Erstes Capitel. Die Versorgung der Städte Berlin und Cölln an der Spree gegen die Feuersnoth von ihren frühesten Spuren bis zum Erlaß der ersten Feuerordnung (1618)
(14) Anhang. das Feuerlöschen als Beruf zu treiben, selbst als Nebenerwerb für den lhätigen Handwerker ist es gar zu wenig lukrativ — dazu die stundenlange, angestrengte Thätigkeit, die Gesundheitsgefahr, die wenig rücksichtsvolle Behandlung — da kann es denn nicht fehlen, daß das Löschgeschäst allgemach in die Hände einer städtischen Bevölkerungsklasse gelangt, die in Hinsicht auf das, was die ursprüngliche Anlage des Systems verlangte, nur problematisch genannt werden kann. In langsamem Siechthum schleppt sich das Institut bis in die Mitte unseres Jahrhunderts, wo dann endlich die Trostlosigkeit der Zustände eine Reaction ge biert, die, gipfelnd in der Erkenntniß, daß es zu Abwendung größerer Feuersnoth einer wohlgeschulten, stets bereiten Mannschaft unter sachverständiger Leitung bedürfe, zur militairischen Organisation der Löschhilfe schreitet und auf der einen Seite die reine Berufsfenerwehr, ans der andern die freiwillige Feuerwehr ins Treffen schickt. Beide Systeme haben nun über 2 Jahrzehnte eine, man darf wohl sagen, segensreiche Thätigkeit entfaltet. Es wäre zu kühn, der einen oder anderen aus schließlich den Lorbeer reichen zu wollen. Allein die alte Erfahrung, daß noch jede Freiwilligkeit nach ihren ersten Errungenschaften eingeschlnwmert ist, sowie die massen hafte Anhäufung von Schätzen aller Art, sowohl der rohen Natur, wie der Kunst und des Reichthums werden nicht umhin können, das deutsche Reich zu veranlassen, um Katastrophen gleich denen des Mittelalters vorzubeugen, daß es das gesammte Feuerlöschwesen in den Bereich seiner legislatorischen Thätigkeit ziehe. Mir diese vermag eine einheitliche Gesammt-Organisation zu schaffen, die auf sichere Basis und internationalen Schutz für den Kriegsfall gestellt dem einzelnen Bürger seinen unbeweglichen Besitz und damit dem Staate die wirksamste Waffe gegen Verarmung und Socialismus scharf und schneidig erhält. Lilles Die Vorsorge der Städte Berlin und Cölln an der Spree gegen die Feuersnoth von ihren frühesten Spuren bis zum Erlast der ersten Fcucrordnung. (1618.) Nur einige wenige, dürftige Notizen sind es, die von gütigem Zufall vor Brand, Plünderung und Zerfall behütet, der forschungslustigen Nachwelt eine ge ringe Kunde geben von der Vorsorge, welche Alldeutschlands jetzt so feuergerüstete Metropole in ihrer Jugend gegen die gefürchtete „Fewersnoth" getroffen. Stammen auch diese wenigen Urkunden erst aus der letzten Hälfte des 14. Jahr hunderts, so spricht doch für ein weit höheres Alter der Umstand, daß die Stadt-