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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.07.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-07-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187907049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790704
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790704
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-07
- Tag1879-07-04
- Monat1879-07
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.07.1879
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Erste Beilage M Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 185. Freitag den 4. Juli 1879. 73. Jahrgang. Auszug ..! «»« de» Pr»t,kole »es «attze« Kd« die Pleuar , stt»»na vom 14. Juni 187-»1. DaS EomitS für Gründung einer Stiftung aus Anlaß der goldenen Hockzeit des Kaiserpaares über- giebl als Betrag dieser Stiftung 15.790 35 Man beschließt, dem Comit« zu danken, Bekannt machung zu erlassen und den Herren Stadtverord neten Mittheilung zu machen. Die Herren Stadtverordneten sind zu ersuchen, für das mit Ende dieses Jahres ausscheidende Drilttheil der unbesoldeten Rathsmitglieder Neuwahlen vorzu- nebmen. Die Pflasterung eines Tbeils der Plagwitzer Straße, sowie die Um- bez. Neupflasterung der Einfahrten in den Vorstädten wird an einen Unternehmer vergeben. Weiter beschließt man, den Sckleußenbau in der Windmühlcnstraßc in der vom Bauamte vorgeschla genen Weise noch in diesem Jahre auszuführen, hier zu 39,906 8 eonle, des Betriebes von 1879 zu ver- williaen, die Pflasterung der ganzen Straße im l nächsten Jahre vorzunehmen, hierfür 67,357.70 s , ront« Betrieb 1880 zu verwilligen und diesen Be- > trag im nächstjährigen Budget einzustellen, und zu dieien Beschlüssen die Zustimmung der Herren Stadt-! verordneten einzuholen. » Eine Abtheilung der Rosenthalwiese und drei! Wiesen in Möckern'scher Flur sind zum Packt licitirt, worden und erthcilt man den Höchstbietenden den! Zuschlag. Am Täubchenweg macht sich die Einlegung eines k 95nm» weiten Hauptrohres der Wasserleitung nöthig und beschließt man, die hierfür von der Wasserleitung veranschlagten 447.50 zu verwilligen und Zustim mung der Herren Stadtverordneten einzuholcn. Für Legung der Gasrohren in der Kronprinzstraße zwischen Brandvorwerkstraße und Straße 0 und in Straße 0 zwischen Kronprinzstraße und Moltkestraße verwilligt man die Kosten -> ccml» Stammanlagc der. Gasanstalt und für Legung der Wasserrohren auf ^ denselben Tratten ebenfalls die veranschlagte Summe : , «-cmto Stammanlage der Stadtwasserkunst, Beides ' unter der Bedingung der vorläufigen Verzinsung seitens des Herrn Hüffer; Zustimmung der Herren Stadtverordneten ist ernzu- holen Den Herren Pötzsch und Müller beschließt man für von ihnen zur Verbreiterung der Ulrichsgasse abzu tretendes Areal 60 ^ per Quadratmeter » ci»nu> Be trieb zu gewähren; hierzu ist Zustimmung der Herren Stadtverordneten einzuholcn. Aus der Mendcstiftung werden einige Unterstützun gen verwilligt. Die Buchhalterstelle in der Stiftungsbuckhalterer überträgt man vom 1. Juli d I. an Herrn Ein nehmer Junck, die Einnehmerstclle dem l. Raths- copisten Herrn Schlichter. ^ ^ Man ertheilt Genehmigung dazu, baß die Ma schinenmarktcommission den Markt um einen Tag verlängere. Dem Verein der Buchhändler vcrnnetbct man für seine Lehrlingsschule 3 Zimmer in der alten Thomas schule zum Preise von 300 jährlich. In die Straße der Jmmobiliengescllschaft rm Baum aärtner'schen Grundstück beschließt man die Wasser ' leitung unter der Bedingung der vorläufigen Ver-! zinsung seitens der Gesellschaft einzulcgen, verwilligti die veranschlagten Kosten -> conto Stammanlage und beschließt, hierzu die Zustimmung der Herren Stadt verordneten einzuholen Die drei Bewerber um die