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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 27.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188003271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18800327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18800327
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1880
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^38. Wochenblatt 1880. für Zschopau Md Amgegevd. Amtsblatt für die Königl. Amtshanptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. BlertelsahrSpreiü 1 M. epcl. Botengebühren und Postspesen. <8. Jahrgang. Sonnabend den 27. März. Inserate von 3 Zeilen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derlel^n lSngitens bis Mittag 12 Uhr^eS dem Tage des Die MsTm Die Glocken läuten das Ostern ein In allen Enden und Landen, Und fromme Herzen jubeln darein: Der Lenz ist wieder erstanden. Es athmet der Wald, die Erde treibt Und kleidet sich lachend mit Moose, Und aus den schönen Augen reibt Den Schlaf sich erwachend die Rose. Das schlaffende Licht, es flammt und kreist Und sprengt die fesselnde Hülle, Und über denj Wassern schwebt der Geist Unendlicher Liebesfülle. Bekanntmachung. Nachdem der durch Beschluß vom 18. August 1879 zu dem Vermögen der Firma: Gebrüder Müller hier und zu dem Privatvermögen ihrer Inhaber Carl Gustav Müller und Friedrich Otto Müller Hierselbst eröffnete Concurs infolge Vergleichs wieder aufgehoben worden ist, wird Solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zschopau, den 25. März 1880. Königl. Amtsgericht. Tobias. Steckbrief. Gegen den Holzarbeiter Carl Wilhelm May auS Borstendorf, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachts der Verübung eines schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgefängniß abzulicfern. Zschopau, den 25. März 1880. Königl. Amtsgericht. Tobias. Gütliches und Sächsisches. — Obschon das Befinden Sr. Majestät des Königs in den letzten Tagen sich ganz befrie digend gestaltet hat, wird Allerhöchstderselbe doch auf ärztliches Anrathen, der Thcilnahme an den, während der Charwoche in der katholischen Hof kirche stattfindcndcn Processionen Sich enthalten. Auch wird das am zweiten Osterfeiertage her kömmliche Hofconccrt dies Mal unterbleiben. — Eine Verordnung des Ministeriums des Innern besagt Folgendes: Es ist zur Krnnlniß de« Ministeriums gekommen, daß die Beaufsichtigung der Dilettautentheatcr seiten der Orts- Lrhörden nicht überall in der wiinschcnswcrthcn und er forderlichen Meise gehaudhabt wird. Namentlich sind darüber Klagen erhoben worden, daß nicht allein an ein zelnen Orten die Anzahl der mit theatralischen Auffüh rungen sich besassenden Privatgesellschaften sich unverhält- nißniäßig vermehrt hat, sondern auch, daß diese theatra lischen Aufführungen, bei welchen gegen Entrichtung eine« Eintrittsgeldes Jedermann der Zutritt gestattet ist, bis- weilen Schauspieler von Beruf gegen eine gewisse Ver- gülung Mitwirken, die Uebcrschüsse der Einnahmen aber zu andere», als gemeinnützigen oder wohlthätigen Zwecken verwendet werden, durch solche gewerbsmäßige Art des Betriebs den Gewerbebetrieb der mit Eoncession ver sehenen und für die gewerbliche Conccssion besteuerten Lheateruntcruehmer empfindlich beeinträchtigen. Wenn aber das Ueberhandnehmen der Dilcttantcntheater auch sonst nicht zu begünstigen ist, weil durch dieselben das Verständniß und die Theilnahme für wirkliche Kunstleist, nnaen nicht gefördert wird, so erscheint es erforderlich, daß den Aufführungen der Dilettantentheater von Seite» der OrtSbchvrdcn künftighin mehr Aufmerksamkeit, als seither an verschiedene» Orten der Fall gewesen zu sei» scheint, zugewendct werde. An die Kreishauplmanuschasten ergeht daher Verordnung, die AmtShauptmannschastcn und Stadtpolizeibehördcn ihre« Bezirks demgemäß mit der er forderlichen Anweisung zu versehen und dieselben insbe sondere auch darüber zu verständigen, daß die Frage, ob die öfseutlich gegen Eintrittsgeld statlfindenden theatralischen Borstellungen einzelner Tilettantenvereine als des