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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 11.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188003113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18800311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18800311
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: S. 141 [i.e. S. 142]
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-11
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31. 1380. für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshaiiptmcumschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. 48. Jahrgang — — Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend Di vorher^ausgegeben und ^versendet. ^ ^ ^ ^ Donnerstag den 11. März. Annahme oenel^en längsttns^is Mittag^tL Uhrdes dein^Tage de» Noß- und Biehmarkt in Zschopau Mittwoch den 17. März 1880. Ltätteqcld wird nickt erhoben. Hom Landtag. S. v. 6. März. Beide Kammern hielten heute Sitzungen ab. In der Sitzung der Ersten Kammer beantwortete Staatsminister I)r. v. Gerber eine Interpellation des Herrn Meinhold, ob die Regierung bereits in Betreff der künftig in den sächsischen Schulen zu befolgenden Regeln der Rechtschreibung Stellung genommen und, eventuell »ach welcher Richtung hin Verfügungen in dieser Beziehung zu erwarten stehen, dahin, daß das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts ei» Regelbuch, welches im Anschluß an die zwischen dem preußischen und dem bai rische» Cultnsniinisterinm getroffenen Verein barungen die Regeln der Orthographie in vor züglichster Klarheit, Einfachheit und Uebersicht- lichkcit für die Schulen darstelle, habe ausarbeiten lassen, sich aber die Entschließung über den Zeit- punct der Einführung in die Schulen Vorbehalten müsse. Die Kammer trat sodann den Beschlüsse» der Zweiten Kammer bezüglich des kgl. Dccrets, die Ergebnisse der bei der Aitersrentenbauk für den Schluß des Jahres 1878 ausgenommen In ventur und den Rechenschaftsbericht der Landes- immobiliarbrandversicherungsanstalt ans die Jahre 1877 und 1878 betreffend, bei. Die Benutzung des Kammerguts Kalkreuth zur Anlegung einer Fohlenaufznchtanstalt wurde mit 20 gegen 16 Stimmen abgelehnt. Schließlich blieb die Kammer in der andcrweiten Schlußbcrathung über de» Gesetzentwurf, die Abänderung einer Bestimmung der revidirtcn Städteordnung betreffend, bezüglich der wesentlichen zwischen beiden Kammern vor handenen Differenz bei ihrem Beschlüsse bestehen, indem sic an der communalcn Besteuerung der Wanderlager mittelst eines gleichmäßigen festen Steuersatzes festhiclt, während sie in andere» Punctc» den Beschlüssen der jenseitigen Kammer bcitrat. — Die Zweite Kammer wählte zu wirk lichen und stellvertretenden Mitgliedern des Staats gerichtshofes die von ihr beim vorigen Landtage mit diesem Mandate Betrauten und überwies einige, das Fricdensrichtcrinstitut betreffende An träge der Abgg. Lehmann und Ochmichcn ans Antrag der Gesetzgebungsdeputation der Staats- rcgicrung thcils zur Berücksichtigung, thcils zur Erwägung. Nach Erledigung einiger Petitionen genehmigte die Kammer das Finanzgcsctz für die Jahre 1880 und 1881, nach welchem der Staats- haushaltsctnt im Ordinarium mit 63 759 587 M. für jedes der beiden Jahre, im Extraordinarium mit 1091 200 M. für beide Jahre zusammen in Einnahmen und Ausgaben abschließt. S. v. 8. März. Beide Kammern hielten heute Sitzungen ab. Die Erste Kammer erklärte sich mit dem von der Negierung über die Erwerbs- Verhältnisse im Lande und über die wegen der selben vorzukehrcnden Maßregeln angestelltcn Er örterungen für befriedigt, nachdem Staatsministcr v. Nostitz-Wallwitz hierbei Gelegenheit genommen hatte, den in der jenseitigen Kammer gegen die Regierung und insbesondere gegen den Amts- hauptman» zu Glauchau erhobenen Vorwurf der Schönfärberei bezüglich des erstatteten Berichts und den Vorwurf, daß die Regierung zur Linderung der dort herrschenden ungünstigen Erwcrbsver- hältnisse nicht das Mögliche gethan habe, zurück- zuweiseu. Durch eine» weiteren, zu den Petitionen von Hauswcberu aus dem Mülscngrunde ge faßten Beschlüsse wurde der Regierung dje Er mächtigung crtheilt, dafcrn bei längerer Fortdauer bedrängter Eewerbsverhältnisse an irgend einem Orte des Landes nach Erschöpfung der disponibel» Mittel der betreffenden Gemeinden und Bezirke das unmittelbar helfende Eintreten des Staates sich nöthig machen sollte, die erforderlichen Unter stützungen aus Staatsmitteln zu gewähren. So dann genehmigte die Kammer in durchgängiger Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer die veränderte Einstellung einiger Titel der Cap. 19 und 16 o des Etats der Ucberschüssc, sowie Cap. 19 des Etats der Zuschüsse, ferner die, durch die Beschlüsse beider Kammer» ver änderte, Einstellung der Einnahmen und Aus gaben des Staates im Ordinarium mit 63 759 587, im Extraordinarinm mit 1091200 M. und dem entsprechend das Finanzgesetz. Schließlich ertheilte die Kammer der königl Staatsrcgicrung betreffs der abgelegten