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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187109240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-09
- Tag1871-09-24
- Monat1871-09
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1871
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o. Zweite öeilage zum leipziger Tageblatt und Anzeiger. Sonntag den 24 September. 1871. >d. «. Th. ebkW ck-, 'e, , bausei n, Mat a Preise» I etehjeittß I teur. echten » und etikel. Tbor v li >ch, !«t E'. ,Üiche Verhandlungen -er Stadtverordneten ,om 13. September 187 1. , »eS Protokolls bearbeitet u. veröffentlicht.) Vorsteher vr. Georgi macht zunächst Mioheilungen aus der Registrande: iv Rechenschaftsberichte der Gesellschaft .ligkeil und der DarlehnSanstalt für We itende auf daS Jahr 1870 eingegangen. klangen zur Vertheilung und soll den Instituten gedankt werden, i theill in einem Schreiben mit, daß dem daS Collegium die von ihm zu Be vor! Schulbänken nach Kunzeschem System Here Töchterschule geforderte Summe von k. abgelehnt und nur so viel verwilligt . zn Anschaffung gewöhnlicher Schulbänke rdrrlich mache, von der Anschaffung der i Schulbank abfehen wolle und nunmehr habe, gewöhnliche Schulbänke (jedoch mit nur 2 Sitzen und Rücklehnen nach Herrn Professor Bock empfohlenen Con- für die fünf unteren Classen, für die Oberen Classen aber Tafeln mit Stühlen zu lasten. Bon den Schulbänken habe fig nur 100 Stück, und von den Tafeln je 3 Stühlen, mithin im Ganzen 231 Aussicht genommen. piksten hierfür sowie für daS übrige Claffen- und daS Mobiliar für den Schulsaal jusammen 1019 Thlr. ollegium läßt eS bei dieser Mittheilung glich einer anderen zum Vortrag gelangten, dringlich bezeichnet en RathSzuschrift, die ng fünf neuer Lehrer, bauliche Verände- i, Vermehrung deS ClaffenmobiliarS und tlllbedürsniste für die höhere Töchterschule «t Herr Adv. R. Schmidt, weil er eS für lich hält, sofort in die Berathung einzu- Verweisung an den SchulauSfchuß, waS vig beschlosten wurde. > Eingabe deS Herrn C. Ulmann, die DeS- Sfrage rc. betreffend, wird nach der Ge- nung auf dem Bureau 8 Tage auSgelegt in Tagesordnung befindet sich zunächst eine »PthSvorlage über Dampfmaschinenanlage i melierte Wasserleitung. Das RathS- .lülltet: tZhrer die Aufstellung der Dampfmaschinen ^erweiterte Wasserleitung betreffenden Zu- t n>m 20. Juli d. I. brigefügte Gutachten > Wegen, deS Herrn Gustav Götz, dem Sie ' ^losten haben, ist so rein technischer „ wir dastelbe unserem, in Fragen der nst" als überaus tüchtig und zuverlässig Neu Techniker, Herrn Baudirector Dost zur vg vorzulegen hatten. In der Beilage mr Ihnen dieselbe abschriftlich mit und derselben nur Wenige- beizufügen, vz abgesehen von den rein technischen Fragen I str unS vom Standpuncte der Verwaltung lich folgende Momente maßgebend: i unterbrochener Betrieb einer eignet ist, auch allein den Consum wenigstens so. wie er während deS größten TheilS des JahreS ich der Dampf- darfiellt, zu decken. DieS geschieht 1i»e ist zweifelsohne kostspieliger als ein sort ier. Bei Herstellung von nur einer Dampf- lwe von 120 Pferdekräften würde diese, wie j Wachten selbst an die Hand giebt, täglich hr zwölf Stunden zu pausirrn haben, ld von zwei Dampfmaschinen von je nur rdekräflen eine ununterbrochen im Betriebe sind die andere nur als Reserve und zur »lfe bei starkem