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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.01.1930
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1930-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19300120015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1930012001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1930012001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1930
- Monat1930-01
- Tag1930-01-20
- Monat1930-01
- Jahr1930
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.01.1930
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»«.Achroa»«. «r.« Montag, s« ganvar 1»ro DratlanIckiriN: Nackirichien DeeMe» gernlVkechkr-Lammelnuminek: »«eil «ur sür RachlgklprLch«: Rr. RX»l Lchrililrilung u. HaupIg^chSNINrN,: Dresden - A. >,, Marien sirab« 3«/«» Gegründet »e»as«a«»a0r »»« >«. R» 3l. Aann« l»3« »ei »,Nch ,weim»n«er Anstellun, kr« v«a ».7« «r. voftbezuglprei« lür Monat Januar 3.10 Mk. einschi. »0 PIg. Postgebühr <»hne Post,ufte>lung»gebühr>. »tntelnun,n,er »0 Psg. »utzerhalb Dresden» l» PIg. «„»elgenveeile: Die «„»eigen werden nach «oldmark berechnet: die einipalttge SO mm breite Zeile »» Psg., für auswärts «0 ysg. gainiiien- »n»«igen und Stellengeiuche ohne Rabat« I» Pia., austerhalb Sä Pfg., die »o mm breite Reklame,eile »00 Psg., austerhalb S»a Pig. Vllerlengebiihr »o PIg, Auswärtige AuitrLge gegen Vorausbezahlung Den» ». «erlag: Vieles» 0 Retcha^t, Dresden. Pofticheck-aio. ro«n Dresde» Rachdruck nur mit deu».Quellenangabe lDretdn. Rache.,,ulLiiig. Unverlangt« hchriiisiücke werden nicht aulbewahrt ß-ImlLSoIrsT Aonetitarsi U,„.nru".r »M.0. 20 VI cloiisnn-Ssoegsn-^IIss s ^nsi-knnnl gut» pe«i«w»e1» nur i-ü bis u sc- Ltcs lZ« 34/38 -r«i. L-rs^s mit 5>28t6t6^I Das Haager Mlußprotokoll genehmigt Einstimmiser Beschluß -er 13 Mächte - Schlußsitzung Montag vormittag Uchrtordnmigen noch im Wen Moment Im haag. IS. Jan. Der Ausschuh für die deutsche Reparationsfrage, in dem 13 Mächte vertreten find, hat am Sonntag eine kurze Sitzung abgehalten, in der das seht endgültig abgeschlossene Protokoll der Haager Ab- machungen mit den Anlagen einstimmig genehmigt wurde. In der Sitzung machten jedoch die vertrete, der Tschechoslowakei und PortngalS von neuem ihre bereits von deutscher Seite mebrsach abgelednten Forde rungen aeltend. Der tschechoslowakische Auß-nminlster. Vene sch. verlangte wiederum, dass Deutschland aus alle seine Forderungen ans der Liquidation »rivate« -entschen Eigentums in der Tschechoslowakei verzichte« soll«. Dr. CnrtiuS lehnte diese Forderung in einer kurzen Er» kl-irnnst ab. Ferner »erlangt« der Vertreter Portugals eine Senderbeteiligung an der dentschen NeparationSzahlnng über tle bereits bestehenden Abmachungen hinaus. Auch diese For» ierunst «nrde von deutscher Seite abgelehnt. Die Vertreter der Tschechoslowakei und Portugals erklärten daranshin, baß sie das Schlnßprotokoll nnr unter Vorbehalt unter zeichnen würden. Der Vertreter Italiens. Pirelli, er» klärte, daß die italienische Regierung bas Schlnßprotokoll 8 7 schreibt die Hinterlegung der . deutschen Schuldverschrei bung bei der Internationalen Bank vor. S 8: Die dcntsche Regierung erklärt freiwillig, bah sie nnr im Falle einer Gefährdung der deutschen Währung oder der deutschen Wirtschaft ein Moratorium beantragen wird. Deutschland hat das Recht, selbst zu beurteile«, ob «S ein Moratorium beantragen will. 8 9: Die deutsche Regierung verpflichtet sich zur Durch- siihrung -er vom Uoungplan geforderten gesetzgeberischen Aenberungen des Rcichsbank- und des Reichsbahngesetzes. 