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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188312025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18831202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18831202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-12
- Tag1883-12-02
- Monat1883-12
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1883
- Autor
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// / ^ ^ -r , - - . Erscheint tätlich ftüh 6'/, Uhr. tzr-action »nü Lrprditioa Johannesgasje 33. Aprkchliundrn der Nrdaction: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags ö—6 Uhr. »Ul »I» m>a,i>dk «mzOaodtkr v!,i,u«cru»t, die ««docn»» m»l »kivmruch, S,ii«t«e der für die «Sihstf,l,e«de «»««er bestimmte» Inserate an rSschenrage» bis :i Uhr Nachu»tta»s, a» Sann- und Festtagen früh bis '/.S Uhr. 2n öen Filialen siir 3ns.-Annahmr-. vtta Klemm. UniveriilätSstraße 21. ^BUi- Lösche, Katharinenstrabe 18, v. nur bis ' ,S Nhr KipMtrIWMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage L8,LO«. ^onnemnitsdrei« vtenelj. 4'/, Md. Ivel. Bringerlohn 5 Mk.. durch die Post bezogen 6 Mt. Jede -inzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Li. Gebühren für Extrabeilage» ahne Postbciördcrung 39 Mk. «U Potzbesörderuug 48 Mk. Inserate gespaltene Petitzrile SO Pf. Gröbere Schriften laut nnierem Preis- oerzeickniß. Tabellarischer u. Zifierniatz nach höher« Tarif. Ktttamen unter dem KedactionaKrich die Sval»zeile 50 Ps. Inserate sind stets an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prueoumoraiui» oder durch Post- nacbnaume. 33«. Sonntag dm 2. December 1883. 77. Jahrgang. Amtlicher Thetl. Vrklmntnlachung. Bei der am 29. und 30. 'November a. o. stattgesundenen Stadtverordnetenersatzwahl haben die nachverzeichnelen Herren die beigesetzkcn Slimmen erhalten: In der Claffe der Ansässige«: 1) Achill, Otto, vr. iur. und Rechtsanwalt. . 3651 Stimme», 2) Meitzncr, Otto Heinrich, Drogist . . . 3645 - 3) Wagner, Earl Ludwig, Zimmermeister . 3643 « 4) Leltznrr, Aug. Wilh. (Gerhard ch Hey), Kaufmann 3632 » b) Pommer, Smil Max, Architekt .... 3630 « 6, Seemann, E. A., Buchhändler 3630 . 7) SwiderSki, Ltta Ludw. PH.. Maschinensbrkt. 3630 - 8) Fischer, Varl Hcrm. Beruh., vr.zur. und Finanzassessor 3629 » 5) Laue, Friedrich Eduard, Fleischermeister. 3622 « 10) Wagnrr. Aust. Emii(D.H.WagncrL Sohn), Svielwaarenhändler 3617 » 11) Wilürlmh, Emil Ltto, Klempnerobermeister 3595 « 12) Freytag, L. E.. Rechtsanwalt 1960 . 13) Mothrs, O , ltr. püil. uuv Baurath . . . 1965 » 14) Freher, I G., Lehrer 1952 « 15> Werner, E. A., Tischlermeister .... 1952 - 16) Letdel, W. E., Maurermeister 1946 » 17) Johannes, A. Ehr. H. K.. Privatmann . 1945 » 18) Ttreubel, K. 8., Flelschermeifter . . . , 1944 - 19) Wciijel, 8. F.. vr. west, und Professor , 1942 » 20i Fischer-Brill, P. A. A.. Kaufmann . . 1940 « 21) Hartman», K. W. A., Tapezierer . . . 1940 . 22) Spatzier, A. W., Uhrgehäujcinacher . . . 1926 k. In der blaffe der Unansässigen: 1) Hager, Gnst. Ad., Kaufmann 2) Aeckerlein. Varl Auftav, Architekt . . . 3) Arndt, Wilh. Ferd., vr. plül. u. Professor 4) 8hmig. Mar Adalb., Stcinmetzinelster. . 5) Schlömilch, Wiih. Rad. Paul, Bankbeamter 6) Snizmaiin. Varl Aug. (Weluoldt L Lange), kausmamr 3632 7) Rostock. Georg Paul Wiih.