- in Anspruch nehmen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß eS nur dieser offenen Au-fprache de- thatfächlich drstehenden Verhältnisse- bedurfte, um die Herren Stadtverordneten zu bestimmen, der Verwaltung durch Aufwerfung kleiner Fragen in der Ausführung gemeinsamer Be schlüste nicht hemmend entgegenzutreteu. Wenn endlich die Herren Stadtverordneten jede Verantwor tung wegen Verzögerung de« KrankenbauSbaueS deshalb, veil Sie bereztS im vergangenen Jahre die Mmel dazu bewilligt ha ben, von sich ablehne», so darf dagegen wohl bemerkt werde», wohl n> I Gmltchen l skß im Lau ««zum erf lhinen Sta «« betreff Ke- Ersuch 11. Juli L. Der Hl gewesen sei, »risen solle ^gemeinen rr glaube 1 Schreiben Käthe übei dem Guta« ^ »rrfen wol vnvidnete, »eisen. T scheu Prüf verzichten. Hiermi «v, daß b« gebende si der Contr Loiwurf Dem! 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