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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Coïncidenzuhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Enquete der französischen Fachzeitung "La France Horlogère", betrifft eine Abstimmung über den Ankauf von Gold und Silber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und Reparatur (Fortsetzung)
- Autor
- Huguenin, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 145
- ArtikelWann ist ein Wanderlager vorhanden? - Verkauf von Uhren bei ... 146
- ArtikelHarte Konkurrenz 147
- ArtikelNeues vom Schaufenster 148
- ArtikelDie Coïncidenzuhr 148
- ArtikelEine Enquete der französischen Fachzeitung "La France ... 150
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 150
- ArtikelBlattwender 151
- ArtikelSelbstaufziehende Uhr 152
- ArtikelEine neue englische Uhrmacher-Innung 153
- ArtikelPatent-Rundschau 154
- ArtikelDie neuen Zolltarife im Ausland 155
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 156
- ArtikelPersonalien 157
- ArtikelVereinsnachrichten 157
- ArtikelVermischtes 158
- ArtikelFragekasten 159
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 160
- ArtikelBüchertisch 160
- ArtikelPatente 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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150 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 10 auf 0 zu stellen, wird einfach der Sekundenzeiger rückwärts gedreht. Die Wippe wird dabei von den Gangradstiften durch die kleine Hebefläche a ausgehoben, so daß dieselben frei durchgehen können. Hierbei darf sich jedoch die Ankerklaue nicht innerhalb der Gangrad stifte befinden. Durch das Rückwärtsdrehen des Zeigers wird die Uhr auch gleichzeitig aufgezogen, so daß ein besonderes Aufziehen vermittels des Schlüssels nicht notwendig ist, vorausgesetzt, daß die Uhr nicht länger als eine Stunde ging. €ine €nquete der fran3öfifcben facbseitung „Ca Trance ßorlogere“, betrifft eine flbftimmung über den Anhauf von Gold und Silber* Die Leser des Blattes sollen nämlich darüber abstimmen, in welcher Weise der Ankauf von altem Gold und Silber gesetzlich geregelt werden soll; zu diesem Zweck macht die Redaktion drei Vorschläge, von denen jeder Leser denjenigen unterschrieben ein schicken soll, der ihm am besten zusagt. Erster Vorschlag. Die Leihhäuser, Gerichtsvollzieher und andere ähnliche Ein richtungen dürfen nicht als Unterpfand annehmen und die Kaufleute oder Händler, mit oder ohne Lizenz, dürfen nicht einkaufen irgend welches Altgold, Gold- oder Silberbarren, Schmuck-Gelegenheits käufe, wenn ihnen der Verkäufer nicht eine vom Polizeikommissar seines Bezirks oder vom Bürgermeister seines Wohnortes unter schriebene Verkaufserlaubnis vorlegt. Dasselbe gilt für den Verkauf neuer Schmucksachen durch Privatleute, die nicht regelmäßig ein Geschäft betreiben, in welchem der Verkauf oder Einkauf von edlen Metallen die Regel ist. Die Vorlegung der Verkaufserlaubnis enthebt den Käufer von jeder Verantwortlichkeit. Zweiter Vorschlag. Nur die mit einer Lizenz versehenen Uhrmacher, Goldschmiede, Juweliere und Silberschmiede sind berechtigt, alte Gold- und Silber waren und Bruch anzukaufen. Sie dürfen nur kaufen, wenn ihnen mindestens zwei der nach stehenden Schriftstücke zur Legitimation vorgelegt werden: ein Aus weis als Wähler, die letzte Mietsquittung, Militärpaß, Standesamts buch,Führungsattest, Standesamtsbuchauszüge,Pensionsanweisungen, Heiratsvertrag, Inhaberpapier, Paßkarte mit gesetzlicher Unterschrift. In Ermangelung von zweien der obenerwähnten Urkunden soll der Verkäufer eine vom Polizeikommissar seines Bezirks oder vom Bürgermeister seines Wohnortes Unterzeichnete Verkaufserlaubnis beibringen, durch die der Käufer von jeder Verantwortung enthoben wird, nachdem er die Richtigkeit geprüft hat. Diese Verkaufserlaubnis kann vom Käufer auch dann noch ge fordert werden, wenn er trotz der ersterwähnten Ausweispapiere noch Zweifel an der Herkunft der zu verkaufenden Gegenstände hegt. Von Leuten, die ihm bekannt sind, braucht der Verkäufer keine Legitimation zu fordern, er haftet dann aber für den Einkauf und muß ihn ohne weiteres herausgeben, falls dies auf Gerichtsbeschluß verlangt wird. Sobald er den Einkauf in seinem