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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188005066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-05
- Tag1880-05-06
- Monat1880-05
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1880
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Erschei»1 tLgltch früh 6»/. Uhr. »et«««» «cd Tmedttte» JohaauiSgaffe SS. HMchßmit», »er »e»«1«»« Gormittag» 10—12 Uhr. Nachmittag» 4—0 Uhr. Mtr »», «Rck^ld« rin,»jandtrr «»»» kL» »ächt^d^ckedartt», »ich, »»mchme her für die nächft- t»GN»e Nnmmrr bestimmten zHenttr «» Wochentagen dt« »Mt Nachmittags, an Sonn. mckFesttageu sttih dt«'/.» Uhr. >, Mn/lltal« stk Z,l. A,»ah««; vtt» Klemm. Uaiverfitätsstr. 22« Am«« Lösche. Lathattnmstr. 18,p. «nr dt« '/^ Uhr. Anzeige» Organ str Politik, l rocalzeschichtt, Hände! Ik- nod Srschistkvrckthr. Auflage 16,000. Td»,»e«r»t«»ret> viertelt.»?/, »st, mrl. Bringerlohn k Ms. durch di« Post bezog« » Ml. Jede einzelne Nummer 2» Pf. Belegexemplar 10 Pf. Grdübren für Lxttabetmg« Mine Postbeförderung S» ML mit Postbefvrderuug »8 ML 2»str,te Sgesp. Petitzeil« 20 Pf. Größer« Schrift« laut nufere» PreiSverzeichuitz — Ladellaritcher Satz nach höherem Tarif. Rklla»r» »atrr te» »rdattloa^trich di, Spaltzeile 40 Pf Inserate sind stet» an d. «««»Nim, zu send«. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praouumvramia oder durch Postvorfchng. 152. Donnerstag den 6. Mai 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. Staats-Einkommensteuer betreffend. In Gemäßheit de- Finanzgesetzes vom 8. März diese- Jahre- und der Ausführungsverordnung dazu von demselben Tage in Verbindung mit der Verordnung vom 10. December 1878 ist die StaatS-Etu- t,mme«ftever tm laufenden Jahre nedft eine« Zuschläge von 5« Procent tn dret Terminen zu entrichten, Modon der erste Termin den SV. Avril diese- Jahres -» einr« Tritlthetle de- «esammtdrtragr» fällig ist. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeträge ungesäumt und spätesten- binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Stadt-Steuer-Einnayme, Brühl bl, Blauer Harnisch, 3. Stock, bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetz lichen Maßnahmen abzuführen. Denjenigen Steuerpflichtigen, denen ein Tteuerzcttel nicht hat dehändtgt werden können, bleibt nach der in dem Schlrchsatze de- ß. 46 de- Einkommensteuergesetze- vom 3. Juli 1878 enthaltenen Be stimmung überlasse«, sich wegen Mtttheilnng des StnschStzvugSergrdntssrs an die Stadt-Steuer- Ginnahme zu wenden. Hierbei wird noch gain besonders auf 8. 49 des bereit- angezogenen Einkommensteuergesetze- hin- aewiesen, nach welchem dte «eelamation bet Vermeidung der «usschltetzung binnen » Wochen von vetzöndigung des Stenerzettrls ad gerechnet tei der »öntgltchen «ezt, kS-Steuer-Einnahme schriftlich rtnzndrtngrn ist. diese Frist aber für Tietcnigen. denen ein Lteuerzrttel nicht hat dehändigt »erde« können, von der in 8. 4« vorgcschrtebenen öffentlichen Aufforderung, mithin für das lanfende Jahr von dem unterfertigten Tage ad zu berechnen ist. Leipzig, den 30. Apnl 1880. Ter «ath der Stadt L'et-zig. vr. Tröndlin. Taube. Bekanntmachung. Die zum Umbau der PontatowSkybrücke in der Lessingstraße hier erforderlichen GisenconftructtonS- arbeite« sollen an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen bei unserer Tiefbauverwaltung, RathhauS II. »tage Zimmer Nr. 18 au- und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und nnt der Aufschrift: „«isenconstruettonsarbetten der PontatowSkybrücke detr." versehen, ebendaselbst und zwar bis zum 30. Mai d. I. Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 89. April 1880. TeS Raths Vaude-utatto». Bekanntmachung. In der verlängerten Pfaffendorser, Nord-, Eutritzscber und Gohliser Straße, sowie in den Straßen 0 und v d«S nördlichen Bebauung-plane- sollen Schleuß« lll. Elaste erbaut und die erforderlichen Alberten an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen im RathS-vauamt, Rathhau-, 3. Etage, Zimmer Nr. 18. au- und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mrt der Aufschrift Schleiche« de» nördliche« vrdanun^Pkttee« detr. versehen ebendaselbst und »war di« zum Ist. Mat d. I. Nachmittag- 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 5. Mai 1880. Des «attz» der Stadt LetP-t» «tratzendau-Tezmtattou. Bekanntmachung. Vom 9. Mai s. c. befindet sich da- Bureau des Landwehr-vezirkS-LommandoS Leihzi« in der Pleitzenburg, ThurmhanS, 1 Treppe hoch links. Melde-Stunden: Wochentags: Sommerhalbjahr von 8 Uhr früh bis 13'/, Uhr Mittag und von 3'/, bi-4'/, Uhr Nachmittag. Winterhalbjahr - 8'/,- - « 18 - - - - 3 - 4 - - Sonntags und an den zweiten Festtagen: Sommer-und Winterhalbjahr von 9 Uhr früh bi- 13 Uhr Mittag. Aus das an den Eingängen in die Pleißenburg angeschlagene Verbot deS hiesigen Garnison-Commandos wird zu genauester Nachachtung besonders verwiesen. Leipzig, den 6. Mai 1880. Landwehr-Vezirks-Tommando Leipzig. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Localitäten der sog. «rosten «athöstuve bleibt dieselbe Freitag den 7. dss. Mts. geschloffen. Leipzig den 3. Mai 1860. Ter Nath der Stadt Leipzig. Messe Dr. Tröndlin. erschmidt. Bekanntmachung. Nach den Messungen des Herrn Geh. Rath Prof. 0r. Kolbe betrug die Leuchtkraft deS städtischen Leucht gases im Monat April d. I. das löfache von der der N-rmalwachSkerze bei 0,47 specif. Gewicht. Leipzig, den 4. Mai 1880. Tes Naths Teputatton zur Gasanstalt. Bekanntmachung. Die Erdbewegungsarbeiten, sowie die Herstellung von provisorischen Macadambahnen in verschiedenen Straßen des nördlichen Bebauungsplanes sollen an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen im RathS-Bauamt, RathhauS, 3. Etage, Zimmer Nr. 18, auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift «rbbewegungsarbetten tu den Strotzen ves nördlichen Bebauungsplanes betr. versehen ebendaselbst und zwar bis zu« IS. Mat d. I. Nachmittag- 6 Uhr einzureichen. Leipzig, am k. Mai 1680. TeS Raths der Stadt Leipzig Stratzenban-Teputation. Bekanntmachung. Im Auction-Iocale d«S hiesigen Königlichen Amtsgericht- «Ecke der Harkortstraß« und Pleißengaffe) sollen den 7. Mat 188». Vormittag» 1» Uhr circa 240 Meter verschiedene Tamen-PaletSt-Staffe, 1v» Paar verschiedene Leder-andschnHe »nd »ergl. öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortig« Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am so. April 1880. Ter G«rtcht»»«Izteher des Königliche« Amtsgerichts dasebst. i. v. Frevgang. Imum-srvesen. Die Borberathung der geplanten Gewerbereform im Reichstage ist beendet. Bei der Wichtigkeit der in Rede stehenden Frage wird es geboten sein, mit einigen Worten auf die CommissionSbeschlüffe zurückzukommen. ES konnte bereit- darauf hin gewiesen werden, daß diese Beschlüsse zu dem An träge v. Srvdewitz und Gen. bezüglich einer Re vision des Tlt. VI der Gewerbeordnung das Ein verständnis zwischen Conservativen und Centrum in der Richtung constatiren, daß den von Jahr zu Jahr mit größerer Lebhaftigkeit und Energie geltend gemachten Forderungen der sogenannten „Handwerkerpartei" möglichst vollständige Befrie digung gewährt werde. Dieselben laufen auf eine corporative Zusammenschließung der gesammten Interessen