Consum zu dienen hätte. ! Der Betrieb einer Dampfmaschine von 120 dekräften erfordert mehr Heizungsmaterial alt lauer solchen von nur 60 Pferdekrästen, ist theuerer als dieser. Wenn nun aber der h Consum unserer Wasserkunst, welcher eine ! BelriebSkraft alS die einer Dampfmaschine lmn 60 Pferdekräften erferdert, nur höchsten- «nate im Jahre andauert , so folgt daraus, m während dieser Zeit die zweite Maschine s kü Pferdekräften in Betrieb zu setzen ist, wd die übrigen 8 Monate deS JahreS von nur dieser beiden Maschinen die ausreichende »g erlangt wird. » liegt es aber auf der Hand, daß die Kosten > Betriebes einer größeren Maschine von 120 sdekäften das ganze Jahr hindurch theuerer > müssen, als der Betrieb einer solchen von nur pferdekräften während 12.Monaten und einer ve» gleich starken während nur vier Monaten Mengerechnet. Da» bei weitem wichtigste Moment für die Iiung ist aber die Sicherstellung einer Re- Würde nur eine Dampfmaschine von 120 kdekräften aufgestellt, diese aber einmal schad- so würde der Betrieb der Wasserkunst nur lie jeyiaen Maschinen angewiesen sein, während die sehr erheblichen Mehrleistungen t erweiterten Wasserkunst jede rer- Itkte BetrtebSkraft fehlen würde, di diesem Falle müßte also der Wasserverbrauch inner den Jntereffen der Einwohner unserer höchst nachtheiligen, ja fast unerträglichen eingeschränkt werden. Dieser Gefahr m u s ! Verwaltung begegnen, und dies kann sie nur ' , wenn sie bereit- bei der Ausführung det itrrvngSbaue- für eine Reserve sorgt, die ge- ! geschuht aber bei Ausstellung von zwei Maschinen von je 60 Pferdekräften anstatt, wie Sie beantragen, nur einer Maschine von 120 Pferdekräften, die bei eintreten der Schadhaftigkeit die Verwaltung völlig im tiche läßt. Diese Gründe sowohl alS der übrige Inhalt der Erklärung deS Herrn Baudirector- Dost zwingen unS auf unserem früheren Beschlüße zu beharren, und wir ersuchen Sie daher, Ihre Zu stimmung zu dem postulirtrn Aufwande für die Ausstellung zweier Dampfmaschinen von je 60 Pferdekräften in der erweiterten Wasserkunst nicht weiter versagen zu wollen." Dem vorstehenden RathSschreiben ist folgende- Gutachten beigefügt: „Auf Grund de- vorstehenden technischen Gut achtens hat daS Stadtverordnetencollegrum idie Beschaffung zweier Dampfmaschinen für die Er weiterung der Wasserkunst abgelehnt und will da egen die erforderlichen 120 Pferdekräfte auf eine ' aschine vereinigt haben. Dieses Gutachten stützt sich darauf, daß eS finanziell nicht vortheilhaft sei, anstatt einer Maschine zwei kleinere herzustellen, weil 1) die Anlage von zwei Maschinen wesentlich tbeurer sei als eine von gleicher Kraft, 2) die Unterhaltung einer Maschine weil billiger sei alS die von zwei Maschinen, 3) daß, wenn zwei Maschinen hergestellt würden, auch ein drittes Steigerohr erforderlich sei. all 1) Wenn auch zugegeben werden kann, daß die Anlage von zwei Dampfmaschinen in der Regel theurer ist alS von einer, welche die Kraft beider in sich vereinigt, so bieten doch zwei Maschinen für den Betrieb so große Vorthetle — wie weiter unten nachgewiesen werden soll, — daß der daraus resultirende Nutzen den Minderaufwand für eine große Dampfmaschine mit übertragen dürfte, so daß die Beschaffung einer großen Dampfmaschine anstatt zwei kleinerer nicht nur keinen Bortheil, sondern selbst finanziellen Nachiheil haben würde. ack 