Erwerbs wegen veranstaltete zn betrachten sind, zwar stets nach den Umständen de« einzelnen Falles zu beantworten sein wird, da aber dergleichen Aufführungen al« des Erwerbs wegen veranstallete zweifellos dann zu gelten haben, wenn Ein zelne oder Mehrere der Mitwirkenden für ihre Mitwirkung eine Vergütung empfangen, desgleichen wenn durch das i erhobene Eintrittsgeld nicht blo« der Betrag der Selbst kosten gedeckt, sondern auch ein Ueberschuß erzielt und dieser Ueberschuß zu anderen, als zn öffentlichen milden und gemeinnützigen Zwecken verwendet wird. — Das General-Postamt hat unterm 13. d. eine Verfügung erlassen, worin es heißt, daß bezüglich des Beschlusses der mit der Post zu versendenden gewöhnlichen Pallete von den Post anstalten vielfach Anforderungen gestellt werden, welche über das Maß des Nothwcndigen hin- ausgchcn und von dem Publicum als unbegrün dete Belästigungen empfunden werden. Nament lich wird Versiegelung verlangt, wo sie nicht nöthig ist und wo eine Verklebung, ein Verschluß durch Swgelniarken oder bei sonst gut ver schnürten und verpackten Palleten ein Verschluß durch einen zugleich als Aufschrift verwendeten Zettel, beziehentlich bei Kisten durch eine hin reichend feste Vernagelung genügt. Das General- Postamt nimmt hieraus Veranlassung, den Post- anstaltcn zu empfehlen, den Einlieferern gewöhn licher Pallete jede Erleichterung, welche sich mit den Anforderungen der Sicherheit der Sendungen selbst und des Pvstdicnstcs verträgt, zu gewähren. Insbesondere haben die Vorsteher der Pvstan- stalten mit Nachdruck darauf zu halten, daß die Entscheidung darüber, ob ein gewöhnliches Packet wegen ungenügender Verpackung und mangelhaften Verschlusses zurückzuweiscn ist, nicht den Unter beamten überlassen, sondern in jedem einzelnen Falle durch den Beamten der Annahmestelle ge troffen werde». — Sehr häufig werden an das Ministerium des Innern und nicht seltener an das Ministerium des königlichen Hauses Gesuche uni Gewährung von Darlehen zur Begründung oder Unterstützung gewerblicher Unternehmungen gerichtet. Da die selben in der Negel von der Annahme ausgehen, daß ein „öffentlicher Fonds" oder „Landesfonds" für solche Zwecke bestehe, erscheint es nöthig, l wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß der früher bestandene „gewerbliche Vorschußsonds" bereits im Jahre 1868 auf Antrag der Land stände geschlossen und gänzlich aufgehoben worden ist, und gegenwärtig ein Fonds, aus welchem Darlehen oder Beihilfen der bezeichnet«;» Art ge geben werden können, überhaupt nicht vorhanden ist. — Das Dienen als Einjährig - Freiwilliger bei der Feld-Artillerie wird in Zukunft etwas kostspieliger als seither werden. Es soll nämlich, wie es bei der Cavallerie schon der Fall ist, künftig eine Vergütung für Pferdegestellung ver langt werden. Die Zahl der Einjährigen soll 4 pro Batterie nicht überschreiten. Bei der Fuß- (Festungs-)Artillerie wird die Annahme nicht beschränkt, auch eine Pferdcvcrgütung nicht be ansprucht. — Sämmtliche Verwaltungen der preußischen Staats- und Privatbahnen sind unter Hinweis auf den Umstand, daß in diesem Jahre das Jn- krastretc» des neuen (Sommer-) Fahrplanes mit dem Pfingstvcrkchr zusammeufällt, darauf auf merksam gemacht worden, daß alle Vorkehrungen durch genaue Instructionen des Personals re. zu treffen sind, um Unglücksfälle zu verhüten. — Die Zittauer Stadtverordneten bewilligten dieser Tage 1000 Mark zur Einrichiung eines historische» Museums, für welches ei» überaus werthvolles Material schon seit langer Zeit vor handen ist. — Ein Correspondent des Dresdner „An zeigers" ist in diesen Tagen ini engeren Kreise einem Knaben begegnet, der, ungefähr in dem Alter des jungen Rechenkünstlers Frankl stehend, diesem in seiner Kunst wenig nachsteht. Es ist dies der 6V, Jahre alte Sohn Max des hiesigen Schnhmachermcistcrs Franz, ein hübsches, freund liches und bescheidenes Kind, das im Kops Rech nungen löst, die sonst recht gut Rechner nur mittelst Ausschrcibcns der Zahlen zu lösen ver-
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