des Kleingewerbes hinaus, nicht nur gegenüber der Großindustrie oder dem Handel, sondern auch gegenüber der politischen Gemeinde und dem Staat. ES liegt dabei die Vorstellung zu Grunde, die Innungen wieder zu dem zu machen, waS die Zünfte zur Zeit ihrer Blüthe gewesen sind, ein Staat im Staate, der, mit reichen Privilegien auSgestattet, seinen Angehörigen ein großes Wirthschastsgebiet unterwarf und ihnen auf Kosten der Gesammtheit namhafte Vortheile sicherte, welche der Handwerker heutzutage schmerzlich ver mißt, und welche wieder erlangen zu können die Agitatoren ihrem Anhänge emreden. Mit der Zweckbestimmung der Innungen der Zukunft, wie 1«e in dem Commissionsveschluß erklärt ist, sich im Princip Jedermann unbedenklich kann gesagt: .Der einverstanden erklären. Es wird Zweck der Innung besteht in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen, insbesondere soll durch geeignete Einrichtungen der Gemeingeist unter den Innung-Mitgliedern gewahrt und Vas Bewußtsein der Standesehre, der Rechte und Pflichten selbstständiger Meister gegenüber den Lehrlingen und Gesellen, den Mitmeistern und dem Publicum lebendig erhalten werden." Zur Er reichung diese- Zweckes aber privilegirte Corpora tion« zu schaffen, ist nicht bloS deshalb verwerf lich, weil den Privilegirten gegenüber andere be rechtigte Interessen zu kurz kommen, sondern weil im Laufe unserer wirthschastlichen Entwickelung die Grundlagen für corporative Verbände, welche die Gesammtheit oder doch die überwiegende Mehr heit selbstständiger Gewerbtreibender umfassen könnten, verloren gegangen sind. Folgende Punkte sind in dieser Beziehung in« Auge zu fassen: Ersten«, die Abgrenzung zwischen Handwerkern und Fabrikanten ist keine feste mehr- sie verschiebt sich täglich nicht bloS bei einzelnen Gewerb- treibenden, sondern bei ganzen Kategorien. Zweitens, das Arbeitsgebiet deS handwerks mäßigen Gewerbebetriebs ist wesentlich beschränkt durch die nothgedrungene Zuhülsenahme der Maschinenarbeit, durch die fortschreitende ArbeitS- theilung und durch die fabrikmäßige Massenher stellung derselben Artikel, deren Anfertigung recht eigentlich in das Gebiet eines bestimmten Hand werks fällt. Drittens, daS Arbeitspersonal der Handwerker ist von einer Interessengemeinschaft mit dem Meister, wie mit der speciellen Hand werksbranche überhaupt losgelöst. Daß Geselle und Lehrling zum HauSstanve, gewissermaßen zur Familie des Meisters gehören, trifft nur noch in Ausnahmefällen zu. Daß aber Jemand, der ein bestimmte« Handwerk erlernt hat, nun auch als Geselle bei demselben Handwerk bleibt, um hinter her als selbstständiger Meister demselben anzuge hören, bildet heute eben so wenig die Regel. Viele Handwerksgesellen gehen in die Fabriken oder arbeiten in einem kaufmännischen Unter nehmen oder suchen auf andere Weise ihr Fort kommen, genug, ihre Interessen gehen von vorn herein über den Kreis einer Handwerkerinnung weit hinaus. Deshalb können Innungen, so lange man nicht die Art an die Grundlagen der Gewerbefreiheit legen will, immer nur die gleichartigen Elemente eines bestimmten Handwerks umfassen und werden immer unfähig bleiben, die Interessen der Gesammtheit zu ver einigen. Damit wird der betreffende Anspruch, ihnen die Vertretung dieser Interessen ausschließlich zu übertragen, von selbst hinfällig. Für die beschränk ten Zwecke, welche den Innungen verbleiben, reicht der Rahmen der Gewerbeordnung vollkommen aus; namentlich seitdem durch die Novelle von 1878 da- Lehrlingswesen eine feste Ordnung erfahren hat. Am besten wird daS eben Gesagte durch einen Blick auf die in Berlin thatsächllch