Suche löschen...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 09.12.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188012096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18801209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18801209
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1880
- Monat1880-12
- Tag1880-12-09
- Monat1880-12
- Jahr1880
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^5 146. Wochenblatt 1880. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die König!. Amtshcmptmannschaft zu Möhci, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. .48. Kabrgaug. Donnerstag den 9. Dezember. Inserate non 3 Zeilen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derselben längstens bis Mittag 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens jedesmal vorhergehenden Tages. Bekanntmachung. Die Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Antrag eines landwirthschaftlichcn Kreisvereins nach Gehör des Landeskulturrathcs die Anitshauptinannschaftcn ermächtigt, für einzelne Wege nach Beschaffenheit der örtlichen Lage von dem, in Z 1' der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend, enthaltenen Verbote: „Bauhölzer, Ackergeräthschaftcn und andere, die Oberfläche des Weges beschädigende Gegenstände, außer bei Schlittenbahn, zu schleppen," zu dispensiren und den Gebrauch der Pflngschleife im Einzel falle zu gestatten, jedoch lediglich unter der Bedingung, daß nicht nur die zur Unterhaltung des betreffenden Weges Verpflichteten dazu ihre Zu stimmung ertheilen, sondern auch Diejenigen, welche von der fraglichen Ermächtigung Gebrauch machen wollen, vorher sich verbindlich machen, alle durch den Gebrauch der Pflugschleife dem Wege etwa zugcfügten Schäden zu vertreten, überdies aber — soviel die fiskalischen Wege anlangt, — der von den Straßenbaubeamten vorzunehmendcn Taxation jener Schäden im Voraus sich unterwerfen. Etwaige Erlaubnißgesuchc sind bezüglich der im hiesigen Bezirke gelegenen öffentlichen Wege bei der Unterzeichneten Königlichen Amtshaupt mannschaft anzubringcn. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 19. November 1880. von Weissenbach. Dich. Steckbrief. Der dcrmalige Aufenthalt des 19 Jahre alten, aus Krumhermcrsdorf gebürtigen und zuletzt in Zschopau wohnhaft gewesenen Tischlergesellen Karl Louis Schreiter, gegen welchen eine mehrmonatige Gefängnißstrafe zu vsllstrccken ist, ist nicht zu ermitteln gewesen. Schreiter, der sich jedenfalls in hiesiger Umgegend verborgen hält, ist zu verhaften und in die hiesige Gefangenanstalt abzuliefern. Chemnitz, am 4. Dezember 1880. Königliche Staatsanwaltschaft. I. V. Böhme, Ass. Bekanntmachung, die Stadtverordneten-Wakl betreffend. Für die mit Ablauf dieses Jahres aus dem Stadtvcrordneten-Collegium scheidenden: n) ansässige» Stadtverordneten: 1) Herrn Karl Donner, 2) - Moritz Hösel, 3) - Heinrich Ochme, 4) - Karl Weitzmann; b) unansässigen Stadtverordneten: 5) Herrn Rechtsanwalt Otto Weber, 6) - Heinrich Mchnert; o) ansässigen Ersatzmänner: 7) Herrn August Fritzsche, 8) - Paul Strebelow ä) unansässigen Ersatzmann: 9) Herrn Schuldircetor Otto Rade; begleichen für den als Stadtverordneten eingetretenen v) ansässige» Ersatzmann: 10) Herrn Bruno Kunze, den mit Tod abgcgangenen k) ansässigen Ersatzmann: 11) Herrn Karl Anton Sattler und den ansässig gewordenen 8) vorder unansässigcn Ersatzmann: 12) Herrn Karl Theodor Giegold, und sind bei der diesjährigen Stadtvcrordnctcn-Ergänzungswahl vier ansässige und zwei unansässige Stadtverordnete, sowie vier "ansässige und zwei unansässigc Ersatzmänner zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist Montag der 13. December a. c. von Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr anbcraumt worden und werden die stimmberechtigten Bürger hierdurch anfgefordcrt, auf Stimmzettel die Namen von 8 ansässigen und 4 unan sässigen wählbaren Bürgern zum Zwecke gedachter Wahl aufzuzcichnen und diese Stimmzettel in dem anberaumten Wahltermine, bei Verlust des Stimmrechts für diese Wahl, im Rathssitzungszimmer vor der Wahldepntativn persönlich abzugebcn. Auf den Stimmzetteln sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzcttcl dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen nicht Wählbarer enthalten, sind dieselben nngiltig. Weder stimmberechtigt noch wählbar sind unter anderen Diejenigen: n) welche öffentliche Armenuntcrstützung erhalten oder im Laufe der letzten zwei Jahre erhalten haben; b) zu deren Vermögen gerichtlicher Concurs eröffnet worden ist, während der Dauer des Concursverfahrcns. v) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen worden sind oder sich wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das die Ent ziehung der Ehrenrechte zur Folge haben kann, in Untersuchung befinden. 6) welche Staats- oder Gemeinde-Abgaben länger als 2 Jahre ganz oder theilweise im Rückstände gelassen haben. Zschopau, anc 30. Noveniber 1880. Der Stadtrath. Walde. Nschr. Bekanntmachung, Deklaration zur Einkoinmcnsteucrcinschätzung auf daS Jahr 1881 betreffend. Allen denjenigen Einkonimensteuerpflichtigen, welchen in diesen Tagen eine Dcklarationsauffordernng zum Zwecke der Einschätzung zur Ein kommensteuer für das Jahr 1881 nicht zugegangcn ist, steht cS frei, eine Deklaration ihres Einkommens zur Benutzung bei der gedachten Einschätzung und zwar längstens den 20. Dezember a. e. anher einzureichcn, wozu Deklarationsformulare bei dem Unterzeichneten Stadtrathe zu entnehmen sind und unentgeltlich verabfolgt werden. Gleichzeitig werden alle Vormünder, sowie alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Pcrsonenvcreinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ansgestatteten Vermögcnsniassen hiermit aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen. Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, binnen gleicher Frist De klarationen auch dann anher cinzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugcgangen sind. Zschopau, am 8. Dezember 1880. Der Stadtrath. Walde.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite