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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187012211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-12
- Tag1870-12-21
- Monat1870-12
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1870
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. W 355. Mittwoch dm 21. Deeember. Bekanntmachung. DaS 50. Stück deS diesjährigen Bundes-Gesetzblattes deS Norddeutschen Bundes ist bei unS eingegangen und wird btS zum . Januar k. I. auf dem RathhauSsaale öffentlich auSHLugeu. Dasselbe enthält: Nr. 592. Instruction über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb drr Sachverständigen - Vereine. Vom 12. cember 1870. Nr. 593 Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe fünfjähriger fünfprocevtiger Schatz-Anweisungen im Betrage von 51,000,000 Thaler rdrr 7 500,000 LivreS Sterling. Vom 13. December 1870 Nr 594. Die Ernennung eines BiceconsulS deS Norddeutschen Bunde- zu Moß (Norwegen). . . Nc. 595/6 Die NamenS bcS Norddeutschen Bande- erfolgte Ertheiluvg de- Exrq ratur an einen Britischen Vrceconsul zu Danzig und an einen Cousal der Republik Peru in Hamburg. Leipzig, den 19. December 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. ^erutu- Aufforderung. Um die durch daS Gesetz vom 24 December 1845 und die hieran sich schließenden Ergänzung-- G.setze augeordnete Auf» lellmrg der Gewerbe- uud Personalsteuer-(Kataster auf daS Jahr L87L bewirken zu können, bedürfen wir zm lvollftändigung der bereit- eingegangencn HauSl'sten genauer Verzeichniste über daS Einkommen der angestelltcn Beamten, Geist en Krcheu- und Schuldiearr überhaupt aller eine öffentliche stzuuctton bekleidenden Personen. ES werden daher dir sämmtlichen hiesigen Königliche«, Universität-- und anderen Behörden hierdurch ver »laßt, diese Verzeichnisse, in welchen ») die Hausnummer der Wohnung de- Angestellten, d) der vollständige Tauf- und GeschlechtSuam« desselben, e) da- feste Einkommen, nach dem Betrage, welchen eS am Schlüsse dieses IahreS erreicht, ä) die steigenden uud fallenden Emolumente und Nebeubezüge — mit Ausschluß der Dienstwohnungen — und zwar nicht nach den in den AnstellungSdecreten oder sonst Seiten der Anstellungsbehörde festgestellten Benagen sondern nach einem dreijährigen Durchschnttt-betrage, e) die darunter betreffenden Ortszulagen, resp. der etwa bewilligte Dieustaufwaud »au aufzuführen, insbesondere auch k) die Zeit deS Antritts der Nea-Angestellten diese- Jahre- »e klich zu machen ist, au die Stadt-Stener-Giunahme allhier, Aimmer Nr. LS, bi- spätesten- den 31. Deeember diese- Jahre- eben zu lassen Spätere Angaben können bei der bevorstehenden Catasterreviston nicht berücksichtigt «erden, und haben die betreffenden iörden die durch di« verspätete oder unterlassene Einreichung der Verzeichnisse in den Eatastern geschaffenen Mängel und Uurich- igkeiten zu vertreten. Formulare zu diesen Einkommen-Declarationen werden auf Verlangen bei hiesiger S^adt-Steuer-Einnahme, Zimmer Nr. 12, breicht. Leipzig, den 3. Deeember 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Tar vr. Koch ^aube. Bekanntmachung, die Anzeige jugendlicher Arbeiter betreffend. Nach Z. 136 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund hat Derjenige, welcher jugendliche Arbeiter, d H. Per- ourn männlichen und weiblichen Geschlecht- in dem Alter vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahrs in er Fabrik zu eirrer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, davon bei unS, als der zuständigen Gewerbepolizeibehörde, halb- lich und zwar btS zum IS. Januar und LS. Juli jeden Jahre- Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber Hai über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste, welche deren Namen, Alter, Wohnort, m, Eintritt in di« Fabrik und Entlassung au- derselben enthalte» muß. zu führen, in dem Arbeit-local auSzuhängeu uud den li<ei- uud Schulbehörden auf Verlangen in Abschrift vorzulegeu. Die Anzahl der Arbeiter hat er halbjährlich in der oben an- ebmen Zeit der Unterzeichneten Behörde anzuzeigen. Indem wir die betreffenden Arbeitgeber auf diese Bestimmungen hierdurch wiederholt aufmerksam machen und ihnen dis Pünct- Beobachtung derselben «inschärfen, verweisen w.r zugleich auf die für Zuwiderbaudluugeu gesetzlich angedrohte Strafe, welche zu 10 Thlr. Geld und im UvvermögevSfalle bis acht Tage Gefävgniß ansteigen kau». Leipzig, den 19. Decembsr 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Hemke. Bekanntmachung. Die Entschädigung für da- vom 16. bis 30. November d. I allhier in der Anton- und Berliner Straße, Blumen» ru der alten Burg, (Kanal-, Dörrten-, Dre-duer, Egel-, Eisenbahn- und Gerberstraße, Gericht-» imma scher Steiuweg, HoSpital» uud Jnselstraße, JohanniSgaffe, Kirch-, König--, Kreuz-, Lange, ssiug-, Marienstraße, Ranstädter Steinweg, Roseuthalaaffe, Roßplatz, Roßstraße, Salomou- und ichaer Straße, Täubchenweg, Thalstraße uud VlrichSgaffe einquartiert gewesene Ersatz - Bataillon de- Königlich »mchru 8. Infanterie - Regiment- Nr. 107 kann den 20. und 21 December d. I. bei unS erhoben werden. Der den Quartlerzettel vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, dm iS. December 1870. DaS ««artter-Aurf.
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