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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: Titelblatt und erste Seite (S. 5381) fehlen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-14
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1866
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VS82 riete Arealfläche UM den Preis von 2 Thlr. 20 Ngr. für die Quadratelle zu verkaufen beschlossen. Weiter hat Herr Hermann Traugott Fritzsche, welcher Lei der Versteigerung der drei Parcellen im Herrmannschen Grundstücke den Eckplatz für oaS Höchstgebot von 13960 Thlr. oder 5 Thlr. 8 Ngr. 8 Pf. Pro HZ Elle erstanden und mit Ihrer Zustimmung überlasten erhalten hatte, an unS das Gesuch gerichtet, ihm um 6 Thlr. für die mElle annoch 83*/, ll) Ellen von dem vor seinem Grundstück gelegenen Areale zur Herstellung eines entsprechenden Alignements nachträglich zu verkaufen. Auch auf dieses Gesuch haben wir einzugehen beschlosten rc." Der Verkauf des Arealstreifens an Frau Pleltner erschien dem Ausschüsse hinreichend gerechtfertigt, die gebotene Summe genügend und war er daher einstimmig gemeint, der Versammlung die Ertheilung ihrer Zustimmung zu dem Arealverkaufe anzuempfehlen. WaS dagegen die beabsichtigte Veräußerung an der Einfahrt in daS Herrmannsche Grundstück anlangt , so hatte der Ausschuß, in Betracht, daß diese Einfahrt ohnehin eine Verbreiterung wünschenS- werth gemacht hätte, daß daher jede weitere Umgestaltung, welche -nicht unmittelbar eine Verbreiterung herbeiführt, nicht gerathen erscheint, und daß endlich Herr Fritzsche das betreffende Stück Areal durchaus nicht zum Bebauen verwenden will, da er sein Haus weiter zurückgestellt hat, sich entschieden gegen den Raths beschluß zu erklären. Dagegen glaubte er, insbesondere im Hm- blick auf die Verwendung des von Herrn Fritzsche anzukaufenden Areals zur bessern Gestattung des Gartens, die Annahme einer etwas umgestalteten Biegung an der Einfahrt in die Herrmannsche Straße als zweckmäßig und den Absichten Herrn FritzscheS durch aus nicht zuwider empfehlen zu sollen. Der Ausschuß rieth demgemäß einstimmig dem Collegium an: 1) den Beitritt zum Rathsbeschluste abzulehnen, dagegen aber 2) seine Zustimmung im Voraus dazu zu erklären, daß Herr Fritzsche, dafern er ein kleines Dreieck an die Stadt ab treten wolle, von der gewünschten Parcelle eine gleiche Fläche wie jene- Dreieck enthalt, unentgeltlich und tauschweise er halte, während er für den überschießenden Flächeninhalt der Parcelle den für seinen Bauplatz gezahlten Quadratellenpreis zu zahlen haben soll. Herr Jul. Müller bezeichnte die vom Rath beschlossene Ab tretung an Herrn Fritzsche als eine angemessene und ungefährliche Arrondirung, die der Gemeinde nicht zum Nachtheil gereiche und das Unternehmen eines Bürgers fördere. H^rr vr. Heine rechtfertigte dagegen den Vorschlag des Aus schußgutachtens, wodurch Herrn Fritzsche ebenfalls nicht zu nahe getreten, wohl aber im Interesse des Verkehrs eine nicht gerade wünschenswerthe Ecke an der Einfahrt beseitigt werde. Herr Müller sah darauf von seinem Widerspruche ab, und die Versammlung trat einstimmig sämmtlichen Anträgen des Aus schußes bei. Weitere von Herrn vr. Günther selbst vorgetragene Gut achten des B auausschuffes betrafen: 4. einen Arealtausch mit Frau Leonhard. Letztere tritt zur geradlinigen Führung der Einfriedigung der neu errichteten Abteilungen des neuen Friedhofs von ihrem an grenzenden Feldstücke 28,35 lH Ruthen ab und erhält dafür von dem benachbarten Iohannishospitalfelde eine gleiche Fläche. Dieser Areal tausch fand einhellige Zustimmung. 5. einen Remiß.an der Verzinsung des in das Rittergut GraS- dorf verwendeten Baucapitals zu Gunsten des Pachters. Letzterer hat gebeten, ihm entweder die Verzinsung deS auf 7700 Thlr. abzurundenden Baucapitals mit 30/0, oder die Ver zinsung deS gesummten Baucapitals von 9882 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. zu 20/0 nachzulasten und der Rath hat sich für die letzigedachte Modalität entschieden. Da dies indeß als ungünstiger für die Stadtcaffe erschien, so empfahl der Ausschuß der Versammlung: 1) ihre Zustimmung zum Rathsbeschluste abzulehnen, dagegen 2) sich damit einverstanden zu erklären, daß der Pachter daS auf 7700 Thlr. abgerundete Baucapital zu 30/0 verzinse. Einstimmig trat man den Ausschußanträgen bei. 6. Die Verwilligung von 100 Thlr. zu Reparaturen an der Gohlifer Mühle. Sie erfolgte unter der vom Ausschuß empfohlenen Voraus setzung, daß die zu reparirenden Mühlwerke tatsächlich nicht bis zur Beendigung deS ContractS, wo dann die Mühle zum Verkauf gelangen wird, aushatten sollten. 