« Kaufmann . 3630 8) Zehn, Heinr. Äug. Wilh.» Schornsteiuseger- Obcrmeister 3623 9) Tanbenlieim. Karl 8mil, Kohlenhändler . 10) Leriisalem, Traug. Rnd, vr. jur. u. Direct. 11) Bartsch, M. A. Landgericht-dircetor . . 12) Ldt»e, H A., Obervostserretair..... 13) Krniickr, v. M., Rechtsanwalt 14) Fleischer, 2-, Kaufmann 15) Sterz, K. P-, Maschinensabrikant .... 16) Wals. F. R, Fulnwerksoesitzer 17) Trichman», Th., Mechaniker und Photograph 181 Tip, P., Rechtsanwalt 191 Dunkel, A. A. v., Kausniann und Lithograph 20) Jndinger, I. H., Schuhmachermcister . . Da in der Elaste der Ansässigen 11 und in der der Ilnansässigen lO Ersatzmäuncr zu wählen waren, sind die unter X 1 bis mit 11 und unter L 1 bis mit 10 ver- ,zeichneten Herren alS zu Stadtverordneten gewählt zu betrachten. Leipzig, am 1. December 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. N. 3645 Stimmen, 3642 3636 « 3634 . 3632 . 3621 3618 1987 1946 1944 1941 1940 1940 1938 1935 1935 1933 oeffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, am».DecemberL88». Abend» «'/»Uhr, im Saale der I. Bürgerschule. TageSoronung: I. Wabl von zwei unbesoldeten Stadträthen. II. Bericht des BauauSschnsieS über Einführung der Wasserleitung in einen Theil der Straße Ü de» Langkammer-Frege'sckien Bebauungsplanes. III. Bericht des Bau- und OekonomieauSschusieS über Negulirung der Flucht- und Grenzlinie auf der östlichen Seite der Eisenbahnstraße. IV. Bericht deS Finanzausschusses über ». den Beschluß der Kirchenvorstände wegen Ueberlassung deS Landes- gesangl'uchcs an Unbemittelte; d. anderweile Unter bringnnq der II. Polizeiwache. V. Bericht des Stiftung-- und OekonomieauSschusieS über Feststellung deS pensionSbercchtigten Diensteinkommens deS Inspektors und deS Todtengräbers deS nördlichen Friedhofs. VI. Bericht deS StistnngSauSschusieS über Erlaß einer von Frau verchel. Sch malstich verwirkten Conventional sirafe. VII. Bericht deS OekonomieauSschusieS über n. Pflasterung eines Traclev der Hillerstraße mit Schlackensteinen, b. Erlaß einer von dem verstorbenen Maurermeister Herrn Köhler verwirkten Conventionalstrasc; e. Her stellung der verlängerten Hohen Straße und de» Brückenoberbaues. VIII. Bericht deS Oekonomie- und BauauSschusie» über Herstellung einer Parkanlage aus dem Platze vor der VI. Bürgerschule. IX. Bericht des Oekonomie- und Finanzausschusses über die Abrechnung, belr. den Neubau de« Kuhstalle- im Rittergule CnnncrSdorf. Bericht des Oekonomie-, Bau- und FinanzauSschusie- übcr Auistellunq beS SicgcSvenkmaleS aus dem nörd lichen Tbciie des Marktes. Vckaimllnachimg. Nachdem wir bcichlosien habe», die LüSaiger Ziegelei zu verpackten, machen wir andurch bekannt, baß die Pacht- bedingnngen ans dem Ralhbause, 1. Etage. Zimmer Nr. l7. zur Einsichtnabme auSliege», und fordern Pachtlustige aus »hre Offerten bi- zum >9. December d. Z. Abend- 6 Uhr versiegelt »nd mit der Aufschrift Lösniger Ziegelei bei der Nuntiatur des NathbauicS einznreichen. Leipzig, am 27. November 1883. Der Rath der Stndt Leipzig. Vr. Georgi. Stöß. Mollchlimnaklun. Lnmeldimaen iür die uI^IcrIIe lilaiie (Serta) nimmt der Unter »eichmie am 4.. 