ausgeschriebene Hülfs- geistlichenstelle sind den vereinigten Kirckenvorständen zur Wahl zu präsentiren, mit dem Vorschlag. Herrn Hülssgeistlichen Ackermann in die erste Hülfsgeistuchen- Stelle aufrücken zu lassen Die vacanten akademischen Stipendien werden m Gemäßheit der Vorschläge fdes Herrn Deputaten vergeben in gleicher Weile vergiebt man das Falck'sche Familienstrpendium auf 3 Jahre und das 2. Koch'sche Stipendium aus 2 Jahre. Die Herren Frege und Genoffen sind mit ihrer Klage auf Entschädigung wegen Zufüllung deS Kuh- strangwaflerS in 1. Instanz angebrachtermaßen ab gewiesen worden; die Sache hat 8 Tage auszuliegen und ,st jodann den Herren Stadtverordneten mitzutheilen. Die Herren Stadtverordneten sind dem Beschlüsse dcsRathes, eigene Executoren anzustellen, beigetreten: man verweist die Sache an die Verfassungs-Depu tation unter Zuziehung der Herren Dietel und Lud wig-Wolf. AuS der Ritzenberg'schen Stiftung verwilligt man einige Unterstützungen; desgleichen gewährt man einigen städtilchen Be amten Eurbeihülfen. In der CtistungSbuchhalterei, der Stadtcaffe und der Stadt - Steuereinnahme haben Taffenrevisionen ftaUaefunden, die zu Erinnerungen nicht Anlaß ge- geaeven haben hierbei läßt man eS bewenden. Sächsisch« Ge«eiu-rtaz. * Leipzig, S. Juli. Am heutigen Tage ver sammelt sich m unserer St «dt der Sächsische Ge- > mrivdetag, nachdem im vorige» Jahre dessen sonst in der Regel alljährlich stattfiudenden Berathungen verschiedener Umstände halber a«-gesallen waren. iDir letzte Versammlung hatte i« Jahre 1877 in ^Dresden stattgesunden, welcher Versammlungen ^1876 in Plaue« >m vogtlaude und 1875 in LeiSnig »oraukgegangen waren. Die Mitgliedschaft de» Ge- «eindktage» kann jede» Mitglied eine» städtischen oder Ländlichen Gemeindecollrgium» — Stadtrath, Stadt- ' rordnetencollegium, Gemeinderatb, Schulausschuß -«werden und srineNusgab« erblickt der Gemeind« tag dari», alle Ungtlegenheiten, die sür die Ge inudevnwaltung von Interesse find, in den Be- eich seiner Erörterungen zu ziehen und geeigneten iKalls aus Reformen hiuzuwirkai. Wern auch selbst« lverständlich dem Gemeindetog die Kraft beschließen- I^kr g-s tzltcher Autorität nicht beiwohnt, so ist *) Eingegangen ber der Red am 28 Juni 187» ihm doch immer in Folge der sich in ihm dar stellenden Bereinigung ein« Menge von ausge zeichneten Praktikern der Gemeindeverwaltung ein erheblicher Einfluß auf diesem Gebiete gesichert. Zwei wichtige Gegenstände sind t». mit denen der Gemeindelag sich dieses Mal befassen wird: einmal mit einer Berathung über diejenigen Puncte, welche bei einer Revision de- volkS- schulgesetzeS in Betracht zu ziehen sein würden, und zum Andern über vre Stellung der säch- fischen Gemeinden zu den Reichsgesetzen vom 7. und 8 April 1876, betreffend die eingeschrie benen Hül fScassen. lieber beide Puncte liegen von den dazu bestellten Referenten gedruckte Refe rate vor, deren wesentlichen Inhalt wir in Nach- siebendem zur Kenntniß unserer Leser bringen. Nachdem die Stellung der Schulgemeinden den betheiligten politischen Gemeinden gegenüber schon auf dem 1875 in Leisnig abgehaltenen Gemeinde tage Gegenstand der Besprechung geworden, beauf tragte der da» Jahr daraus in Plauen stattye- fundcne Gemeindetag eine Commission von 8 Mit gliedern damit, über diejenigen Puncte, welche bei einer Revision des Volksschulgesetze» in Betracht zu ziehen sein würden, ein Gutachten auszuarbeiten und dasselbe dem Gemeindetage vorzu legen. In Folge diese» Auftrages richtete zunächst die Commission an sämmtliche sächsische Gemeinden von 3000 Einwohnern »nd darüber daS Ersuchen um Mittheilung der von ihnen bei der Verwaltung de» BolkSschulwesenS gemachten Eisahrunz«, «nd insbesondere die Anfrage, ob man bei der praktischen Anwendung