bestehenden In nung-Verhältnisse veranschaulicht. Nach einer vom Berliner Magistrat im vorigen Jahre ausgestellten Nachweisung giebt es in Berlin 27,503 selbststän dige Gewerbetreibend«; davon sind 13,149 Jn- nung-mitalieder, während 15,447, also die Mehr zahl, außerhalb eine- Jnnuna-verbandes stehen. Die-Verhältniß wechselt indeß bei den verschiedenen Gewerben ganz außerordentlich. Fast die Hälfte sämmtlicher Gewerbetreibenden (12,700) fällt auf Schuhmacher, Schneider und Tischler; hier ist also offenbar die ärößste Zahl der wirtschaftlich Schwa chen, einer festen korporativen Vereinigung Bedürfti gen zu suchen, hier ist man also berechtigt, die wärm sten Innung-freunde zu finden. Man irrt indeß. Denn von 5500 Schuhmachern stehen 3628, von 3600 Schneidern 2315 und von 3600 Tischlern 2183 außerhalb de- Innung-Verbandes. Diese Thatsache giebt doch wohl zu denken. Bei anderen Berliner Gewerben findet man ein ganz entgegen gesetzte- Berhältniß: Böttc^r, Gelbschnnede, Gürt ler, Klempner, Schlaffer, Schmiede u. A. befinden sich in ihrer großen Mehrheit im JnnungSver- hande. Was e- überdies mit der Gesammtheit der selbstständigen Gewerbetreibenden auf sich hat, ist daran- zu ersehen, daß sie alle zusammen nur 40,803 Gesellen beschäftigen. Bei manchen Ge werben kommt im Durchschnitt kau« ein Geselle auf jeden Meister, bei tden Schuhmachern kommt sogar erst auf 3 Meister ein Geselle. Die Com- mMonsvorschläge bleiben vor der Forderung, den Jnnung-zwang auszusprechen, allerdings stehen, ihre Anträge enthalten indeß immerhin we sentlich mehr als eine gelinde Nöthigung zur Sammlung. Wollte die Gesetzgebung derselben Nachdruck geben, so würde, wie man aus den eben angeführten Beispielen ersieht, eine große Zahl von Gewerbetreibenden eine Beeinträchtigung ihrer freien Erwerbsthätigkeit erfahren, und zwar ohne einen entsprechenden Ersatz. Das darf man ja nicht vergessen, daß die Mitgliedschaft einer In nung eine ziemlich kostspielige Sache ist, und daß, wenn die Innungen in Zukunft den größeren Auf gaben, welche ihre Wortführer für sie so laut in Anspruch nehmen, gerecht werden wollen, die Bei träge der Mitglieder noch viel höher steigen müßten. Bevor der Staat den Innungen erweiterte Auf gaben überträgt und dieselben dementsprechend mit größeren Rechten auSstattet, darf billiger weise der Nachweis dafür gefordert werden, daß dieselben auf dem bestehenden RecktS- boden die ihnen gebliebenen mehr beschränkten Aufgaben erfüllt haben. Dieser Nachweis ist durch aus nicht erbracht. Im Gegentheil, die LebenS- thätigkeit innerhalb der Innungen ist an sehr vielen Orten als eine agitatorische zu Tage ge treten. Von der Gewerbeordnung-novelle, die zu Beginn deS v. I. in Kraft getreten ist, haben die Innungen kaum Notiz genommen, die wohlgemeinte Anregung zu einer Neubelebung, welche der preußische Handelsminister durch den bekannten Circularerlaß vom 4. Januar v. I. gab, ist bei den Innungen allermeist auf unfruchtbaren Boden gefallen. Hält die Reichsregierung noch heute ihren in jenem Rescript eingehend entwickelten Standpunkt bezüglich der JnnungSsrage ausrecht, so wird auch die Annahme des Commissionsan trages und die Ueberweisung der vorliegenden 300 Petitionen praktische Folgen einstweilen nicht haben. Daran, diesen Gegenstand in jeder Reichs- tagSfession wieder auf der Lage-ordnung erscheinen zu sehen. hat man sich schon gewöhnt. Er bietet ohnehin dem politischen Streberthum eine erwünschte Gelegenheit, mit Sympathiebezeugungen für den Handrverkerstand die Unterstützung desselben für Wahlzwecke zu gewinnen oder zu erhalten. Deutscher