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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 17
- ArtikelDie Beteiligung der Beamten an Konsum-, Beamtenvereinen und ... 18
- ArtikelEine moderne künstlerische Dieluhr 19
- ArtikelRund um die Welt 20
- ArtikelDer Zylindergang (Schluß) 21
- ArtikelEin 50jähriges Meister- und Bürgerjubiläum 23
- ArtikelDas Niello oder Tulasilber 24
- ArtikelÜber abnorme Schweißbildung der Hände 25
- ArtikelDer Konkurs einer Innung 26
- ArtikelNeue Regulierungsvorrichtung für Taschenuhren 27
- ArtikelWie putzt der Uhrmacher seine Ware 28
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 28
- ArtikelVermischtes 29
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 31
- ArtikelBüchertisch 31
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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£eip3iger Ubrmacber Geltung Organ öer Deutfcben Uhrmacher - Vereinigung, 3 entralftelle 311 Ceip3ig öes Verbanöes ClfafcTotbringfcber Uhrmacher, öer freien Innung für öas Ubrmacbergewerbe im Staöt* unö Canökreis Bielefelö, öer 3wangsinnung öer Uhrmacher, Golöfcbmieöe unö Optiker gu Bochum, öer Uhrmacher*, Golöfcbmieöe* unö Optikerinnung Gelfenkircben, öer Ubrmad:>er*3vvangsinnung 3 U ODünfter i. W. unö öer Uhrmacher*Vereinigung 3 U Stenöal. Abonnements- unö Infertionsbeöingungen ftebe auf öem Titelblatt. Celegramrmflöreffe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceipgig. fernfprecb=Rnfcblu(3 Ho. 2991. nadsfcrucfc ift nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! Ho. 2 Ceipsig, 15. Januar 1904 XLJabrg. Deutfcbe Uhrmacher-Vereinigung (3entralftelle 3 U Ceip 3 ig) Nachdem sich in der vorigen Nummer unser Bericht mit einem Rückblick auf das vergangene jahr befaßt hat, wollen wir heute noch dem W eihnachts=Geschäft einige Worte widmen. Wider Erwarten ist dieses allgemein recht gut gewesen und hat den meisten Kollegen eine angenehme Auf besserung des gesamten Jahresumsatzes gebracht, so daß wir unser Urteil über das verflossene Jahr dahin abändern können und sagen, es ist ein gutes Mitteljahr gewesen, besser als die beiden, viel leicht sogar als die drei vorhergehenden Jahre. Wünschen wir, daß am nächsten Sylvester dem jetzigen Jahre das gleiche Zeugnis ausgestellt werden kann, inzwischen seien wir aber wie bisher eifrig bemüht, uns der unseren Umsatz bedrohenden unlauteren Konkurrenz zu erwehren. Unser Syndikus hat zur weiteren Verfolgung der von uns eingeleiteten Maßnahmen gegen das Uhrenversandhaus Chronos schon wieder zwei Notizen verfaßt, die der Zeitungs-Verlag, das Organ des Vereins Deutscher Zeitungsverleger veröffentlichte. Wir haben sie in der nachstehenden Form einer größeren Anzahl Tages zeitungen übersandt und hoffen, daß beide ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Notizen lauteten: I. Zeitungsannoncen ausländischer Versandhäuser. Von ausländischen Versandhäusern wird oft, namentlich auch zur Weihnachtszeit, unlauterer Wettbewerb und direkter Schwindel getrieben. Es werden Goldwaren, Uhren, Galanteriewaren, Nahrungs mittel, wie Geflügel, Obst, Butter und anderes mehr zu anscheinend sehr vorteilhaften Bedingungen in den Zeitungen gegen Vor einsendung des Betrages angeboten; bei Ankunft der Waren stellen sich diese dann meistens als sehr minderwertig und den Ankündigungen nicht entsprechend heraus. Schadenersatzansprüche gegen die ausländischen Firmen sind aber immer ohne Erfolg. Wie nun die Leipziger Uhrmacher-Zeitung mitteilt, besteht bei der Braunschweiger Uhrmacher-Innung die Absicht, durch einen Prozeß festzustellen, ob die Zeitungen, welche derartige Annoncen aus ländischer Schwindelfirmen veröffentlichen, wegen Beihilfe zum unlauteren Wettbewerb strafbar sind. Über den Ausgang dieses gewiß interessanten Prozesses behalten wir uns vor, demnächst näheres zu berichten. II. Eine Präzisionsuhr „Glashütte“ wird z. Z. vielfach in den öffentlichen Blättern von einer Schweizer Firma angeboten. Von Fachleuten ist wiederholt darauf hingewiesen, daß schon die Bezeichnung dieser Ware eine irreführende ist, da man unter Glas- hütter Fabrikat erste deutsche Qualitätserzeugnisse zu verstehen hat, nicht aber billige Schweizer Massenware. Die deutsche Uhr macher-Vereinigung zu Leipzig hat, wie die Leipziger Uhrmacher- Zeitung berichtet, ein Exemplar dieser Schweizer Präzisionsuhr „Glashütte“ angekauft und durch einwandsfreie Untersuchungen feststellen lassen, daß das Gehäuse dieser mit 35 M. bezahlten Uhr nur einen Goldwert von 3 Pfg. hat. Gleich vernichtend fällt das Urteil der renommiertesten Glashütter Fabrikanten über das Werk dieser Uhr aus. Nach dieser Aufklärung wird es nun wohl endgültig mit der Anpreisung dieser Uhren vorüber sein, zumal auch die Uhrmacher in der Schweiz selbst gegen das Uhrenversandhaus Klage erhoben haben. Im Anschluß hieran danken wir allen den Kollegen, welche uns die erbetenen Zeitungen mit dem Inserat betr. Präzisionsuhr „Glashütte“ übersandten. Wir bitten aber gleichzeitig noch um weitere Einsendungen, da unserem Baseler Rechtsanwalt an dem Besitz recht zahlreicher Zeitungen als Beweismaterial viel gelegen ist. Auch die Kollegen in der Schweiz sind gebeten etwaige schweizerische Blätter mit dem Chronos-lnserat zu sammeln, sie können diese gleich an den Vorsitzenden der Baseler Uhrmacher, Herrn Kollegen Schäfer in Basel, einschicken. Die Gewerbekammer zu Chemnitz sandte uns ihre ge druckten Berichte über die Behandlung einer Eingabe des Chem nitzer Uhrmachervereins, welche sich mit dem von uns zuerst er strebten Verbot des Aufsuchens von Bestellungen auf Taschenuhren befaßte. Das Gesuch der Chemnitzer Kollegen ist abgelehnt worden, mußte abgelehnt werden, da nach der Verordnung des königl. Ministeriums vom 19. Juli 1902, auf unsere Mitteilungen betr. verschiedener Handhabung des § 56, die Ausstellung von Wandergewerbescheinen ausdrücklich auch für das Aufsuchen von Bestellungen auf Taschenuhren als zulässig bezeichnet wurde. Es muß also erst eine Änderung des § 56 angestrebt werden, dafür ist aber nur die Reichsregierung und der Reichstag zuständig. Ein entsprechendes Gesuch, welches wir vor Jahresfrist an den Reichs tag richteten, ist dem Herrn Reichskanzler als Material überwiesen worden. Zu gelegener Zeit werden wir daran erinnern.
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