de» BolkSschulgesetze» dahin gelangt sei, die eine oder andere Bestimmung desselben al» den wahren Interessen der bürgerlichen Gemeinde nickt förderlich erachten oder sonst auS einem Grunde für abänderuugSbedürstig bezeichnen zu müssen. Auf diese an 137 Gemeinden und zwar an 81 Stadtgemeinden «nd 56 Landgemeinden gerichteten Anfragen sind von inSgesammt 57 Gemeinden, uu» zwar von 29 mit revidirtcr Stävteordnung, 5 kleineren »nd 23 Landgemeinden Auskünfte er- theilt worden. Wenn man die von den verschie denen Gemeinden abgegebenen Erklärungen zu sammenfaßt, so läßt sich — so bemerkt daS vom Bürgermeister vr. Grundig in Pegau abgesaßte Referat der Commission — da» allgemeine Re sultat der die Competmzfcage zwischen Schule und politischer Gemeinde betreffenden Anschau ungen dahin resumiren, daß eine gesetzliche Re gelung der Competenzsrage zwischen Schule und politischer Gemeinde, wenn schon vielleicht an sich wünschenßwerth, doch im gegenwärtigen Augenblick von ten Städten mit revivirter Städte ordnung nicht angestrebt wird, weil die Beibehal tung de» Dualismus von Schule und politischer Gemeinde im Schulgesetz eine solche Regelung nur auf Kosten der der politischen Gemeinde zur Zeit eingerüumten Rechte würde geschehen können, wäh rend die kleineren Städte »nd Landgemeinden mit verschwindenden Ausnahmen eine Mitwirkung in den finanziellen Fragen der Schulgemeinde al» Be tz ürfniß kaum zu fühlen scheinen. Bei dieser Sach lage befindet sich die zur Erörterung über die Frage, ob daS BolkSschulgesetz zu revidiren sei, nieder- gesetzte Commission nicht in der Lage, dem Ge- meindetage die Revision de» Schulgesetzes nach der gedachten Richtung hin empfehlen zu können. Eine Anzahl Gemeinden hatten in ihren Zu schriften den Wunsch nach Befestigung de» obliga torischen Turnunterricht«, oder wenigstens Ver- wundelung desselben in facultativen Unterricht, ingleichen den Wunsch nach Wiederaushebung der Fortbildungsschule (wofür dann Wiedereinführung der facultativen SonntagSscvule oder Sjähriger Schulbesuch vorgeschlagen wirv), ebenso auch den Wunsch nach Wiede»beseitigung de» Unterrichtes in weiblichen Handarbeiten zu erkennen gegeben, Wünsche, deren Berücksichtigung dem Gemeindetage zu empfehlen die Commission deshalb sich nicht ver anlaßt findet, weil die Erfahrungen über den Er folg der durch da» Schulgesetz neu eingesührten UnterrichtSgegenstände b,z. über den praktischen Werth der Fortbildungsschule zur Zeit noch gar nicht abgeschlossen find. Eben so häufig find m den Zuschriften der Gemeinden auch die Klagen üb« die durch die Schulreorganisation den Schulgemeinden auferleg ten finanziellen Opfer. Ab« auch diese Klagen haben d« Commission au sich kein Material ge boten, eine Revision de» Schulgesetzes zu empfehlen, da die Klagen m keinem einzigen Falle unt be- stimmten Anträgen Verbund« find, nach welcher Richtung hin eme Abänderung de» Schulgesetzes «strebt werden soll, ganz abgesehen davon, daß die Verordnung vom 3. April 1873, die Anlage und innere Einrichtung der Schulgebäude in Rück sicht aus Gesundheitspflege betrcffend, deren rigo rose Handhabung in einer nicht geringen Anzadl von Gemeinden schwer empfund« worden zu sein scheint, durch die Verordnung vom 24. März d. I. nicht unwesentlich abgeschwächt worden ist. Endlich Hab« nicht wenige Gemeinden verschie dene Einzelwllnsche ansgedrückt, wie Vermehrung der von den Lehrern zu ertheilenden Maximal- stundrn, Vermehrung d« Strafmittel bei den gort- bildnngSschülern, Gewährung de» KllndigungSrrchtei an die Schulgemeinden nicht entsprechenden stän dig« Lehrern gegenüber, obligatorische Ueber Weisung de« Eollaturrechtes a» du Schulgemeinden bei Besitzung von Lehrerstellen, Beseitigung der Mitwirkung des AmtShauptmann« ol» Mitglied der BezniSschulinspection