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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187010208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701020
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-10
- Tag1870-10-20
- Monat1870-10
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1870
- Autor
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September 1853 wird denjenigen mit einem MaturitätSzeugniß versehenen rev Studrrevden, welche um ein von der Collatur de- Königlichen Hohen Mimsterii deS CultuS uuv öffentlichen Unterricht- iugigrS Stipendium nachsuchen wollen, hiermit bekannt gemacht, daß sie ihre dieSfallsigen Gesuche, welchen die H 2 der Stipendiaten- Mg nud a-f specific»rten Unterlagen beizufügen sind, bi- 15 November 1870 bei der UnwerfitätS-Quästur (Expedition UniverfilätsMichtS) einzureichen haben. Diejenigen Herren Studirenden, welche um Verlängerung der Genußzeit der ihnen verliehenen Stipendien, oder um Verleihung 'Stipendium- zu höherem Betrag, oder endlich um außerordentlich« Unterstützung Nachsuchen, haben ibre Gesuche unter Bei- ig der in der Stipendiatenordnung unter 2 Vitt o—k angegebenen Zeugnisse bi- 13. November 1870 an da-Königliche nstermm de- CultuS und öffentlichen Unterrichts direct einzusenden. Später eingehende Gesuche können nicht angenommen, resp. berücksichtigt werden. Die Namen derjenigen Studirenden, welche bereit- in früheren Semestern um Verleihung eine- dergleichen Stipendii uach- 1t Haien, deren Gesuche aber noch nicht berücksichtigt sind, werden in dem Verzeichviß der Bewerber fortgeführt, we-halb ein rholteS Anhalten nicht erforderlich ist. llebrigenS* wird auf die an dem schwarzen Bret im Augusteum und in dem Convict befindlichen Anschläge verwiesen. Leipzig, den 17 Ocwber 1870 Die Gphoreu der Königlichen Stip-udiateu. Bekanntmachung. DaS 40. und 41. Stück deS diesjährigen Bundesgesetzblattes deS Norddeutschen Bunde- sind bei unS eingegavgen und werde» s-zum 4. November d. I. auf dem RathbauSsaale öffentlich auSHLngen. Dieselben enthalten: Nr. 573. Freuudfchaf tS-, Handel-- und Schifffahrt-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen im Namen de- Norddeutschen Bunde- und deS Zollverein- und den Bereinigten Staaten von Mexiko. Vom 28. Aug. 1869. Die Ernennung eine- Consul« de- Norddeutschen Sunde- zu ZacatecaS (Mexiko). Allerhöchster Erlaß vom 2. October 1870 wegen Abänderung de- Allerhöchsten Erlasse- vom 24. Juli 1870, Be treffend die in Gemäßheit de- Gesetze- vom 21. Juli 1870 zur Deckung de- außerordentlichen Geldbedarf- der Miütair- und Marineverwalmvg aufzunehmevde Anleihe.. Leipzig, den 18. October 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. - 574. - 575. Vr. Kow. -erutti. Bekanntmachung. DaS 19. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist bei unS eingegangen und wird bi- zum 4. November Z. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 109. Gesetz, die Soun-, Fest- und BußtagSfeier betreffend; vom 10. September 1870. Nr. 110. Verordnung, die Ausführung de- Gesetze-, die Sonn-, Fest- und BußtagSfeier betreffend ; vom 10. September 1870. Nr. 111. Verordnung, die nächste Volkszählung betreffend; vom 3. October 1870. Nr. 112. Verordnung, die Abänderung der Bestimmungen über die Controle, unter welcher Melasse zur Branntweiu- bereitung zollfrei zugelaffen ist, betreffend; vom 5. October 1870. Nr. 113. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actienbierbrauerei zu Medingen betreffend; von» 7. October 1870. Leipzig, den 18. October 1870. Den Rath der Stadt Leipzig. Cerutti. vr. Koch. Bekanntmachung. sinnen r! t «»1 Der am 13. Oktober d. I. fällige zweite Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum esktze vom 7. März d. I. erlaffeneu AuSfÜhrungS-Verordnuna von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage entrichten, und werden die hiesigen Sleuerpflicknigen hierdurch aufgefordert ihre Steuerbeträge nebst den städtischen Ge- »ll « nach demselben Betrage, wie solche für den 1. Termin d. 9 abzufübren waren, und zwar: 1) «it 18 Ngr. aus jeden Steuerthaler der ordentlichen Gewerbe- nud Persoualstener bet den Bürgern, und allen sonst mit mindesten- 1 Tdlr. ordentlicher Steuer und darüber beigezogenen Personen eir schließlich der flottirenden Bevölkerung, sowie 2) «it 0 Rgr. aus jeden Lteuerthaler der ordentlichen Gewerbe- und Personalstener bei den unter 1) nicht mit getroffenen Schutzverwandteu, 14 Tagen an die Stadt-Stener-Eiunahme all hier zu bezahlen, da nach Ablavf dieser Frist die executivischen kßregeln gegen die Säumigen e,»treten müssen. Hierbei werden dte betreffenden Priucipale rc. darauf aufmerksam gemocht, bei etwaigem Wechsel ihres Personals seit 1. Termin d. Ä. >ie vorgegangeuen Veränderungen von allen mit mindesten- 1 Thlr. und darüber beigezogeneu, sowohl entlassenen wie viederum eiugestellien Gehülfen binnen 8 Tagen unv bei einer Ordnungsstrafe von 1 ^ blS 5 ^ bei vorgenannter Recepturstelle dlich auzuzeigen, und werden Formulare zu diesen VerLnderungSanzeigen auf Verlangen RathhauS 2. Etage (Zimmer Nr. 13) akeicht. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, dm 12. October 1870. Or. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die im Grundstück Münzgaffe Nr. 13 befindliche, den früheren, jetzt au-gefüllten Floßaraben begrenzende hölzerne Uferwaud i» einer Länge von ca. 70 Ellen Freitag de« 21. Oktober d. I. Vormittag- O Uhr gegen Baarzahlung und unter v» Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 17. October 1870. DeS Rath- Ban-Deputation.
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