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Dresdner Nachrichten : 12.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192001123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19200112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19200112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-12
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.01.1920
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sß. Tichrgaug. 12. Moulage 12. gchm»r 1220. Gegründet 18S6 A»nt,r>ch«r-Sa>»«»laum»>»r »IN«», «d» Br «.»»a-Vri»«: »««. Berugs-S-bühr LNSW.iL« K'ÄIÄ.WSSVLWrLS'L'r „ ,- Di»!spaMge37mmbr»U«2 Alneiaen-Drene. ««»»«n- u Arohnungsm-rk Auswitrliac Austriige Lachdruck «ur «U druNichrr Vurv-Mlngade (./rrcsdr.er Aachr.ft zulLjfla. — Anv^angt- Schriftft2i»2 «erden nicht aufbewa-rl. ^ und i D>n>ch u. Verlag von Lleplch » »eich«« ln 4««d«. PoMchck^-5ik>ni° 1«»»» r;et»^»> Das Verbrechen -es Eisenbahnerslreiks. Sin Appell -er Regierung. Bern«, 11. Jan. Folgende gemeinsame Kund gebung der NcichSregierung und der preu- ntschen StaatSrcglcrung wird mitgeteilt: Der Tag des Friedensschlusses, mit dem die Zeit der schwersten Lasten und Leistungen für uns angebrochen, trisst Deutschland inmitten einer neuen Streikbewegung. Die Eisenbahnen stehen in vielen Teilen des Vaterlandes still. Manche Städte sind ohne Lcbensmittelzüge, ganze Provinzen ohne Hctzuug und Beleuchtung. Was wir in de« Unglück Wiens schaudernd miterlcbcn, et« Mnfsenfterber» der Säugliuge und der Greise, kan« auch bei uns anbrcchen, wenn kein Milchzug mehr in die Städte kommt, und warum? Nicht, weil die Eiscn- bahnarbctter jetzt noch unter dem Zwange der Not einen wirtschaftlichen Kampf auSzusechtcn haben. Der von ihnen verlangte Tarifvertrag soll mit Rückwirkung vom 1. Ja nuar gelten. Die Tarifverhandlungen sind im besten Gange und werde» von beiden Parteien in voller Ein mütigkeit geführt. In neun Direktioi'Sbezirken sind die Stunücnlöhne bereits um durchschnittlich eine Mark er höht. Eine ähnliche Erhöhung steht für die übrigen Be zirke in Aussicht. Der Beamtenschaft ist eine Teuerungs zulage von ISO Prozent bereits zugesagt, d. h. eine Mehr belastung von mehreren Milliarden, eine Sersechssachnng der verschiedenen Tarife für Personen «nd Güter. Damit fällt jeder Grund für den wirtschaftlichen Kamps fort. Gewissenlose Elemente ausserhalb der Organisationen führen aber den politischen Kampf gegen das Volk auf Äosten des Volkes. Sie wollen das Volk zermürben durch Hunger. Kälte und Tod. Und die Folgen »ach außen? Der Frtedcnsschluß Sellt uns vor schwere Pflichten. Die Besatzungstruppen der Entente sind in die Abstimmungsgebiete zu transovr- lieren. Kohlen, Maschine», Heereögerät, Milchkühe und vieles andere sind ahzuliescrn, alles in bestimmten, knapp bemessenen Fristen. Bl-ctbcn wir mit unseren Bertrags- pslichten mi Rückstände, so drohen uns neue Repressalien und Belastungen. Dars die endlich erreichte Heimkehr unserer kriegö- gesangenen Brüder, die seit gestern abtranSportiert wer de«. auch nur «m eine Stunde verzögert werden? Wollen sich die Angehörigen unserer Kriegsgefangenen solch frevelhaftes Spiel gefallen lassen? Nein, die preußische und die RcichSrcgiervug rufen dem ganzen Volke zu: Laßt Euch diese tödliche Bedrohung nicht bictcnl Steht zur Regierung, die dieser gewissenlosen Erschütterung mit allen, auch den