102 Andreas Glöckner Nachtrag o Von der mehrfach erwähnten Kantate „Singet dem Herrn ein neues Lied“ be finden sich in Kopenhagen neben der Partitur auch einige Stimmen, die über wiegend die Schriftzüge Melchior Hoffmanns aufweisen. So wird auch von dieser Seite her die Richtigkeit des vorstehend Dargelegten bestätigt. 1761, S. 5, ebenfalls als Werk von M. Hof mann annonciert) stammt nicht von Melchior Hoffmann, sondern ist zweifelsfrei ein Kompositionsautograph des Leipziger Thomas kantors Johann Kuhnau, wie ein Vergleich mit authentischen Schriftproben Kuhnaus ergab. Mit der Komposition von Motetten brauchte Hoffmann sich nicht zu befassen, da er nur für die konzertierende Kirchenmusik in der Neuen Kirche zu sorgen hatte. Für den Motettengesang war der Thomaskantor allein verantwortlich. Auch die Aufführung von Begräbnismotetten - und um eine solche handelt es sich hier - war allein sein Privileg.