2) ES ist ein unbestreitbarer Er^ahrungS- satz, daß große Maschinen im Verhältniß zu klei neren, wenn sie beide von gleicher Cvnstruction sind und unter gleich günstigen Verhältnissen arbeiten, weniger Brennmaterial erfordern, alS letztere. Dieser Satz modificirt sich jevoch sehr wesentlich nach dem Größenverhältnitz der in Frage kommenden Maschinen. Vergleicht man z. B. den Kohlenbedarf einer lOpferdiaen Maschine mit einer anderen von 120 Pferdekräften, so kann eS leicht kommen, daß erstere 3 Pfund Kohlen für eine Arbeitsleistung erfordert, zu welcher letztere nur 1 Pfund Kohlen bedarf. Dieses ungünstige Der- hältniß findet aber keineswegs bei Maschinen von solchen Kräfteunterschieden statt, wie sie hier in Frage kommen. Der Mehrbedarf an Brennmaterial für solche Maschinen, wie wir sie in Vorschlag bringen, gegen über der von dem jenseitigen Gutachten propo- nirten Maschine ist höchstens zu ^ Pfund Kohlen für die Pferdekraft und Stunde in Ansatz zu bringen. Wenn au- dem Communicat de- RathS an daS Siadtvrrordnetencollegium zu entnehmen ist, daß erst in 15 Jahren der Bedarf von 700,000 Cubik fuß Wasser erreicht sein würde, so darf dabei doch nicht übersehen werden, daß diese Zahl den mitt leren JahreSbedarf auSdrllckt und daß der Be darf in den heißen Sommermonaten sich auf ^/« de- mittleren stellt. ES würde daher da- Leistungs vermögen der neuen Anlage Mt nur einer Ma schin- schon dann erschöpft sein und Vergrößerung unumgänglich nothwendig werden, wenn der durch schnittliche täc' . 56000 Cubikfuß erreicht sein würde. Anders und günstiger gestaltet sich der Betrieb, wenn die Arbeitskraft auf zwei Maschinen vertheilt wird. Man wird dadurch in den Stand gesetzt, einen mittleren JahreSbedarf von 800,000 Cubikfuß und den entsprechenden höchsten Sommerbedars von 1 Million Cubikfuß zu liefern. Wir können neckt die Ansicht theilev, daß durch Annahme zweier Maschinen und der dadurch er langten Füglichkeit, täglich eine Million Cublkfuß Wasser fördern zu können, der Standpunkt ver rückt werde, vielmehr sind wir der Ansicht und glauben eS auch oben nachgewiesen zu haben, daß nur durch zwei Maschinen daS Ziel einer durch schnittlichen täglichen Wafferlieferung von 70t»,000 Cubikfuß erreicht werden kann Spricht nun daS jenseitige Gutachten sich dahin auS, daß die Reserve von 60 Pferdekraft eine höchst ungenügende sei, und bemerkt dazu: „daß die Stadt Leipzig, wenn sie bis zur Höhe eines solchen Bedarfs 700,000 C.-F. vorgeschritten sein wird, für eine ausreichende Reserve gesorgt haben wird," so haben wir darauf zu antworten, daß die Sicher heit der Reserve weit mehr in der Zahl als in der Stärke der Maschinen liegt, da eine I20pfer- dige Maschine eben so leicht schadhaft'werden kann, wie eine 60pferdige Maschine Auch kommt hierbei in Betracht, daß der größere, die Durchschnittszahl übersteigende Bedarf nur in einigen Monaten des hohen SommerS stau findet und daß daher die Reserve ohngefähr nur für den sechsten Theil deS JahreS in Anspruch genommen wird Wenn nun auch nach Aussage deS jenseitigen Gutachtens die Stadt Leipzig nach Eintritt des Mehrbedarfs für eine ausreichende Reserve ge sorgt haben wird, so scheint es unS deck, daß eS bester sei, diese Reserve schon zu besitzen und nicht erst mit einem Aufwand von ohngefähr 80,000 Thaler beschaffen zu müssen. Zur richtigen Be- urtheilung dieser