strengsten Maßnahmen rntgegenireten wird. Der neue Tarifvertrag erfordert für die Allgemeinheit kaum er schwingliche Mittel. Damit ist die Grenze erreicht. Alle üic wilden Forderungen milder, außerhalb der O.ganisa- nonslcitung stehender Agitatoren, vor allem nach Bezah lung der Eirclktage, sind ein für allemal abgelchnt. Die preußische und die Ncichsrcgierung fordern die Eisenhabuarbelter i« Namen und i« Interesse des ge samte« Volke« dringend ans. ihre« Dienst sosort »ieüer M beginne». Jeder weitere Sireiktag zieht den Hungerriemen Ser gezwungenermaßen feiernden Arbeiter enger und beschwürt außer- und innerpoliiischcs Eiend herauf. Laßt nicht mit Euch spielen. Jagt die Verführer von Euch. Macht Euch nicht mitschuldig am Unglück Eurer Nachbarn und Arbcits- genosscn. Denkt an die 400 000 Kriegsgefan genen, die Euer Vorgehen an der Schwelle der Heimat von Frau und Familie ausspcrrt. Dir werden mit aller Macht und allem Nachdruck diese Folgen zu verhindern suchen. Wo es nottut. wird auf Grund des 8 48 der Neichsvcrfassung der Ausnahme zustand verhängt. Es geht nicht um Partei oder Politik, cs geht um das Dasein von unö alle«! Der das Leben seines Volkes will, kämpfe mit uus ?egen die Zerstörung. Berlin, 11. Januar 1020. Die R c i ch s r e g i e r ung. Bauer. Koch. Dr. Bell. Di« preußische Staatsregierung. Hirsch. Hein«. Ocser. IW. T.B.) Wettere Ausöehnung -es Streiks. ventheu. 11. Jan. Die Streiklage der Eisenbahner hat sich seit Freitag verschärft. Heute vormittag sind die Ar beiter von Benthe n. Natibor, Kandrzin und anderen Orten in den Anüstand getreten, obwohl die Eisen- Sahnverwaltung sich zu Beratungen mit den Eiscnbahn- arbeitern bereit erklärt hat. Die Zcntralleitung der Ge werkschaft hatte den Streik für unberechtigt erklärt. iWTB.) Düsseldorf. 1l. Jan. In einer von mehreren tausend Eisenbahnern besuchten Versammlung wunde heute abend mit allen gegen drei Stimmen beschlossen, den Streik sortzu führen, da der Verdacht bestehe, daß nach Wiederaufnahme der Arbeit sich die Verhandlungen in Berlin in die Länge ziehen werden. Um den Forderungen der Eisenbahner Nachdruck zu verleihen, wurde verlangt, auch die K o h l e n z u f u h r e n für das städtische Gas-. Wasser, und Elektrizitätswerk et uz »stellen. Die Streikleitung ist zu Verhandlungen nach Berlin gerufen worden. lW. T.B.) Elbcrsell». ll. Jan. Unter den streikenden Eisenbahnern macht sich gegenwärtig eine sehr radikale Strömung geltend, die die Einstellung der Notstandsardeiten lv.Zügc. LebtMwittel- und Milchzüge) verlangt, um ihren Forde« rrrnsten Mtzs Nachdruck »u verlach»«. M. r. M Mililiirgewalr in -en -e-rohlen Gebieten. Berlin, 1t. Jau. Der Reichspräsident erläßt mit Zustimmung des Reichsministertums eine Verordnung zur Wiederherstellung der Sfsentliche« Sicherheit uud Ordnung in den Rcgierungs- bezirkeuDttsseldorf.Arnöberg, Münster «ob Minden, wonach die in Art. 48 der ReichSverfassnng vor gesehene» Beschränkungen usw. zulässig und die voll ziehende Gewalt aus den Reichswehrminister übertragen wird. Die Anweisungen des Militärbefehls habers aus dem Gebiete der Zivilverwaltnug ersolgcn mit Zustimmung eines Negiernugskommissars. Zum Miiitär- vesehlshaber ist General v. Natter, zum Negiernngskom- «aissar Reichskommissar Seocring ernannt. Die Verordnnnq tritt sosort in Kraft. Gleichzeitig untersagt eine Verord nung des MilitSrbefehlshabers die Gtillegnug lebens wichtiger Betriebe» wie des öffentliche« Verkehrs, sowie der Anlagen für Gas. Wasser, Elektrizität uud Sohle. 