7. Der Verkauf von Areal am neuen Elsterflußbett an die Herren vr. Heine und Herfurth. Durch die im Verein mit der Universität und Herrn vr. Heine in Angriff genommene Wafferregulirung und die mit dieser ver bundene Verlegung des ElstermühlgabenS wird ein Stück Areal von den Fleischerwiesen labgeschnitten, welche- dann zwischen da neue Flußbett, die neuprojectirte Straße 1a, den Grundbesitz der Herren Herfurth und Blüthner an der Plagwitzer Straße und ba den Herren Liebscher und Vr. Heine gehönge, an die Weststraße grenzende Areal zu liegen kommt. Es wünschen nun Herr Robert Herfurth 6838,e Q Ellen Fluß- und 9748,4 lHEllen Wiesenareal und Herr vr. Heine 8677,6 Q Ellen Fluß- und 5830,9 m Ellen Wiesenareal davon käuflich zu erwerben. „Da schon hiernach — bemerkt der Rath — der Werth ein verschiedener ist. anderntheilS aber Herr vr. Heine daS Flußareal unauSgefüllt, Herr Herfurth aber auSgefüllt kaufen will, so haben wir den Werth nach beiden Richtungen hin durch unseren Sach- N V! letztere um den Preis von 15 Ngr. für die Quadratelle, Herrn vr. Heine aber den in der Fläche enthaltenen Wiesenboden um 17 Ngr., und das darin befindliche Flußareal, besten Ausfüllung er selbst übernimmt, um 5 Ngr. 5,?, Pf. für die Quadratelle zu verkaufen. (Dieser Kaufpreis entspricht, mit alleiniger Ausnahme deS von Herrn Herfurth zu 15 Ngr. pro Quadratelle zu kaufenden Areals, wo der Kaufpreis um 2 Ngr. für die Quadratelle hinter der Taxe bleibt, allenthalben den über den Werth deS fraglichen Areals an- gestellten Erörterungen.) Dieses Abkommen hatte nur bezüglich deS Verkaufs an Herrn vr. Heine im Ausschüße allseitige Zustimmung gefunden. Dagegen erachtete der Ausschuß den Verkauf des einen Areal- theils an Herrn Herfurth für 15 Ngr. pro Quadratelle, also unter dem TaxationSpreste, nicht den Verhältnissen entsprechend, während man die Veräußerung deS andern TheilS zu dem Preise von 1 Thlr. 10 Ngr. für die Quadratelle für zulässig hielt. Der Ausschuß empfahl einstimmig: 1) dem Abkommen mit Herrn vr. Heine und dem mit Herrn Herfurth, in so weit es sich um das von demselben zu 1 Thlr. 10 Ngr. für die Quadratelle zu erkaufende Areal handelt, zuzustimmen; 2) dagegen dieses Abkommen bezüglich des Verkaufs des anderen Platzes an Herrn Herfurth zum Preise von 15 Ngr. für die Quadratelle abzulehnen, gleichzeitig auch 3) dem Nathe die Anlegung eines Fußwegs nach der Schwimm anstalt über das an die Herren Herfurth und vr. Heine zu verkaufende Areal zur Erwägung zu geben. DaS Gutachten wurde in allen seinen Theilen einstimmig an genommen. 8. den Verkauf zweier Arealspitzen an der Kreuzung der Mittel und Tauchaer Straße an die Herren Bänsch und Mahler. Der Rath schreibt darüber unter Anderem: „Die von uns erbetene Zustimmung zu dem mit den Herren Bänsch und Mahler über das vor deren Grundstücken an der Kreuzung der Tauchaer und Mittelstraße gelegene Communareal vereinbarten Kaufe haben Sie in Ihrer Mehrheit an die Bedin gungen geknüpft, daß sämmtliche vier Ecken von den anliegenden Grundstücksbesitzern gekauft, wirklich bebaut und an dem Anbau verbrochene Ecken von 6—8 Ellen angebracht würden. Die genannten beiden Kauflustigen haben sich nun zwar der Forderung, daß sie das zu erkaufende Areal wirklich bebauen und an den Gebäuden eine verbrochene Ecke von 6 Ellen Breite Her stellen , unterworfen, sich jedoch außer Stande erklärt, auch die weitere auf den Ankauf der andern beiden Arealspitzen Seiten der betreffenden Grundstücksbesitzer gerichtete Anforderung zu erfüllen; auch die von unS mit den letzteren deshalb angeknüpften Verhand lungen haben zu einem günstigen Resultate nicht geführt. In Berücksichtigung emes von den Herren Bänsch und Mahler hierauf ausdrücklich gestellten Antrags ersuchen wir Sie nun er gebenst, jene Bedingung, deren Erfüllung nicht in deren Macht steht, fallen zu lasten und zu dem in folgender Weise modificirten Abschlüße, denselben die vor ihren Grundstücken an der Tauchaer und Mittelstraße gelegenen Arealspitzen um den Preis von 2 Thlr. für die Quadratelle unter der Bedingung käuflich zu über lasten, daß sie das Areal wirklich bebauen und an den zu errichtenden Gebäuden verbrochene Ecken in einer sechSelligen Breite angebracht werden, Ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, wobei wir eS als selbstverständlich zu bezeichnen haben, daß dasjenige Areal, welches durch Herstellung der verbrochenen Ecken für die Straße bleibt, von den Abkäufern nicht mit bezahlt wird. Wir unterlaßen nicht, noch darauf hmzuweisen, daß, obwohl Sie mit unS darin einig sind, daß Me Arealflächeu verwerthet werden sollen, daS Festhatten an obiger Bedingung diese Ver- werthung fast unmöglich macht und der Stadt eine Emnahme von d ('< § v u ei a S n a s' t d s' n § v b r z r 1 c r r t k Besitzer Arealflächen erwerben len fliegenden Grundstücke die gleichen ihnen gegenüber dieselben Bedm-
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