Seite der Angelegenheit muß man in Betracht ziehen, daß durch zwei Maschinen der Wasserbedarf der Stadt ca. 10 Jahre länger »esriedigt werden kann al- durch eine, und con- iruirt man die Maschinen so, daß sie gekuppelt und zu einer ZwilltngSmaschine von 120 Pferde- kräften vereinigt werden können, so kommt auch der Borwurf der theurern Anlage und der größeren Betriebskosten größtenteils in Wegfall, wogegen der oben erwähnte Bortheil in seinem ganzen Um fange stehen bleibt. CS kann aber auch nicht vortheilhaft erscheinen, daß man bei geringeren Bedürfe dre große Ma schine von 120 Pferdekräften nur etwa 10 bi- 12 Stunden in Betrieb erhalten und dann den selben einstellen solle, um nach einer 12'bis 14stündigen Pause die inzwischen abgekühlten Dampfkessel wieder anzuheizen, vielmehr wird eS rationeller sein, dann eine der kleineren Dampf maschinen in ununterbrochenem Betriebe zu er halten und einen geringeren Mehrconsum durch Inbetriebsetzung der zwelten Maschine für einige Stunden zu decken. rui 3) Wenn endlich da- Gutachten sich dahin ausspricht, daß bei Herstellung von zwei Dampf maschinen zwei Steigerohre nicht ausreichen wür- xn und daher ein drittes erforderlich sei, kann dieser Anschauung nur ein Mißverständniß zu Grunde liegen. Wir erlauben unS daher darzulegen, wie der Betrieb nach der beantragten Vergrößerung sich gestalten wird. Die beiden vorhandenen Ma schinen I und II sollen niemals auf ein Rohr leichzeitig arbeiten, weil sie einseitig wirkende ?umpen haben und daher eine ungleiche Ge schwindigkeit in dem betreffenden Steigrohre ent stehen würde; da jedoch die neuen Maschinen zwei seitig wirkende Pumpen erhalten sollen, so können sie ohne irgend einen Nachtheil, beide unter sich oder mit einer der jetzigen Maschinen vereinigt, auf daS 26 zöllige Rohr arbeiten, und es steht daher der Förderung von 1 Million Cubikfuß Wasser durch das 26 Zoll und daS weite Rohr ein Hinderniß auch dann nicht entgegen, wenn an statt einer 120pferdigen Dampfmaschine zwei von ze 60 Pferdekraft zur Anwendung kommen. Aus diesen Erwägungen dürfte überzeugend her vorgehen, daß nur durch eine Einrichtung, welche neben den Vortheilen einer großen Maschine auch ugleich die Füglichkeit bietet, die Hälfte der Ma- chinenkraft in Reserve zu stellen, die neue An lage zu ihrem höchsten Nutzeffect gebracht wer den kann." Herr Vicevorsteher Dir. Näser referirt NamenS de» BauauSschuffeS, daß derselbe sich mit den Aus führungen deS RathS und denen le- Herrn Bau director Dost nicht allenthalben einverstanden er klären könne, aber anerkenne, daß bei der Wahl eines anderen Maschinensystem- die Möglichkeit gegeben sei, mit den beiden Steigrohren von 26 Zoll und 18 Zoll Weite und mit drei kleinen Maschinen ein Wafferquantum von 1,050,000 Cubikfuß täglich zu fördern, wobei immer noch eine kleine Dampfmaschine in Reserve bleibt, so achtens anlange, so macke da- Gutachten des BauamteS den Eindruck, alS habe man sein Gut achten gar nicht gelesen, denn die Behauptungen habe er dort gar nicht aufgestellt, gegen die stch daS Bauamt kehre. Mit dem Anträge des AuS- chuffeS sei er vollkommen einverstanden, da in xm Saalbach'schen Gutachten für die Maschinen kosten angesetzt würden, welche er als ungerecht- eriigt bezeichnen müsse; denn 65,000 Thtr. für zwei Zwilling-Maschinen sei ein enormer Preis, an welchem wesentlich gespart