1DTP.) Berlin, 11. Jan. Der Militärbefehlshaber der Regie rungsbezirke Düsseldorf. Arnsberg, Münster und Minden wird mit Zustimmung des Rcichskabinetis eine Verord nung folgenden Inhalts erlassen: Mit Zustimmung des Negieruugskommissars ordue ich auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 11. Januar 1920 im Interesse -er öffentlichen Sicherheit folgendes an: Jede Betätigung durch Wort oder Schrift, die darauf gerichtet ist, lebenswichtige Betriebe zur Stillegung zu bringen, wird verboten. AlS lebenswichtige Betriebe gelten die wichtigen Verkehrsmittel, sowie die Anlagen und Ein richtungen zur Gewinnung von Gas. Wasser. Elektrizität und Kohle. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Ver ordnung -es Reichspräsidenterr vom 11. Januar 1920 bestraft. . Die Ratifizierung -es Frie-ens. Paris, 11. Jan. An Her heute nachmittag 4,18 Uhr westeuropäischer Zeit erfolgten Errichtung des ersten Pro tokolls über die Nicdcrlegung von Ratifikationsurkunden zum Friedensvertrag haben außer Deutschland folgende Signatarmüchte dek Vertrages teilgenommen: das Bri tische Reich, Franlreich, Italien, Japan, Belgien. Bolivien. Brasilien, Guatemala, Panama, Peru, Polen. Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay. Der Friedensvertrag ist danach gemäß seinen Schlußbcstimmungen im Verhältnis zwischen Deutschland und diesen Mächten zu dem bczcich neten Zeitpunkt in Kraft getreten. Dieser Zeitpunkt hat zugleich die Bedeutung, daß mit ihm der Laus aller nach den Bestimmungen des Vertrages von seinem Inkraft treten an zu berechnenden Fristen auch mit Wirkung gegen über denjenigen Signal,,rmächten beginnt, die den Vertrag bisher nicht ratifiziert haben. «W. T. B.) Die Wiederaufnahme der Beziehungen. Paris, 11. Jan. Die Einsetzung des französischen Ge schäftsträgers in Berlin wird sich laut .Honrr-al" nicht so rasch vollziehen. Es sei nicht notwendig, sich zu beeilen, da zahlreiche Kommissionen in Berlin tätig seien und eine offiziöse deutsche Delegation seit mehreren Monaten in Paris arbeite. Diesem Zwitterzustand könne man sich ganz gut einige Zeit anpasse». Das Blatt laßt durchblicken, daß die Vertreter der alliierten Mächte zu gleicher Zeit in Berlin eintresserr werden. (W. T.B.) Aushebung -er Ostseeblocka-e. Stettin, 11. Jan. Rach einer von der Marinekom misston eingctroffcne« Drahtung ist die Ostseebockade seit gestern nachmittag aufgehoben. Die ersten deut schen Schisse sind bereits ausgclaufe«. sA T-B ) Die Einladung zum Völkerbund. Paris, 11. Jan. In Uebercinstimmung mit Artikel 1 und der Beilage zum ersten Teil des Friedens-Vertrages von Versailles werden die nachgenanntcn Sraaten eiu- gcladcn, innerhalb der zwei Monate, die nach dem Inkraft treten des Friodcnsvertragcö folgen, dem Völkerbund bctzutreten: Argentinien, Chile, Columbien, Dänemark. Spanien, Norwegen, Niederlande, Persien, Paraguay. Salvator, Schweden. Schweiz und Venezuela. Der Prä sident der Friedenskonferenz hat deshalb gestern an die Regierungschefs der obengenannten Länder Telegramme gerichtet und ihnen eröffnet, daß der Friedensvertrag nun mehr in Kraft gesetzt worden ist. <W. T. B.) Vor -er Heimkehr -er Gefangenen. Paris, 11. Jan. sHavas.) General Cassouin er klärt im „Echo de