4.. S. nn» 7. Tecemver IL—l Uhr in seinem Dienstzimmer entgeyen. Aiimrldunflssormulare sind durch den Haus mann der Schule, H. Eid» er, zu erdalten. beip-ig. den 27. November 1883. vr. Th. Bsgtl. Regulativ, »te polizeiliche An« und Abmeldung der Ein wohner «nd Fremden in der Stadt Leipzig betreffend. An Stelle der bisher für die Stadt Leipzig bestandenen, in der Bekanntmachung deS PolizeiamtS von, 7. Mai 1872 zusaiiimcngestellten. ..die An- und Abmeldung der hiesigen Einwohner. Gcwerbsgehilfen, Lehrlinge, Dienstboten und Fremden, die Einreichung der Legitimationen und die Er holung der Anmeldescheine" betreffenden Bestimmungen treten vom 4. December I88A an die nachstehenden Borschriften diese- Regulativs: X) Tte bleibenden Einwohner betr. 8- 1. Jeder, welcher in Leipzig anzieht, uni hier sich bleibend niederzulasien. ist. soweit nicht der in 8. 4 dieses Regulativs vor- geichenc Ausnahmefall vorliegt, verpflichtet, seinen Aufenthalt und die Wohnung, die er genommen, beim Meldeamt des PolizeiamtS, Abihcilung I. anzuzeigen und sich hierbei über seine Reichs- und Staatsangehörigkeit, sowie über sein Verhalten vor seiner lieber- iedelung nach Leipzig in gehöriger Weise, wie durch Reisepaß, Nhrungszeugn'ß, Berhalt'chein, Abzugsattest oder auch durch andere eine Berechtigung z»m hiesigen Aufenthalte ergebende Legilimations- papiere, wie Bürgerschein, Bestallungsdccrct. Bocatio», Geburtsschein, Tauszeugniß ,c. auszuweisen. Militairpflichtige. bez. den Mann schaften de« Beurlaubicnstandes «»gehörige Personen haben die in den einschlagendcn Militairgescbc» vorgeschricbenen Nachweise bei- zubringen. ß. 2. Die Anmeldung hat innerhalb einer Frist von drei Tagen, vom Tage der Niederlassung oder deS Beziehen» der e» mielhelen Wohnung an gerechnet, persönlich oder durch Ausfüllung und Abgabe des beim Meldeamt sowie bei alle» Polizeibezirks- wachcn unentgeltlich zu erlangenden Meldeformulars zu erfolgen. g. 3. Die Anmeldung ist zugleich mit aus diejenigen Familien, glieder, wie Ehefrauen, leibliche, adoptirte oder sonst angenonimene Kinder, welche mit dein Familienhaupte zusammenwohnen und eigne Selbstständigkeit noch nicht erlangt haben, zu erstreiken. Tie Meldepflicht bezüglich dieser Personen liegt dem Familien- hauvte ob. Z. 4. Active Militairpcrsonen, welche hier in Gebäuden Wohnung nehmen, die dem Militaircommando unterstehen, sind von der A. 1 gedachten Meldepflicht befreit. Mannschaften deS Be- urlaubtenstandes (worunler jedoch Reservisten und Landwehr leute nicht mit begriffen), welch« Privalquarliere beziehen, unterliegen zwar der Meldepflicht; doch bedarf e» bezüglich ihrer der Ausstellung von Wohnungsmeldescheinen (vgl, g. 5) nicht. tz. 5. Uebcr jede ersolgte Anmeldung wird ei» Wohnung-. Meldeschein gegen eine Gebühr vo» bo H ausgestellt. Der einem Familienhaupte ausg.stellt« Meldeschein erstreckt sich zugleich aus die in ß. 3 gedachten Familienglieder. Haben Letzter« durch Berheirathung oder Ergreifung eines eigenen Berufs oder Gewerbes eine selbstständige Lebensstellung erlangt, so sind dieselbe» gehalle», sich einen auf ihre Perion lautenden besonderen Melde schein zu lösen. Mit Abforderung solcher Gebühren zu verschonen sind völlig Unbemiltcltc, insbesondere Alnioscnempiänger. tz. 6. Jede später in dem Auicnihalte hiesiger Einwohner ein tretende Veränderung ist gleichfalls innerhalb einer Fr st von drei Tagen, und zwar der gänzliche Wegzug aus hiesiger Stadt beim Meldeamt Abth. I., der bloße Wohnungswechiel innerhalb der Stadt aber dann, wenn die ausgegebciie Wohnung in der inneren Stadt gelegen, bei obcngedachter Stelle, anderenfalls bei derjenigen Polizeiwache, zu deren Bezirk diese Wohnung gehört, durch Ausfüllung und Abgabe der an diesen Stellen unent- gclrlich zu habenden Meldesormulare und unter gleichzeitiger Ueber- reichmig des ausgestellt gewesene» Wohnungsmeldeicheins durch den Meldcpstichtigcn anzuzeigen. 