in gemischten Schuld« zirken, Beschränkung de» BejirkSschulinspector» in der Aussicht üb« da» städtische Schulwesen x. Auch in dies« Einzelwünschen «blickt die Commission eine Veranlassung, auf eine Gesammtreviston des Schulgesetze» anzutragm. da sie zum Theil Wünsche enthalten, welche zu befriedigen in der Macht- phäre der betreffenden Gemeinden selbst liegt, zum Theil aber als Wünsche sich chrrakterisiren, die vielleicht nur im einzelnen Falle durch die Form »er Geschäftsbehandlung seitens der betheiligten Factor« entstand« sind, während die danach noch verbleibenden Wünsche doch immer nur vereinzelt austreten und damit dm Nachweis noch nicht «-- »ringen, daß eine einer einzeln« Gemeinde bedenk- ich erscheinende Gesetzesbestimmung d« Abände rung im Interesse deS ganz« Lande- bedürftig erscheint. Die Commission empfiehlt nach alledem dem Gemeindetage, von der Stellung eine- An lage-aus Revision deSBolkSsch» IgesetzeS zur Zeit abzusehen. Ueber den andern, vom Gemeindetag auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstand, die Stellung der sächsischen Gemeinden zu den Reichs gesetzen vom 7. und 8. April 1876, die ein« jeschriebenen HülfScassen betrcffend, liegen in Bericht de» Direktors de» städtisch-statistischen öureau in Leipzig, Ernst Hasse, über die bis herige Stellung der sächsischen Gemeinden zu den gedachten ReichSgesetzen und eine Anzahl vom Referenten. Stadtrath Dietel in Leipzig, aus gestellter Thesen mit Begründung vor. Direktor Haffe war vom Vorstände deS Ge- meindeiageS mit d« Materialbeschaffung für ein dem letzteren zu erstattendes Referat Über die ein geschriebenen Hülsscaffrn beauftragt worden, und eS wurde dieses Material, nachdem frühere, von den Gemeinden direct eingezogene Erkundigungen wegen der Verschiebung deS Gemeindetages auf den Sommer 1879 bis zu einem gewissen Grade veraltet geworden, von den königlichen KreiS- »auptmannschasten erbeten und «langt. Direktor Haffe hatte an dieselben folgende Frag« gestellt: a Wie viele bestehende HülfScassen sind in ein geschriebene umgewandelt? s d. Wie viele neue eingeschriebene HülfScassen sind gegründet worden? c. welche Gemeinden sind mit Hinblick auf da» Reichsgesetz vom 8. April 1876 selbst zur Einrichtung eingeschriebener HülfScassen ge schritten ? Die erste Frage wurde gestellt, um Kenntniß von dcm G:ade der Durchführung deS Gesetze» vom 7 April 1876 zu erhalten. Auf Grund der er haltenen Auskunft stellt Direktor Haffe eine Ta belle auf, auS der sich ergiebt, daß daS Gesetz nur in außerordentlich wenigen Fällen Anwendung in Sachsen gefunden hat. Denn, so fragt Herr Haffe, waS wolle eS bedeut«, wenn z. B. in der Stadt Leipzig, wo im December 1875 167 gegenseitige UnterstützungScaffen mit 43,959 Mitgliedern ge zählt wurden, gegenwärtig 4 Lassen in eingeschrie bene umgewanbelt worden und eine neue ein- k geschriebene Casse begründet wurde? Im Jahre 1878 zu 1879 sei ein Fortschritt in der Durch führung deS fraglichen Gesetze- allerdings zu be merken, namentlich im Regierungsbezirk Dres den. Immerhin sei eS nicht von Belang, wenn im ganzen Königreich Sachs« gegenwärtig nicht viel mehr als 40 eingeschriebene HülfScassen be stehen. Wenn man auch von allen übrigen In teressen absehe, so sei dieS im Interesse der Ge meinden sehr zu beklagen, denn die eingeschrieben« HülfScassen hätten vor anderen den Vorzug, den Verwaltungsbehörden eine ausgedehntere Beauf sichtigung zu gestatten, sich aus alle Krankheiten zu erstrecken, die Unterstützung hinreichend lange zu gewähren «nd eine mißbräuchliche Benutzung d« Caffengelder auSzuschließen. Die weitere Krage, ob die dortige Gemeinde mit Hinblick auf da- ReichSgesrtz vom 8. April 1876 selbst zur Errichtung einer eingeschrieben« HülfS« casse geschritten, wurde