8 in enthält das Statut, die fiskalischen Bestimmungen und die Bestimmungen Uber den Sitz der Internationalen Bank. 8 II enthält Laö Treuhäiidcrablommcn. 8 12 betrifft dir Sachlieserungcn und die über den Recovery. Act -wischen Deutschland und Frankreich. England und Italien geschlossenen Verträge, die in Anlage 10 enthalten sind. Im 8 lS bestätigt Deutschland alle Vorrechte, Bürgschaften und Pfänder in Zusammenhang mit der Ausländsanleihe vom Jahre 192- und erklärt, bah seine Verpflichtungen, die eS seinerzeit zur Sicherung der Anleihe übernommen hat, in keiner Weise durch das Aushörcn des DaweöplaneS und das Inkrafttreten des Youngplanes geändert ober vermindert würden. Im 8 11 erklären die GläubtgermSchte, baß alle früheren Pfänder, Kontrollen und Privilegien mit Ausnahme der in Anlagen 6. 7 und 11 aufgehoben sind. .leickiinns nn.-e.-i»«-« 8 18 bestimmt, das, alle Meinungsverschiedenheiten über die glcichsaüs nnlerzeichnen werde. Die Sitzung wnrdc sodann A„,vx„dung des neuen Planes der endgültigen Entscheidung mit der einstimmigen Annahme des Haager SchlnßprotokollS geschloffen. Dir offizielle Schlußsitzung der zmelte« Haager Eon» ferenz ist aus Montag vormittag 11,30 Uhr «»gesetzt worden. Eine Stunde vorher findet eine Schlußsitzung des Ausschusses siir die Ostreparationen statt, in der die Verein» barnngen über die Ostreparationen unterzeichnet werden sollen. Der Schlußakt des Haager Protokolls wird „Haager Abkommen" genannt, umfaßt daS gesamte Werk der ersten vnb zweiten Haager Sonseren, und den Aonngplau mit 1L Anlagen. DaS Schlnßprotokoll umfaßt eine Präambel, 15 Paragraphen, 12 Anlagen und eine Schlnßklanscl sowie die zahlreichen Einzelabkommcn über die Nheinlandränmnng, die Bergleichökommission» die Einzelabkommen zwischen den Gläubigern unter sich. Anhalt -er 15 Paragraphen: 8 1 stellt fest, daß der Pariser Sachverständtgcnbericht vom 7. Juni 1028 das Haager Protokoll vom 81. August 1029 nnd das gegenwärtige Protokoll den neuen Plan bar» stellen, der alle finanziellen Fragen, die sich sür Deutschland aus dem Kriege ergeben, endgültig regelt. Deutschland verpflichtet sich feierlich, die Zahlungen gemäß den Be stimm»,,gen des Planes auszusllhren. 8 2. Durch den neuen Plan werden alle früheren Verpflich tungen Denlschlands aufgehoben. 8 3 Tic Signatarmächle erklären, daß die Konten Deutsch lands bei der Reparationskvmmiision über die Zahlungen während des Dawcsplancs und über alle Kredite im Zu sammenhang mit den früheren deutschen Schulden gegen- slandolvs werden. Die Gläubigerregicrungen erklären, daß sie »ach dem Inkrafttreten des neuen Planes von ihren Rechte» aus Zurückhaltung und Liquidierung des Eigentum» deuticher Untertanen, Gesellschaften oder kontrollierter störoerschaslcn abschcn. Die Ausführung dieser Bestimmun gen ist in besondere» Abmachungen zwischen Deutschland und den betreffenden Negierungen geregelt: im deutsch belgischen Abkommen vom 18. Juli 1929 tMarkabkonnnen) nnd vom 16. Januar I960 sLtqut- dattvncn). Abkommen zwischen England und Deutschland vom 28 Dezember 1929. Kanada und Deutschland, vom 14. Januar 1939. Australien nnd Deutschland, vom 17. Januar 1939. Acniecland und Deutschland, vom 17. Januar 19.39. Frankreich nnd Deutschland, vom 31. Dezember 1929. Italien und Deutschland vom 17. Januar >939. Polen und Deutschland vom 31. Oktober 1929. 