8. 7. Im Falle eines Wohnungswechsels innerhalb der Stadt ist für die Anmeldung der neu n Wohnung eine Gebühr von 25 zu entrichten. Befreit von dieser Gebühr sind die in 8- 5 Abs. 3 genannte» Personen. Die bloße WohnungSabmcldung im Falle deS Wegzugs von hier, mit der also eine neue WohnuiigSanmcldung nicht verbunden ist, erfolgt gebührenfrei. A. 8. Die WohnungSmeldeicheine der hiesigen bleibenden Ein wohner sind von den zur Löiung derselben verpflichteten Personen auf Verlangen sowohl dem Hausbesitzer oder dessen Stellver treter, als auch dem etwa revidirenden Polizcibeamiea jederzeit vorzuzeigen. 8- 9. Die Bermiether von Wohnungen oder Quartier geber sind in allen Fällen für die pünctliche Woluiungs An« und -Abmeldung ihrer Abmiethcr sowie aller derjenigen Personen, welche »um Hausstande derselben zählen, mitverantwortlich und haben dieselben nöchigensalls hierin zu vertreten. Kann der Bermiether von dem Abmiethcr den Nachweis über die ersolgte Anmeldung nicht erlangen, so genügt Elfterer der ihm obliegenden Verpflichtung, wenn er hierüber binnen 3 Tagen von Ablauf der dreitägigen Meldefrist an beim Meldeamt Anzeige macht. V) Lte Fremden betr. S, 10. Als Fremde in Leipzig sind im Allgemeinen alle Dieienigen zu betrachten, welche sich zwar längere oder kürzere Zeit hier aushalten, nicht aber ihren wesentlichen Wohnsitz hier haben. ES sind daher außer den Gasthaus- und HerbergSsremden, den Meßsremden und den sogenannten BesuchSfrcmden namentlich hier her zu rechnen: Besucher von UnterrichtSanstaltcn, Conservatoristen, Sludenlen und sogenannte Hörer an der Universität, Erzieherinnen, Bonnen, Kindergärtnerinnen, Gesellichastcrinnen und dergl, 8 11. Jeder in einem Ga st Hose oder in einem mit Herb er gS- berechtigung versehenen ähnlichen Eiablisscment einkehrendc und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Ouartieraeber. und zwar fall« er vor 3 Uhr Nachmittags ankommt, noa> am Tage derAnkunst, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bi- 10 Uhr beim Meldeamt de- PolizeiamtS Abth. II. schriftlich mittelst deS vorgeschricbenen und für jeden Fremden be- souder» ausz»süllenden Formulars aiiznmelden. Befinden sich in Begleitung de« Fremden Familienmitglieder, Diencriäiatt oder sonstige Personen, so sind dieselben aus dem nämlichen Zettel mit zu verzeichnen. Zugleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Ab> Meldung der inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. 