nur von zwei Gemeinden mit Ja beantwortet. Einige Gemeind« beabsich tigt«, in nächster Zeit mit Errichtung eia«« ein geschrieben« HülfScassen vorzuaeh«. Die große Mehrzahl der Gemeinden aber hatte die Gründung solcher Lass« »nterlaffm, und zwar a»S ver- schieden« Gründen,». A. weil kommunale nichtetuge- schrieb«« Hülsscaffm daselbst bereits besteh«, welche dem Bedürfniß entsprechen »nd mit den Be stimmung« der Reichsgesetze vom 7. «nd 8. April 1876 nicht i» Widerspruche steh«, ferner, weil die bestehend« privaten Hülfscassen oez. die Knapp- schastscgffea da- Bedürfniß decken, weil man von Errichtung gemeindlich« HülsScaffrn eine größere Frequenz der städtischen Krankenhäuser befürchtet und die Räume hierfür entweder gar nicht od« nicht im nöthigen Umfange vorhanden sind (in dies« Lage befindet sich Leipzig) x. Unter dm noch weiter gestellten Fragen hat die: „Erscheint die Ausnahme der KnappschaftScaffen von rem HülsScaffengesetz al» die Interessen der Gemeinde beeinträchtigend?" die widersprechendste Beantwortung gefunden. Während zum Beispiel die Gemeind« Altenberg, Annaberg, Aue, Buchholz, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Frauenstein, Luga», Neustädte!, Potschappel x. die Frage verneint haben, hall« dagegen wieder andereGemeinden, wie Marien berg, Hamich«, Zwicka», Rötha, die Lusnahme. siellnng d« KnappschaftScaffen für mehr oder wenig« die Interessen d« Gemeinden beeinträchtigend. Director Haffe bemerkt am Schluffe sein« Dar legungen, daß, wenn der Gemeindetag wirklich die Ueberzeugung gewinn« sollte, die gegenwärtig« Zustände der KnappschaftScaffen beeinträchtigt« d:e Interessen der Gemeind« — daun nicht eine Unterstellung dieser Cass« unt« diS Hülfscassen« gesetz, sondern eine anderweite Regelnng de» Knapp- schaslScassenwesenS durch die Lande-gesrtzgebung ins Auge gefaßt werden müßte. Die vom Stadtrath Dietel zu dieser Materie ausgestellten 10 Thesm sind ziemlich umfänglich« Natur. Wir werden auf dieselben bei der Be rathung darüber zurückkommen müssen und be gnüg« unS für heute, die erste These, welche einen allgemein«« Inhalt hat, mitzutheilen. Sie lautet: Im Allgemein« liegt eS im Interesse d« Gr« mrind«, durch OrtSstatut die Bildung von HülsS« cass« nach Maßgabe de» Reichsgesetze» üb« die eingeschrieben« Hülfscassen vom 7. April 1876 zur Unterstützung von Gesell«, Gehülf« und Fabrikarbeitern anzuordn«, in welchem Falle die G.meindebehökde nach Maßgabe des genannt« Gesetze- die Einrichtung der Cass« nach Anhörung der Betheiligten zu regeln und die Verwaltung der Cass« sich« zu stellen hat. Kunstgewerbliche Ausstellung. Angewandte Prtncipten Von Lor. Clasen. VI. Der Echlußabschnitt unserer einleitenden Artikel in denen wir unS die Aufgabe stellten, zunächst die ästhetischen Anforderungen darzulegen, denen gemäß — nach unserer Meinung — daS Schöne im Kunst- gewerbe sowohl zu entwickeln als zu beurtheilen ier, wurde von anderen mit d?r Ausstellung zusamm n- hängenden unaufschiebbaren Berufsarbeiten, die auSzufübren unS oblagen, unterbrochen. In Folge dessen blieben die Fragen, waS man unter Unea- ruchem Rhythmus und unter Klangverbältniffen in der Grupp,rung zu verstehen habe, sowie einige principielle Ausstellungen über Farbeneffette und deren Anwendung unerledigt. Solche Erörterungen sind, wenn man die Sache von Grund aus und so behandeln will, daß DaS, was man schreibt, auch wirklich der Klärung der Anschauungen förderlich und für die praktische Nutz anwendung brauchbar sein soll, keine so leichte Arbeit, die man etwa am späten Abend, ermüdet von an derer geistiger Thätigke't, so auS dcm Acrmel schüttelt. Wenigstens für unS sind sie DaS nicht. Was wir niederschreiben. ist daS Resultat langer Studien und reiflich n NachSenkenS. wobei eS uns öfter begegnet, daß