8 1 bestimm» das Nähere über die Aufhebung der Repara- tivnSkommission. 8 8 besagt: In den deutschen Zahlungen ist der Zinsendienst siir die deutsche Ausländsanleihe vom Jahre 1934 enthalten, dagegen enthalten die deutsche» Zahlungen nicht die nach dem Ponngplan an Amerika zu leistenden Zahlungen. 8 8 bctrtsst die Gründung der Internationalen Bank zur «»osiihrung de» neuen Plane». des Schiedsgerichts des Aoungplancö unterworfen werben, bas ans fünf Mitgliedern, nämlich einem amerikanischen Präsidenten, zwei Neutralen, einem Deutschen und einem Angehörigen der Gläubigerstaaten besteht. Der Paragraph enthält außerdem die genauen Vorschriften über das Schieds gerichtsverfahren. Die dem Schlnßprotokoll der Haager Konferenz an- gehängtc« Anlagen enthalten folgendes: 1. Vereinbarung zwischen Deutschland aus der einen Sette, England, Frankreich, Belgien, Italien und Japan auf der anderen Seite in der Sankttonssrage. 2. UebergangSbesttmmungen. 3. Die Frage der Schuldverschreibungen Le» Dentschen Reiche». 4. Die Frage der Schuldverschreibungen der Deutschen Reich!« bahngescllschaft. 5a. DaS neue Ncichsbahngesetz mit den einzelnen Abände rungen. SK Verfahren über die Abänderung der international ge bundenen Bestimmungen des neuen RetchsbankgcsetzeS. 6». Gesetz über die Abänderung de» Reichsbahngesetzes. 6K. Verfahren über die Abänderung der Bestimmungen bei Reichsbahngesetzes. 7. Bestimmungen über die gemeinschaftliche Haftung gewisser Einkünfte des Deutschen Reiches sncgative Pfänder). 8. Treuhänbervertrag zwischen den Gläubigermächten und der BIZ. 9. SachliquidationSabkommen. 10. Abkommen zwischen Deutschland und England nnd und Deutschland und Frankreich über die German Repara tion Recovery Act und die entsprechende französische Gesetz gebung. 11. Bürgschaften -tnflchtltch der deutschen «uSlandSanlethe» vom Jahre 1924 12. Regelung -es Schiedsgerichtsverfahren». Die Schlußklausel besagt, baß der Haager Schlußakt ratifiziert wird und daß die Natiiizieruiigeu bei der sranzosijchen Regierung tn Pari» zu hintcrtegen sind. Der Plan tritt tn Kraft» sobald der Reparationsagcnt und der Präsident der KriegSlasten- kommtssion gemeinsam fesigestellt haben, daß 1. der Plan durch Deutschland ratifiziert und die ent sprechenden Acndcrungen des Reichsbahn- und Retchsbank- gesetzes vorgenommen worden sind, 2. der Plan durch vier Gläubigermächte der fünf GläuLtger- mächte ratifiziert worden ist, 8. die Internationale Bank gegründet worden ist, dt« Ver pflichtungen übernommen hat und daß die Schuld verschreibungen des Deutschen Reiches nnd der Deutschen Reichsbahn hinterlegt worden sind. Der Neue Plan tritt sür jede einzelne Regierung t» Kraft, sobald die Hinterlegung der Ratifizierung erfolgt ist. Die französische Regierung wird den verschiedenen Regie rungen die Abschriften des gesamten Protokolls und der Ratifizierungen übermitteln. Die -rutsche Tributsrage fertig Die Kaager Bilanz Vrvdldorloüt anooro» nnvl» Sou» Sang «otianälo» SonüordortvtztorstaN«» Im Haag, 18. Jan. Während um die Ostreparattonen hier noch gerungen wird, ist der Komplex der deutschen Fra gen fertig. Man ist im deutschen Lager wirklich zufrieden oder nimmt jedenfalls diese Haltung ein. DaS Ergebnis ist jetzt in großen Linien zu übersehen: Der Uoungplan ist hier angenommen mit allen früheren politischen und finanziellen Zusatzletstungen und Zuiatzver- trägen einschließlich der Augustvcrschlechterungen, des deutsch- belgischen Markabkommcns, der Liqnidationsverzichle smtt Polenvertrag), des Eisenbahnabkommens und der Festste!