werden könnte, und daS System der ZwtllingSmaschinen sei auch nicht ohne Weiteres anzunehmen. Dringlichkeit liege nicht vor, weil die LieferungSzeit für die Steige rohre hinauSgeschoben wäre, wenn nur der Rath die Antwort nicht zu lange verzögere. Einstimmig findet der Ausschußvorschlag An nahme. In Betreff de- Schleußenbaue- in der Brau- iraße referirt Herr Vicevorsteher Dir. Näser NamenS deS BauauSschuffeS Folgende-: DaS Collegium hat eS bei der früheren Berathung auffällig gefunden, daß nur so wenig Adjacenlen einen Beitrag zum fraglichen Schleußenbau, der doch nur in ihrem Interesse stattsindet, verwilligt haben und daß namentlich der Besitzer de- größ ten Grundstücks, welcher seiner Zeit die Schleuße nicht regulativmäßig hergestellt, sich ebenfalls ge weigert hat, jetzt, wo die Stadt früher begangene >ler auf ihre Kosten gut machen soll, einen trag dazu zu geben. Daß die ersten Bebauer der Braustraße Areal dazu hergegeben und die Schleuße erbaut haben, ist richtig, aber eben so richtig ist, daß Beide- in ungenügender Weise geschehen, und wenn damals das Bauregulativ bestanden hätte, hinsichtlich der Breite der Straße wie der Herstellung der Schleuße andere Anforderungen an dieselben gestellt worden wären. AuS diesen Gründen war da- Collegium wohl berechtigt, den Rath zu ersuchen, nochmal- mit dem Hausbesitzer Herrn vr. Rüder in Verbünd ung zu treten, und eS liegt keine Veranlassung vor, in dieser Beziehung Etwas zurückzunehmen. Was die Sache selbst anlangt, so hat das Collegium die vom Rache verlangte Summe verwilligt, und eS ist bei dem Umstande, daß die Straße seiner Zeit vom Rathe übernommen worden ist, und bei der Weigerung deS Herrn vr. Rüder, freiwillig einen Beitrag zu geben, dem Collegium nur anzurathen, die Sacke hrermit auf sich beruhen zu lass," Zu diesem Berichte ertheilt daS C helltg Zustimmung. en. ollegium ein- daß also auf geraume Zeit hinaus der Bedarf an Maschinen gedeckt ist, obschon, wenn da- Mittel deS Wasserverbrauchs 700,000 Cubikfuß über schreitet, auf Beschaffung einer größern Maschiven- reserve Bedacht genommen werden müßte. Dieser Umstand, welcher auS den kühnen RachSmitthei- lungen und auS dem nur theilweise dem Collegium zugekommenen Saalbach'schen Gutachten nicht recht ersichtlich gewesen, sei allerdings höchst beachtenS- werth und e- bleibe dabei nur zu erörtern, wie hoch stch die Anlagekosten stellen, wenn nur eine große Maschine von 120 Pferdekraft odn wenn zwei kleine ä 60 Pferdrkraft beschafft werden, da eS sich darum handele, ob die Mehrkosten für letztere nicht so bedeutend sind, daß der gebotene Vortheil dadurch mit ausgewogen wird. Ein An- haltepunct zur Beurtheilung dieser Frage sei in den RathSmittheilunaen nicht gegeben und der Ausschuß habe deshalb einstimmig beschlossen, dem Collegium vorzuschlagen: den Rath zu ersuchen, zunächst eine ver gleichende Ausstellung über die für Beschaffung einer großen Maschine und zweier kleiner Maschinen erforderlichen Kosten dem Colleg zugehen zu lassen. Herr Götz ist mit dem Ausschußgutachten ganz einverstanden und will nur zu seiner Rechtfertigung erwähnen, daß sich sein früheres Gutachten au daS Saalbach'sche Gutachten bezogen, er aber ers später erfahren habe, daß dasselbe nicht vollständig mitgetheilt sei, worüber Herr Bürgermeister Kock selbst seine Verwunderung ausgesprochen habe. Aus dein nicht