8- 12. Die Inhaber von Gasthösen oder mit HerdergSberech- tigung versehenen Etablissements haben nach einem bestimmten Schema Fremdenbücher, welche vom Poiizciamt zu entnehmen sind, zu führen, auch dafür Sorge zu tragen, daß die bei ihnen einkcbrenden Fremden in denselben ordentlich eingetragen werde». Der Eintrag in die Fremdenbücher hat von de» Wirthen oder deren Stellvertretern, und zwar vor Abgabe de- Meldezettels an das Meldeamt zu geschehen. Die Meldezettel der in den Gasthäusern einkehrenden Fremden sind von den letzteren eigenhändig auszusullea und zu diese» Bcliuse von den Wirthen den Fremden vorzulcgen. Den revidirenden Polizeibeamlen ist die Einsicht in die Fremden bücher jederzeit unweigerlich zu gestatten, und sind insbeioudere die in den sogenannten Herbergen zu haltenden Frenideubucher all- täglich ein Mal der betreffenden Polizeibezirkswache zur Einsicht nahme mitzutheilen. 8. 13. Die in Priva «Häusern absteigenden Fremden, soge nannte BesnchSsremde, sind, sobald sie länger als 3 T"' hier verweilen, spätesten« am 4. Tage von rrsolgter Ankunst an vom Quartierwirth beim Meldeamt Abth. II. oder der betreffenden Polizeibezirk-wache mündlich oder schriftlich mittelst des vorgeschrie- beneu Formular- anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Quartier nehmenden Meßsremden jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier blieben. und zwar binnen 24 Stunden von der «nkuust an beim Meldeamt Abth. II, zu geichchin. . „» ^ - -n, n In gleicher Weise ist di« Abmeldung binnen 3 Tagen. bei M eß- fremden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise de- Fremden oder etwa ersolgter Wohnungsänderung an zu bewirken. 8. 14. Beabsichtigt ein Fremder länger al« drei Tage hier zu verweile», so bedarf er dazu eines für die Zeit des AusenihaltS vom Meldeamt Abth. II. auSgestellie» Meldescheins. Nach Ab- laus der aus dem Meldeschein bemerkten Gültigkeitsdauer ist, dasern der Fremde noch weiter hier verweilen will, beim Meldeamt um Verlängerung de« Scheines nachzusuchen. Die Quartierwirrhe sind dafür, daß vieler Bestimmung allent halben nachgegangen werde, mitverantwortlich. 8. 15. Insbesondere bedürfen eine- solchen Meldescheins die in 8- 10 aufgesührten, längere Zeit hier bleibenden Fremden. ES leiden auf letztere Kategorien von Fremden die Bestim mungen in 8- 6 analoge Anwendung. 8- 16. Bei den nur einen Monat oder weniger stch hier aus- haltenden Fremden bedarf es in der Regel der Vorzeigung oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder zeit verpflichtet, sich aus amtliches Erfordern über seine Per,ö»lich- keil auSzuiveiscn. . . Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Weise zu legitimircn, wie die- in 8- I bezüglich der Einwohner vorgeschrieben ist. 8. 17, Für Ausstellung eine- Meldescheins ist eine Gebühr von 50 -H. für die Verlängerung eines solchen die Gebühr von 25 -4 zu entrichten. Im Uebrigen erfolgen die An- und Abmeldungen der Fremden gebührenfrei. 8- 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden basten nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Ouar- tierwirthe, welche Fremde bei sich ausnelimen. 8- 19. Die Studirenden der Universität, soweit die- selben beim Königliche» UniversilStSgericht immatriculirt sind, sind von der Verbindlichkeit zu weiierer Aiimeldung beim Meldeamt be freit, es lieg» vielmehr die Verpflichtung zu dieser Anmeldung be züglich der Genannten lediglich den betreffenden Quartierwirthcn ob. Der AuSstcllstpg von WohnungSmeldeicheine» für solche Slu- direr.de bedarf es picht. 