- lungSkommtssion in der entmilitarisierten Zone, sowie al» Posttivum: des Räumungsabkommens, da» unverändert bleibt. Zugestanbe« mnrbe« darüber hi«««» auf der Haager Schlußkonferenz: die Sanktionsregelung, die Zahlungstermine Mitte de» Monat! sZinSver- lust mindestens 4 Millionen jährlich), Fassung der Präambel de» Schlnßprotokoll! mit beson der! feierlicher Betonung der Endgültigkeit des NoungplaneS. «bgewehrt wurde auf der Schlußkonferenz der versuch einer Aktivle- rung der Pfänder, der Versuch einer Moratorium-Verschlech terung, die volle Einbeziehung der LtquidattonSvcrträge tn das Schlußprotokoll, besonders ungünstige Forderungen hin- sichtlick, der Anleihesperre, noch schärfere SanktionSsorderun- gen. Hierbei wird man aber sehr genau im Auge behalten wüsten, daß die große Mehrzahl dieser Forderungen von den Gegnern au» rein taktischen Gründen gestellt worben sind, um sich ein weiteres VcrhandlungSfrlb zu schaffen und die eigentlichen Hauptpunkte um so sicherer burchzudrücken. «Lgeäudert wurden tm Haag weiter da« Reichsbankstatut im Ginne einer Erleichterung seiner Revtsto» an! inner- »olt tische, oder anderen Gründe«. Beschlösse» wurde hier vor allem noch der Mobilisierung!- und Snleihe- vertrag sowie die endgültige Fassung des Sachletstungsab- kommenS. Die Lösung beider Punkte wird von deutscher Seite als sehr günstig für uns bezeichnet. Beschlosten wurde weiter: die Bedingungen der deutschen 100-Mtllionen-Bank- ctnlage, zahlreiche neue Ltquidationsverträge, u. a. mit Italien, Belgien und den britischen Dominion»; die endgültige Organisation der Internationalen Bank mit Sitz tn Basel; die Trcuhandverträge sowie die Anpassung de» deutsch-amerikanischen Schnldenabkommens und deSKreuger- vertragcs an den Aoungplan. Schließlich ist das Schlnßprotokoll: der Akkord, mit allen Annexen angenommen. SS ist also nicht gelungen nnd auch gar nicht ^rtncht morden, die Verfälschung des UoungplaucS i« Sinn« der Schachtschen Denkschrift auch nnr in einem Punkte ,» beseitigen. Schachts wertvolle Unterstützung wurde völlig «nanSgenutzt gelaffen. Auch die nationalen Forderungen anf besseren Währungsschutz und vor allem Wirksame RevtstonSklanseln find unerfüllt geblieben. Die Revision ist bnrch die Formnliernng der Sanktion»» Möglichkeiten sogar offensichtlich noch erschwert morde«. Pessimismus leitete von Anfang an die Handlungen und die Taktik der Delegation, die ja allerdings die wertvollsten Trümpfe lange vorher aus der Hand gegeben hatte. Die Augusttagung, die ganze voreilige Stellung der Regterung zum youngplan und andere verzichte lagen als schwerer FelSb'ock vor den Nevisionsmöglichkeiten. Ein englisches Wttzblgtt zeichnete tn diesen Tagen ei« Boot, in dem Gläubiger und Schuldner sitzen. Michel rudert natürlich! Sie ziehen ein Netz hoch, tn dem einige kleinere Fische zappeln. Das eigentliche Obiekt des FitchzugeS, ein riesiger Fisch, auf dessen R»clen bas Wort „Ltguibte- rung des Kriege»" steht, ist aber durch ein Loch tm Netz entkommen und schwimmt fort. Der Krieg ist nicht liquidiert. Wir haben umsonst dafür einen so übermäßigen Preis ge zahlt. Wenn die Wahrheit durchdringt, wird auch die Liqut- dattonSlttge tot sein, vielleicht ist es gut so. Nun bleiLt noch «ine Hoffnung auf die wahre Liquidation des Kriege», sür dt« wir leben und arbeiten wollen.
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