Bemerkungen über die ynushnltplnne des Ortsnmtes für Kricgerfürsorge zu Dresden auf die Jahre 1Y20 und 1926 und über die Kostentragung der Kriegsbesch.- und Krlegerhinterbl.-Fürs. Der erste gedruckte Äaushaltplan des Ortsamtes für Kriegerfür sorge zu Dresden auf 1920 führt in Pos. 18 IV nur Ausgaben für den Kanzleiaufwand und für Besoldungen des Personals des Ortsamtes in Äöhe von 453379 ^5 ^ 45337 Vorkriegsmark ^ auf. Ausgaben für Zwecke der Kriegsbeschädigten- und Kriegerhinterbliebenenfürsorge waren im Äaushaltplanc der Stadt Dresden auf das Jahr 1920 nicht vorgesehen. Die Kosten der Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene Dresdens wurden 1920 vomReiche bzw. verlagsweise von der Stadtgemeinde getragen. Im Mai 1920 erfolgte durch ein Gesetz der Verfassunggebenden Deutschen National-Versammlung hinsichtlich des Reiches eine Regelung dahin, daß das Reich vom I. April 1920 ab chz der Kosten der Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene übernahm; durch das Sächsische Gesetz über die Kosten der Kriegsbeschädigten- und Krieger hinterbliebenenfürsorge vom 18. Juli 1921 wurde rückwirkend auf die Zeit vom I. April 1920 ab bestimmt, daß Staat und Selbstvcrwaltungskörper (Bezirksverbände bzw. gewisse Städte) je ^ der Kosten der Kriegs beschädigten- und Kriegerhinterbliebenensürsorge trugen. Ingesamt wurden im Rechnungsjahr 1920 vom Ortsamte zu Dresden für Unterstützungen, Vorschüsse usw. an Kriegsbeschädigte und Krieger hinterbliebene 6468525 04 A, 646852 Vorkriegsmark * und für den Verwaltungsanfwand des Ortsamtes 684502 43 H 68450 Vor kriegsmark i ausgegeben. Die Stadt Dresden trug zu den Kosten der Anterstützungen usw. und zum Verwaltungsaufwande des Ortsamtes 549 833 IL 50 L, ^ 54983 Vorkriegsmark^ bei. Infolge der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Fe- bruar1924 ging die Soziale Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Krieger hinterbliebenen und für die ihnen aus Grund der Versorgungsgesetze gleich stehenden Personen, Altrcntner usw., vom 1. April 1924 ab auf die Bezirksfürsorgeverbände über, seitdem trägt die Stadtgemeinde Dresden die Kosten der Fürsorge für die genannten Personenkreise in voller Äöhe. Nach dem Äaushaltplan des Ortsamtes zu Dresden aus 1926 hat die Stadt Dresden als Kosten der Anterstützungssürsorge usw. für die vom Ortsamt Betreuten, einschl. der Beträge für die Städt. Veteranen- Ehrenrenten 692000A?F( auszubringen, außerdem die Kosten des allgem. Verwaltungsauswandes des Ortsamtes mit mehr als 181 000 INR; zu Lasten des Sächs. Staates gehen im Kmushaltplan des Ortsamtes aus 1926 68000 zu Lasten des Reiches indessen 2 750000 r Val. Anm. ^ aus Seite 10.