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Wochenblatt unter freier Presse nebst Anzeiger für Zschopau und die benachbarten Ortschaften : 12.12.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512514526-184612128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512514526-18461212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512514526-18461212
- Sammlungen
- Saxonica
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- Ausgabe
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— 498 — bespöttelt, w«il daS Erschein»» vor dem Friedens richter der vorgeladenen 2ten Parlhei nicht zur Verbindlichkeit gemacht worden ist. und hiermit die ganze Sach» als eine Halde MaaSregel sich darzu« stellen scheint, Verfasser dieses kann auch nicht ver kennen» daß dieser Mangel »iuigennaßen die beab sichtigten wohlkhätigen Folgen de- Gesetzes schmälern werde, behaupten muß oder derselde, daß nicht« desto- sveniger da« neue Institut zwei in die Augen springende Vortheile für Rechtsuchende gewährt, welche Bortheile ganz abgesehen davon, daß die Beilegung vieler streitiger Differenzen nebenbei noch manchen andern Nutzen gewähren wird, von der Art sind, daß sie gewiß Iedweoen mit dem neuen Institute befreunden werden, die angedeuteten zwei Haupttheile dürften nun vornehmlich darin zu suchen sein. 1) Daß durch einen beim Friedensrichter getroffe nen mittelst deutlichen klaren Protokolls nieder- geschriednen Vergleich dasselbe Recht erlangt wird, was durch eine rechtskräftig« Entscheidung -der durch eine gerichtliche Urkunde entsteht und Anspruch auf Erlaß einer Hilfsauflage und bei deren Nichtbeachtung auf gerichtliche Beitreibung der Schuld durch Auspfändung u. s. w. ge währt, 2) daß durch «inen vor dem Friedensrichter geschlosse nen Vergleich statt der durch Gesetz vom 23. Juli 1«48 eingeführten kurzen dreijährigen Verjährungsfrist die ordentliche Verjährung von 31 Jahren 6 Wochen 3 Tagen in Anspruch Anrowmen wird. Werden diese Vorlheile von dem Publikum gehörig gewürdigt, so werden Parlheien statt sich in langwierigen gerichtlichen Weiterungen ihr Recht 1« verschaffen, gewiß es verziehen, mit Benutzung des neuen Institut«, wenn auch vielleicht mit einigen Opfern, Streitigkeiten, denen sehr oft nur Mangel an Zahlungsmitteln zu Grunde liegt, gütlich auS- zugleich,», und auf eine ganz und gar nicht kost spielig» Weis» in den Besitz einer den gerichtlichen Ll« ichstech» nden Urkunde zu gelangen. Nament lich werden Erben, bei denen sehr häufig nur dir ungewisse Aussicht, ob und wie sie ihr Erbtheil von den Milerden empfangen sollen, Mißhelligkeiten Hervorrust, diesen Vortheil gewiß empfinden; aber auH all», di« im Verkehr Forderung irgend einer Art geltend zu machen haben und sie zunächst nur li quid und sicher gestellt zu sehen wünschen, werden diese Erfahrung vollkommen »heilen; ja e« ist Ver fasser dieses fest überzeugt, daß selbst diejenigen, gegen di« ein Anspruch geltend -»macht wird, ge schieht dieß irgend Seiten de- Gläubiger« mit ei nigem Glimpf, daS neue Institut in ihrem Inter esse finden, und gern gemeinschaftlich mit ihrem Gegner sich freiwillig vor den Friedensrichter stel len «erben. Viele Streitigkeiten und Mißverständnisse deh nen und schleppen sich oft blos aus dem Grunde zwischen den Betheiligten dahin, weil diese eines LheilS der Feder nicht mächtig, andern TheilS zur Auseinandersetzung unter sich nicht genügend be fähigt sind, daher schon der Vortheil, jeder Zeit ei nen Mann zu finden, welcher der Feder mächtig, ein Abkommen gehörig zu Papier zu bringen ver steht, dem neuen Institute fortdauernde Benutzung sichern, und demselben in der Weise Vertrauen er werben muß, daß bald auch der Beklagte, der viel leicht aus Trotz, Schaam und andern Rücksichten vor den Friedensrichter nicht erschienen wäre, in der Ueberzeuqung, wie sein Gang wenigsten- nichts schaden könne, der Ladung gern Folge leisten wird. Wenn endlich die vom Friedensrichter getroffe nen Vergleiche an sich auch stempelfrei sind, so ist dieß ein» Vergünstigung, die gegen obige Vortheil», obwohl sie auch im pecuniären Interesse der Par- theien ist, einer defondern Hervorhebung gar nicht bedarf. Daß aber die Vortheile deS Friedensrichter- amteS in der bezeichneten Maaße sich verwirkli chen, wird hauptsächlich in der Persönlichkeit des erwählten Friedensrichter beruhen; daher Verfasser mit dem Wunsche, „Gott möge „seinen Segen zu der Wahl der Friedensrichter im „vollsten Maaße ertheilen," hiermit diese wohlmei nenden Bemerkungen schließt. Zschopau, den «. Drcbr. 1846. Wöchentliche Kirchennachrichten. Anfang de« Früh-Gottesdienste« «m » Vhr. Morgen, als zum z. Advent, predigt Vormit tags Herr Pastor Würkert, über Luc 3, V. IS—17. . Anfang de« NachmittagS-GotteS« diruste« um HL Nhr. Nachmittags predigt Herr Diac. Kretzschmar, über Col. i> V. 12. IS. Künftigen Dienstag ist wieder zur gewöhnli chen Zeit um 9 Uhr allgemeine Beicht« und öffent liche Communion (Herr Diac. Lretzschmar.) Getauft«: Mstr. A. G. Herrmaay't, D.
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