sich Gründe vorftnden, die unS verhindern, mit Unheil« und Meinungen überemzuftimmen, die be reits eine feste Position an Lehrinstituten, bei Fach männern und im Publicum einnehmen. Da Hecht eS denn aufpaffen und die Tragweite jedes Satzes und jedes Worte» Wohl bemessen. Auch müssen wir von vornherein bemerken, daß wir gar nicht die Absicht haben, an der Hand deS Katalog» dem Publicum durch unsere Artikel die Uebersicht deS Ausgestellten und der ausstellenden Firmen zu erleichtern, wie sehr wir auch doS Be dürfniß und die Zweckmäßigkeit solcher Referate an erkennen. Es geschieht DieS ja in diesem Blatte be reits von anderer Seile in vollständig geeigneter und ausreichender Weise. Der Standpunkt, von welchem auS wir daS Ausgestellte betrachten und prüfen wollen, erfordert ein durchaus anderes Verfahren. Wir werden, unbekümmert um Fachgruppen und Reihenfolge, daS Einzelne da und dort herausgreifen, je nachdem eS unS geeignet e>scheint, um daran daS gerade in Rede stehende Princip nachjuweisen. Und dabei wird uns schon Gelegenheit werben. Das jenige nachzuholen, waS in unseren einleitenden Artikeln auS den angegebenen Gründen unerledigt geblieben. DreS Verfahren schließt aber, wie wir glauben, die Möglichkeit nicht aus, in der GZammtheit uns«« Artrkel ein anschauliches, charakteristisches Bild von der geistigen und gewerblichen Bedeutung unser« Ausstellung zu geben. Ob unS DieS gelingen wird, bleibt allerdings noch dahingestellt. Nur DaS dürfen wir sagen, daß wir mit wahrer Freude und Liebe zur Sache an» Werk gehen, unser Ziel zu erreichen. Denn, wenn auch deS Ungenügenden und verfehlten noch viel vorkommt und eS selbst nicht an seltsamen, mitunter erstaunlichen Geschmacksverirrungen mangelt, ja, wenn man so^ar «geben muß, daß das eigent liche Wesen de» mit Dftentation gepflegten Renais sancestil» bei Weitem nicht immer richtig erfaßt und m seinen Feinheiten begriffen erscheint, so weht doch in dem weiten, von tausendsälti, verschiedenen Ge genständen erfüllten Ausstellungsräume eine Geistes- strtmung, die uns anmuthet, anregt, fesselt und er quickt und di« uns vielfach in denjenigen Dingen eine» schönen Genuß gewährt, die unt« ihr« Ein wirkung entstanden. Wie viel Fleiß und Anstrengung, wie viel Geschicklichkeit. Ausdauer und Sorgfalt, wie viel Sinnen und Erfinden ist hi«, getrieben von dem ernsten Willen, da» Best« nach besten Kräften zu leisten, vereint thätig gewesen! Das allein schon «regt eine sympathische Empfindung und erweckt in vns einen hohen Grad von Achtung für diejenigen Kunstgewerbetreibenden, die mit Freude und Auf opferung die Gelegenheit ergriffen, um dm Beweis zu liefern, waS sie unter entsprechenden günstigen umständen, wenn eS verlangt wird, zu leisten ver mögen. Weit« dann ist e» — besonder» wenn man bedenkt, wie junq der neueste Aufschwung drS Kunst- gewerbe- noch ist — erfreulich, daß man ganz über wiegend dem Streben nach jener ächten Schönheit begegnet, deren Formerscheinung au» dem Kern d« Sache. auS dem Zweck und Charakter derselben und au» den Mitteln de» Material- entwickelt worden. Auch in der sogenannt« anhänaenden oder deigege- denen Schönheit, im Ornament, oekundet sich meisten- theil» dies« Sinn für daS räumlich, sachlich und stofflich Bedingte. Auffallender Weise aber, wie wir sehen werden, erscheint da» Gefühl sür Ktangverhält- Nisse in der Gruppiruna und für die letzten Fein- herten im linearischen Rhythmus verbältnißmäßig noch wenig geweckt. Nach unserem Dafürhalten ist DieS eine noch sHr schwache Stell« in unser« kunstge werblichen GeschmackSbilduna, welch« nachzuhelfeu eine besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden müßte. Doch davon später und der jpec»»llcr Ver anlassung.
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