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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.06.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186706110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670611
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-06
- Tag1867-06-11
- Monat1867-06
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.06.1867
- Autor
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«»MM de« «ch>, Btjiikk-nW yd dl« R-IHS dn S,M Schji- m 162. Dienstag den 11. Juni. M7. Bekmotmachmig. Am 5. dS. MtS. Nachmittags ist (schwarzer Pudel) alS der Tollwuty d Morgen darauf an der Wuthkrankh« , . ^ getrieben hat und am letztgedachten Tage in der Nähe von Paunsdorf von einem unbekannten Manne angeblich auS Taucha ein gefangen und nach hier zurückgebracht worden und muthmaßlich schon zu dieser Zeit mit der Tvllwuth, wenn auch im geringeren Grade behaftet gewesen ist. so bringen wir die- hiermit zur öffentliche, Kenntniß, finden unS auch veranlaßt, den Eigenthümern von Hunden die größte Vorsicht und strengste Überwachung derselben anzuempfehlen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 8. Juni 1867. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die ««entgeltliche Impfung der SchntzpoSerr wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeixs AVer- hiermit angeboren und soll dieselbe während der Zeit vom 22. Mai bis zum 10. Juli diese- Jahre- jede» Mal Mitt woch» -Nachmittag von 3 Uhr au in den hierzu bestimmten Loealitäten der alten Waage Nr. 29 der Katharinenstraße stal'- finden. — Leipzig, den 18. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung, die Benutzung der Wasserleitung betr. Der Bei brauch von Wasser aus der neuen Wasserkunst steht schon seil längeres Zeit außer allem Berhältniß zu der Zahl der mit Zuleitungen versehenen Grundstücke und hat sich in den letzten Wochen so enorm gesteigert, daß auf eine mißbräuchliche Verschwendung de- Wasser- geschloffen werden mußte. Denn alle auf die Erfahrungen anderer mit Wasserleitung versehener Städte begründete Vor ausberechnungen über reichlichen Wasserbedarf blieben weit hinter dem hiesigen Verbrauch zurück. Bei näherer Erörterung haben sich nun anch leider die vorangedeuteten Befürchtungen bestätigt, denn es hat sich herau-geftellt, daß in Haushaltungen die Wasserhähne gar nicht geschloffen werde» und da- Wasser an- denselben «ngenntzt ununterbrochen abläust. daß Springbrunnen die Nächte hindurch, also ohne allen Zweck, im Gang« bleiben, daß Bespülungen von Aborten und Pissoir- in öffentlichen Wirtschaften auch nach deren Schluß fließend erhalten werden u. dergl m. Wir nehmen an, daß derartiger verwerflicher Mißbrauch mit einer dem Wohle der ganzen Stadt dienenden öffentlichen Anstalt nur an- Bequemlichkeit, Nachlässigkeit und Unüberlegtheit geschieht und wir vertrauen dem gefunden Sinne unserer Einwohnerschaft, daß e- hinreicheu werde, auf da- Unzulässige solchen GebahrenS und dessen nachtheilige Folgen aufmerksam zu machen, um dem Wiedervorkommen desselben vorzubevae» und zu überlegtem, wirthlichen Gebrauche de- Wasser- an» der Wasserkunst die Consumenten zu bestimmen. Die nächste, die ganze Stadt hart betreffende Folge der bisherigen Wasserver- schwevdung ist die. daß e- unmöglich ist, die Wasserkunst au- de« bi» jetzt erschkofsenen, für einen, keineswegs kargen, wohl aber wirth- liche», Wasserverbrauch sonst noch lange au-reichenden, Quellen hinlänglich zu speisen und daß deshalb Pleißenwafser dem Quellwaffer beigemischt werden muß. Ohne daher schon gegenwärtig mit Strafandrohungen vorzngghen, verordnen wir hierdurch: 1) die Waffe,Hähne in Haushaltungen nud in sonstigen Privatetabkiffement» dürfen nur beim Gebrauch de- Wasser» geöffaet und müssen nach dessen Beendigung seckort wieder geschloffen werben; 2) Spülapparate in öffentlichen Wirthschasten find nach SchntH derselben außer Betrieb z« fetzen; S) Springbrunnen haben nach dem laut Tarif- dafür zn entrichtende» Wajserzinse täglich nm eme zwölfstündige Sprung zeit und sind jedenfalls »»ährend der Nacht einznfiellen; 4) die Hähne der öffentlichen Ständer find nur wählend de» Gebranch- derselbe» zu öffnen, nach demselben aber sofort wieder zu schließen; muthwillige- Oeffnen derselbe« wird att Straßennnfug polizeilich mit Geld- oder Gefängnißstrafr geahndet werden ; 5) da- Besprengen der Straßen mit gewöhnlichem Schlauchrohr ist, stlbst abgesehen von der dadurch bewirkten Zerstörung de- Straßenkörpers, auch zur Verhütung von nutzloser Wöffervergendung, verboten, dasselbe darf um mit der Brause bewirkt werden. Wir behalten un- vor wegen Einhaltung dieser Bestimmungen »och besondere Strafandrohungen zu erlassen, machen ab« schon jetzt darauf aufmerksam, daß wir bei fortgesetzte» Mißbrauche der össtntNchen Wasserkunst da» «n- nach § 14 de» Regulativs vom 6. Juli 1865 zußehende Kündigung-recht mmachfichtlich znr Mnwardung bringe» werbM. Unsere so »nie de» Polizeiamt» AufsichtSorgaae find angewiesen, darüber zu wache», baß vorstehende Anordnungen püuctlich befolgt werden. Der Zutritt zu den Privatzuleitunge» und deren MbfiußsteSm ist daher denselben auf Verlange« unweigerlich zu gestatten. Leipzig, de» 8. Juni 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Die schmrntliche« GevLnde de» vorrnalliaerr MarftaSgrnndstiLi-e», Renrnar-t -kr. L8 —SS, Peter»- -irehhof -kr. 3 (Nr. 26 Abtheil. ^ de» Brandkataster»), sollen ln 4l -kdtheilnnGen aas de« Nbdrnch an die Meist bietenden versteigert werden. Die Versteigerung findet Dienstag den LB dies. Man. Dorneittag» LL Vhr " " - -v- »lnen »btheilung jede sonstige Ent- .. ... „ „ „ ^ , . liegen in unserem Bammle (RathhanS, 2. Etage) an», auch wird am Tage vor der VerpstaernNL Montag den L7 dies. Mo«., ein Beamter da» Bananwk» von 9—12 Uhr Vormittags und S—6 Uhr Nachmittag» na Marstallgrundstücke anwesend sein und Diejenigen, welche die Gebäude iw Inner» zu besichtigen wünsche», soweit die einzelne« Räume znßän-Üch find, herumführen. Leipzig, de« S Juni 1S67. Der Rath der Stadt Leipzig. l ' Vr. stoch. ' Lerutti.
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