6) Tie «etzilfe» I» Le»rltn,e de« Hantzrl»- und ««»erbe- stoudc» betr. tz 20. Für 1,- tGehilfen und Lehrlinge des Handel«, und Gr- Werbestandes, w^„..h>cr in Beschäftigung treten n»d nicht etwa als bloS durchreisend, "Aremde den Bestimmungen nub L unterliegen, vesteht eine besondere Rbtheilung de» Meldeamtes (Abth. Hl.). Im Allgemeinen und soweit nicht nachstehend etwas Besonderes bestimmt ist, leiden auch auf diese Personen die Vorschriften and ^ analoge Anwcudung. ß. 21. Zugereiste, hier Arbeit suchende G e w e r b S gehilfen sind verpflichtet, sobald sie länger al« 24 Stunden hier verweilen wollen, und zwar in der Regel unter Vorlegung ihrer LegilimaiionS pnpiere, einen Meldeschein zu löse». Haben sie in hiesiger Stadt Arbeit gesunden, Io haben sie dies nebst Angabe der Wohnung im Meldeamt Abth. III. anzuzeigen und zwar binnen 24 Stunden. Binnen gleicher Frist Hai die Anmeldung etwaigen Wohnung«, oder Conditionswechjels, sowie die Abmeldung im Falle des gänz lichen Verlustes der Arbeit oder des Wegzug« zu geschehen. 8. 22. Die Quariierwirlhe sind für Einhaltung obiger Bestim mungcn in jedem Falle mitvcrantworllich. 0) Die Dienstboten betr. 8. 23. Jeder Tienstbole, welcher hier anzieht, ist verpflichtest seinen Aufenthalt und Dienst beim Meldeamt Abtl). IV. anzuzeigen und sich hierbei in ausreichender Weise über seine Person und sein Verhalten vor seinem Herzuge auszuweise». Besitzt der Dienstbote bereit« ein Dienstbuch, jo hat er dasselbe bei der Anmeldung vorzulcgen. Der Dicnstbote bat die Anmeldung innerhalb einer Frist von 3 Tagen, vom Dienstantritt a» gerechnet, persönlich und unter Beibringung einer von der Tienstberrschast auSzustellendeu Dienst- antriltSbescheinigung zu bewirken. Der angemcldetc Tienstbole erhält einen Anmeldeschein auS- geseriigt, für welche» eine Gebühr von 50 -4 zu entrichten ist. 8. 24. Verändern Dienstboten ibren hiesigen Dienst oder Aufenthalt, so haben sie Solche- gleichfalls und zwar, wenn ihr bis- höriger Aufenthalt in der innere» Stadt gewesen, beim Meldeamt Abth. IV., andernsallS bei der betreffenden PolizeibezirkSwache anzuzeigen. Im Falle gänzlichen Wegzugs aus hiesiger Stadt ist die Abmeldung ausschließlich beim Meldeamt selbst zu bewirken. Auch diese Anzeigen haben binnen dreitägiger Frist von der geschehenen Veränderung an und zwar nnter Rückgabe des Melde- icheinS und unter Vorlegung des Dienstbuchs, sowie im Falle ander- weiier Bermiethung auch einer neuen DienstanlriltSbescheinigung zu geschehe». ß. 25. Für die beim Dienstwechsel den Dienstboten auSzu- stellenden anderweiten Meldescheine ist eine Gebühr von 25 zu entrichten. Für Dienstabmeldungen im Falle de« Wegzug« von hier oder bei gänzlicher Aiisgabc de« DienstverhättnnseS. alio ohne Ausstellung eines neuen Meldescheines, wird keine Gebühr erhoben. 8. 26. Die Dienstherrschaften sind für die rechtzeitige An- und Abmeldung der Dienstboten mitverantwortlich. Dieselben können an Stelle der Letzteren die Anmeldung, sofern der Dienst- bote nicht zum ersten Male in hiesiger Stad» zur Anmeldung kommt, sowie die Abmeldung selbst bewiiken, 8. 27. Tienstboien, welche nach Beendigung de- einen DiensteS nichl sofort einen neuen Dienst antreten, aber bi« zum Antritt eines solchen in hiesiger Stadt sich aushalten wollen, haben bei der Ab- «Heilung IV. de» Meldeamtes einen besonderen Wohnung«. Meldeschein gegen eine Gebübr von 25 ^ zu lösen. Dergleichen Dienstboten ohne einen solchen Meldeschein bei sich aufzuiiekmen ist Jedermann untersagt. Dienstboten, welche in hiesiger Siadt über haupt noch keinen Dienst gehabt haben, sondern hierher kommen, um sich erst einen Dienst zu suchen, unterliegen bis zum Antritt des ersten Dienste« den bezüglich der Fremden giltigen Meldevorschristen. 