Register eingetragen hat, kann er wegen bedenklichen Ankaufs nicht verfolgt werden. Die Eintragung im Register muß enthalten: Vor- und Zuname des Verkäufers, seinen Wohnort, Bezeichnung, Gewicht und für die eingekauften Sachen gezahlter Preis, sowie Angabe der Aus weise, auf Grund deren der Ankauf erfolgte. Die Leihhäuser, Gerichtsvollzieher sind für ihren Betrieb den selben Bestimmungen unterworfen wie die Uhrmacher, Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Der Umstand der Erfüllung aller vorgeschriebenen Formalitäten, die Eintragung in das Register und die Bezahlung eines ange messenen Preises beweist den guten Glauben des Ankaufes und schützt den Käufer vor gerichtlicher Verfolgung. Aus diesem Grunde müssen dem Käufer die Beträge für solche Waren zurückerstattet werden, die etwa im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens bei ihm mit Beschlag belegt werden, von Personen, die wieder in deren Besitz gelangen wollen. Dritter Vorschlag. Ich bin zufrieden mit dem jetzigen Stand der Dinge in betreff des Einkaufes von Altgold und Silber und bin Anhänger der Auf rechterhaltung der bestehenden Gesetze. Man darf auf das Ergebnis der Enquete gespannt sein. Der Cbronograpbemrtecfoanismus, feine €inricbtung, Repaffage unö Reparatur. Von J. ßuguenin im „Journal 5utffe ö’borlogerie“ (Fortsetzung). 7. Der Auf haltearm. — Nachdem dieser Teil samt seiner Feder eingesetzt worden, hebt man ihn ein wenig an und läßt ihn sanft an das Rad (Haupt-Chronographenrad) heranfallen. Dieses muß dann unbewegt bleiben; macht es aber eine Bewegung nach vorne*), während die Kurve (konkave Endpartie) dieses Aufhalte- armes nach dem Radumfang gestaltet ist, so muß man diese Kurve nach dem Armende hin nacharbeiten; findet hingegen eine rück gängige Bewegung statt, so ist an der der Bewegungsachse nächst gelegenen Partie der Kurve nachzuhelfen. Wenn das Rad schließ lich keinerlei Bewegung mehr macht, dann glätte man die Kurven fläche, ohne ihre Form zu verändern. Ist die an das Rad fallende Partie des Armes gerade, so hat man es mit nur einem Berührungspunkt zu tun. Macht das Rad bei solcher Anordnung eine Bewegung beim Anfall des Armes, was übrigens selten der Fall ist, so beweist dies, daß der Arm nicht in normaler Richtung anfällt; man braucht dann nur die Richtung der geraden Partie so zu verändern, daß der Winkel, den der Radhalbmesser im Berührungspunkt mit der diesen Punkt und die Bewegungsachse des Aufhaltearmes verbindenden Linie bildet, sich möglichst genau einem rechten Winkel nähert. *) Man beachte wohl, daß es sich hier um Bewegungen des unter dem Staub deckel sichtbaren Chronographenrades handelt, die also an dem zu beobach tenden Chronographenzeiger in entgegengesetztem Sinne wahrnehmbar werden. 8. Der Herzsprunghebel. — Wenn dieser Hebel nicht in der rechten Höhe steht, also entweder zu tief gelagert, das Rad streift, oder zu hoch stehend, über die Oberseite des Herzstückes gleitet und sich an dem Klöbchen des Haupt-Chronographenrades zwängt, so gibt es mehrere Mittel, dem Fehler ohne Erneuung des Anrichtstiftes, auf dem dieser Hebel sitzt, abzuhelfen; natür lich kann nicht davon die Rede sein, diesen Hebel zu biegen, denn alle Teile eines feinen Chronographen müssen unbedingt flach sein und bleiben. Stellt sich die Notwendigkeit heraus, den Hebel höher zu bringen, so kann man das Rohr, auf das der Hebel geschraubt ist, von unten her nachdrehen; es ist aber not wendig, sich vorher zu überzeugen, daß der Fuß des Hebels niedriger liegt, als die Oberfläche des Chronographen-Stellrades, so daß er nicht an der Unterseite der Deckplatte desselben streift. Handelt es sich hingegen darum, den Hebel tiefer zu legen, so könnte man das Rohr an der Stelle nachdrehen, mit der es an dem Ansatz des Anrichtstiftes anliegt; das hätte aller dings den Mißstand im Gefolge, daß sich zwischen dem Hebel und der eingefeilten Partie der Feder, die ihn in der rechten Höhe halten soll, ein Spielraum bilden würde. Man könnte nun diese Feder sich tiefer neigen machen, indem man die Unterseite ihres Fußes vorne befeilt, aber das ist ein Verfahren, das man bei einem feinen Werk nicht gern anwendet; die Feder ließe sich
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