Rechenschaft über den Staatshaus halt innerhalb der Finanzperiode 1876/77 Decharge unter Beitritt zu den hierauf bezüglichen Be schlüssen der Zweiten Kammer. — Die Zweite Kammer trat nach kurzer Debatte dem von der Ersten Kammer angenommenen Anträge des Prä sidenten v. Zehmcn, den Wucher betreffend, bei, beharrte bezüglich mehrerer Petitionen und der Decrete, die fortgesetzten Erörterungen über das Bedürsniß eines Waldschutzgcsetzcs und die Be nutzung des Kammerguts Kalkreuth zur Anlage einer Fohlcnaufzuchtanstalt betreffend, bei ihren frühere» Beschlüssen, soweit dieselben von den Beschlüssen der Ersten Kammer abwichen, und überwies schließlich, dem Beschlüsse der Erste» Kammer entsprechend, den Antrag des Hrn. v. Schönberg (Bornitz), die Vergütung des Reise aufwands der juristischen und öconomischc» Spe- cialcommissare bei agrarischen Auseinandersetzungen betreffend, der Staatsrcgicrung zur Erwägung. S. v. 9. März. Beide Kammern hielten heute ihre Schlußsitzungen ab, i» welchen an erster Stelle Borträge über stattgefundene Vereinigungs- Verfahren erstattet wurden. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einer Bestimmung der revidirtcn Städtcordnnng rc., wurde in der Art sestgestellt, daß die Erste Kammer den, jenseitigen Beschlüsse, daß die von Wanderlagcrn für die Woche und von Waarenauctionen für den Tag zu erhebende Gcmeindcabgabe dem Jahresbctragc der Steuer für den Gewerbebetrieb im Umhcr- ziehcn gleich sei» soll, zwar beitrat, zu gleicher Zeit aber festgesetzt wurde, daß die Abgabe die Summe von 60 M. nicht übersteige» soll. In Bezug auf das königl. Decrct, fortgesetzte Erörterungen über das Bedürsniß eines Waldschutzgesetzcs be treffend, einigte man sich zu dem gemeinsamen Beschlüsse, zur Zeit sich mit dem an die Stände gelangten Nachweise befriedigt zu erklären und von weiteren in dieser Richtung fortgesetzten Er hebungen abzusehcn. Die Petition Guido Hahns und Gen., die Abtrennung des Ortstheils Neuer Anbau von der Gemeinde Schöncfeld betreffend, wurde für erledigt erklärt, nachdem sich die Staatsregierung bereit erklärt hat, die in der Petition erbetenen Verhandlungen wieder aufzu- uehmen. Bezüglich der Petition des Stadtge- meiuderaths zu Meißen, die Aufhebung des Z 30 der revidirtcn Städtcordnnng betreffend, und des Gutsvorstands Thümmler in Costewitz und Gen. um Erstattung des Aufwandes für Wach dienste gegen Einschleppung der Rinderpest trat die Zweite Kammer den, den Petenten minder günstigen Beschlüssen der Ersten Kammer bei. Bezüglich des Antrags des Abg. Walter auf Aushebung des Z 18 der Justizministerialvcrord- nung vom 31. Juli 1879, der Petition der Liquidatoren der Ceutralbank für Landerwerb und Bauten in Dresden um Rückgabe der Schanze Nr. 4 an die frühere Besitzerin und der bei der Beschlußfassung über das königliche Decret, die Benutzung des Kammerguts Kalkreuth zur An lage einer Fohleiiaufzuchtanstalt, zwischen den beiderseitigen Beschlüssen entstandenen Differenz sind die Vereinigungsverfahren erfolglos geblieben. — Beide Kammern ermächtigten ihre derzeitigen Directorien, wenn am 4. September 1881 die Stände des Landes nicht versammelt sind, sie bei den etwaigen Feierlichkeiten zu Ehren des 50- jährigen Bestehens der Verfassung zu vertreten. Nach Erledigung dieser Gegenstände, und, soviel die Erste Kammer anlangt, einer Anzahl von Petitionen, wurden in beiden Kammern die üb lichen Geschäftsübersichten mitgethcilt. Nach den Schlnßansprachcn der Präsidenten und nachdem beide Kammern ihren Directorien durch Erheben von den Plätzen ihren Dank ausgesprochen und die Vertreter der Staatsregierung den Dank der selben den Kammern abgcstattet hatten, schlossen die Kammern unter dreimaligem Hoch auf Se. Majestät den König ihre Sitzungen. Gertliches und Sächsisches. — Mit dem Eintritt warmer, sonniger Tage ist auch die Natur zu neuem Lebe» erwacht. Bereits sprießt und treibt es in Garten und Flur; die Stanre, Lerchen, Finke», Amseln rc. haben ihre Sommerqnartiere bezogen und schon zeigen sich vereinzelt die Schmetterlinge, welche ihren Winter schlaf beendet haben; auch ein lebender Maikäfer wurde heute in unserer Expedition vorgczcigt. Wir haben Heuer ein Maikäfcrjahr und läßt das zeitige Erscheinen dieser Thierc auf ein massen haftes Auftreten derselben schließen. — Beim hiesigen Vorschuß-Vereine betrug im Monat Februar die Einnahme 33 174 M. 31 Pf., die Ausgabe 30 941 M. 22 Pf. und die Prolongationen 21 413 M. — Aus einer Mitthcilung, welche die Regie rung der Rechenschaftsdcputation der Ersten Kammer in Dresden gemacht hat, geht hervor, daß der sächsischen Staatscasse eine Ersparniß von 150 000 Mark für abhanden gekommene Cassenbillcts der Leipzig-Dresdner Eisenbahn zu Theil geworden ist. Auf eine bezügliche Anfrage der Deputation hat die Regierung die Erklärung abgegeben, nach den bisher bei Cassenbillets anderer Gattungen gemachten Erfahrungen werde der gedachte Betrag nicht zur Einlösung präscn- tirt werden.
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