8- 28. Berheirathete Dienstboten, welche hier ein,» eignen Hausstand führen, unterliegen überdies den Bestimmungen »ud ^ dieser Regulativs. P Lchl„bbrftt««nnOen. tz.29. Eine Niederlegung und Zurückbehaltung der Leqiti- mationsvapiere beim Meldeamte findet in der Regel nicht statt. Doch ist das Polizeiamt befugt in Fällen, wo ihm die« aus beson- deren Gründen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nöthig erscheint, von dem Anmeldenden eine solche Niederlegung der Papiere zu verlangen. 8- 30. Zuwidervandlungen gegen di« in diesem Regulative enthaltenen Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechender Haststrase geahndet. Da, wo für die An- oder Abmeldung gleichzeitig mehrere Personen verantwortlich sind, ichließt die Bestrafung einer dieser Personen die der anderen nicht aus. Leipzig, den io. Oktober >883. Da» Poiizciamt der Stadt Lct»;ig. Brelsch neider. Bekanntmachung. Die AuSsührung der Erdarbeiten in der verlängerten Bayerische» Straße und in den Straßen Ll und v beS süd liche» Bebauungsplanes soll an einen, beziehentlich zwei Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen siir diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau«Verwaltung. Rathhaus, Zimmer Nr. 14, auS und können daselbst eingcscdcn resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Ausschrisl: „Grdarbeitcn in der Bayerischen Straffe" versehen ebendaselbst und zwar bis zum löl. De cember «k., Stachmittag» S Uhr einzureichen Leipzig, am 29. November 1883. De» Rath» der Stadt Leipzig Straffenbau-Deputatiou. Antzliolr-Auction. Montag, den lv. December diese« Jabre« sollen von BvrmittkagS 9 Uhr an auf dem Miltelwalbscklage in Abth. 26» de- Burgauer Forstrevier-, in der Leutzscher Gottge, am Leutzsch-Leipziger Fahrweg 38 Eichen-, K9 Bucken-, IO Rüstern«, 12 Aborn-, 17 Eicken-, 2 MaSholder-, II Linden- und 141 Ellern- Stuyklötze. sowie 45 Stück Schtrrhölzer unter den im Termine öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werten. Zusammenkunft: aus obigem Schlage. Leipzig, am 29. November 1883. DeS RathS Aorstdepntation. Lrlcdigt hat sich die von unS unterm 20. dsS. Mt», erlassene Be kanntmachung. den Schuhmacher Emil Earl Günther Pabst aus Arnstadt betr., durch dessen Gestellung. Leipzig, am 29. November 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenllmt.) Ludwig-Wols. Hchn^ die >«f»atz»e schulpflichtt,er Sinder t» die »endler'sch« Kretschule detrefiend. Diejenige» Eltern und Vormünder, ivelch« für Ostern 1SS4 »m Aufnahme ihrer Kinder »nd Pfleaedesohlenen i, dir Wendlrr'sche Freiichule nachzusuche» gesonnen sind, hoben sich entweder am Tien-tag, de» 4. Leeember, 2 Nhr oder am Arettaa, de« 7. Teremder, 2 Uhr in der Freischule, Zöllnerftrahe t. versönlich mit den Kindern einzufinden und zugleich Taus- und Impfschein de- Kindes vorzulcqen. In die unierste Llaffr der Schule können nur Kinder Auinahmc finden, welche in der Zeit vom 1. Juli 1877 bis zum 30. Juni 1878 geboren wurde«. Kinder, welche schon Schulunterricht genossen haben, können nur, soweit Raum noch vorhanden ist, in einer der ober» Elasten der Schule ausgenommen werden. Leipzig, 24. November 1883. Tas Tirectarium »er Wentzler'schen Stiftung. Vrkailntmachuug. Von dem Unterzeichneten Königlichen Anusgerichte soll der den Erben de« Kaufmanns und Rittergutsbesitzers Herrn Rudolf Gustav Gödecke in Leipzig gehörige, an der BiSmarckitraßc unter 2581 ck de« Flurbuchs, Iolium 3142 des Grund- und HypolhekenbuchS für die Stadt Leipzig gelegene Billenplatz iBauvIatz) aus Antrag der Erben am 10. December 188S freiwillig versteigert werden. Es haben sich daher Diejenigen, welche diese« Grundstück zu erstehen gesonnen sind, am gedachten Tage Vormittag- vor 12 Uhr, widrigcnialls sie zum Bieten nicht zugelassen werke», an hiesiger Gcrichisstelle anzumelden, über ihre Zahlungssähigkeit auszuweise». ihre Gebote zu lhun und zu gewärtigen, dah Mittag- 12 Uhr nach Auctionsgebraiich werde verfahren und das Grundstück unter den im Termin zu eröffnenden Bedingungen dem Meistbietenden werde zn- geschlagen werden. Leipzig, am 22. November 1883. Königliche» Amtsgericht daselbst, Abth. V. von Elterlein. Klotz. Nichtamtlicher Theil. Zur Katastrophe von Lt Obeid. DaS Unglück, welches die Armee Hicks Pascha- im Engpaß vo» El Obeiv betroffen hat, ist, abgesehen von den Folgen, welche eS für Egyple» und England hat. auch von allgemeiner Bedeutung für die Entwickelung der afrikanischen u»b asiatischen Angelegenheiten. Das Schlimmste daran ist die Wiederbelebung des inohaiiiedanischcn Fanatismus, welcher durch die Besiegung Arabi'ö bei Tel cl Kebir eine Zeit lang zum Schweige» gebracht war. Arabi sog seine ganze Kraft auS der Feindseligkeil. mit welcher er de» G'aurS, den Fremden, gegenüber trat; Tcwsik Pascha halte seinen Einfluß nur dadurch eingebüßt, daß er sich mit den Engländer» aus guten Fuß stellte; seine Glaubensgenossen wikersctzlen sich seinen Besohlen, weil sie cinsahe», baß er sic der Herrschaft der Fremden überantworten würde. Und der Sultan unterstützte Arabi in seinen Bemühungen, weil er mit seiner Hilfe den eigenen Einfluß i»> Orient zu stärke» und Egypten wieder unter seine Botmäßigkeit zu bringen hoffte. Jetzt fühlt sich die egypliicke Nationalpartei wieder gehoben und wie gefährlich die Lage deS Kbctive ist. zeigt am besten die Desertion von säst der Halste der nach Suakim gegen die Rebellen gesandten egyptlscken Gendarmerie. Hätte HickS Paicka den Mahdi besiegt, so würdenelwaigrNackschübe ohne Hindernisse nach dem Süden befördert worden sein, jetzt betrachten aber die Egvpter ken Mahdi nicht mehr alS ihren Feind, sondern als ihr natürliche- Oberhaupt, welcher sie von der nur widerwillig geduldeten Frcmdenherrschast zu erlösen kommt. Der Schauplatz der letzten Kampfe ist zwar von Egypten sehr weit entsernt und Monate werden vergehen, tis bie Heersckaaren de« Mahdi in Kairo erscheinen können, aber vie Zahl seiner Anhänger wächst i.« ungeheuren Derhältnisien, seitdem ibm daS KriegSglück günstig gewesen ist. und wenn er seinen SiegcSzng wirklich biS nack Kairo auSdehnt, dann werden die Engländer bedeutende Slrcilkräst« uack Egypten senden muffen, wenn sie ihm Stand halten wollen. ?nis die Egvpter selbst ist kein Verlaß und alle Bemühungen Baker Paschas, aus ihnen brauchbare Soldaten zu machen, Werve»
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