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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 11.06.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188706116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18870611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18870611
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1887
- Monat1887-06
- Tag1887-06-11
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^S68. 1887. für IsHopau und Mmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 5S. Jahrgang. Erscheint Dienttag, Donnerataz und Sonnabend und wird am Abend »ard« audAegeben und »ersendel. vierteljahrdprel« 1 Mark «xkl. Boten«ebühreu und Postspesen. Sonnabend den 11. Juni. Inserate werden bis mittags 12 mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehende» Tages angenommen. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat wahrzunehmen gehabt, daß von Seiten der Vereine und Gesellschaften bei Veranstaltung von Festen und Vergnügungen an Sonn- und Feiertagen ebensowohl gesetzliche Bestimmungen als auch die erforderlichen Rücksichten auf die nicht bethei ligten Gemeindemitglieder häufig außer Acht gelassen werden. Insbesondere werden in den Frühstunden Ausflüge und Festversamnilnngen nicht selten in einer die öffentliche Aufmerksamkeit weit über Gebühr Ms sich lenkenden Weise, namentlich durch Umherziehen in den Ortschaften sowie durch Blasen von Reveille oder Weckrufen vorbereitet, hierdurch aber die zur kirchlichen Erbauung nöthige Festtagsstille erheblich gestört und überdies derjenige, zumeist bei Weitem größere Theil der Einwohnerschaft, welcher den betreffenden Veranstaltungen irgend welchen Werth nicht beilegt und keinerlei Interesse ent- gegenbringt, beträchtlich belästigt. Dem gegenüber sieht sich die Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, auf ZZ 1, 6, 7, 8 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betr., vom lO. September 1870 in Verbindung mit M 13/23 des Vereinsgesetzes vom 22. November 1850, wornach u. A. Alles zu vermeiden ist, was die für diese Tage nöthige Ruhe oder die Feier des öffentlichen Gottesdienstes beeinträchtigen kann und aller lärmende Verkehr vor beendigtem Vormittagsgottesdienste verboten ist, während öffentliche Auf- und Auszüge sowie Versammlungen erst nach been digtem Bormittagsgottesdienste ftattfinden dürfen und der vorgüngigen Genehmigung der betreffenden Straßenpolizeibehörde be dürfen, hin- und die ihr unterstehenden Polizeibehörden anzuweise», in Zukunft die Jnnehaltung dieser gesetzlichen Vorschriften nach der Eingangs gedachten Richtung hin strenger als bisher zu überwachen, etwaige Zuwiderhandlungen aber nnnachsichtlich zu bestrafen beziehentlich zur Bestrafung anher anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 9. Juni 1887. vr. vou Gehe. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8 11 der Ausführungs-Verordnung zum Gesetze vom 3. Dezember 1868, die Landtagswahlen betr., wird hiermit auf die in diesem Monat vorzunehmende Revision der Landtagswahllisten für hiesige Stadt, auf das jedem Betheiligten zustehende Recht der Einsichtnahme von letzterer und auf die Nothwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig bei uns anzubringen, hiermit aufmerksam gemacht. Zschopau, am 6. Juni 1887. Der Stadtrath: / Kretzs chmar. Bekanntmachung. Von dem Reichsgesetzblatt ist das 15., 16. und 17. Stück erschienen. Dieselben liegen an hiesiger Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht auS und enthalten unter No. 1715, Gesetz, betreffend den Servistarif und die Classeneintheilung der Orte, vom 28. Mai 1887, No. 1716, Gesetz, betreffend die Einrichtung eines Seminars für orientalische Sprachen, vom 23. Mai 1887, No. 1717, Gesetz, betreffend Abänderungen des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, vom 25. Mai 1887, No. 1718, Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1887/88, vom 1. Juni 1887, und No. 1719, Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung, vom 1. Juni 1887. Zschopau, am 8. Juni 1887. Der Stadtrath: Kretzschmar. Das Schulgeld für die Fortbildungsschule auf das II. Quartal 1887 ist spätestens bis zum 15. dieses Monats an unsere Schulkassenverwaltung zu entrichten. Zschopau, am 8. Juni 1887. Der Stadtrath: Kretzschmar. Donnerstag den 1«. Juni 1887 N Bezahlung versteigert werden. G eri ch ts v o Bekanntmachung! k. 3 Uhr sollen im Uhlig'schen Ga l lzie h er e i Herings asthofe in Dittersdorf S Kühe gegen sofortig« Zschopau. Bekanntmachung, die Nummerierung der Grabstellen auf hiesigem Gottesacker betreffend. In weiterer Durchführung der Gottesackerordnung hat der Kirchenvorstand, um die Zurechtfindung auf dem Gottesacker für die Beteiligten selbst möglichst zu erleichtern, beschlossen, nunmehr auch, wie solches mit den Reihegräbern bereits begonnen hat, mit Nummerierung der Abteilung der gelöste« Grabstellen vorzugehen. Demgemäß wird nicht nur für jede entweder frisch zu belegende oder wieder gelöste Grabstelle je 60 Pf. Mehrgebühr für den Nummerstein und dessen Anbringung (also insgesamt je 6 Mk. 60 Pf. Grabstellengebühr) erhoben werden, sondern es werden auch die älteren Grabstellen auf Kosten der Besitzer nach dem gleichen Satz von je 60 Pf. mit Nummersteinen gekennzeichnet werden. Solches wird zur gefälligen Kenntnisnahnie und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Zschopau, den 7. Juni 1887. Der Kirchenvorstand. K. H. Wolf, ? Aus Lachsen. — Ihre Majestäten der König und die Königin sind am 8. Juni nachmittags 3 Uhr 52 Min., von Sibyllenort konimend, in Dresden ringetroffen. — Am Mittwoch nachmittag ereilte den 13jährigen Sohn einer hiesigen Witwe ein unerwarteter schneller Tod. Derselbe fiel in der Bergstraße unter einen mit einem Hund bespannten Wagen und wurde als Leiche aufgehoben. Nach ärztlicher Untersuchung des Toden erwies sich die Annahme, daß derselbe durch den über ihn fahrenden Wagen getötet worden, als eine irrige, da eine Verletzung an dem Körper I nicht wahrzunehmen war, vielmehr sollen Anzeichen auf einen bei dem sehr erhitzten Knaben eingetrete nen Herzschlag schließen lassen. — Wir unterlassen nicht, an dieser Stelle noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß laut einer Bekanntmachung des königl. KriegS- ministeriums vom 8. Dezember 1886 ehemalige sächsische Militärpersonen, welche bei vorwurfsloser Führung während und nach ihrer militärischen Dienstzeit an einem oder beiden der Feldzüge 1866 und 1870/71 teilgenommen haben, jedoch vor dem 23. April 1874 in den Landsturm übergeführt Wörden sind, zur Verleihung der Landwehr-DienstauS- zeichnung 2. Klasse in Vortrag gebracht werden dürfen. Die hiernach berechtigten früheren sächsi schen Militärpersonen haben ihre diesbezüglichen Ansprüche längstens bis 15. Juni 1887 unter Beifügung ihrer Militärpapiere und obrigkeitlicher Führungsatteste von dem Zeitpunkt ihrer lieber« führuug in den Landsturm ab direkt beim Land- wehr-Bezirks-Kommando einzureichen.
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