Paris", es sei alles bereit zum Abtrans port der deutschen Kriegsgefangenen. Die Transporte können schon morgen beginnen, wenn der Befehl dazu gegeben wird. Sie lverden etwa sechs Wochen dauern. (W.T.B.) Paris, 11. Jan. Nach einer Havas - Meldung hat die Unterkommisston für die Kriegsgefangenen gestern die B c - ding ungen für den Rücktransport der deutschen Kriegs gefangenen geprüft. Die HcimschMnng soll beginnen, so bald die nötigen Eisenba-Hn,vagen ans Deutschland ein- gcteofsen sind, und wird dann ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden. Nach dem „Platin" werden die ersten Züge der dculschen KrlcgSgcsangciien die sran- zvstsch-beulfche Grenze noch nicht passieren können, weil der deutsche Wagenpark eine Äcrspätung von einigen Stunden erlitten hat und »och nicht e', «getroffen iV. t«.r.V^ Die Enlrechlung -er Rheinlaa-e. lDraht Meldung unsrer Berliner S ch r i s t I e i t n n g.> Berlin, 11. Jan. Mit dem Austausch der Ratifikationen sind auch die von der hohen interalliierten Rheinlands- Kommission ausgcarbeiteten Bestimmungen in Kraft getreten. Diese Bestimmungen liegen nun im Worilau. vor, woraus wir hier einen kurzen Auszug bringen: Unter dem Titel Militärbefehlc heißt es: Alle deutschen Behörden und alle Personen im besetzten Gebiete müssen den Bests len einschließlich der Ncguisitionsbcsehle gehorchen. Deutsche Beamte, die den Befehlen der Militär bcyörden znwiderhandel», können durch Entscheidung der hohe» Kommission zeitweilig oder dauernd ihres Amtet- enthoben werden. Die Gesetze des Deutschen Reiches und der Länder, soweit sie noch nicht im ganzen besetzten Ge biet Anwendung finden, sind, bevor sie in den besetzten Gebieten in Vollzug gesetzt werden, der hohen Kommission vorzulegcn, die solche Gesetze sofort oder auch später außer Kraft setzen kann. Die Strcitkräfte der Alliierten und dir ihnen zugcteilten Personen unterliegen ausschließlich den Militärgesctzen und der Gerichtsbarkeit ihrer Truppen. Wer außer diesen Personen eine Zuwiderhandlung gegen die von der hohen .Kommission erlassenen Verordnungen begehr, kann der Militärgerichtsbarkeit der genannten Truppen unterworfen werden. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen deutscher Gesetze können die Gerichtsbehör den, die mit der Untersuchung einer Sache betraut sind, sich alle behördlichen und sonstigen Urkunden, deren Vor legung für den Gang der Untersuchung als notwendig er achtet wird, ausliefern lassen. Im allgemeinen üben die deutschen Gerichte ihre Gerichtsbarkeit in Zivilsache^ weiter aus, abgesehen von den bereits genannten, der dortigen Gerichtsbarkeit unterworfenen Personen. Wer Zuwiderhandlungen gegen die Verordnungen der hoben Kommission ungeachtet besonderer Bestimmungen de geht, wird mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. und «W Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft. -- Jede Person, deren Worte, Gebärden oder Handlung« mit Bezug auf die Mitglieder der hohen Kommission oder ihr zugeteilter Personen oder mit Bezug auf die Besatzung^ truppen oder irgendein Mitglied dieser Truppen oder mit Bezug auf die Fahnen oder militärisckgm Embleme de: Alliierten und Assoziiertem sich alS beleidigend oder an schick lich kennzeichnet, verwirkt diejenigen Strafen, die zur Durchführung der Verordnung der hohen Kommission vor- gesehen sind. Alle Deutschen in Uniformen, die