mitgetheilten Abschnitte deS Gut achtens gehe nun hervor, daß jetzt beabsichtigt wäre, ein anderes System für die Maschinen zu wählen. Hätte er daS früher gewußt, so wäre sein Gut achten von anderen Gesichtspunkten auSgegangen. BeackkenSwerth sei allerdings, daß nach dem jetzigen Vorschläge mit drei kleinen Maschinen aus beide Steigerohre gearbeitet werden könnte; indessen lege er hierauf kein grcßeS Gewicht, weil bei dem Wafferconsum für zetzt und in den nächsten 15 Jah ren der Bedarf mit den jetzigen Maschinen und einer großen Maschine gedeckt werden würde. DaS Doft'scke Gutachten enthalte viele Behauptungen, die doch nicht als erwiesen anzunehmen seien; waS aber die Bemerkung gegen Vunct 3 seine» Gut- Bei Ausführung eines Neubaues an der Grenz straße zu Reudnitz durch Herrn Maschinenfabrikant MannSfeld wurde, wie sich erst bei der Steucr- abschätzung herauSgestellt hat, eine zur Stadtflur gehörige Parzelle mit bebaut und sind dadurch zwei auf verschiedenen Fluren gelegene Trennflücke ver einigt worden. Auf Anordnung de- Königl. Finanzministerium- sollen deshalb zwischen den zuständigen Verwal tungsbehörden wegen AuSflurung der obengcdach- ten städtischen Parzelle sowie auch gleichzeitig wegen AuSflurung noch drei anderer »n unmittelbarer Nähe gelegener zur Stadt gehöriger Trennstücke und deren Einverleibung in die Flur Reudnitz Verhandlungen gepflogen werden. Der Rath hat nun, namentlich mit Rücksicht darauf, daß durch die Art der Bebauung der einen Parzelle die Grenzlinie immer noch genau markirt ist, sich gegen die AuSflurung ausgesprochen und die Stadtverordneten um ihre Erklärung in der Sache ersucht. DaS heute hierüber vom BauauSschuß vorge tragene Gutachten mit dem Vorschlag sich gegen die AuSflurung dieser Parzellen zu erklären findet einhellige Zustimmung de- Collegium-. Weiter refrrirte Herr Vicevorsteher Dir. Näser NamenS des BauauSschuffeS über bauliche Veränderungen in der höheren Töch terschule und zwar über zwei in dieser Be ziehung ergangene RathSzuschriften. Der Herr Vorsteher gab zu erwägen, ob die Frage wegen Vermehrung der Claffenztmmer etwa den Beschlüssen präjudicire, die man auf Bericht deS Schulausschuffes über Erweiterung der Schule »u fassen haben werde und ob etwa auch diese Berathung aufgeschoben werden solle. DieS hielten Herr Adv. R. Schmidt und Herr Vicevorst. Dir. Näser bei den thatsächlichen Ver hältnissen nicht für nöthig, weil man sich der Er weiterung der Schule nicht werde widersetzen können, ebenso Herr vr. Panitz, welcher noch darauf auf merksam machte, daß dem einen der aus dem Bet saale herzustellenden Zimmer dadurch mehr Licht gegeben werden könne, wenn daS Directorialzim- mer mit hinzugenommen werde. Er beantragte den Rath hierauf aufmerksam zu machen. Hiergegen spricht sich der Herr Referent aus, da eine Zeichnurg nicht vorliege und ohne diese oder ohne Besichtigung an Ort und Stelle eS bedenklich sei, bestimmte Vorschläge zu machen. Herr I>r. Panitz erklärte, daß er die Lokali täten genau kenne und daß eS an einem Directo- rialzimmer deshalb nicht fehlen werde, weil diese- inS Parterre verlegt werden sollte. Nachdem Herr Adv R. Schmidt darauf hin gewiesen, daß daS Collegium oft auf die Ver sicherung de« BauauSschuffeS hin Beschluß fasse ohne Kenntniß der Pläne und Lokalitäten, weil e-
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