Reichstag. * Berlin, 4 Mai. Der Reich-tag beschäftigte sich heute mit der revidirten ElbschifffahrtSacte vom 7. März d. I Abg. Delbrück wie- auf die Bestimmung de- Art. 4 hin: „Die Zollpslichtigkeit der Maaren tritt beim Ueberschreiten der Zollgrenze auf der Elbe in gleicher Weise ein, wie beim Ueber schreiten der Zollgrenze auf dem Lande." Diese Vor schrift ermögliche e-, die Zollgrenze auf der Nnterelbe weit unterhalb Hamburgs zu ziehen, so daß der ae- sammte für Harburg, Altona, Hamburg rc. be stimmte Seeverkehr, der meist an da- Ein treten der Fluth gebunden sei und sich des halb zu bestimmten Stunden erheblich häufe, an einer bestimmten Stelle der Zollbehandlung unter liegen und dadurch außerordentlich erschwert werden würde. Mit Rücksicht aus diese- Bedenken empfehle er die Ueberweisung der Vorlage an eine Commission. StaatSsecretär Hofmann bestritt, daß ein sachliches Be denken gegen die erwähnte Bestimmung vorliege, da die Zollgrenze auf der Elbe nach Oesterreich hin bei Schandau und auf der Ünterelbe oberhalb Hamburg- gezogen sei. Gegen eine commiffarische Berathung habe die Regierung Nicht- einzuwende», wenn nur das Zustandekommen der Vorlage in dieser Session dadurch nicht gefährdet werde. Unter der gleichen Vor aussetzung erklärte auch der Frhr. v.Minnigerode im Namen der conservativen Partei seine Zustimmung zu dem Anträge Delbrück, der hierauf einstimmig an genommen wurde. Es folgt die Berathung des Uebereinkommens mit Belgien wegen provisorischer Regelung der Handels beziehungen. Geheimer Rath PhilippSborn em pfahl die Annahme der Vorlage, die nur den Zweck habe, den augenblicklichen Stand bi- zum 30. Juni 1881 provisorisch aufrecht zu erhalten, in der Hoff nung, inzwischen »u einem Definitivum zu gelangen. Die Vorlage wurde ebenso wie die Gesetzentwürfe, betreffend die EonsulargerichtSbarkeit m Bosnien und der Herzegowina sowie in Egypten genehmigt. An die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen für da- Etatsjahr 1878/79, welche ein Deficit von 6 Millionen ergiebt. knüpfte Abg. Frhr. v. Minni- gerode eine Kritik der liberalen Finanzwirlbschaft, der er die Schuld für diese- Deficit zuschob. Die Abaa. Richter und Rickert wiesen diese Anklage entschieden zurück und wiesen darauf hin» daß eS nur der Sparsamkeit der liberalen Patter zu danken sei, daß während der letzten Jahre dem Lande 84 Millio nen neuer Steuern erspart geblieben seien. Da- Hau- ettheilte demnächst, auf «rund de- vorliegenden Berichtes, der Regierung vorbehaltlich der Rechnungs legung die erbetene Entlastung Den letzten Gegenstand bildete die dritte Lesung de- Socialiftengesetze« Abg. Liebknecht er innerte da- Hau- daran, daß da- Social«tengesetz nur auf Grund de- Nobiltng'schen Attentat- zu Stande gekommen sei, und doch sei durch da- Zeugniß de- Arzte« über di« Aeußerungen Nobiling^S unzweifel haft festgestellt worden, daß die Behauptung, der Letztere habe mit der Socialdemokratie m Verbindung gestanden, eine Verleumdung sei Der Redner ging Ivdann-auf die Ausführung de- Socialiftengesetze- näher ein und suchte an der Hand einer Reche von Sprcialfällen nachzuweisen, daß man dem Gesetz eine weit über die Abficht de- Gesetzgeber- selbst hcn- auSgehende Auslegung gegeben habe und nur von der Tendenz geleitet worden sei, die Socialdemokrcctie mit allen Mitteln der Gewalt zu unterdrücken. Trotz dem sei, wie die letzte Wahl in Hamburg beweise, der Erfolg gleich Null gewesen. Wenn an anderen Orten wie B. in Berlin, die Zahl der socialdemo. krattschen Wahlstimmrn geringer geworden sei, so
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