der bewaffneten Macht, der Polizei usw. angeboren, sowie Zoll- und Forstbcamte, sind verpflichtet, die Fahnen und Offiziere in Uniform der alliierten und assoziierten Mächte zu grüßen. Ohne die Ermächtigung der hohen Kom Mission kann gegen Einwohner der besetzten Gebiete wegen VerrmUtungSmaßnahmen oder politischer Betätigung ans der Zeit des VKrssenstillstaudes keine gerichtliche Verfolgung eingeleitet oder fortgesetG und keine Strafbestimmung an gewendet werden. Die von den alliierten Militärbehörde'' während der Masfenstillstandszeit zeitweise oder dauern-'' ihres Amtes enthobenen Beamten können ihre Funktionen in den besetzten Gebieten nicht ohne dir Ermächtigung der hohen Konnuission wieder ansnehmen. Personen jedweder Staatsangehörigkeit, die über 14 Jahre alt sind und ihren gesetzlichen Wohnsitz im besetzten rheinischen Gebiet haben, müssen mit einer von der zustän digen deutschen Behörde visierten A n s w e i S k a r t e ver-- sehen sein. Im unbesetzten Deutschland wohn ha sie Per! »ne in die E i n r e i se in das besetzte Gebiet mit einer var ge s ch r i c b c n e n A u s w e i s k a r te gestattet. Air- schriftliches Ersuchen der hohen Kommission oder jedes von der hohen Kommission besonders ermächtigten Offiziers ode. Beamien haben die deutschen Behörden in allen Fällen, in denen es das Interesse der Aufrechterhaltmig der öffent lichen Ordnung oder der Sicherlieir der Veiatzungstrupven erfordert, dem zu diesem Zwecke von der hohen Kommission ernannten Beamten die Briefe und Postsendungen jede: Art anszuhändigcn. Eine ähnliche Uebenvachung kann über alle telegraphischen und telephonischen Mitteilungen, sowie über alle Mitteilungen gleicher Art geübt werden. Schriften und Bilder, alle linematographischen Filme, die die Ausrechtevhaltung der öffentlichen Ordnung gesähr den oder die Sicherheit oder das Ansehen der hohen Kom Mission oder der Besatzurrgstrupren zu beeinträchtigen ge eignet sind, sind verboten und können gegebenenfalls Se schlagnahmt rverden. Wenn es sich um eine täglich er scheinende Veröffentlichung bandelt, kann der KresH dclegicrtc der hoben Kommission anordnen, daß die Er scheinung eingestellt oder für drei Tage verboten ivird. Pol: iiiche Versammlungen wüsten den Krcisdelegierten de: hohen Kommission 48 Stunden vor den: anberaiiwtcm Termin angezeigt werden. «- Aufhebung -er Militärgerichtsbarkeit. Berlin, 11. Jan. Der Gesetzentwurf über Aufhedung der Militärgerichtsbarkeit ist der Nat!onalv ensa nrmlimg zu gegangen. Durch Artikel 1 wird in Uebcreinst'mmmig mi' Artikel 106 der Rcichsverfgssmi« die Militärgericht-S barkeii außer den Strafverfahren in Kriegszeiien und gegen die an Nord von Kriegsschiffen eingeschifften Angehörigen bei. Marine anfgehoben. Nach den Bestimmungen des Ge setzes sind für militärische Straftaten zukünftig die Straf kammern, das Schwurgericht oder das Reick-sgericht zu ständig. Als Verteidiger können nach 8 12 Offiziere nfw.. sowie gewählte Vertreter der Soldaten gelvählt oder vvu Amts wegen gestellt werden. Di« überzählig werdenden Militärjust izbcanlien sind laut 88 34, 28 anderweitig, mög lichst in der Rechtspflege zu beschäftigen, sie sind auch zur Uebernahme von nichtrechilichen Avmtern verpflichte:. Der Entwurf sieht das Inkrafttreten des Gesetzes znm 1. April 1SSV v»r. (W.T.B^ .
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