Suche löschen...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 17.03.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188703176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18870317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18870317
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1887
- Monat1887-03
- Tag1887-03-17
- Monat1887-03
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^533. Wochenblatt 1887. für Dfchopa« und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. DierteljührSpretS 1 Mark exll. Botengebühren und Postspesen. SS. Jahrgang. Donnerstag den 17. März. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Tages angenommen. Bekanntmachung, die Beleuchtung der Fuhrwerke betr. Die Königliche Amtshauptmannschaft und der Stadtrath zu Marienberg finden in Uebereinstimmnng nüt dem Bezirksausschüsse für angemessen, zur Vermeidung von Unglücksfüllen und Verkehrsstörungen auf öffentlichen Wegen zu bestimmen, wie folgt: 1) Vom 1. April 1887 an müssen nach Anbruch der Dunkelheit alle auf öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerke mit brennenden Laternen, und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei vorn an beiden Seiten des Fuhrwerkes befestigten Laternen, die übrigen Fuhrwerke aber mit einer linkerseits ani Kummet des Pferdes bez. Sattelpferdes angebrachten Laterne versehen sein. ./ Diese Vorschriften beziehen sich insbesondere auch auf Hand- und Hundefuhrwerke, sowie Ackerfuhren und auf Schlitten, welche nicht zur Beförderung von Personen dienen. Dagegen sind von den gedachten Vorschriften vorläufig noch befreit Schlitten, welche zur Beförderung von Personen dienen. Jedoch wird auch fiir diese die Beobachtung obiger Bestimmungen ini allgenieinen Interesse dringend anempfohlen. 2) Bei dem Transporte von Langhölzern hat der zur Leitung des Hintertheiles des Fuhrwerks zu verwendende zweite Mann während der Dunkelheit ebenfalls eine brennrnde Laterne zu führen. 3) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Dabei wird Seiten der König!. Amtshauptmannschaft den Gemeindebehörden zur Pflicht gemacht, durch Bekanntmachung der obigen Bestim mungen innerhalb ihres Gemeindebezirkes und sonst ans geeignete Weise die Fuhrwerksinhaber noch besonders auf diese Vorschriften hinzuweisen. Marienberg, am 29. Januar 1887. Die König!. Amtshauptmannschaft. D e r S t a d t r a t h. (gez.) von Kirchbach. (gez.) Gerinanu. Bekanntmachung, die Bezeichnung der Fuhrwerke betreffend. Nachdem wahrzunehmen gewesen, daß, seitdem durch Verordnung der König!. Ministerien des Innern und der Finanzen vom 16. April 1880 nachgelassen ist, in solchen Fällen, wo die in der Verordnung vom 7. September 1876 vorgeschriebene Bezeichnungsart der Fuhrwerke wegen der be sonderen Beschaffenheit des Fuhrwerkes nicht ausführbar ist, auch eine andere, den Zweck erfüllende, am Kummet der Pferde oder sonst auf der linken Seite des Fuhrwerkes herzustellende Bezeichnung zu gebrauchen, häufig Bezeichnungen an Stellen geführt werden, wo sie ihren Zweck nicht erfüllen, finden sich die Königliche Amtshauptmannschaft und der Stadtrath zu^Marienberg in Uebereinstimmnng mit dem Bezirksausschüsse veranlaßt, zur Erläuterung obiger Verordnung auf Folgendes noch besonders hinzuweisen. Wie der Wortlaut der Verordnung klar besagt, hat es auch fernerhin bei der Regel zu bewenden, daß der Name und der Wohnort des Eigenthümers und bez. die Nummern auf der linken Seite an dem Fuhrwerke selbst oder auf einer daran befestigten Tafel in deutlicher, unverwischbarer Schrift von mindestens 5 cm Höhe anzubringen sind, und nur in einzelnen Ausnahmefällen, wo die Beschaffenheit des Fuhrwerks es verlangt, soll davon abgewichen werden dürfen. Wie nun aber auch solchenfalls eine den Zweck erfüllende Bezeichnung erfordert wird, so dürfen die Namenstafeln nicht an den Deichseln und deren Armen, den Ortscheiten, den Rädern, nicht unter und hinter dem Wagen und an keinem anderen Theile als dem Kummet der Zugthiere angebracht werden. Die Gemeindebehörden werden von der Unterzeichneten Königlichen Amtshanptmannschaft angewiesen, durch ortsübliche Bekanntmachnng und sonst auf geeignete Weise die Fuhrwerksbesitzer ihres Bezirks hierauf noch besonders hinzuweisen. Marienberg, am 29. Januar 18S7. Die König l. Amtshauptmannschaft. Der Stadtrath. (gez.) von Kirchbach. gez. Germann. Bekanntmachung! Montag den 21. März 1887. N. 3 Uhr sollen im Uhlig'schen Gasthof zu Dittersdorf 2 Kühe und 1 Kalbe gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Gerichtsvollzieherei Zschopau. Hering. Aus Sachsen. — Die Vorbereitungen zur würdigen Feier des 90. Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers haben auch in unserer Stadt begonnen. Eine Anzahl hiesiger patriotisch gesinnter Männer haben bereits ein Programm festgestellt und eine Aufforderung zu zahlreicher Beteiligung an den projektierten Festlichkeiten, sowie zu äußerlicher Teilnahmebezei- gung durch Flaggenschmuck der Häuser erlassen. Diese Aufforderung ist gewiß von der gesamten Bürgerschaft mit Freuden begrüßt worden, umso mehr, als das aufgestellte Programm jedem-Gele genheit giebt, durch seine Teilnahme seinem Patrio tismus für unseren erhabenen Kaiser Ausdruck zu verleihen. Am Vorabende wird unter Beteiligung der hiesigen Gesangvereine ein öffentlicher Fest- kommers, an welchem auch Frauen teilnehmen können, in der geräumigen Turnhalle abgehalten werden. Am Festtage selbst findet in demselben Raume vormittags ein aus Festrede, Gesängen und Deklamation bestehender öffentlicher Schulaktus, sowie abends in Verbindung mit dem Chorgesang- verein ein Kinderkonzert statt. Weiter soll an die Schulkinder das Kaiserbüchlein von Hottinger zur Verteilung kommen und ist auch eine Speisung der Armen in Aussicht genommen. — Aus Anlaß des 90. Geburtstags des Kai sers wird am Sonntage Lätare in den Kirchen Sachsens das nachfolgende Gebet in das allgemeine Kirchengebet eingeschaltet werden: „Und da nach unserer Hoffnung er, dem du die Kaiserkrone auf das Haupt gesetzt hast, am übermor genden Tage durch deine Hülfe sein neunzigstes Lebens- iahr erfüllen soll, so kommen wir heute mit Danken und Loben zu dir um solcher Gnade und um solches Segens willen, den du ihm und durch ihn unserm deutschen Volke geschenkt hast. Herr, unser Gott, du hast auch seinen Odem und alle seine Wege in deiner Hand. So laß ihn, der in seinem erhabenen Berufe unter Freude und Leid, in Kampf und Sieg uns ein leuchtendes Vorbild treuer Liebe zu Volk und Vater land, unermüdeter Pflichterfüllung und demütigen Sinnes vor dir gewesen ist, auch ferner, so lange es deine Weisheit zuläßt, sich freuen in deiner Kraft und fröhlich sein über deine Hilfe. Wir aber wollen rüh men und laut verkünden: Danket dem Herrn aller Herrn, denn er ist freundlich und seine Gute währet ewiglich." — Die Stiftung, welche in Chemnitz am Tage der Reichstagswahl aus Freude über den Sieg der Ordnung-Parteien zu gunsten der Chemnitzer Arbeiterbevölkerung von einigen Herren begründet wurde, ist im Wege privater Zeichnungen bis jetzt auf ca. 15000 Mark angewachsen. Nähere Bestim mung über die Spende ist dem in Chemnitz ge wählten Reichstagsabgeordneten Stadtrat Clauß Vorbehalten. — Für die am 1. Mai d. I. in Ehrenfrie dersdorf zur Erledigung kommende Bürger meisterstelle hat sich bis jetzt nur ein Bewerber gefunden, trotzdem der Gehalt auf jährlich 4000 Mark festgesetzt worden ist. Bei der schönen Um gebung Ehrenfriedersdorfs und da Ehrenfrieders dorf seit kurzem Eisenbahnstation ist, hatte man erwartet, daß sich mehr Bewerber finden würden. Unser Erzgebirge wird immer noch sehr verkannt. — In Großschirma wurde am Donnerstag nachmittag der 24 Jahre alte Bergarbeiter aus Großvoigtsberg begraben, der seine junge Frau getötet und sich dann erhängt hatte. Der Schmerz über diese doppelte Frevelthat strieb auch die Eltern des Thäters in den Tod. Beide endeten ihr Leben durch einen Sprung in das Jauchenloch. Die er schlagene Frau ihres Sohnes wurde am Freitag bestattet. — In Krnmmhenuersdorf bei Freiberg hat ein seit mehreren Tagen geistesabwesender
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite