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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 05.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-186612056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18661205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18661205
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-05
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.HL »« 18««. siir Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch» und Sonnabend«. AbonnementSpreiS r 10 Ngr. pro Vierteljahr bet Ab holung in der Expedition; II Ngr. bet Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer L Pf. Mittwoch, den 5. December. Inserate werden für die Mittwochsnummer bis Dienstag früh 7 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis Donnerstag Abends 8 Uhr angenommen und die dreispaltige Cicero-Zeile oder deren Raum mit k Pf. berechnet. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten, die Ausstellung der Listen für die Wahlen zum Reichstage des norddeutschen Bundes betr. Um die Wahlen für den Reichstag des norddeutschen Bundes nach künftiger Publikation des darauf bezüglichen, dermalen der ständischen Berathung noch unterliegenden Gesetzes ohne längeren Verzug in's Werk setzen zu können, erscheint es angemessen, schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen dazu zu treffen. Mit Aller höchster Genehmigung ergehet daher, unter Vorbehalt der ständischen Zustimmung zu dem gedachten Gesetze, an sämmtliche Obrigkeiten des Landes hierdurch Verordnung, sofort mit Aufstellung der Listen der Stimmberechtigten für die erwähnten Wahlen zu beginnen. Dieselben sind für jeden Ort besonders aufzunehmen und darin alle einem Staate des norddeutschen Bundes angehörigen und nicht unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden männlichen Personen zu verzeichnen, welche mindestens 25 Jahre alt sind, am Orte ihren Wohnsitz und im letzten Jahre vor Ausstellung der Listen keine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeinde-Mitteln erhalten haben, zu deren Vermögen auch kein Concurs gerichtlich eröffnet und noch anhängig und denen der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte oder bürgerlichen Ehrenrechte nicht in Folge rechtskräftiger Verurtheilung zu einer Strafe entzogen ist. Die Listen haben unter fortlaufender Nummer die Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe und Alter der darin eingetragenen Personen, in letzterer Be ziehung aber mindestens, ob dieselben das 25ste Jahr erfüllt haben, anzugeben, und sind dieselben allerwärtS spätestens bis zum 13. December laufenden Jahres vollständig aufzustellen, indem soweit nöthig deren Revision nach Publikation des Eingangs gedachten Gesetze« Vorbehalten bleibt. . Dresden, am 27. November 1866. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Auf die Dauer der Theilnahme des Unterzeichneten Vorstands an dem gegenwärtigen Landtage ist Seiten der Königlichen Kreis-Direction zu Zwickau der Herr Regierungsreferendar Kämpfe zur Assistenz der Amtshauptmannschaft Chemnitz versetzt worden, was hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird. Chemnitz, den 1. December 1866. Königliche Amtshauptmannschaft. von Könneritz. Bekanntmachung. In Gemäßheit der gleichzeitig in diesem Blatte zum Abdrucke gelangten Verordnung des König!. Ministerium des Innern, die Aufstellung der Listen für die Wahlen zum Reichstage des norddeutschen Bundes betr., vom 27. November dieses Jahres haben, wir mit thunlichster Be schleunigung mit Aufstellung der Listen der Stimmberechtigten für die erwähnten Wahlen zu verfahren. Die Herren Bezirksvorsteher der Stadt haben mit anzuerkennender Bereitwilligkeit erklärt, sich dem Geschäfte der Sammlung der Unterlagen zu den Wahllisten unterziehen zu wollen, und werden demgemäß in den nächsten Tagen von Haus zu Haus gehend die Namen der Stimmberechtigten aufschreiben. Indem wir dies hierdurch bekannt machen, ersuchen wir die Herren Hausbesitzer und überhaupt die Bürgerschaft den genannten Herrn tzjeses Geschäft durch bereitwilligste Auskunftsertheilung thunlichst zu erleichtern. Zschopau, den 3. Debember 1866. Der S t a d t r a t h. In Stellvertretung: Kunze. Bekanntmachung. Durch das beklagenswerthe Ereigniß unserer Nachbarstadt Chemnitz veranlaßt, wird das vorzeitige Betreten des Eises, namentlich auf dem eommunlichen Teich bei den Scheunen, bis auf Weiteres verboten. Unsere Polizeiorgane sind angewiesen, darüber Aufsicht zu führen und jeden Betroffenen wegzuweisen. sNügen aber auch Eltern und tyM sonst die Aufsicht und Sorge für Kinder zunächst obliegt, uns hierbei unterstützen. Zschopau, den 3. December 18jötz. Per Stadtrath. In Stellvertretung: — Kunze — Erledigt hat sich die in Nr. 93 dieses Blattes von hier aus unterm 19. laufenden Monats bezüglich des an Geistesschwäche leidenden Handarbeiters K^l Friedrich Kohl aus Kemtan erlassene Bekanntmachung. Königliches Gerichtsamt Zschopau, den 28. November 1866. Forker. M Haidekruge. Elpe Crlmlnalnovelle von Wilhelm Andrea. — Wehe, wehe, wer gestohlen, DeS Morde» schwere Thal vollbracht! Wir heften uns an seine Sohlen, DaS furchtbare Geschlecht der Nacht!" Bevor dqS civilisatorische und alle Verhältnisse um- gestaltende Eisenbahnpoß die weiten Flächen der Lüne burger Haide durchschnob, hielt man im übrigen Deutsch land diese öden Landstrecken für den Aufenthalt von Räu bern und Banditen, und eine Reise durch dieselben des halb für äußerst gefahrvoll. Ja, in einem französischen geographischen Handbuche wurde sogar zum Entsetzen der gebildeten „großen Nation," die ja bekanntlich schon seit Jahrhunderten „an der Spitze der Civilisation" daherschreitet, erzählt, daß die Lüneburger Haide noch von einem ganz wilden Völkerstamme, der den Namen Haidschnucken führe, bewohnt sei! Aber weder Räuber noch Wilde hauseten dort. Die ersteren waren nur in der Einbildung vorhanden, und die Wilden des geistreichen französischen Geographen waren nichts anders, als recht zahme Schafe Und Lämm chen, die allerdings noch heutigen Tages dort zu finden sind.
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