160 Andreas Glöckner 7.) Der Orgel Bau, und daß solcher vollends zu Stande gebracht werden möchte. Re. Es solle mit dem Orgelmacher geredet werden, was er aufs genaueste haben wolte, wenn die Orgel von vorne heraus ausgebauet werden solte, und müße er sich der Academischen Jurisdiction unterwerffen. 14.) Hette man Nachricht, als ob der Orgelmacher theils selbst, theils durch andere Leute in der Kirche des Nachts, und bey Lichte arbeite, und hiermit vielleicht gefähr lichen Schaden veruhrsachen könte, wie solchen förderl. zu remedire.n. Re. Dem Orgelmacher soll alsofort durch Micheln angedeutet werden, daß er die Schlüßel zum Pförtgen, zur Kirche, und zur Orgel hergeben solle, und wenn er hinführo weiter ohne Permission in der Kirche arbeiten würde, solte er als ein Delinqvente an gesehen werden. 1 * 3 Die Verwendung von Kerzen beim Orgelbau kann indes nicht verwundern. Wie hätte Johann Scheibe an den kurzen Tagen im Winterhalbjahr sonst arbeiten können? Das Mißtrauen gegenüber dem Orgelmacher mag eine der Ursachen gewesen sein, zur Abnahme einen auswärtigen und unabhängigen Gutachter zu verpflichten. 4 Vielleicht hatte man den ortsansässigen Sachver ständigen (Kuhnau oder Vetter) auch indirekt unterstellt, sie könnten mit dem befreundeten Orgelmacher zu viel Nachsehen haben. Immerhin wurde dieser vom Thomaskantor vier Jahre darauf für die sehr kostspielige Generalreparatur der Neukirchenorgel nachdrücklich dem Leipziger Rat empfohlen. Am 4. November 1716 war das Orgelwerk endlich fertiggestellt. Johann Se bastian Bach, der es am 16. Dezember 1717 examinierte, 5 erhielt dafür - wie dem bekannten Quittungsbeleg vom 18. Dezember 1717 6 und folgendem Rechnungseintrag zu entnehmen ist - ein Honorar von 20 Talern: EXPOS1TA. CAP. IV. AD VARIA. Lit. i. I dem CapellMeister H. Bachen vor die Besichtigung und Übernehmung der neu en Orgel in Templo Paulino 20 Rthl. 7 Wie unlängst ermittelte Quellen belegen, zeigten sich schon bald nach der Abnahme erhebliche Konstruktionsmängel an dem „theils neu verfertigten, theils reparirXen Orgelwerck“. Sie betrafen Schwankungen in der Intonation, 1 Universitätsarchiv Leipzig (im folgenden UAL), Rep. 11 XVII 129. fol. 140r-142v. 4 Als Orgelprüfer waren am 4. März 1717 Johann Kuhnau und der Merseburger Hof organist Georg Friedrich Kauffmann im Gespräch. Noch am 22. Oktober 1717 wurde der Freiberger Domorganist Elias Lindner in Erwägung gezogen. UAL. Rep. 11 XVII / 13. fol. 349-355 und 440-441 (Dok 11, Nr. 88 K). 5 Bachs Gutachten ist auf den 17. Dezember 1717 datiert. 6 Dok 1, Nr. 109. 7 UAL. RATIONES TEMPLI PAVL1N1 A Term. Novi Anni 1717. ad eundem 1718. Rep. III /// I B 117. fol. 47v; außerdem Rep. IIIIIII ti 13b. fol. 47v (im Kommentar zu Dok I, Nr. 109 ohne Quellenangabe wiedergegeben).